Gutachten 366-0338-13-WIRD/N1
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 7 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 18.12.2015
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 34
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
120534726/I4B MJ8070/I4B LK120 ohne 72,6 710 2178 10/13
120534726/I4B MJ8070/I4B LK120 ohne 72,6 735 2100 10/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X1; X1-N1; X-N1; (Nur BMW X1)
Zubehör : BM1
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 187; 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Zubehör : BM1
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 560X; 346L; 346C; 3/C; 3/CG; 3C; 346K; 1C; 3L; Z85; 392C;
3K-N1; 182; 346X; 346R; 3/B; ZR; 390L; 3K; 187; Z89; 390X; M3B;
R/C; 3 B; 3 C
Zubehör : BM1
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Zubehör : BM18
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Zubehör : BM18
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör : BM18
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3-V; X3; X-N1; 3C; UKL-N1; UKL-C/X; UKL/X
Zubehör : BM18
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1C; 3C
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83
Zubehör : BM5
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N1
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 7 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 18.12.2015
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : ZR; Z85; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L;
390L; 390X; 392C; 560X
120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X83; 1C; 3C;
3-V
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
3L
Verkaufsbezeichnung: BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3B G191 210 - 217 235/40R17 90W 11A; 21B; 22B 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17 51G; 56G 10B; 11G; 11H; 12A;
100 - 200 215/60R17 51G; 52J; 56G 51A; 71C; 71K; 721;
235/55R17 11A; 24J; 24M; 51G 725; 73C; 74A; 76S
245/50R17 99 11A; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis
24M e1*93/81*0029*07;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24D; 721; 725; 73C; 74A
24J; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
681; 687
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 170 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
51G 721; 725; 73C; 74A
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 687
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis
51G e1*93/81*0029*07;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 721; 725; 73C; 74A
57F; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N1
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 7 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 18.12.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Pkw geschlossen;
24M; 681 Cabrio;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 681 12A; 51A; 71C; 71K;
75 - 141 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; 721; 725; 73C; 74A
22F; 24C; 24D; 631;
687
235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 22F; 24C; 24D;
631; 684
141 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 631; 681; 684
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 631; 681; 687
3C F547 73 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Stufenheck; 4-türig;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
57F; 681; 687 721; 725; 73C; 74A
73 - 141 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B;
22F; 24C; 24D; 631
235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 22F; 24C; 24D;
631; 684
141 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 631
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 631; 681; 687
3C F547 75 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Schrägheck 2-türig;
24M Compact;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A
24C; 24D; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 681; 687
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 215/45R17 87Y 11A; 21B; 22B; 24J; Pkw geschlossen;
24M Cabrio;
225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22F; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17 BD5; 10N; 11A; 21B; 721; 725; 73C; 74A
21L; 22B; 22F; 24C;
24D; 51G; 684
235/40R17 90 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 22F; 24C; 24D;
684
245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N1
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 7 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 18.12.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Limousine; Stufenheck;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
22F; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 22F; 24C; 24D;
684
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 681; 687
110 - 142 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 85 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Touring;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 110 235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
22F; 24C; 24D; 684 721; 725; 73C; 74A
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 681; 687
103 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 57E;
681; 684
110 - 142 235/40R17 90W BD5; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C; 24D; 684
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/45R17 12T; 51G bis
105 - 225 225/45R17 12T; 51G; 52J e1*2007/46*0316*07;
225/45R17 12A; 51G; 57E; 575 Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Compact;
e1*98/14*0017*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D 721; 725; 73C; 74A
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 681; 687
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 225/50R17 94 11A; 246; 248; 27I BMW 3er (F31) ab
2012;
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/45R17 94 11A; 248 Ab
245/45R17 95 11A; 246; 248; 27I e24*2007/46*0022*03;
255/45R17 98 GA6; 11A; 22M; 22P; Ab
24M; 27H; 27I; 57F e1*2007/46*0315*06;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 512; 6AA;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N1
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 7 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 18.12.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 265 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 27I BMW 3er (F30) ab
2012;
235/45R17 94 Ab
e1*2007/46*0314*05;
245/45R17 95 11A; 24J; 248; 27I Limousine; Stufenheck;
255/45R17 98 11A; 22P; 248; 27H; Allradantrieb;
27I; 57F; 6AA Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76S
3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 250 225/55R17 XFH; 12T; 51G ab
e1*2007/46*0559*01;
235/50R17 96 11A; 12A; 248; 26P Allradantrieb;
235/55R17 99 XFI; 11A; 12A; 248; Heckantrieb;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*.. 24C; 24M Coupe; Limousine;
346K e1*2001/116*0167*.., 77 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 22F; Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0167*.. 24C; 24M; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
346L e1*97/27*0097*.., 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 51J; 71C;
e1*98/14*0097*.. 24C; 24M 71K; 721; 725; 729;
346R e1*2001/116*0146*.., 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 73C; 74A; 744
e1*98/14*0146*.. 57F; 687
255/40R17-94 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 66T; 68E
120 - 170 235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24M
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22B; Touring;
e1*98/14*0097*.. 22F; 22L; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5GA
85 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 21J; 22B; 12A; 51A; 51J; 71C;
22L; 24J; 24M; 65H 71K; 721; 725; 729;
225/45R17 91 11A; 21B; 21J; 22B; 73C; 74A; 744
22L; 24J; 24M
245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 22L;
24D; 57F; 687
255/40R17 94 11A; 22B; 22F; 22L;
24D; 57F; 66T; 68E
120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B;
22F; 22L; 24C; 24M;
5GA
141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21J; 22B;
22F; 22L; 24C; 24M;
5GA
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93 11A; 24J; 24M; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0144*.. 215/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 51J; 71C;
225/45R17 91 11A; 22L; 24J; 24M 71K; 721; 725; 729;
245/40R17 91 10N; 11A; 22B; 22L; 73C; 74A; 4KG
24D; 57F; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N1
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 7 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 18.12.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 225 225/45R17 12T; 51G Nur bis
235/40R17 90Y 12A e1*2001/116*0308*08;
235/45R17 94 12A Touring; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 190 235/40R17 90 12A Nur bis
85 - 225 225/45R17 12T; 51G e1*2001/116*0308*08;
235/40R17 90Y 12A Limousine;
235/45R17 93 12A Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/45R17 12T; 51G bis
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/45R17 51G; 57E; 575 e1*2007/46*0316*07;
225/45R17 12T; 51G; 52J Coupe; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/45R17 91 12T; 5GG Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/45R17 94 12T e1*2007/46*0314*04;
3L e1*2007/46*0314*.. 235/40R17 94 12A Nur bis
390X e1*2001/116*0344*.. 235/45R17 94 12A e1*2007/46*0315*05;
Nur bis
e24*2007/46*0022*02;
Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/45R17 12T; 51G Ab
e1*2001/116*0344*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/45R17 12T; 51G bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90Y 12A e1*2007/46*0316*07;
235/45R17 94 12A Cabrio; Heckantrieb;
105 - 225 225/45R17 12T; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/45R17 12T; 51G bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90 12A e1*2007/46*0316*07;
235/45R17 94 12A Coupe; Heckantrieb;
90 - 225 225/45R17 12T; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 12A; 51G; 57E; 575 51A; 71C; 71K; 721;
235/45R17 94 12A; 57E; 57W 725; 729; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N1
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 7 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 18.12.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/45R17 12T; 51G bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90Y 12A e1*2007/46*0316*07;
235/45R17 94 12A Cabrio; Heckantrieb;
105 - 225 225/45R17 12A; 51G; 57E; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 12T; 51G; 52J 51A; 71C; 71K; 721;
235/45R17 94 12A; 57E; 57W 725; 729; 73C; 74A
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/45R17 12T; 51G bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90 12A e1*2007/46*0316*07;
235/45R17 94 12A Coupe; Heckantrieb;
90 - 225 225/45R17 12T; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 250 225/50R17 94 11A; 245; 248; 27I; 67D 4er Gran Coupe (F36);
ab
e1*2007/46*0316*10;
235/45R17 94 57W Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 245; 248; 27I; 68F Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98 11A; 248; 27H; 27I; 12A; 51A; 6AA; 71C;
57F; 67D 71K; 721; 725; 73C;
74A; 76S
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 250 225/50R17 94 11A; 245; 248; 27I; 67D BMW 4er (F32, F33) ab
2013; ab
235/45R17 94 57W e1*2007/46*0316*09;
245/45R17 95 11A; 245; 248; 27I; 68F Cabrio; Allradantrieb;
Heckantrieb;
255/45R17 98 11A; 248; 27H; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 67D 12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76S
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 250 225/50R17 94 11A; 245; 248; 27I; 67D BMW 4er (F32, F33) ab
2013; ab
235/45R17 94 57W e1*2007/46*0316*08;
245/45R17 95 11A; 245; 248; 27I; 68F Coupe; Allradantrieb;
Heckantrieb;
255/45R17 98 11A; 248; 27H; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 67D 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 94 11A; 24J nur Kombi
235/45R17 94 Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N1
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 7 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 18.12.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 51G nur Limousine
235/45R17 93Y Allradantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 271; 56G 12A; 51A; 71C; 71K;
215/50R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 721; 725; 73C; 74A;
247; 272; 56G 76S
215/55R17 94 11A; 21B; 24C; 244;
247; 273; 56G
225/45R17 91 11A; 24C; 244; 247;
270
225/50R17 94 11A; 21B; 24C; 244;
247; 273
235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 271
Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 271; 56G 12A; 51A; 71C; 71K;
215/50R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 721; 725; 73C; 74A;
247; 272; 56G 76S
215/55R17 94 11A; 21B; 24C; 244;
247; 273; 56G
225/45R17 91 11A; 24C; 244; 247;
270
225/50R17 94 11A; 21B; 24C; 244;
247; 273
235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 271
Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; ab
247; 271; 56G e1*2007/46*0563*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 12A; 51A; 71C; 71K;
247; 272; 56G 721; 725; 73C; 74A;
215/55R17 94 11A; 21B; 24C; 244; 76S
247; 273; 56G
225/45R17 91 11A; 24C; 244; 247;
270
225/50R17 94 11A; 21B; 24C; 244;
247; 273
235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 271
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N1
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 7 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 18.12.2015
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Seite: 9 von 26
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/50R17 94 11A; 248 Nur BMW X1;
235/45R17 94 11A; 248 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 744; 76S
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/50R17 94 11A; 248 Nur BMW X1;
235/45R17 94 11A; 248 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 744; 76S
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 205/65R17 96 52J; 56G BMW X3; BMW X4;
225/60R17 99 11A; 248 Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 245; 248 Heckantrieb;
235/60R17 102 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R17 102 11A; 244; 245 12A; 51A; 71C; 71K;
255/55R17 104 11A; 24J; 244 721; 725; 73C; 74A;
75I; 76S
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/50R17 94 11A; 248 Nur BMW X1;
235/45R17 94 11A; 248 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 744; 76S
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 210 205/65R17 96 52J; 56G BMW X3; BMW X4;
225/60R17 99 11A; 248 Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 245; 248 Heckantrieb;
235/60R17 102 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R17 102 11A; 244; 245 12A; 51A; 71C; 71K;
255/55R17 104 11A; 24J; 244 721; 725; 73C; 74A;
75I; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N1
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 7 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 18.12.2015
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Seite: 10 von 26
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/45R17 11A; 24J; 51G Cabrio; Coupe;
235/40R17 90 11A; 21B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 21B; 21L; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M; 54A 721; 725; 73C; 74A
245/40R17 11A; 24M; 51G; 57F;
687
ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 225 235/40R17 90 Cabrio; Heckantrieb;
Z89 e1*2001/116*0499*.. 235/45R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 57F; 687 12A; 51A; 71C; 71K;
115 - 250 235/45R17 94 57E; 57W 721; 725; 729; 73C;
74A; 76S; 97K
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 240 205/50R17 89Y 11A; 24J; 244; 247; BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 26B; 26N; 27H; 56G BMW 1er (F21 2012);
215/45R17 91 11A; 245; 248; 27H; Ab
27I; 51J e1*2007/46*0283*04;
Ab
e1*2007/46*0273*04;
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 247; Kombilimousine;
26N; 27B; 27H Allradantrieb;
235/40R17 90W 11A; 241; 244; 246; Heckantrieb;
247; 26B; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 6AA; 71C;
247; 26B; 26N; 27H 71K; 721; 725; 73C;
245/40R17 91 11A; 22M; 244; 247; 74A; 76S
27F; 57F; 687
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 125 215/45R17 87W 11A; 21P; 22I; 24J; 1ER REIHE; bis
182 e1*2001/116*0352*.. 24M; 5ET e1*2007/46*0277*07;
100 - 160 205/50R17 11A; 21P; 22I; 24C; Cabrio; Coupe;
24M; 51G; 65H Heckantrieb;
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17 90 11A; 21B; 22I; 24C; 721; 725; 729; 73C;
24D; 684 74A; 744; 76R; 76S
100 - 240 205/50R17 89 11A; 21P; 24C; 57E;
575; 65H
205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24C;
M+S 24M; 52J; 65H
215/45R17 87 11A; 21P; 24J; 57E;
681; 684
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J;
M+S 24M; 52J
225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24C;
24M; 575
235/40R17 90Y 11A; 21B; 22I; 24C;
24D; 684
235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 22I;
24C; 24D
245/40R17 91 11A; 22B; 24D; 57F;
681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N1
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 7 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 18.12.2015
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 120 215/45R17 87 11A; 22M; 24J; 24M Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 66 - 130 215/45R17 87W 11A; 22M; 24J; 24M e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 66 - 195 205/50R17 89 11A; 22M; 24C; 24M; Nur bis
26P; 27I; 65H e1*2007/46*0273*03;
215/45R17 91 11A; 22M; 24J; 24M Ab
225/45R17 90 11A; 22M; 24C; 24M; e1*2001/116*0287*10;
26P; 27I Schrägheck 2-türig;
235/40R17 90 11A; 22M; 24C; 24M; Schrägheck 4-türig;
26P; 27I; 684 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 22M; 24C; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
26P; 27I 721; 725; 729; 73C;
245/40R17 91 11A; 22L; 24C; 24M; 74A; 744; 76S
26B; 27B; 681; 687
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 11A; 22M; 24J; 24M Nur bis
85 - 130 215/45R17 87W 11A; 22M; 24J; 24M e1*2001/116*0287*09;
85 - 195 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 22M; 4-türig;
24C; 24M; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 22M; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 90 11A; 21P; 22I; 22M; 721; 725; 729; 73C;
24C; 24M 74A; 744; 76S
235/40R17 90 11A; 21P; 22I; 22M;
24C; 24D; 684
235/45R17 93 11A; 21P; 22I; 22M;
24C; 24D
245/40R17 91 11A; 21B; 22B; 22L;
24C; 24D; 681; 687
Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 215/45R17 91W 11A; 245; 248; 26P 2ER REIHE; ab
225/45R17 91W GA1; 11A; 241; 244; e1*2007/46*0277*08;
246; 26P Cabrio; Coupe;
225/50R17 94 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
247; 26B; 26J; 27F; Heckantrieb;
54A; 6A6 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90W 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 6AA; 71C;
247; 26B; 26N 71K; 721; 725; 73C;
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; 74A; 76S
247; 26B; 26N; 27H;
6A8
245/40R17 91W GA1; 11A; 244; 247;
27H; 57F
245/45R17 95 11A; 244; 247; 27F;
54A; 57F; 6A6
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 240 215/45R17 91 11A; 245; 248; 26P; 2ER REIHE; ab
52J e1*2007/46*0277*08;
225/45R17 91 GA1; 11A; 245; 26P; Cabrio; Coupe;
57E Allradantrieb;
225/50R17 94 11A; 241; 246; 26B; Heckantrieb;
26J; 57E; 6A6 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 244; 245; 247; 12A; 51A; 6AA; 71C;
26B; 26N; 52J 71K; 721; 725; 73C;
235/45R17 94 11A; 245; 26B; 26N; 74A; 76S
57E; 6A8
245/40R17 91W GA1; 11A; 244; 247;
27H; 57F
245/45R17 95 11A; 244; 247; 27F;
57F; 6A6
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N1
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N1
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4KG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*2001/116*0144*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vorallem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66T) Sofern Reifen der Größe 255/40 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N1
zur Erteilung der ABE 49455
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Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 18.12.2015
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mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R17
Hinterachse: 275/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
BD5) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an der Vorderachse bei Fahrzeugen bis Herstellung 07.1993 nur
in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK zulässig.
GA1) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA6) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/55R17
Hinterachse: 245/50R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/55R17
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N1
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Hinterachse: 255/50R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: 3-V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0559*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0559*01
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N1
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*..
Handelsbez.: BMW 4ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 225 y = 320 VA
26P x = 175 y = 270 VA
27B x = 220 y = 310 HA
27I x = 170 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 12 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27F x = 220 y = 310 33 HA
27H x = 220 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 25 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
26N x = 225 y = 320 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N1
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 7 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 18.12.2015
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Seite: 26 von 26
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*..
Handelsbez.: 2ER REIHE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27H x = 280 y = 370 8 HA
27F x = 280 y = 370 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.