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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064802-C0-306
Anlage-Nr. :              9
Seite :                   1/7                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                DG859


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   DG859
Art des Rades:                                einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                               RH
Radausführung:                                             120G
Radgröße:                                                8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                          760 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
1K2, 1K4, 1C, 182, 187           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             4635     120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
X83                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4741   140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
UKL/X, UKL-C/X                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4897   140 Nm
                                 M14x1,25, Schaftlänge 35 mm




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064802-C0-306
Anlage-Nr. :              9
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                DG859


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
182                             e1*2001/116*0352*..
1C                              e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 1er                  215/35R19                                    A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)          A01) K03)K04) N225) T85)

                                            225/35R19
                                            A01) K03)K04) K57)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            215/35R19            245/30R19            A01) bis A10)
                                            K03)                 K04)K68)             V00)

                                            225/35R19              255/30R19          A01) bis A10)
                                            K03)                   K04)K68)           V00)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
187                                 e1*2001/116*0287*..
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195      BMW 1er                       215/35R19                               A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01) K03)K57) T85)
                bis Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*03; beim 225/35R19
                Typ 1K4 bis                   A01) K03)K64)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*03)           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              215/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                              K03)                 K04)K64)           V00)

                                            225/35R19              255/30R19          A01) bis A10)
                                            K03)                   K04)K64)           V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064802-C0-306
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                DG859


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                            e1*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                  225/45R19                                 A02) bis A10)
                                        A01) K01)N235)

                                          235/45R19
                                          A01) K01)

                                          245/40R19
                                          A01) K01)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          235/45R19            255/40R19          A01) bis A10)
                                          K01)                                    V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                           e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140      Mini Countryman, Mini    215/35R19                                A02) bis A10)
                Countryman Allrad        A01) K01)K04) N225)

                                          225/35R19
                                          A01) K01)K04)

                                          225/40R19
                                          A01) K01)K04)

                                          235/35R19
                                          A01) K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                           e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Countryman John     225/35R19                                A02) bis A10)
                Cooper Works             A01) K01)K04)

                                          225/40R19
                                          A01) K01)K04)

                                          235/35R19
                                          A01) K01)K04)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                DG859


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                             e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 135      Mini Paceman                 225/40R19                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb, Allrad)       A01) K01)K04) K84) K85)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                        e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Paceman John Cooper 225/35R19                             A02) bis A10)
                Works                    A01) K01)K04)

                                            225/40R19
                                            A01) K01)K04) K84) K85)

                                            235/35R19
                                            A01) K01)K04) K85)




Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Reifen dürfen nur von der
     Radinnenseite montiert werden (Lage Tiefbett).



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                DG859


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
     unterhalb des Tiefbett keine Klebegewichte montiert werden können.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
     Blechlasche entsprechend zu kürzen.



RZ-064802-C0-306-09~BM-5-120-72_5-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064802-C0-306
Anlage-Nr. :              9
Seite :                   6/7                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                DG859


K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
         oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in
         diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere
         Karosserieblech anzulegen,
     - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
         ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
         entsprechend zu kürzen.

K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
         auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
     - die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
     - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
         einzuformen und klebend zu befestigen.

K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
         auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
     - die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
     - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
         einzuformen und klebend zu befestigen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




RZ-064802-C0-306-09~BM-5-120-72_5-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064802-C0-306
Anlage-Nr. :              9
Seite :                   7/7                                                            Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                DG859


Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ DG859 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 20.02.2015




RZ-064802-C0-306-09~BM-5-120-72_5-ET45.docx
						
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