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							Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 01.12.2016
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Fahrzeughersteller                      : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
51204372            LK 120                  ohne                        72,6                    770     2288    04/14
51204372            LK 120                  ohne                        72,6                    800     2200    04/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 187
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 346X; 560X; 346L; 346C; 346R; 346K; 187; Z85
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : UKL-N1; UKL-C/X; 1C; UKL/X; X-N1
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : X53; X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                          120 Nm für Typ : Z85; 187; 560X
                                          120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                          140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X-N1; X83; 1C
                                          140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4
                                          175 Nm für Typ : X53 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17            51G; 56G                   10B; 11G; 11H; 12T;
                                 100 - 200 215/60R17            51G; 52J; 56G              51A; 71A; 723; 73C;
                                           235/55R17            51G                        74D; 76S
                                           245/50R17 99         11A; 24J; 24M
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 01.12.2016
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Verkaufsbezeichnung:     BMW X5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
X53          e1*2001/116*0153*.., 135 - 235 235/65R17           Sportpaket; 51G; 52J     erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e1*98/14*0153*..               235/65R17     nicht Sportpaket; 51G        175 Nm; nicht für
                                              255/60R17 106 nicht Sportpaket             gepanzerte Fz;
                                              265/60R17 108 nicht Sportpaket             10B; 10S; 11A; 11B;
                                                                                         11G; 11H; 12A; 34M;
                                                                                         51A; 71A; 723; 729;
                                                                                         73C; 74D; 740; 75I;
                                                                                         76S; AFY

Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
346C         e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90         11A; 22B; 24J; 24M       Kompakt; Cabrio;
             e1*98/14*0112*..     77 - 170 205/50R17 93         65H                      Coupe; Limousine;
346K         e1*2001/116*0167*..,           225/45R17 91                                 Stufenheck 4-türig;
             e1*98/14*0167*..               245/40R17-91        11A; 22B; 24M; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
346L         e1*97/27*0097*..,                                  687                      12A; 51A; 51J; 71A;
             e1*98/14*0097*..     120 - 170 235/40R17-90W       11A; 22B; 24J; 24M       723; 729; 73C; 74D;
346R         e1*2001/116*0146*..,                                                        744
               e1*98/14*0146*..
346L           e1*97/27*0097*..,     85 - 110 235/40R17 90      11A; 21B; 22L; 5GA       Touring;
               e1*98/14*0097*..      85 - 170 205/50R17 93      65H                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91                               12A; 51A; 51J; 71A;
                                              245/40R17 91  11A; 22B; 22L; 57F;          723; 729; 73C; 74D;
                                                            687                          744
                                              255/40R17 94  11A; 22B; 22L; 24M;
                                                            57F; 66T; 68E
                                    120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 22L; 5GA
                                    141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 22L; 5GA
346X           e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93  65H                          10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0144*..               215/45R17 91                               12A; 51A; 51J; 71A;
                                              225/45R17 91                               723; 729; 73C; 74D
                                              245/40R17     10N; 51G; 57F; 687

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/45R17 93Y                                 nur Limousine
                                           245/45R17     51G                             Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71A; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D; 76S
560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 225/50R17        51G                      nur Kombi
                                               235/45R17 94                              Allradantrieb;
                                               245/45R17        51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71A; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D; 76S
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 01.12.2016
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Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*..    66 - 160 205/55R17 91       11A; 24J; 244; 270;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                56G                      12A; 51A; 71A; 723;
                                              215/50R17 91      11A; 24C; 244; 270;      73C; 74D; 76S
                                                                56G
                                              215/55R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                271; 56G
                                              225/45R17 91      11A; 24J; 244
                                              225/50R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                271
                                              235/45R17 94      11A; 24C; 244; 270

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 205/55R17 91          11A; 24J; 244; 270;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                56G                      12A; 51A; 71A; 723;
                                              215/50R17 91      11A; 24C; 244; 270;      73C; 74D; 76S
                                                                56G
                                              215/55R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                271; 56G
                                              225/45R17 91      11A; 24J; 244
                                              225/50R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                271
                                              235/45R17 94      11A; 24C; 244; 270

Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 205/55R17 91          11A; 24J; 244; 270;      ab
                                                                56G                      e1*2007/46*0563*01;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/50R17 91      11A; 24C; 244; 270;      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                56G                      73C; 74D; 76S
                                              215/55R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                271; 56G
                                              225/45R17 91      11A; 24J; 244
                                              225/50R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                271
                                              235/45R17 94      11A; 24C; 244; 270

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 205/65R17 96          52J; 56G                 BMW X3; BMW X4;
                                          225/60R17 99                                   Allradantrieb;
                                          235/55R17 99                                   Heckantrieb;
                                          235/60R17 102                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/55R17             51G                      12A; 51A; 71A; 723;
                                          245/55R17 102         11A; 248                 73C; 74D; 76S

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/45R17            51G                      Cabrio; Coupe;
                                           235/40R17 90                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R17 93         11A; 21L; 54A            12A; 51A; 71A; 723;
                                           245/40R17            51G; 57F; 687            73C; 74D
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 01.12.2016
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Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/45R17            51G                      Cabrio; Coupe;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12M; 51A; 71A; 723;
                                                                                         73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 205/50R17 93W          11A; 248; 26P; 56G       BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..          215/45R17 91           51J                      BMW 1er (F21 2012);
                                         245/40R17 91           11A; 248; 27H; 57F;      Ab
                                                                687                      e1*2007/46*0283*04;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2007/46*0273*04;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71A;
                                                                                         723; 73C; 74D; 76S;
                                                                                         DEA
187            e1*2001/116*0287*..   85 - 120 215/45R17 87                               Nur bis
                                     85 - 130 215/45R17 87W                              e1*2001/116*0287*09;
                                     85 - 195 215/45R17 91                               4-türig;
                                              225/45R17     51G; 57F; 575                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R17 90  11A; 24M; 57F; 684           12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D; 744;
                                                                                         76S
1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 120 215/45R17 87  11A; 24J                     Nur bis
1K4            e1*2007/46*0283*..    66 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J                     e1*2007/46*0283*03;
187            e1*2001/116*0287*..   66 - 195 215/45R17 91  11A; 24J                     Nur bis
                                              225/45R17     51G; 57F; 575                e1*2007/46*0273*03;
                                              235/40R17 90  11A; 24M; 57F; 684           Ab
                                                                                         e1*2001/116*0287*10;
                                                                                         Schrägheck 2-türig;
                                                                                         Schrägheck 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D; 744;
                                                                                         76S; DEA

Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 215/45R17 91W                                  2ER REIHE; ab
                                          225/45R17 91W GA1; 11A; 245; 248               e1*2007/46*0277*08;
                                          235/45R17 94  11A; 245; 248; 26P;              Cabrio; Coupe;
                                                        6A8                              Allradantrieb;
                                          245/40R17 91W GA1; 11A; 248; 57F               Heckantrieb;
                                          245/45R17 95  11A; 248; 27F; 54A;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        57F; 6A6                         12A; 51A; 6AA; 71A;
                                                                                         723; 73C; 74D; 76S;
                                                                                         DEA
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 01.12.2016
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 01.12.2016
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21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 01.12.2016
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271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
34M) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 3 mm zwischen
     Sonderrad und Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen vorhanden ist.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66T) Sofern Reifen der Größe 255/40 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 01.12.2016
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                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          255/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/50R17
                    Hinterachse:                        245/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R17
                    Hinterachse:                        255/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
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Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 01.12.2016
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       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEA) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an der
     Vorderachse nicht zulässig
GA1) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/45R17
     Hinterachse: 245/40R17
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 01.12.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1K4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:    1ER REIHE

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 190             y = 220                   VA
             26P                      x = 140             y = 170                   VA
             27B                      x = 220             y = 270                   HA
             27I                      x = 170             y = 240                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 190       y = 220             8                 VA
             27F                   x = 220       y = 270            30                 HA
             27H                   x = 220       y = 270             8                 HA
             26J                   x = 190       y = 220            25                 VA
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 01.12.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0277*..
       Handelsbez.:    2ER REIHE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 280       y = 370            30                 HA
             27H                   x = 280       y = 370             8                 HA
						
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