Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49982
Nr. : RA-000779-D0-306
Anlage-Nr. : 14
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4758
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: AR4758
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 120G
Radgröße: 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 760 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)
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Nr. : RA-000779-D0-306
Anlage-Nr. : 14
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4758
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
182, 187, 3/B, 3/C, 3/CG, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4635 120 Nm
3/CNG, 346C, 346K, 346L, M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
346R, 346X, 390L, 390X, 392C,
3B, 560X, M85, R/C, X1, Z85
1C BMW 1er: 4635 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
BMW 2er: - 140 Nm
Serien- Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
1K4, 1K2 bis Nachtrag 03: 4635 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
ab Nachtrag 04: - 140 Nm
Serien- Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
3C BMW 3er: 4635 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
BMW 4er: - 140 Nm
Serien- Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
3L bis Nachtrag 04: 4635 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
ab Nachtrag 05: - 140 Nm
Serien- Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
3K bis Nachtrag 05: 4635 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
ab Nachtrag 06: - 140 Nm
Serien- Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4741 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
3K-N1, X3, X-N1, UKL/X, Serien- Radschraube, Kegel 60°, - 140 Nm
UKL-C/X Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28mm
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Nr. : RA-000779-D0-306
Anlage-Nr. : 14
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4758
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
182 e1*2001/116*0352*..
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 1er 205/40R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) A01) K03)K04) N215) T86)
205/45R18
A01) K03)K04) N215) T86)
215/40R18
A01) K03)K04) K57) N225)
225/35R18
A01) K03)K04) K57) T87)
225/40R18
A01) K03)K04) K68)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/40R18 225/35R18 A01) bis A10)
K03) K04)K57) T87) V00)
205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
K03) K04)K68) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
187 e1*2001/116*0287*..
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195 BMW 1er 215/40R18 A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01) K03)K04) K64)
bis Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*03; beim 225/35R18
Typ 1K4 bis A01) K01)K04) K64)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*03) 225/40R18
A01) K01)K04) K64)
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Nr. : RA-000779-D0-306
Anlage-Nr. : 14
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4758
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 bis 240 BMW 1er, 1er xDrive 215/40R18 M+S A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01) K04)W225)
ab Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*04; beim 225/35R18 M+S
Typ 1K4 ab A01) A94a)K03) K04) T87)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04) 225/40R18 M+S
A01) K03)K04) K13)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 205/40R18 A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A94)N215) T86) EF0)
ab Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*04; beim 205/45R18
Typ 1K4 ab N215)T86)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04) 215/40R18
A01) K04)N225)
225/35R18
A01) A94a)K03) K04) N235) T87)
225/40R18
A01) K03)K04) K13) N235)
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Nr. : RA-000779-D0-306
Anlage-Nr. : 14
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4758
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 180 BMW 2er, 2er xDrive 215/40R18 A02) bis A10)
(Serie bis einschließlich 17 A01) K03)K04) K13) N225) EF0)
Zoll Sommerbereifung)
225/35R18
A01) A94a)K03) K04) N235) T87)
225/40R18
A01) K03)K04) K13) N235)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/40R18 225/35R18 A01) bis A10)
N215) A94a)K04) N235) EF0)V00)
T87)
205/40R18 M+S 225/35R18 M+S A01) bis A10)
W215) A94a)K04) T87) EF0)V00)
205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
N215) K04)N235) EF0)V00)
205/45R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10)
W215) K04) EF0)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 2er, 2er xDrive, 215/40R18 A02) bis A10)
M235i, M235i xDrive A01) K03)K04) K13) N225) EF0)
(Serie ab 18 Zoll
Sommerbereifung) 215/40R18 M+S
A01) K03)K04) K13) W225)
225/35R18
A01) A94a)K03) K04) N235) T87)
225/35R18 M+S
A01) A94a)K03) K04) T87)
225/40R18
A01) K03)K04) K13) N235)
225/40R18 M+S
A01) K03)K04) K13)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49982
Nr. : RA-000779-D0-306
Anlage-Nr. : 14
Seite : 6 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4758
Typ: 3C
ABE / EG-Genehmigung: F547
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 141 BMW 3 er 225/40R18 A01) bis A10)
K33)L21)
F547/NT14E 890/1030 5/120/72
Typ: 3/C
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 142 BMW 3 er 225/40R18 A01) bis A10)
K33)L21)
e1*93/81*0015*10E 900/1115(1150) 5/120/72.5
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
3C F547
3/CNG e1*96/79*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 316i Compact , 225/40R18 A01) bis A10)
316g Compact K36)L21)
(Benzin/Erdgasantrieb)
F547/Nt14E 815/915 5/120/72
e1*96/79*0084*02E 815/950(1050)
Typ: 3/CG
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0017*.. , e1*98/14*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 BMW 3 er Compact 225/40R18 A01) bis A10)
K36)L21)
e1*93/81*0017*08 850/970(1040) 5/120/72.5
e1*98/14*0017*10E
Typ: 3B
ABE / EG-Genehmigung: F920
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 141 BMW 3 er Coupé, 225/40R18 A01) bis A10)
BMW 3 er Cabrio K33)L21)
F920/NT09E 890/1060 5/120/72
Typ: 3/B
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 142 BMW 3 er Coupé, 225/40R18 A01) bis A10)
BMW 3 er Cabrio K33)L21)
e1*93/81*0016*08E 870/1070(1115) 5/120/72.5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49982
Nr. : RA-000779-D0-306
Anlage-Nr. : 14
Seite : 7 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4758
Typ: 346L
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 170 BMW 3 er 225/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Touring)
e1*98/14*0097*16E 1000/1215(1265)ab NT 06 reduziert auf (1250) bei 5/120/72.5
Anhb.
Typ: 346C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 170 BMW 3 er Coupé 225/40R18 A02) bis A10)
e1*98/14*0112*09 1000/1100(1210) 5/120/72.5
e1*2001/116*0112*15E
Typ: 346R
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 170 BMW 3 er Cabrio 225/40R18 A02) bis A10)
e1*2001/116*0146*13E 970/1115(1225) 5/120/72.5
Typ: 346K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 141 BMW 3 (Kompakt-Lim.) 225/40R18 A02) bis A10)
e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5
Typ: 346X
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170 BMW 3 (Allrad) 225/40R18 A02) bis A10)
e1*2001/116*0144*08E 1090/1180(1250) 5/120/72.5
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Nr. : RA-000779-D0-306
Anlage-Nr. : 14
Seite : 8 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4758
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
390L e1*2001/116*0308*..
390X e1*2001/116*0344*..
392C e1*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 160 BMW 3er 205/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, Cabrio, N215)T86) EF0)
Coupe)
205/45R18
G4S)N215) T86)
215/40R18
N225)T89)
225/40R18
N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
3K e1*2007/46*0315*..
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 160 BMW 3er 205/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, bis EG- N215)T86) E66)EF0)
Genehmig.-Nr.
e1*2007/46*0314*04; 205/45R18
Kombi, bis EG-Genehmig.- G4S)N215) T86)
Nr. e1*2007/46*0315*05;
Coupe/Cabrio, bis EG- 215/40R18
Gen.-Nr.
N225)T89)
e1*2007/46*0316*07)
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 215/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, ab EG- A94) E66a)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, mit 225/45R18
kleinsten Serienreifen 205/..) A94)
235/45R18
A01) A94a)G01)
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Nr. : RA-000779-D0-306
Anlage-Nr. : 14
Seite : 9 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4758
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, ab EG- A94) E66a)EF0)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, mit 235/45R18
kleinsten Serienreifen 225/..) A01) A94a)G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 215/45R18 A02) bis A10)
(Kombi, ab EG- A94) E66b)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06 bzw. 225/45R18
e24*2007/46*0022*03, mit A94)
kleinsten Serienreifen 205/..)
235/45R18
A01) A94a)G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A02) bis A10)
(Kombi, ab EG- A94) E66b)EF0)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/45R18
e24*2007/46*0022*03, mit A01) A94a)G01)
kleinsten Serienreifen 225/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110 BMW 4er, 4er xDrive 225/40R18 A02) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, A01) A94)G01)
Grand Coupe 4-türig, mit
kleinsten Serienreifen 205/..) 225/45R18
A94)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49982
Nr. : RA-000779-D0-306
Anlage-Nr. : 14
Seite : 10 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4758
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 BMW 4er, 4er xDrive 225/45R18 A02) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, A94) EF0)
Grand Coupe 4-türig, mit
kleinsten Serienreifen 225/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
560X e1*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200 BMW 5er XDrive 225/40R18 A02) bis A10)
A94)T92)
225/45R18
A94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X1 e1*2007/46*0275*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 190 BMW X1 225/45R18 A02) bis A10)
A94a)
235/45R18
A01) G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X83 e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 BMW X3 215/55R18 A02) bis A10)
A01) K01)N225)
225/50R18
A01) K01)N235)
235/50R18
A01) K01)
245/45R18
A01) K01)
RA-000779-D0-306-14~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49982
Nr. : RA-000779-D0-306
Anlage-Nr. : 14
Seite : 11 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4758
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3, X4 215/55R18 M+S A02) bis A10)
(kleinste Serienradgröße A94)W225) EF0)
17Zoll)
225/50R18
A94)
225/55R18
A94)ER2)
235/50R18
A94)
245/50R18
A01) A94a)K03) K04)
Typ: R/C
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0029*.. , e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103 BMW Z3 Roadster 225/40R18 A01) bis A10)
(schmale Karosserie Fz.- K31)K35)
Breite 1682 mm)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)
85 bis 170 BMW Z3 Roadster, 225/40R18 A01) bis A10)
BMW Z3 Coupe K35)
(breite Karosserie Fz.-Breite
1740 mm)
e1*93/81*0029*10 830/870(960)
e1*98/14*0029*13E
Typ: Z85
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170 BMW Z4 Coupe, 225/35R18 A02) bis A10)
BMW Z4 Cabrio
225/40R18
195 BMW Z4 Coupe, 225/40R18 A02) bis A10)
BMW Z4 Cabrio
e1*2001/116*0219*07 790/890 5/120/72.5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49982
Nr. : RA-000779-D0-306
Anlage-Nr. : 14
Seite : 12 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4758
Typ: M85
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
252 BMW Z4 M Roadster, 225/40R18 M+S A02) bis A10)
BMW Z4 M Coupé
e1*2001/116*0364*03 855/935 5/120/72.5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140 Mini Countryman, Mini 205/45R18 A02) bis A10)
Countryman Allrad A01) K01)K04) N215)
215/45R18
A01) K01)K04) N225)
225/40R18
A01) K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Mini Countryman John 205/45R18 M+S A02) bis A10)
Cooper Works A01) K01)K04)
215/45R18 M+S
A01) K01)K04)
225/40R18
A01) K01)K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10)
K01) K02) V00)
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Anlage-Nr. : 14
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4758
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140 Mini Paceman 205/45R18 A02) bis A10)
(Frontantrieb, Allrad) A01)K01)K04)
215/45R18
A01)K01)K04)K85)
225/45R18
A01)K01)K04)K84)K85)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Mini Paceman John Cooper 205/45R18 M+S A02) bis A10)
Works A01) K01)K04)
215/45R18 M+S
A01) K01)K04) K85)
225/45R18
A01) K01)K04) K84) K85)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000779-D0-306-14~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49982
Nr. : RA-000779-D0-306
Anlage-Nr. : 14
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4758
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
- Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
- Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07
E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
- Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05
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Anlage-Nr. : 14
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4758
E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
- Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
- Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
Tabelle zu entnehmen.
Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg
225/55R18 2150 1489
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G4S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000779-D0-306-14~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49982
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4758
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K31) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200
mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das
äußere Karosserieblech anzulegen,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden
und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen.
K35) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von
ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.
K36) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das
äußere Karosserieblech anzulegen,
- im Bereich der Stoßfängeroberkante ist die Ausbuchtung im Kunststoffinnenkotflügel
auszuschneiden.
K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
Blechlasche entsprechend zu kürzen.
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Teiletyp : AR4758
K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in
diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere
Karosserieblech anzulegen,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
entsprechend zu kürzen.
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
- die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
- der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
einzuformen und klebend zu befestigen.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
- die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
- der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
einzuformen und klebend zu befestigen.
L21) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, ist bei
Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifung 225/55R15 ausgerüstet
sind, der Einbau der Lenkeinschlagbegrenzung (Einbausatz BMW-Teile-Nr. 32 11 1 140
479) erforderlich.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000779-D0-306-14~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49982
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Anlage-Nr. : 14
Seite : 18 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4758
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ AR4758 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 20.07.2016
RA-000779-D0-306-14~BM-5-120-72_5-ET35.docx