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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48226 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55079310 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RD 706
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 1 von 6

Auftraggeber                    ATS Leichtmetallräder GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0131806/1

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Radial
Typ                             RD 706
Radgröße                        7Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
48.W1        RD 706.48.W1 / ohne Ring            5/120/72,6         48       650     2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      48226
Herstellerzeichen               ATS
Radtyp und Ausführung           RD 706 ( s.o.)
Radgröße                        7Jx16H2
Einpresstiefe                   ET ( s.o.)
Herkunftsmerkmal                Made in Poland
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment        Schaftlänge     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                   (Nm)                (mm)
S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                 30,5            Multipack: 80A
S02   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   140                 35              Multipack: 84D

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW
                                Mini/BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55079310 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RD 706
Hersteller                          ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                   Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe             100,105        195/55R16   A10 T87 T91                    A19 A99 B03
182, 1C                   100-145        205/55R16   A32                            Cbo Cpe V16
e1*2001/116*0352*..,      100-145        225/50R16   A12 R03                        S01
e1*2007/46*               100-160        195/55R16   A10 M+S T87 T91
0277*00-07                100-160        205/55R16   A32 M+S
- Coupé, Cabrio           100-160        225/50R16   A12 M+S R03
- incl. Facelift 2011
BMW 1er-Reihe             85-120         195/55R16   A10 R37 T87                    A19 A99 B03
187                       85-130         195/55R16   A10 M+S T87                    Flh V16 S01
e1*2001/116*              85-130         205/55R16   A32
0287*00-09                85-130         225/50R16   A12 R03
BMW 1er-Reihe             66-105         195/55R16   A10 R37 T87                    A19 A99 B03
187, 1K2, 1K4             66-145         195/55R16   A10 M+S T87                    Flh V16 S01
e1*2001/116*              66-145         205/55R16   A32
0287*10-..,               66-145         225/50R16   A12 R03
e1*2007/46*,
0273*00-03,
0283*00-03
- ab Facelift 2007
Mini Countryman     66-140               195/60R16   M+S                            A12 A19 A57
UKL/X, -/N1         66-140               205/60R16   M+S                            A99 Y85 S02
e1*2007/46*0496*..; 66-140               215/55R16   A01 K1b K2b M+S
e24*2007/46*0023*.. 66-140               215/60R16   A01 K1b K2b M+S
- One, Cooper, -/D/-S/-
                    66-140               225/55R16   A01 K1b K2b M+S
SD                  66-90                205/60R16
                    66-90                215/55R16   A01 K1b K2b
                    66-90                215/60R16   A01 K1b K2b
                    66-90                225/55R16   A01 K1b K2b
Mini Countryman JCW 160                  195/60R16   M+S                            A12 A19 A56
UKL/X               160                  205/60R16   M+S                            A99 Y85 S02
e1*2007/46*0496*..  160                  215/55R16   A01 K1b K2b M+S
- John Cooper Works 160                  215/60R16   A01 K1b K2b M+S
                    160                  225/55R16   A01 K1b K2b M+S
Mini Paceman        82-140               195/60R16   M+S                            A12 A19 A57
UKL-C/X             82-140               205/60R16   M+S                            A99 Cpe S02
e1*2007/46*0563*..; 82-140               215/55R16   A01 K1b K2b M+S
- Cooper -/D/-S/-SD 82-140               215/60R16   A01 K1b K2b M+S
                    82-140               225/55R16   A01 K1b K2b M+S
                    82-90                205/60R16
                    82-90                215/55R16   A01 K1b K2b
                    82-90                215/60R16   A01 K1b K2b
                    82-90                225/55R16   A01 K1b K2b
Mini Paceman JCW    160                  195/60R16   M+S                            A12 A19 A56
UKL-C/X             160                  205/60R16   M+S                            A99 S02
e1*2007/46*0563*..  160                  215/55R16   A01 K1b K2b M+S
- John Cooper Works 160                  215/60R16   A01 K1b K2b M+S
                    160                  225/55R16   A01 K1b K2b M+S




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48226 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55079310 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RD 706
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55079310 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RD 706
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48226 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55079310 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RD 706
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48226 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55079310 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RD 706
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 6 von 6

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. März 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2011.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. März 2019




Blauth                                                               00314268.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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