Gutachten 366-0258-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50083 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 19 Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 120572635 K5 CARMANI CA 11 7517 ohne 72,6 723 2178 08/14 LK120 120572635 K5 CARMANI CA 11 7517 ohne 72,6 725 2175 08/14 LK120 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X1-N1; X1; X-N1; (Nur BMW X1) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K4; 187; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3/CG; 346C; 3L; 3K; 390X; 346R; 3 B; 390L; 346X; 346K; 3/B; 560X; 3C; M3B; 3/C; 3 C; 3K-N1; Z85; 1C; 346L; R/C; 182; 187; 392C Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X-N1; X3; (Nur BMW X3, BMWX4) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UKL-C/X; 3K-N1; 3K; UKL-N1; 3-HY; 1C; UKL/X; 3C Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X83 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X 110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG 120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560X 120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1 120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187 130 Nm für Typ : 3-HY 140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C; 3C 140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3 140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1; 3L Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50083 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 19 Verkaufsbezeichnung: ActiveHybrid 7er, 3er Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3-HY e1*2007/46*0586*.. 225 225/50R17 51G Nur ActiveHybrid 3; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 744; 76S Verkaufsbezeichnung: BMW M3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3B G191 210 - 217 215/45R17 11A; 21B; 22B; 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 66A 51A; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: BMW X3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R17 97 12A; 51A; 71K; 721; 100 - 200 215/60R17 51G; 52J 73C; 74A; 76R; 76S 225/55R17 97 52J 235/55R17 11A; 24J; 24M; 51G 235/55R17 11A; 24J; 24M; 51G; 52J Verkaufsbezeichnung: BMW Z3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis 51G e1*93/81*0029*07; 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 66A 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 73C; 74A 57F; 66B; 687 R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 170 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*93/81*0029*08; e1*98/14*0029*.. 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 24M; 66A 73C; 74A 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 66B; 687 R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis 24M e1*93/81*0029*07; 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24D; 73C; 74A 24J; 66A; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B; 681; 687 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3B F920 75 - 110 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; Pkw geschlossen; 66B; 681; 687 Cabrio; 141 245/40R17 11A; 22B; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 631; 66B; 681; 687 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50083 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 19 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C F547 73 - 110 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; Stufenheck; 4-türig; 66B; 681; 687 10B; 11B; 11G; 11H; 141 245/40R17 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 721; 631; 66B; 681; 687 73C; 74A 3C F547 75 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; Schrägheck 2-türig; 66B; 681; 687 Compact; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A 3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 215/45R17 87Y 11A; 21B; 22B Pkw geschlossen; 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; Cabrio; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17 BD5; 10N; 11A; 21B; 12A; 51A; 71K; 721; 21L; 22B; 24C; 24D; 73C; 74A 51G; 66A; 684 245/40R17 91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B; 681; 687 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 85 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Touring; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 24M 73C; 74A 66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B; 681; 687 103 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 57E; 681; 684 110 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; Limousine; Stufenheck; 66B; 681; 687 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A 3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; Compact; e1*98/14*0017*.. 66B; 681; 687 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 205/55R17 91W 12A; 5GG; 51J BMW 3er (F31) ab 2012; 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 215/50R17 91W 12A; 5GG; 51J Ab 85 - 265 225/50R17 12T; 51G e24*2007/46*0022*03; 235/45R17 94 12A Ab e1*2007/46*0315*06; 245/45R17 95 11A; 12A; 248 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 512; 6AA; 71K; 721; 73C; 74A; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50083 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 19 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 147 205/55R17 95 12R; 51J BMW 3er (F30) ab 2012; 215/50R17 92 12R; 51J Ab e1*2007/46*0314*05; 85 - 265 225/50R17 94 12T inkl. 330e 235/45R17 94 12A iPerformance; 245/45R17 95 12A Limousine; Stufenheck; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 76S 346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; Kompakt; Cabrio; e1*98/14*0112*.. 24M; 66A Coupe; Limousine; 346K e1*2001/116*0167*.., 77 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 24J; Stufenheck 4-türig; e1*98/14*0167*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 346L e1*97/27*0097*.., 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 51J; 71K; e1*98/14*0097*.. 24M 721; 729; 73C; 74A; 346R e1*2001/116*0146*.., 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 744 e1*98/14*0146*.. 57F; 66B; 687 120 - 170 235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 66A 346L e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22B; Touring; e1*98/14*0097*.. 22L; 24J; 24M; 5GA; 10B; 11B; 11G; 11H; 66A 85 - 170 205/50R17 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 51J; 71K; 24J; 51G 721; 729; 73C; 74A; 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22L; 744 24J 245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 22L; 24M; 57F; 66B; 687 120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24J; 24M; 5GA; 66A 141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24J; 24M; 66A 346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0144*.. 215/45R17 91 12A; 51A; 51J; 71K; 225/45R17 91 11A; 24J; 24M 721; 729; 73C; 74A 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 160 225/45R17 12M; 51G Nur bis e1*2001/116*0308*08; Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76T; 76U 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 160 225/45R17 12M; 51G Nur bis e1*2001/116*0308*08; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76T; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50083 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 19 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 225/45R17 91 Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/45R17 94 e1*2007/46*0315*05; 390L e1*2001/116*0308*.. Facelift ab September 2008; Nur bis e24*2007/46*0022*02; Ab e1*2001/116*0308*09; Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76T; 76U 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 160 225/45R17 91 Nur bis 390L e1*2001/116*0308*.. 235/45R17 94 e1*2007/46*0314*04; Facelift ab September 2008; Ab e1*2001/116*0308*09; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76T; 76U 3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 160 225/45R17 91 5GG Nur bis 3L e1*2007/46*0314*.. 225/45R17 94 e1*2007/46*0314*04; 390X e1*2001/116*0344*.. 235/45R17 94 Nur bis e1*2007/46*0315*05; Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 76R; 76U 390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 160 225/45R17 91 Ab e1*2001/116*0344*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76U 390X e1*2001/116*0344*.. 160 225/45R17 91 12M Nur bis e1*2001/116*0344*05; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50083 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 19 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 140 205/50R17 12T; 51G; 52J bis 392C e1*2001/116*0346*.. 225/45R17 12T; 51G; 52J e1*2007/46*0316*07; Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76R; 76Z 3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 140 205/50R17 12T; 51G; 52J bis 392C e1*2001/116*0346*.. 225/45R17 12T; 51G; 52J e1*2007/46*0316*07; Coupe; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76R; 76Z Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/50R17 94 12T ab e1*2007/46*0316*08; 235/45R17 94 12A 4er Cabrio (F33); 4er 245/45R17 95 12A Coupe (F32); Radschraube M14x1,25; Cabrio; Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 76S 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/50R17 94 124 ab e1*2007/46*0316*09; 235/45R17 94 12A 4er Cabrio (F33); 245/45R17 95 12A Cabrio; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 6AA; 71K; 721; 73C; 74A; 76S 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/50R17 94 124 4er Gran Coupe (F36); 235/45R17 94 12A ab e1*2007/46*0316*10; 245/45R17 95 12A Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 6AA; 71K; 721; 73C; 74A; 76S 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/50R17 94 124 ab e1*2007/46*0316*08; 235/45R17 94 12A 4er Coupe (F32); 245/45R17 95 12A Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50083 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 19 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 94 nur Kombi 235/45R17 94 Allradantrieb; 245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76S 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 51G nur Limousine 235/45R17 93Y Allradantrieb; 245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 271 12A; 51A; 71K; 721; 215/50R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 73C; 74A; 76S 247; 271 215/55R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272 225/45R17 91 11A; 24C; 244 225/50R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272 235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 271 245/45R17 95 11A; 21P; 24C; 244; 247; 271 Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 271 12A; 51A; 71K; 721; 215/50R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 73C; 74A; 76S 247; 271 215/55R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272 225/45R17 91 11A; 24C; 244 225/50R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272 235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 271 245/45R17 95 11A; 21P; 24C; 244; 247; 271 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50083 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 19 Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; ab 271 e1*2007/46*0563*01; 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 12A; 51A; 71K; 721; 247; 271 73C; 74A; 76S 215/55R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272 225/45R17 91 11A; 24C; 244 225/50R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272 235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 271 245/45R17 95 11A; 21P; 24C; 244; 247; 271 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/50R17 12T; 51G Nur BMW X1; 235/45R17 94 12A Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 12A; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 744; 76S Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/50R17 12T; 51G Nur BMW X1; 235/45R17 94 12A Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 12A; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 744; 76S Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/50R17 12T; 51G Nur BMW X1; 235/45R17 94 12A Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 12A; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 744; 76S X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 205/65R17 96 12T; 52J BMW X3; BMW X4; 225/60R17 99 12T Allradantrieb; 235/55R17 99 11A; 12A; 248 Heckantrieb; 235/60R17 102 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 75I; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50083 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 19 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 210 205/65R17 96 12T; 52J BMW X3; BMW X4; 225/60R17 99 12T Allradantrieb; 235/55R17 99 11A; 12A; 248 Heckantrieb; 235/60R17 102 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 75I; 76S Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17 91 Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76T Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 205/50R17 93W 11A; 245; 248; 26P; BMW 1er (F20 2011); 1K4 e1*2007/46*0283*.. 27H BMW 1er (F21 2012); 215/45R17 91 11A; 245; 248; 26P; Ab 51J e1*2007/46*0283*04; Ab e1*2007/46*0273*04; 225/45R17 91 11A; 245; 248; 26P; Kombilimousine; 27H Allradantrieb; 235/45R17 94 11A; 24J; 244; 247; Heckantrieb; 26B; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 721; 73C; 74A; 76S 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET 1ER REIHE; bis 182 e1*2001/116*0352*.. 100 - 160 205/50R17 11A; 21P; 22I; 24J; e1*2007/46*0277*07; 24M; 51G Cabrio; Coupe; 215/45R17 91 11A; 24J; 24M Heckantrieb; 100 - 240 205/50R17 89 11A; 21P; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 575 12A; 51A; 71K; 721; 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24J; 729; 73C; 74A; 744; M+S 24M; 52J 76R; 76S 215/45R17 87 11A; 24J; 57E; 681; 684 215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 52J M+S 225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; 24M; 575 235/45R17 94 11A; 21B; 22I; 24C; 24M Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50083 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 19 Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 11A; 24J; 24M Nur bis 85 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0287*09; 85 - 195 205/50R17 89 11A; 22I; 22M; 24J; 4-türig; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 90 11A; 22I; 22M; 24J; 729; 73C; 74A; 744; 24M 76S 235/45R17 93 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 24M 1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 120 215/45R17 87 11A; 24J; 24M Nur bis 1K4 e1*2007/46*0283*.. 66 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M e1*2007/46*0283*03; 187 e1*2001/116*0287*.. 66 - 195 205/50R17 89 11A; 22M; 24J; 24M; Nur bis 27I e1*2007/46*0273*03; 215/45R17 91 11A; 24J; 24M Ab 225/45R17 90 11A; 22M; 24J; 24M; e1*2001/116*0287*10; 27I Schrägheck 2-türig; 235/45R17 93 11A; 22M; 24C; 24M; Schrägheck 4-türig; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 744; 76S Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 205/50R17 M+S 11A; 245; 248; 26P; 2ER REIHE; ab 52J e1*2007/46*0277*08; 205/55R17 M+S 11A; 245; 248; 26B; Cabrio; Coupe; 26N; 27H; 52J Allradantrieb; 215/45R17 M+S 11A; 248; 52J Heckantrieb; 215/50R17 M+S 11A; 244; 245; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27H; 52J 12A; 51A; 6AA; 71K; 225/45R17 M+S 11A; 245; 248; 26P; 721; 73C; 74A; 76S 52J 225/45R17 91 GA1; 11A; 245; 26P; 57E 225/50R17 94 11A; 245; 26B; 26J; 57E; 6A6 235/45R17 M+S 11A; 244; 245; 26B; 26N; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50083 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 19 Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 205/50R17 89Y 11A; 245; 248; 26P 2ER REIHE; ab 205/55R17 91W 11A; 245; 248; 26B; e1*2007/46*0277*08; 26N; 27H; 54A Cabrio; Coupe; 215/45R17 91W 11A; 245; 248 Allradantrieb; 215/50R17 91W 11A; 241; 244; 26B; Heckantrieb; 26N; 27H; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91W GA1; 11A; 245; 248; 12A; 51A; 6AA; 71K; 26P 721; 73C; 74A; 76S 225/50R17 94 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F; 54A; 6A6 235/45R17 94 11A; 241; 244; 26B; 26N Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50083 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 19 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50083 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 19 Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50083 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 19 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50083 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 19 wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50083 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 19 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6A6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/50R17 Hinterachse: 245/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50083 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 19 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. BD5) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an der Vorderachse bei Fahrzeugen bis Herstellung 07.1993 nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK zulässig. GA1) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50083 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1K4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*.. Handelsbez.: 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 190 y = 220 VA 26P x = 140 y = 170 VA 27B x = 220 y = 270 HA 27I x = 170 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 190 y = 220 8 VA 27F x = 220 y = 270 30 HA 27H x = 220 y = 270 8 HA 26J x = 190 y = 220 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50083 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 19 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*.. Handelsbez.: 2ER REIHE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 280 y = 370 30 HA 27H x = 280 y = 370 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.