Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-Z6-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 1 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CA 70638 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 120 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 630 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW RA-000345-Z6-015-44~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-Z6-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 2 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 182, 187, 3/B, 3/C, 3/CG, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5248 120 Nm 3/CNG, 346C, 346K, 346L, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm 346R, 346X, 390L, 390X, 392C, 3B, 3C, R/C, Z85 1C BMW 1er: 5248 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm BMW 2er: 5275 140 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 35 mm 1K2, 1K4 bis Nachtrag 03: 5248 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm ab Nachtrag 04: 5275 140 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 35 mm 3L bis Nachtrag 04: 5248 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm ab Nachtrag 05: 5275 140 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 35 mm 3K bis Nachtrag 05: 5248 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm ab Nachtrag 06: 5275 140 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 35 mm UKL/X, UKL-C/X, 3K-N1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5275 140 Nm M14x1,25, Schaftlänge 35 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 187 e1*2001/116*0287*.. 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 145 BMW 1er 205/55R16 A02) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K03)K04)K57) bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*03; beim 215/50R16 Typ 1K4 bis A01)K01)K04)K64) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*03) RA-000345-Z6-015-44~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-Z6-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 3 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 205/55R16 A02) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)A94a)K04) EF0) ab Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*04; beim 215/50R16 Typ 1K4 ab A01)A94a)K02)K03) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*04) 215/55R16 A01)G01)K02)K03) 225/50R16 A01)K02)K03)K13) 235/50R16 A01)G01)K02)K03)K13)K25)K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 182 e1*2001/116*0352*.. 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 160 BMW 1er 205/55R16 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) A01)K03)K04) EF0) 215/50R16 A01)K01)K04)K57) 225/50R16 A01)K01)K04)K68) RA-000345-Z6-015-44~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-Z6-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 4 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 165 BMW 2er, 2er xDrive 205/55R16 A02) bis A10) (Serie bis einschließlich 17 A01)A94a)K03)K04) EF0)ER1) Zoll Sommerbereifung) 215/50R16 A01)A94a)K03)K04) 215/55R16 A01)G01)K03)K04)K13) 225/50R16 A01)K01)K04)K13) 235/50R16 A01)G01)K01)K02)K13)K25)K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) K03) K04) EF0) ER1)V00) 215/55R16 235/50R16 A01) bis A10) K03)K13) K02)K28) EF0) ER1)G01)V00) RA-000345-Z6-015-44~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-Z6-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 5 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 Typ: 3C ABE / EG-Genehmigung: F547 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 141 BMW 3er 205/55R16 A02) bis A10) 225/45R16 A01)K33) 225/50R16 A01)K33) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01)bis A10) K33)V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 BMW 3er Compact 205/55R16 A02) bis A10) 225/45R16 A01)K36) 225/50R16 A01)K36) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01)bis A10) K36)V00) F547/NT14E 890/1030 5/120/72.5 Typ: 3/CG ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0017*.., e1*98/14*0017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 BMW 3er Compact 205/55R16 A02) bis A10) 225/45R16 A01)K36) 225/50R16 A01)K36) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01)bis A10) K36)V00) e1*98/14*0017*10E 850/970(1040) 5/120/72.5 RA-000345-Z6-015-44~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-Z6-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 6 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 Typ: 3/CNG ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 64 bis 75 BMW 3er Compact 205/55R16 A02) bis A10) (Benzin/Erdgasantrieb) 225/45R16 A01)K36) 225/50R16 A01)K36) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01)bis A10) K36)V00) e1*96/79*0084*02E 815/950(1050) 5/120/72.5 Typ: 3/C ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 142 BMW 3er Limousine, 205/55R16 A02) bis A10) BMW 3er Touring 225/45R16 A01)K33) 225/50R16 A01)K33) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) K33)V00) e1*93/81*0015*10E 900/1115(1150) 5/120/72.5 Typ: 3B ABE / EG-Genehmigung: F920 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 141 BMW 3er Coupe, 205/55R16 A02) bis A10) BMW 3er Cabrio 225/45R16 A01)K33) 225/50R16 A01)K33) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) K33)V00) F920/NT09E 890/1060 5/120/72.5 RA-000345-Z6-015-44~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-Z6-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 7 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 Typ: 3/B ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 142 BMW 3er Coupe, 205/55R16 A02) bis A10) BMW 3er Cabrio 225/45R16 A01)K33) 225/50R16 A01)K33)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) K33)V00) e1*93/81*0016*08E 870/1070(1115) 5/120/72.5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 346L e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.. 346C e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*.. 346X e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*.. 346R e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*.. 346K e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 142 BMW 3er 205/55R16 A02) bis A10) (außer 330i, 330d) EF0) ER1) 215/55R16 225/50R16 A01)K01)K04)K15) 235/50R16 A01)K01)K04)K15)K32)K33) RA-000345-Z6-015-44~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-Z6-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 8 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 390L e1*2001/116*0308*.. 390X e1*2001/116*0344*.. 392C e1*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 160 BMW 3er 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, Cabrio, A94)N215) EF0) ER1) Coupe) 205/55R16 M+S A94) 215/50R16 A94)N225) 215/50R16 M+S A94) 215/55R16 A94)G8L)N225) 215/55R16 M+S A94)G8L) 225/50R16 N235) 225/50R16 M+S 235/50R16 G8L)N245) 235/50R16 M+S G8L) RA-000345-Z6-015-44~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-Z6-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 9 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. 3K e1*2007/46*0315*.. 3C e1*2007/46*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 160 BMW 3er 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, bis EG- A94)N215) E66)EF0) ER1) Genehmig.-Nr. e1*2007/46*0314*04; 205/55R16 M+S Kombi, bis EG-Genehmig.- A94) Nr. e1*2007/46*0315*05; Coupe/Cabrio, bis EG- 215/50R16 Gen.-Nr. A94)N225) e1*2007/46*0316*07) 215/50R16 M+S A94) 215/55R16 A94)G8L)N225) 215/55R16 M+S A94)G8L) 225/50R16 235/50R16 G8L) RA-000345-Z6-015-44~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-Z6-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 10 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K e1*2007/46*0315*.. 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 205/60R16 A02) bis A10) (Kombi, ab EG- A94) E66b) ER1) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 bzw. 205/65R16 e24*2007/46*0022*03, mit A01)A94)G01) kleinsten Serienreifen 205/..) 215/60R16 A01)A94)G01) 225/55R16 A94) 235/55R16 A01)A94a)G01)K04) 245/50R16 A01)K01)K04) 255/50R16 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/55R16 245/50R16 A01) bis A10) K04) E66b) ER1)V00) 235/55R16 255/50R16 A01) bis A10) K04) E66b) ER1)V00) RA-000345-Z6-015-44~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-Z6-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 11 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 205/60R16 A02) bis A10) (Limousine, ab EG- A94) E66a)ER1) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05, mit 205/65R16 kleinsten Serienreifen 205/..) A01)A94)G01) 215/60R16 A01)A94)G01) 225/55R16 A94) 235/55R16 A01)A94a)G01)K04) 245/50R16 A01)K01)K04) 255/50R16 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 142 BMW Z3 205/55R16 A02) bis A10) (Fahrzeugbreite 1692 mm) A01)K01)K02)N215) E42) 225/50R16 A01)K01)K02)K31)K35) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 170 BMW Z3 205/55R16 A02) bis A10) (Fahrzeugbreite 1740 mm) N215) E43) 225/50R16 A01)K35) RA-000345-Z6-015-44~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-Z6-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 12 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 Typ: Z85 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 170 BMW Z4 225/50R16 A02) bis A10)E06) A94)E05a) 205/55R16 A94)E05a) 205/55R16 M+S 225/50R16 M+S e1*2001/116*0219*07E 780/850 5/120/72.5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 140 Mini Paceman 205/60R16 A02) bis A10) (Frontantrieb, Allrad) A01)K01)K04) EF0) 215/60R16 A01)K01)K04)K84)K85) 225/55R16 A01)K01)K02)K85) 245/50R16 A01)K01)K02)K85) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL/X e1*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 140 Mini Countryman, Mini 205/60R16 A02) bis A10) Countryman Allrad A01)K01)K04) EF0) 215/55R16 A01)K01)K02) 215/60R16 A01)K01)K02) 225/55R16 A01)K01)K02) RA-000345-Z6-015-44~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-Z6-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 13 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL/X e1*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 Mini Countryman John 205/60R16 M+S A02) bis A10) Cooper Works A01)K01)K04) EF0) 215/55R16 M+S A01)K01)K02) 215/60R16 M+S A01)K01)K02) 225/55R16 M+S A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 Mini Paceman John Cooper 205/60R16 M+S A02) bis A10) Works A01)K01)K04) EF0) 215/55R16 M+S A01)K01)K04)K85) 215/60R16 M+S A01)K01)K04)K84)K85) 225/55R16 M+S A01)K01)K02)K85) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000345-Z6-015-44~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-Z6-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 14 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. RA-000345-Z6-015-44~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-Z6-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 15 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E42) Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm). E43) Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm). E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04 - Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05 - Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07 E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05 E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: - Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 - Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1260 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G8L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 255/30R19, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000345-Z6-015-44~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-Z6-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 16 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K31) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen. K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. RA-000345-Z6-015-44~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-Z6-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 17 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 K35) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen. K36) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - im Bereich der Stoßfängeroberkante ist die Ausbuchtung im Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden. K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen, - die Befestigungsnieten sind zu entfernen, - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und klebend zu befestigen. K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen, - die Befestigungsnieten sind zu entfernen, - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und klebend zu befestigen. L21) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, ist bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifung 225/55R15 ausgerüstet sind, der Einbau der Lenkeinschlagbegrenzung (Einbausatz BMW-Teile-Nr. 32 11 1 140 479) erforderlich. RA-000345-Z6-015-44~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-Z6-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 18 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 44 mit den Blättern 1 bis 18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CA 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 06.10.2017 RA-000345-Z6-015-44~BM-5-120-72_5-ET35.docx