Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 10
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: AR4757
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 120G
Radgröße: 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 715 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
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Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 10
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
182, 187, R/C, 346C, 346K, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4635 120 Nm
346L, 346R, 346X M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
1K2, 1K4 bis Nachtrag 03: 4635 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
ab Nachtrag 04: 140 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5
mm
1C BMW 1er: 4635 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
BMW 2er: 140 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5
mm
UKL/X, UKL-C/X Serien-Radschraube, Kegel 60°, 140 Nm
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5
mm
X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4741 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
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Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 10
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
182 e1*2001/116*0352*..
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 1er 205/45R17 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) N215)
205/45R17 M+S
205/50R17
A01)K03)K04)N215)
205/50R17 M+S
A01)K03)K04)
215/45R17
N225)
225/45R17
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K03) K04) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
187 e1*2001/116*0287*..
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195 BMW 1er 205/50R17 A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K03)
bis Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*03; beim 215/45R17
Typ 1K4 bis
Genehmigungs-Nr. 225/45R17
e1*2007/46*0283*03) A01)K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K03) V00)
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Anlage-Nr. : 10
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 bis 250 BMW 1er, 1er xDrive 205/45R17 M+S A02) bis A10)B67)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A94) EF0)
ab Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*04; beim 205/50R17 M+S
Typ 1K4 ab A94)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04) 215/45R17 M+S
A94)
225/40R17 M+S
A01)A94)G01)
225/45R17 M+S
A94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 205/45R17 A02) bis A10)B67)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A94)N215) EF0)
ab Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*04; beim 205/45R17 M+S
Typ 1K4 ab A94)W215)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04) 205/50R17
A94)N215)
205/50R17 M+S
A94)W215)
215/45R17
A94)N225)
215/45R17 M+S
A94)W225)
225/45R17
A94)
235/45R17
A01)G01)
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Anlage-Nr. : 10
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 185 BMW 2er, 2er xDrive 205/45R17 A02) bis A10)B67)
(Serie bis einschließlich 17 A94)T88) EF0)
Zoll Sommerbereifung)
205/50R17
A94)
215/45R17
A94)
225/40R17
A01)A94)G01)
225/45R17
A94)
235/45R17
A01)G01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R17 225/40R17 A02) bis A10)B67)
A94) EF0)V00)
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)B67)
A94) EF0)V00)
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Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 10
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 250 BMW 2er, 2er xDrive, 205/45R17 A02) bis A10)B67)
M235i, M235i xDrive A94)N215)T88) EF0)
(Serie ab 18 Zoll
Sommerbereifung) 205/45R17 M+S
A94)T88)
205/50R17
A94)N215)
205/50R17 M+S
A94)
215/45R17
A94)N225)
215/45R17 M+S
A94)
225/45R17
A94)N235)
225/45R17 M+S
A94)
235/45R17
A01)G01)K04)N245)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
346L e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346C e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
346X e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
346R e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
346K e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142 BMW 3er 205/45R17 A02) bis A10)
(außer 330i, 330d) A94)T88)
205/50R17
215/45R17
A94a)
225/45R17
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Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 10
Seite : 7 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
346L e1*98/14*0097*..
346C e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
346X e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
346R e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170 BMW 3er 205/45R17 A02) bis A10)
(330i, 330d) A94)T88)
205/50R17
215/45R17
A94a)
225/45R17
235/45R17
A01)G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X83 e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 BMW X3 215/60R17 A02) bis A10)
A01)K01)N225)
215/60R17 M+S
A01)K01)
225/55R17
A01)K01)N235)
235/55R17
A01)K01)
245/50R17
A01)K01)
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Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 10
Seite : 8 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 142 BMW Z3 205/50R17 A02) bis A10)
(Fahrzeugbreite 1692 mm) N215) E42)
215/45R17
N225)
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170 BMW Z3 215/45R17 A02) bis A10)
(Fahrzeugbreite 1740 mm) N225) E43)
225/45R17
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Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 10
Seite : 9 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140 Mini Countryman, Mini 205/50R17 A02) bis A10)
Countryman Allrad A01)A93)K01)K04) EF0)
205/55R17
A01)A93a)K01)K04)
215/50R17
A01)K01)K04)
225/45R17
A01)A93)K01)K04)
225/50R17
A01)K01)K04)
235/45R17
A01)K01)K04)
245/45R17
A01)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K01) K04) EF0)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Mini Countryman John 205/50R17 M+S A02) bis A10)
Cooper Works A01)A93)K01)K04)
205/55R17 M+S
A01)A93a)K01)K04)
215/50R17 M+S
A01)K01)K04)
225/45R17 M+S
A01)A93)K01)K04)
225/50R17 M+S
A01)K01)K04)
RA-000778-E0-306-10~BM-5-120-72_5-ET45.docx
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Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 10
Seite : 10 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140 Mini Paceman 205/55R17 A02) bis A10)
(Frontantrieb, Allrad) A01)K01)K04)
215/50R17
A01)K01)K04)
215/55R17
A01)K01)K04)K84)K85)
225/50R17
A01)K01)K04)K85)
245/45R17
A01)K01)K04)K85)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Mini Paceman John Cooper 205/55R17 M+S A02) bis A10)
Works A01)K01)K04)
215/50R17 M+S
A01)K01)K04)
215/55R17 M+S
A01)GB4)K01)K04)K84)K85)
225/50R17 M+S
A01)K01)K04)K85)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
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Anlage-Nr. : 10
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B67) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
sind:
- Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø340x30 mm
E42) Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).
E43) Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
GB4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R19 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000778-E0-306-10~BM-5-120-72_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 10
Seite : 13 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
- die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
- der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
einzuformen und klebend zu befestigen.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
- die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
- der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
einzuformen und klebend zu befestigen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
RA-000778-E0-306-10~BM-5-120-72_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 10
Seite : 14 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ AR4757 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 06.10.2017
RA-000778-E0-306-10~BM-5-120-72_5-ET45.docx