Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§ 22 50429*02
special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2
Nummer der Genehmigung: 50429 Erweiterung Nr.: 02
Approval No. Extension No.:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
DIEWE GmbH
DE-86438 Kissing
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
entfällt
not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
D917
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der Genehmigung: 50429 Erweiterung Nr.: 02
Approval No. Extension No.:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§ 22 50429*02
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
on the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV SÜD Auto Service GmbH
DE-80686 München
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
24.08.2017
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
366-0173-15-MURD/N2
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Nummer der Genehmigung: 50429 Erweiterung Nr.: 02
Approval No. Extension No.:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1 - 15
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
conditions.
§ 22 50429*02
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
siehe Prüfbericht
see test report
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval extended
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Erweiterung des Verwendungsbereiches
Extension of application range
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Nummer der Genehmigung: 50429 Erweiterung Nr.: 02
Approval No. Extension No.:
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 12.09.2017
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
§ 22 50429*02
Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
erhältlich ist.
Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.
- Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
- Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
- Beschreibungsunterlagen
Information package
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Nummer der Genehmigung: 50429 Erweiterung Nr.: 02
Approval No. Extension No.:
Ausgabedatum: 14.12.2015 letztes Änderungsdatum: 12.09.2017
Date of issue: last date of amendment:
1. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
2. Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
Information document No.: Date
D917 29.05.2015
D917 27.07.2017
3. Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
§ 22 50429*02
Test report(s) No.: Date
366-0173-15-MURD 11.11.2015
366-0173-15-MURD/N1 18.10.2016
366-0173-15-MURD/N2 24.08.2017
4. Beschreibung der Änderungen:
Description of the changes
Erweiterung des Verwendungsbereiches
Extension of application range
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 50429*02
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 50429
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
§ 22 50429*02
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 50429*02
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
§ 22 50429*02
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstr 199
D - 80686 München
Seite: 1 von 5
GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 50 429
366-0173-15-MURD/N2
Antragsteller: DIEWE GmbH
86438 Kissing
Art: Sonderrad 7 J X 17 H2
Typ: D917
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
§ 22 50429*02
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
917XX-5110A40 PCD 5x110 ohne 110/5 65,1 40 580 2150 05/15
651
917XX-5110A41 PCD 5x110 ohne 110/5 65,1 41 680 2150 05/15
651
917XX-5112B38 PCD 5x112 ohne 112/5 57,1 38 670 2178 05/15
571
917XX-5112B38 PCD 5x112 ohne 112/5 57,1 38 680 2150 07/17
571
917XX-5112B40 PCD 5x112 ohne 112/5 57,1 40 660 2208 05/15
571
917XX-5112B40 PCD 5x112 ohne 112/5 57,1 40 670 2178 05/15
571
917XX-5112B40 PCD 5x112 ohne 112/5 57,1 40 670 2169 05/15
571
917XX-5112B40 PCD 5x112 ohne 112/5 57,1 40 680 2150 05/15
571
917XX-5112B43 PCD 5x112 ohne 112/5 57,1 43 660 2208 05/15
571
917XX-5112B43 PCD 5x112 ohne 112/5 57,1 43 670 2178 05/15
571
917XX-5112B43 PCD 5x112 ohne 112/5 57,1 43 680 2150 05/15
571
917XX-5112B47 PCD 5x112 ohne 112/5 57,1 47 680 2150 05/15
571
917XX-5112B49 PCD 5x112 ohne 112/5 57,1 49 680 2150 05/15
571
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 5
917XX-5112B46 PCD 5x112 ohne 112/5 66,5 46 680 2150 05/15
571
917XX-5112C37 PCD 5x112 ohne 112/5 66,6 37 650 2251 05/15
666
917XX-5112C37 PCD 5x112 ohne 112/5 66,6 37 670 2178 05/15
666
917XX-5112C37 PCD 5x112 ohne 112/5 66,6 37 680 2150 05/15
666
917XX-5112B47 PCD 5x112 ohne 112/5 66,7 47 680 2150 05/15
667
917XX-5114A45 PCD 5x114,3 Ø67.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 45 680 2150 07/17
671
917XX-5114A37 PCD 5x114,3 ohne 114,3/5 66,1 37 650 2251 05/15
661
917XX-5114A37 PCD 5x114,3 ohne 114,3/5 66,1 37 680 2150 05/15
661
917XX-5114A40 PCD 5x114,3 ohne 114,3/5 66,1 40 650 2251 05/15
661
917XX-5114A40 PCD 5x114,3 ohne 114,3/5 66,1 40 660 2208 05/15
661
917XX-5114A40 PCD 5x114,3 ohne 114,3/5 66,1 40 680 2150 05/15
661
917XX-5114A45 PCD 5x114,3 ohne 114,3/5 67,1 45 652 2251 07/17
§ 22 50429*02
671
917XX-5114A45 PCD 5x114,3 ohne 114,3/5 67,1 45 670 2169 07/17
671
917XX-5114A45 PCD 5x114,3 ohne 114,3/5 67,1 45 680 2150 07/17
671
917XX-5120A40 PCD 5x120 ohne 120/5 72,6 40 680 2150 05/15
726
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : DIEWE GmbH
86438 Kissing
Hersteller : DIEWE GmbH
:
: 86438 Kissing
Handelsmarke : DIEWE GmbH
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 917XX-5110A40651:
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 5
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : DIEWE
Radtyp : -- : D917
Radausführung : -- : PCD 5x110
Radgröße : -- : 7 J X 17 H2
Typzeichen : KBA 50429 : --
Einpreßtiefe : -- : ET41
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 05.15
Herkunftsmerkmal : -- : MADE IN ITALY
Gießereikennzeichnung : -- :
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- :
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
§ 22 50429*02
II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom Prüflabor Qualilap mit der Gutachtennummer 644-QL15-R01 ver. 1 vom
16.10.2015 liegt vor.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 5
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
§ 22 50429*02
Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
KBA-P00100-10.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, 917XX-5110A40651 40 24.08.2017 liegt bei
SAAB
2 CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL, 917XX-5110A41651 41 24.08.2017 liegt bei
OPEL / VAUXHALL, SAAB
13 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, 917XX-5112B38571; 38 24.08.2017 liegt bei
SEAT, S.A., SKODA, 917XX-5112B38571
VOLKSWAGEN
3 AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, 917XX-5112B40571; 40 24.08.2017 liegt bei
VOLKSWAGEN 917XX-5112B40571;
917XX-5112B40571;
917XX-5112B40571
4 AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, 917XX-5112B43571; 43 24.08.2017 liegt bei
VOLKSWAGEN 917XX-5112B43571;
917XX-5112B43571
5 AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, 917XX-5112B47571 47 24.08.2017 liegt bei
VOLKSWAGEN
6 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN 917XX-5112B49571 49 24.08.2017 liegt bei
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 5
7 AUDI, BMW AG, DAIMLER (D), 917XX-5112C37666; 37 24.08.2017 liegt bei
MERCEDES-BENZ, Nissan 917XX-5112C37666;
International S. A. 917XX-5112C37666
8 AUDI 917XX-5112B46571 46 24.08.2017 liegt bei
9 BMW AG 917XX-5112B47667 47 24.08.2017 liegt bei
14 SUZUKI, TOYOTA, 917XX-5114A45671 45 24.08.2017 liegt bei
TOYOTA MOTOR EUROPE
NV/SA
10 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, 917XX-5114A37661; 37 24.08.2017 liegt bei
Nissan International S. A., 917XX-5114A37661
RENAULT
11 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, 917XX-5114A40661; 40 24.08.2017 liegt bei
Nissan International S. A., 917XX-5114A40661;
RENAULT 917XX-5114A40661
15 CITROEN, HYUNDAI, 917XX-5114A45671; 45 24.08.2017 liegt bei
Hyundai Motor Company, 917XX-5114A45671;
HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI 917XX-5114A45671
MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR
EUROPE, KIA, KIA MOTORS (SK),
MAZDA, MAZDA J, Mazda Motor
Corporation, MITSUBISHI, PEUGEOT
12 BMW AG 917XX-5120A40726 40 24.08.2017 liegt bei
V.1.a. Nacharbeitsprofile:
§ 22 50429*02
s. Anlage: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
V.4. Radabdeckung:
s. Anlage: Radabdeckung
Schulz
Sachverständiger
München, 24.08.2017
PFE
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 10
Fahrzeughersteller : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
917XX-5120A40 PCD 5x120 ohne 72,6 680 2150 05/15
726
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 187; 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1C; R/C; 182; 187; 3/C; Z85; 346R; 346C; 346L; 3/B; 346X;
§ 22 50429*02
346K
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : UKL-N1; UKL-C/X; 1C; UKL/X
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : R/C; 3/B; 3/C
120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R17 97 12K; 51A; 71C; 71K;
100 - 200 215/60R17 51G; 52J 721; 725; 73C; 74A;
225/55R17 97 52J 75I; 76R; 76S
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/45R17 10N; 51G nur bis
e1*93/81*0029*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.08.2017
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Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 215/45R17 87 nur bis
e1*93/81*0029*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 170 225/45R17 10N; 51G ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 215/45R17 87Y 11A; 21B; 22B Pkw geschlossen;
225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; Cabrio;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 85 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Touring;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74A
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J;
§ 22 50429*02
24M
110 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 170 205/50R17 93 Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*.. 225/45R17 91 Coupe; Limousine;
346K e1*2001/116*0167*.., Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0167*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
346L e1*97/27*0097*.., 12A; 51A; 51J; 71C;
e1*98/14*0097*.. 71K; 721; 725; 729;
346R e1*2001/116*0146*.., 73C; 74A; 744
e1*98/14*0146*..
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 170 205/50R17 11A; 21B; 22L; 51G Touring;
e1*98/14*0097*.. 225/45R17 91 11A; 21B; 22L 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 51J; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 744
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0144*.. 215/45R17 91 12A; 51A; 51J; 71C;
225/45R17 91 71K; 721; 725; 729;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 24J; 248; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 24J; 244; 270 12A; 51A; 71C; 71K;
215/55R17 94 11A; 24J; 244; 271 721; 725; 73C; 74D;
225/45R17 91 11A; 24J; 244 76S
225/50R17 94 11A; 24C; 244; 271
Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.08.2017
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Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 24J; 248; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 24J; 244; 270 12A; 51A; 71C; 71K;
215/55R17 94 11A; 24J; 244; 271 721; 725; 73C; 74D;
225/45R17 91 11A; 24J; 244 76S
225/50R17 94 11A; 24C; 244; 271
Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 24J; 248; 270 ab
e1*2007/46*0563*01;
215/50R17 91 11A; 24J; 244; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R17 94 11A; 24J; 244; 271 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 91 11A; 24J; 244 721; 725; 73C; 74D;
225/50R17 94 11A; 24C; 244; 271 76S
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17 51G Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12M; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76T
§ 22 50429*02
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17 91 Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76T
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 205/50R17 93W 12T BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 215/45R17 91 12Q; 51J BMW 1er (F21 2012);
225/45R17 91 12Q; 26P Ab
e1*2007/46*0283*04;
Ab
e1*2007/46*0273*04;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 6AA; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76S
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 125 215/45R17 87W 5ET 1ER REIHE; bis
182 e1*2001/116*0352*.. 100 - 160 205/50R17 11A; 24J; 51G e1*2007/46*0277*07;
215/45R17 91 Cabrio; Coupe;
225/45R17 91 11A; 24J; 575 Heckantrieb;
100 - 240 205/50R17 89 11A; 24J; 57E; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R17 89 11A; 24J; 52J 12A; 51A; 71C; 71K;
M+S
215/45R17 87 57E; 681; 684 721; 725; 729; 73C;
215/45R17 91 52J 74A; 744; 76R; 76S
M+S
Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.08.2017
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 Nur bis
85 - 130 215/45R17 87W e1*2001/116*0287*09;
85 - 195 205/50R17 51G 4-türig;
215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 744; 76S
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 120 215/45R17 87 11A; 24J Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 66 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 66 - 195 205/50R17 11A; 24J; 51G Nur bis
215/45R17 91 11A; 24J e1*2007/46*0273*03;
225/45R17 90 11A; 24J Ab
e1*2001/116*0287*10;
Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 744; 76S
Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 50429*02
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 205/50R17 89Y 12O 2ER REIHE; ab
205/55R17 91W 11A; 12A; 26P; 54A e1*2007/46*0277*08;
215/50R17 91W 11A; 12A; 245; 248; Cabrio; Coupe;
26P; 54A Allradantrieb;
225/45R17 91W 11A; 12A; 245; 248 Heckantrieb;
225/50R17 94 11A; 12A; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27H; 54A 51A; 6AA; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76S
1C e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 205/50R17 M+S 12O; 52J 2ER REIHE; ab
205/55R17 M+S 11A; 12A; 26P; 52J e1*2007/46*0277*08;
215/50R17 M+S 11A; 12A; 248; 26P; Cabrio; Coupe;
52J Allradantrieb;
225/45R17 M+S 11A; 12A; 248; 52J Heckantrieb;
225/50R17 M+S 11A; 12A; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27H; 52J 51A; 6AA; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.08.2017
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§ 22 50429*02
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.08.2017
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§ 22 50429*02
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.08.2017
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
§ 22 50429*02
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.08.2017
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
§ 22 50429*02
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.08.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*..
Handelsbez.: 2ER REIHE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
§ 22 50429*02
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 280 y = 370 30 HA
27H x = 280 y = 370 8 HA
Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.08.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
§ 22 50429*02
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA