Gutachten 366-0283-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.03.2017
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
120572535 OXIGIN 14 7517 LK120 ohne 72,6 710 2178 04/09
120572535 OXIGIN 14 7517 LK120 ohne 72,6 725 2135 04/09
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X1-N1; X-N1; X1; (Nur BMW X1)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 187; 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3/CG; X1; 3L; 346C; X-N1; 3K; 392C; 390X; 346R; 3 B; 390L;
346X; 346K; 3/B; X1-N1; 3C; 560X; M3B; 3/C; Z85; 346L; 1C; R/C;
182; 187; 3K-N1; 3 C
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : UKL-N1; UKL/X; UKL-C/X; 1C; 3K; 3C; X-N1; 3K-N1; X3;
3-HY
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X;
392C; 560X
120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
130 Nm für Typ : 3-HY
140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X83; 1C; 3C
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
3L
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: ActiveHybrid 7er, 3er
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3-HY e1*2007/46*0586*.. 225 225/50R17 51G Nur ActiveHybrid 3;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 723; 73C;
74A; 744; 76S
Verkaufsbezeichnung: BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3B G191 210 - 217 215/45R17 11A; 21B; 22B; 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 66A 51A; 71K; 723; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R17 97 12A; 51A; 71K; 723;
100 - 200 215/60R17 51G; 52J 73C; 74A; 76R; 76S
225/55R17 97 52J
235/55R17 11A; 24J; 24M; 51G
235/55R17 11A; 24J; 24M; 51G;
52J
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis
51G e1*93/81*0029*07;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 66A 12A; 51A; 71K; 723;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 73C; 74A
57F; 66B; 687
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 170 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 723;
24M; 66A 73C; 74A
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 66B; 687
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis
24M e1*93/81*0029*07;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 723;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24D; 73C; 74A
24J; 66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 21L; 22B; Pkw geschlossen;
24J; 24M; 362 Cabrio;
215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71K; 723;
24J; 24M; 362 73C; 74A
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
141 205/50R17 11A; 21B; 21L; 22B;
24J; 24M; 362; 631
215/45R17 11A; 21B; 22B; 362;
631
225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B;
24J; 24M; 362; 631
235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
631; 66A; 684
245/40R17 11A; 22B; 24D; 57F;
631; 66B; 681; 687
3C F547 73 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 21L; 22B; Stufenheck; 4-türig;
24J; 24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 12A; 51A; 71K; 723;
225/45R17-90 11A; 21B; 21L; 22B; 73C; 74A
24J; 24M; 362
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
141 205/50R17 11A; 21B; 21L; 22B;
24J; 24M; 362; 631
215/45R17 11A; 21B; 22B; 362;
631
225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B;
24J; 24M; 362; 631
235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
631; 66A; 684
245/40R17 11A; 22B; 24D; 57F;
631; 66B; 681; 687
3C F547 75 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; Schrägheck 2-türig;
24M; 362 Compact;
215/45R17 87 11A; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 723;
24M; 362 73C; 74A
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24C;
24D; 362; 66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 24J; Pkw geschlossen;
24M; 362 Cabrio;
215/45R17 87Y 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 723;
24M 73C; 74A
235/40R17 BD5; 10N; 11A; 21B;
21L; 22B; 24C; 24D;
51G; 66A; 684
235/40R17 90 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
66A; 684
245/40R17 91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 85 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Touring;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 723;
24M 73C; 74A
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 22B;
24C; 24D; 362; 66A;
684
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
103 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 57E;
681; 684
110 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
235/40R17 90W BD5; 11A; 21B; 22B;
24C; 24D; 362; 66A;
684
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 21L; 22B; Limousine; Stufenheck;
24J; 24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 12A; 51A; 71K; 723;
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 73C; 74A
24J; 24M; 362
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
110 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 21L; 22B;
24J; 24M; 362
215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 362
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; Compact;
e1*98/14*0017*.. 24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 362 12A; 51A; 71K; 723;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 73C; 74A
24M; 362
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24C;
24D; 362; 66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 205/55R17 91W 12A; 5GG; 51J BMW 3er (F31) ab
2012;
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 215/50R17 91W 12A; 5GG; 51J Ab
85 - 265 225/50R17 12T; 51G e24*2007/46*0022*03;
235/45R17 94 12A Ab
e1*2007/46*0315*06;
245/45R17 95 11A; 12A; 248 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 512; 6AA; 71K;
723; 73C; 74A; 76S
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 147 205/55R17 91 12R; 51J BMW 3er (F30) ab
2012;
215/50R17 91 12R; 51J Ab
e1*2007/46*0314*05;
85 - 265 225/50R17 94 12T Limousine; Stufenheck;
235/45R17 94 12A Allradantrieb;
245/45R17 95 12A Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 723;
73C; 74A; 76S
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*.. 24M; 66A Coupe; Limousine;
346K e1*2001/116*0167*.., 77 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 24J; Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0167*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
346L e1*97/27*0097*.., 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 51J; 71K;
e1*98/14*0097*.. 24M 723; 729; 73C; 74A;
346R e1*2001/116*0146*.., 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 744
e1*98/14*0146*.. 57F; 66B; 687
120 - 170 235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 66A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22B; Touring;
e1*98/14*0097*.. 22L; 24J; 24M; 5GA; 10B; 11B; 11G; 11H;
66A
85 - 170 205/50R17 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 51J; 71K;
24J; 51G 723; 729; 73C; 74A;
225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22L; 744
24J
245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 22L;
24M; 57F; 66B; 687
120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B;
22L; 24J; 24M; 5GA;
66A
141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21J; 22B;
22L; 24J; 24M; 66A
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0144*.. 215/45R17 91 12A; 51A; 51J; 71K;
225/45R17 91 11A; 24J; 24M 723; 729; 73C; 74A
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 225/45R17 91 Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/45R17 94 e1*2007/46*0315*05;
390L e1*2001/116*0308*.. Facelift ab September
2008; Nur bis
e24*2007/46*0022*02;
Ab
e1*2001/116*0308*09;
Touring; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76T;
76U
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 160 225/45R17 12M; 51G Nur bis
e1*2001/116*0308*08;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 729;
73C; 74A; 76T; 76U
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 160 225/45R17 91 Nur bis
390L e1*2001/116*0308*.. 235/45R17 94 e1*2007/46*0314*04;
Facelift ab September
2008; Ab
e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76T;
76U
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 160 225/45R17 12M; 51G Nur bis
e1*2001/116*0308*08;
Touring; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 729;
73C; 74A; 76T; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 160 225/45R17 91 5GG Nur bis
3L e1*2007/46*0314*.. 225/45R17 94 e1*2007/46*0314*04;
390X e1*2001/116*0344*.. 235/45R17 94 Nur bis
e1*2007/46*0315*05;
Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A; 76R;
76U
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 160 225/45R17 91 Ab
e1*2001/116*0344*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76U
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 140 205/50R17 12T; 51G; 52J bis
392C e1*2001/116*0346*.. 225/45R17 12T; 51G; 52J e1*2007/46*0316*07;
Coupe; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 723; 729; 73C;
74A; 76R; 76Z
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 140 205/50R17 12T; 51G; 52J bis
392C e1*2001/116*0346*.. 225/45R17 12T; 51G; 52J e1*2007/46*0316*07;
Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 723; 729; 73C;
74A; 76R; 76Z
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/50R17 94 124 ab
e1*2007/46*0316*08;
235/45R17 94 12A 4er Coupe (F32);
245/45R17 95 12A Coupe; Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 723;
73C; 74A; 76S
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/50R17 94 124 ab
e1*2007/46*0316*09;
235/45R17 94 12A 4er Cabrio (F33);
245/45R17 95 12A Cabrio; Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 6AA; 71K; 723;
73C; 74A; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/50R17 94 124 4er Gran Coupe (F36);
235/45R17 94 12A ab
e1*2007/46*0316*10;
245/45R17 95 12A Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 6AA; 71K; 723;
73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 94 nur Kombi
235/45R17 94 Allradantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76S
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 51G nur Limousine
235/45R17 93Y Allradantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
271 12A; 51A; 71K; 723;
215/50R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 73C; 74A; 76S
247; 271
215/55R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 272
225/45R17 91 11A; 24C; 244
225/50R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 272
235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 271
245/45R17 95 11A; 21P; 24C; 244;
247; 271
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
271 12A; 51A; 71K; 723;
215/50R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 73C; 74A; 76S
247; 271
215/55R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 272
225/45R17 91 11A; 24C; 244
225/50R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 272
235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 271
245/45R17 95 11A; 21P; 24C; 244;
247; 271
Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; ab
271 e1*2007/46*0563*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 12A; 51A; 71K; 723;
247; 271 73C; 74A; 76S
215/55R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 272
225/45R17 91 11A; 24C; 244
225/50R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 272
235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 271
245/45R17 95 11A; 21P; 24C; 244;
247; 271
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 100 - 130 225/50R17 12T; 51G Nur BMW X1;
235/45R17 94 12A Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 12A; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 744;
76S; BER
X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/50R17 12T; 51G Nur BMW X1;
235/45R17 94 12A Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 12A; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 744;
76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 100 - 130 225/50R17 12T; 51G Nur BMW X1;
235/45R17 94 12A Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 12A; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 744;
76S; BER
X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/50R17 12T; 51G Nur BMW X1;
235/45R17 94 12A Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 12A; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 744;
76S
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 130 225/50R17 12T; 51G Nur BMW X1;
235/45R17 94 12A Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 12A; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 744;
76S; BER
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 205/65R17 96 12T; 52J BMW X3; BMW X4;
225/60R17 99 12T Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 12A; 248 Heckantrieb;
235/60R17 102 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74A; 75I; 76S
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/50R17 12T; 51G Nur BMW X1;
235/45R17 94 12A Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 12A; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 744;
76S
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 210 205/65R17 96 12T; 52J BMW X3; BMW X4;
225/60R17 99 12T Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 12A; 248 Heckantrieb;
235/60R17 102 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74A; 75I; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17 91 Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76T
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 205/50R17 93W 11A; 245; 248; 26P; BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 27H BMW 1er (F21 2012);
215/45R17 91 11A; 245; 248; 26P; Ab
51J e1*2007/46*0283*04;
Ab
e1*2007/46*0273*04;
225/45R17 91 11A; 245; 248; 26P; Kombilimousine;
27H Allradantrieb;
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 247; Heckantrieb;
26B; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71K;
723; 73C; 74A; 76S
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET 1ER REIHE; bis
182 e1*2001/116*0352*.. 100 - 160 205/50R17 11A; 21P; 22I; 24J; e1*2007/46*0277*07;
24M; 51G Cabrio; Coupe;
215/45R17 91 11A; 24J; 24M Heckantrieb;
100 - 240 205/50R17 89 11A; 21P; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
575 12A; 51A; 71K; 723;
205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24J; 729; 73C; 74A; 744;
M+S 24M; 52J 76R; 76S
215/45R17 87 11A; 24J; 57E; 681;
684
215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 52J
M+S
225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J;
24M; 575
235/45R17 94 11A; 21B; 22I; 24C;
24M
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 11A; 24J; 24M Nur bis
85 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0287*09;
85 - 195 205/50R17 89 11A; 22I; 22M; 24J; 4-türig;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
225/45R17 90 11A; 22I; 22M; 24J; 729; 73C; 74A; 744;
24M 76S
235/45R17 93 11A; 21P; 22I; 22M;
24C; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 120 215/45R17 87 11A; 24J; 24M Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 66 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 66 - 195 205/50R17 89 11A; 22M; 24J; 24M; Nur bis
27I e1*2007/46*0273*03;
215/45R17 91 11A; 24J; 24M Ab
225/45R17 90 11A; 22M; 24J; 24M; e1*2001/116*0287*10;
27I Schrägheck 2-türig;
235/45R17 93 11A; 22M; 24C; 24M; Schrägheck 4-türig;
26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 744;
76S
Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 205/50R17 M+S 11A; 245; 248; 26P; 2ER REIHE; ab
52J e1*2007/46*0277*08;
205/55R17 M+S 11A; 245; 248; 26B; Cabrio; Coupe;
26N; 27H; 52J Allradantrieb;
215/45R17 M+S 11A; 248; 52J Heckantrieb;
215/50R17 M+S 11A; 244; 245; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H; 52J 12A; 51A; 6AA; 71K;
225/45R17 M+S 11A; 245; 248; 26P; 723; 73C; 74A; 76S
52J
225/45R17 91 GA1; 11A; 245; 26P;
57E
225/50R17 94 11A; 245; 26B; 26J;
57E; 6A6
235/45R17 M+S 11A; 244; 245; 26B;
26N; 52J
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 205/50R17 89Y 11A; 245; 248; 26P 2ER REIHE; ab
205/55R17 91W 11A; 245; 248; 26B; e1*2007/46*0277*08;
26N; 27H; 54A Cabrio; Coupe;
215/45R17 91W 11A; 245; 248 Allradantrieb;
215/50R17 91W 11A; 241; 244; 26B; Heckantrieb;
26N; 27H; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91W GA1; 11A; 245; 248; 12A; 51A; 6AA; 71K;
26P 723; 73C; 74A; 76S
225/50R17 94 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F;
54A; 6A6
235/45R17 94 11A; 241; 244; 26B;
26N
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
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10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N3
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21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
BD5) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an der Vorderachse bei Fahrzeugen bis Herstellung 07.1993 nur
in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK zulässig.
BER) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
max. 312 mm (Dicke 24mm) an der Vorderachse zulässig.
GA1) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.03.2017
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sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.03.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.03.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*..
Handelsbez.: 2ER REIHE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 280 y = 370 30 HA
27H x = 280 y = 370 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.