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							Gutachten 366-0167-12-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49085
zu V.1. ANLAGE: 27                                                  Radtyp: D616
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 11.09.2017
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Fahrzeughersteller                        : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 16 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
120572640           PCD 120                  ohne                          72,6                    625     2025    07/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : BMW AG
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 1K2; 1K4; 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 1C; 346L; 182; 187; R/C; Z85; 3 B; 346C; 3/CG; 346R; 346X;
                                            346K; 3/B; 3 C; 3/C
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : UKL-N1; 1C; UKL-C/X; UKL/X
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                            110 Nm für Typ : R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
                                            120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187
                                            120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                            140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; 1C
                                            140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4
Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
R/C          e1*93/81*0029*..  85 - 103 205/55R16-88               11A; 21B                   nur bis
                                        225/45R16-89               11A; 21B                   e1*93/81*0029*07;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 76U
R/C            e1*93/81*0029*..        110 - 142 205/55R16         51G                        nur bis
                                                 225/50R16         11A; 21B; 22B; 24J;        e1*93/81*0029*07;
                                                                   51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 76U
R/C            e1*93/81*0029*..,       85 - 170 205/55R16          51G                        ab e1*93/81*0029*08;
               e1*98/14*0029*..                 225/50R16          11A; 21B; 22B; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   51G                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 76U
Gutachten 366-0167-12-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49085
zu V.1. ANLAGE: 27                                               Radtyp: D616
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.09.2017
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Verkaufsbezeichnung:    BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
3B           F920             75 - 110 205/55R16-88             11A; 21B; 22B            Pkw geschlossen;
                                       225/45R16-89             11A; 24J; 24M            Cabrio;
                              141      205/55R16                11A; 21B; 22B; 631       10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/45R16                11A; 24J; 24M; 631       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A
3C             F547                 73 - 110 205/55R16-88       11A; 21B; 22B            Stufenheck; 4-türig;
                                             225/45R16-89       11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                    141      205/55R16          11A; 21B; 22B; 631       12A; 51A; 71K; 721;
                                             225/45R16          11A; 24J; 24M; 631       725; 73C; 74A
3C             F547                 75       205/55R16-88       11A; 21B; 22B            Schrägheck 2-türig;
                                             225/45R16-89       11A; 22B; 24J; 24M       Compact;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A
3/B            e1*93/81*0016*..     75 - 142 205/55R16 91   11A; 21B; 22B                Pkw geschlossen;
                                              225/45R16 89W 11A; 24J; 24M                Cabrio;
                                              225/50R16     11A; 21B; 21L; 22B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24J; 24M; 51G; 57T           12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/50R16 92  11A; 21B; 21L; 22B;          725; 73C; 74A
                                                            362; 57T
3/C            e1*93/81*0015*..     66 - 110 225/45R16-89 11A; 24J; 24M                  Limousine; Stufenheck;
                                    66 - 142 205/55R16 91   11A; 21B; 22B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16-92 11A; 21B; 21L; 22B;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                            24J; 24M; 362; 57T           725; 73C; 74A
                                    110 - 142 225/45R16 89W 11A; 24J; 24M
3/C            e1*93/81*0015*..     66 - 110 225/45R16-89 11A; 24J; 24M                  Touring;
                                    66 - 142 205/55R16 91   11A; 21B; 22B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24J;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                            24M; 362; 57T                725; 73C; 74A
                                    110 - 142 225/45R16 89W 11A; 24J; 24M
3/CG           e1*93/81*0017*..,    66 - 125 205/55R16-88 11A; 21B; 22B                  Compact;
               e1*98/14*0017*..               225/45R16-89 11A; 22B; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24J;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                            24M; 362; 57T                725; 73C; 74A
346C           e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 205/55R16      51G                          Kompakt; Cabrio;
               e1*98/14*0112*..               225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24J;           Coupe; Limousine;
346K           e1*2001/116*0167*..,                         24M; 57T                     Stufenheck 4-türig;
               e1*98/14*0167*..                                                          10B; 10S; 11B; 11G;
346L           e1*97/27*0097*..,                                                         11H; 12A; 51A; 71K;
               e1*98/14*0097*..                                                          721; 725; 729; 73C;
346R           e1*2001/116*0146*..,                                                      74A; 744; 76U
               e1*98/14*0146*..
346L           e1*97/27*0097*..,    85 - 142 205/55R16          51G                      Touring;
               e1*98/14*0097*..              225/50R16-92       11A; 21B; 22B; 22L;      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                24J; 24M; 57T            11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 744; 76U
346X           e1*2001/116*0144*.., 141       205/55R16         51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
               e1*98/14*0144*..                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76U
Gutachten 366-0167-12-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49085
zu V.1. ANLAGE: 27                                               Radtyp: D616
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.09.2017
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Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*..    66 - 160 195/60R16          11A; 24J; 248; 51G;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                52J                       12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/55R16 91      11A; 24J; 248; 51J        725; 73C; 74D; 76U
                                              205/60R16         11A; 24J; 248; 270;
                                                                51G
                                              215/55R16 93      11A; 24J; 244; 51J
                                              215/60R16 95      11A; 24J; 244; 270; 51J
                                              225/50R16 92      11A; 24C; 244; 51J
                                              225/55R16 95      11A; 24C; 244; 270;
                                                                51J

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 195/60R16             11A; 24J; 248; 51G;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                52J                       12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/55R16 91      11A; 24J; 248; 51J        725; 73C; 74D; 76U
                                              205/60R16         11A; 24J; 248; 270;
                                                                51G
                                              215/55R16 93      11A; 24J; 244; 51J
                                              215/60R16 95      11A; 24J; 244; 270; 51J
                                              225/50R16 92      11A; 24C; 244; 51J
                                              225/55R16 95      11A; 24C; 244; 270;
                                                                51J

Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 195/60R16             11A; 24J; 248; 51G;       ab
                                                                52J                       e1*2007/46*0563*01;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R16 91      11A; 24J; 248; 51J        12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/60R16         11A; 24J; 248; 270;       725; 73C; 74D; 76U
                                                                51G
                                              215/55R16 93      11A; 24J; 244; 51J
                                              215/60R16 95      11A; 24J; 244; 270; 51J
                                              225/50R16 92      11A; 24C; 244; 51J
                                              225/55R16 95      11A; 24C; 244; 270;
                                                                51J

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 130    205/55R16         51G                       Cabrio;
                                 110 - 160    225/50R16         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                 110 - 170    205/55R16         51G; 52J                  12M; 51A; 71K; 721;
                                              225/50R16         51G; 52J                  725; 73C; 74A
Gutachten 366-0167-12-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49085
zu V.1. ANLAGE: 27                                               Radtyp: D616
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.09.2017
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Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 125 195/55R16              12T; 51G                 BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*.. 70 - 147 195/55R16              12T; 51G; 52J            BMW 1er (F21 2012);
                                         205/55R16 91           12T                      Ab
                                                                                         e1*2007/46*0283*04;
                                              215/55R16 93      11A; 12A; 245; 248;      Ab
                                                                26P                      e1*2007/46*0273*04;
                                                                                         Kombilimousine;
                                              225/50R16 92      11A; 12A; 245; 248;      Allradantrieb;
                                                                26P; 57T                 Heckantrieb;
                                     70 - 175 205/55R16         12T; 51G; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 6AA; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74D; 76U
1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 130 205/55R16 91     11A; 24J                 1ER REIHE; bis
182            e1*2001/116*0352*..             225/50R16 92     11A; 24M; 57F; 57T       e1*2007/46*0277*07;
                                     100 - 160 195/55R16        51G                      Cabrio; Coupe;
                                               205/55R16        11A; 24J; 51G; 52J       Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                         744; 76R; 76U
1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 130 195/55R16         51G                      Nur bis
1K4            e1*2007/46*0283*..             205/55R16         11A; 24J; 51G            e1*2007/46*0283*03;
187            e1*2001/116*0287*..                                                       Nur bis
                                                                                         e1*2007/46*0273*03;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2001/116*0287*10;
                                                                                         Schrägheck 2-türig;
                                                                                         Schrägheck 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                         744; 76U
187            e1*2001/116*0287*..   85 - 130 195/55R16         51G                      Nur bis
                                              205/55R16         51G                      e1*2001/116*0287*09;
                                                                                         4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                         744; 76U
Gutachten 366-0167-12-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49085
zu V.1. ANLAGE: 27                                               Radtyp: D616
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.09.2017
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Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 155 205/50R16 91W         12O                      2ER REIHE; ab
                                          205/55R16 91W         12O                      e1*2007/46*0277*08;
                                          205/60R16 92          11A; 12A; 26P            Cabrio; Coupe;
                                          215/50R16 90W         11A; 12A; 245; 248       Allradantrieb;
                                          215/55R16 93          11A; 12A; 245; 248;      Heckantrieb;
                                                                26P                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92      11A; 12A; 245; 248;      51A; 71K; 721; 725;
                                                                26P                      73C; 74D; 75I; 76U
                                              225/55R16 95      11A; 12A; 245; 248;
                                                                26B; 26N; 27H
                                              235/50R16 95      11A; 12A; 241; 244;
                                                                26B; 26N

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
Gutachten 366-0167-12-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49085
zu V.1. ANLAGE: 27                                               Radtyp: D616
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.09.2017
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12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Gutachten 366-0167-12-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49085
zu V.1. ANLAGE: 27                                               Radtyp: D616
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.09.2017
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      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0167-12-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49085
zu V.1. ANLAGE: 27                                               Radtyp: D616
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.09.2017
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631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0167-12-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49085
zu V.1. ANLAGE: 27                                               Radtyp: D616
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.09.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1K4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:    1ER REIHE

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 190             y = 220                   VA
             26P                      x = 140             y = 170                   VA
             27B                      x = 220             y = 270                   HA
             27I                      x = 170             y = 240                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 190       y = 220             8                 VA
             27F                   x = 220       y = 270            30                 HA
             27H                   x = 220       y = 270             8                 HA
             26J                   x = 190       y = 220            25                 VA
Gutachten 366-0167-12-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49085
zu V.1. ANLAGE: 27                                               Radtyp: D616
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.09.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0277*..
       Handelsbez.:    2ER REIHE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 280       y = 370            30                 HA
             27H                   x = 280       y = 370             8                 HA
						
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