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							Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
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Fahrzeughersteller                      : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
51203872            LK 120                  ohne                        72,6                    720     2200    11/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1K4; 187; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 346L; R/C; 182; 187; 1C; 346R; 346C; Z85; 346X; 346K; 3/B;
                                          3/C
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; 1C; UKL/X
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                          110 Nm für Typ : R/C; 3/B; 3/C
                                          120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187
                                          120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                          140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C
                                          140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4
Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17            51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/55R17 97                                    12K; 51A; 71K; 721;
                                 100 - 200 215/60R17            51G; 52J                   73C; 74A; 76R; 76S
                                           225/55R17 97         52J

Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
R/C          e1*93/81*0029*..  110 - 142 225/45R17              11A; 21B; 51G              nur bis
                                                                                           e1*93/81*0029*07;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
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Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
R/C          e1*93/81*0029*.., 85 - 170 225/45R17               11A; 21B; 51G            ab e1*93/81*0029*08;
               e1*98/14*0029*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
R/C            e1*93/81*0029*..     85 - 103 215/45R17 87       11A; 21B                 nur bis
                                             225/45R17-90       11A; 21B; 24J; 24M       e1*93/81*0029*07;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
3/B          e1*93/81*0016*..  75 - 142 215/45R17 87Y 11A; 21B; 22B                      Pkw geschlossen;
                                        225/45R17 91  11A; 21B; 22B; 24J;                Cabrio;
                                                      24M                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
3/C            e1*93/81*0015*..     66 - 85     215/45R17 87  11A; 21B; 22B; 24J;        Touring;
                                                              24M                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                    66 - 110    205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J;         12A; 51A; 71K; 721;
                                                              24M                        73C; 74A
                                    66 - 142    225/45R17 91  11A; 21B; 22B; 24J;
                                                              24M
                                    110 - 142   205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 24J;
                                                              24M
346C           e1*2001/116*0112*.., 77 - 170    205/50R17 93                             Kompakt; Cabrio;
               e1*98/14*0112*..                 225/45R17 91                             Coupe; Limousine;
346K           e1*2001/116*0167*..,                                                      Stufenheck 4-türig;
               e1*98/14*0167*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
346L           e1*97/27*0097*..,                                                         12A; 51A; 51J; 71K;
               e1*98/14*0097*..                                                          721; 729; 73C; 74A;
346R           e1*2001/116*0146*..,                                                      744
               e1*98/14*0146*..
346L           e1*97/27*0097*..,    85 - 170 205/50R17          11A; 21B; 22L; 51G       Touring;
               e1*98/14*0097*..              225/45R17 91       11A; 21B; 22L            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 51J; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         744
346X           e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93                               10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0144*..               215/45R17 91                               12A; 51A; 51J; 71K;
                                                225/45R17 91                             721; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*..    66 - 160 205/55R17 91       11A; 24J; 244; 270       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/50R17 91       11A; 24C; 244; 270       12A; 51A; 71K; 721;
                                             215/55R17 94       11A; 21P; 24C; 244;      73C; 74D; 76S
                                                                271
                                                225/45R17 91    11A; 24J; 244
                                                225/50R17 94    11A; 21P; 24C; 244;
                                                                271
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
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Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 205/55R17 91          11A; 24J; 244; 270       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/50R17 91          11A; 24C; 244; 270       12A; 51A; 71K; 721;
                                          215/55R17 94          11A; 21P; 24C; 244;      73C; 74D; 76S
                                                                271
                                              225/45R17 91      11A; 24J; 244
                                              225/50R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                271

Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 205/55R17 91          11A; 24J; 244; 270       ab
                                                                                         e1*2007/46*0563*01;
                                              215/50R17 91      11A; 24C; 244; 270       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R17 94      11A; 21P; 24C; 244;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                271                      73C; 74D; 76S
                                              225/45R17 91      11A; 24J; 244
                                              225/50R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                271

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17 91                                  Cabrio;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76T

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 205/50R17 93W          11A; 12Q; 248; 26P       BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..          215/45R17 91           12Q; 51J                 BMW 1er (F21 2012);
                                         225/45R17 91           11A; 12Q; 248; 26P       Ab
                                                                                         e1*2007/46*0283*04;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2007/46*0273*04;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 6AA; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 76S; DEA
1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 125 215/45R17 87W    11A; 24J; 5ET            1ER REIHE; bis
182            e1*2001/116*0352*..   100 - 160 205/50R17        11A; 24J; 51G            e1*2007/46*0277*07;
                                               215/45R17 91     11A; 24J                 Cabrio; Coupe;
                                               225/45R17 91     11A; 24J; 24M; 575       Heckantrieb;
                                     100 - 240 205/50R17 89     11A; 24J; 57E; 575       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/50R17 89     11A; 24J; 52J            12A; 51A; 71K; 721;
                                               M+S
                                               215/45R17 87     11A; 24J; 57E; 681;      729; 73C; 74A; 744;
                                                                684                      76R; 76S; DEA
                                              215/45R17 91      11A; 24J; 52J
                                              M+S
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
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Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
187          e1*2001/116*0287*.. 85 - 120     215/45R17 87                               Nur bis
                                 85 - 130     215/45R17 87W                              e1*2001/116*0287*09;
                                 85 - 195     205/50R17 89  11A; 24J                     4-türig;
                                              215/45R17 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 90  11A; 24J                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 744;
                                                                                         76S
1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 120 215/45R17 87  11A; 24J                     Nur bis
1K4            e1*2007/46*0283*..    66 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J                     e1*2007/46*0283*03;
187            e1*2001/116*0287*..   66 - 195 205/50R17 89  11A; 24J                     Nur bis
                                              215/45R17 91  11A; 24J                     e1*2007/46*0273*03;
                                              225/45R17 90  11A; 24J                     Ab
                                                                                         e1*2001/116*0287*10;
                                                                                         Schrägheck 2-türig;
                                                                                         Schrägheck 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 744;
                                                                                         76S; DEA

Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 205/50R17 M+S 11A; 12A; 248; 52J               2ER REIHE; ab
                                          205/55R17 M+S 11A; 12A; 248; 26P;              e1*2007/46*0277*08;
                                                        52J                              Cabrio; Coupe;
                                          215/45R17 M+S 12O; 52J                         Allradantrieb;
                                          215/50R17 M+S 11A; 12A; 245; 248;              Heckantrieb;
                                                        26P; 52J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 M+S 11A; 12A; 248; 52J               51A; 6AA; 71K; 721;
                                          225/50R17 M+S 11A; 12A; 245; 248;              73C; 74D; 76S; DEA
                                                        26B; 26N; 27H; 52J
1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 205/50R17 89Y 11A; 12A; 245; 248               2ER REIHE; ab
                                          205/55R17 91W 11A; 12A; 245; 248;              e1*2007/46*0277*08;
                                                        26P; 54A                         Cabrio; Coupe;
                                          215/45R17 91W 12O                              Allradantrieb;
                                          215/50R17 91W 11A; 12A; 245; 248;              Heckantrieb;
                                                        26P; 54A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 91W 11A; 12A; 245; 248               51A; 6AA; 71K; 721;
                                          225/50R17 94  11A; 12A; 245; 248;              73C; 74D; 76S; DEA
                                                        26B; 26N; 27H; 54A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
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                                                                                                     Seite: 5 von 10
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
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      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
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                                                                                                     Seite: 7 von 10
      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
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zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
DEA) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an der
     Vorderachse nicht zulässig
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1K4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:    1ER REIHE

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 190             y = 220                   VA
             26P                      x = 140             y = 170                   VA
             27B                      x = 220             y = 270                   HA
             27I                      x = 170             y = 240                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 220       y = 270             8                 HA
             26J                   x = 190       y = 220            25                 VA
             26N                   x = 190       y = 220             8                 VA
             27F                   x = 220       y = 270            30                 HA
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0277*..
       Handelsbez.:    2ER REIHE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 280       y = 370             8                 HA
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 280       y = 370            30                 HA
						
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