Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-G0-104
Anlage-Nr. : 19
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R7805
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 53R7805.31
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast: 750 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-G0-104
Anlage-Nr. : 19
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
182, 187, 346C, 346K, 346L, Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP51106 120 Nm
346R, 346X, 560X, Z85, R/C Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
1K2, 1K4 bis Nachtrag 03: ZP51106 120 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
ab Nachtrag 04: ZP51106 140 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5
mm
1C BMW 1er: ZP51106 120 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
BMW 2er: ZP51106 140 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5
mm
X83 Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP51106 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
X53 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte ZP51106 140 Nm
beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 32 mm
UKL/X, UKL-C/X, X3, X-N1 Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP51106 140 Nm
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5
mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
187 e1*2001/116*0287*..
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195 BMW 1er 205/50R17 A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01) K03)K57) M00)
bis Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*03; beim 215/45R17
Typ 1K4 bis A01) K03)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*03) 225/45R17
A01) K03)K04) K57)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K03)M00) K04)K57) V00)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K03) K04)K64) V00)
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Nr. : RA-000593-G0-104
Anlage-Nr. : 19
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 205/45R17 A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A94)M00) N215) EF0)
ab Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*04; beim 205/45R17 M+S
Typ 1K4 ab A94)M00) W215)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04) 205/50R17
A01) A94a)K04) M00) N215)
205/50R17 M+S
A01) A94a)K04) M00) W215)
215/45R17
A94)N225)
215/45R17 M+S
A94)W225)
225/45R17
A01) A94a)K04)
235/40R17
A01) A94a)K03) K04)
235/45R17
A01) G01)K03) K04) K13)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
N225) A94a)K04) EF0)V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K02) EF0)V00)
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Nr. : RA-000593-G0-104
Anlage-Nr. : 19
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 bis 250 BMW 1er, 1er xDrive 205/45R17 M+S A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A94)M00) EF0)
ab Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*04; beim 205/50R17 M+S
Typ 1K4 ab A01)A94a)K04)M00)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04) 215/45R17 M+S
A94)
225/40R17 M+S
A01)A94)G01)K04)
225/45R17 M+S
A01)A94a)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
182 e1*2001/116*0352*..
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 1er 205/45R17 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) M00)N215)
205/50R17
A01) K03)K04) K57) M00) N215)
215/45R17
A01) K03)K04) N225)
225/45R17
A01) K03)K04) K57)
235/40R17
A01) K03)K04) K57)
245/40R17
A01) K01)K04) K68)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K03)M00) K04)K57) V00)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K03) K04)K57) V00)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K03) K04)K68) V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K03) K04)K68) V00)
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Nr. : RA-000593-G0-104
Anlage-Nr. : 19
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 185 BMW 2er, 2er xDrive 205/45R17 A02) bis A10)
(Serie bis einschließlich 17 A94)M00)T88) EF0)
Zoll Sommerbereifung)
205/50R17
A01)A94a)K04)M00)
215/45R17
A94)
225/40R17
A01)A94)G01)K03)K04)
225/45R17
A01)A94a)K03)K04)
235/40R17
A01)A94a)K03)K04)
235/45R17
A01)G01)K03)K04)K13)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R17 225/40R17 A01) bis A10)
M00) A94)K04) EF0)V00)
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
M00) A94a)K04) EF0)V00)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
A94a)K04) EF0)V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K03) K04) EF0)V00)
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Nr. : RA-000593-G0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 6 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 250 BMW 2er, 2er xDrive, 205/45R17 A02) bis A10)
M235i, M235i xDrive A94)M00)N215)T88) EF0)
(Serie ab 18 Zoll
Sommerbereifung) 205/45R17 M+S
A94)M00)T88)
205/50R17
A01)A94a)K04)M00)N215)
205/50R17 M+S
A01)A94a)K04)M00)
215/45R17
A94)N225)
215/45R17 M+S
A94)
225/45R17
A01)A94a)K03)K04)N235)
225/45R17 M+S
A01)A94a)K03)K04)
235/40R17
A01)A94a)K03)K04)N245)
235/45R17
A01)G01)K03)K04)K13)N245)
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Nr. : RA-000593-G0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 7 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
346L e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346C e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
346X e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
346R e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
346K e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142 BMW 3er 205/45R17 A02) bis A10)
(außer 330i, 330d) A94)M00) T88)
205/50R17
M00)
215/45R17
A94a)
225/45R17
235/40R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K15) V00)
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Nr. : RA-000593-G0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 8 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
346L e1*98/14*0097*..
346C e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
346X e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
346R e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170 BMW 3er 205/45R17 A02) bis A10)
(330i, 330d) A94)M00) T88)
205/50R17
M00)
215/45R17
A94a)
225/45R17
235/40R17
235/45R17
A01) G01)K32)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K15) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
560X e1*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200 BMW 5er XDrive 225/45R17 A02) bis A10)
A94)
225/50R17
A94)
235/45R17
A94)
245/45R17
A94)
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Nr. : RA-000593-G0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 9 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X83 e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 BMW X3 215/60R17 A02) bis A10)
A01) K01)M00) N225)
215/60R17 M+S
A01) K01)M00)
225/55R17
A01) K01)N235)
235/55R17
A01) K01)
245/50R17
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X-N1 e1*2007/46*0454*..
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3, X4 215/60R17 M+S A02) bis A10)
(kleinste Serienradgröße M00)W225)
17Zoll)
225/55R17
N235)
225/55R17 M+S
225/60R17
N235)
225/60R17 M+S
235/55R17
N245)
245/55R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/55R17 275/50R17 A01) bis A10)
K04) V00)
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Nr. : RA-000593-G0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 10 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ: X53
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0153*.. , e1*2001/116*0153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 235 BMW X5 235/65R17 A02) bis A10) E47a)
E05) ER1)
235/65R17 M+S
E07)
e1*2001/116*0153*13E 1305/1530(1660) 5/120/72.5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 142 BMW Z3 205/50R17 A02) bis A10)
(Fahrzeugbreite 1692 mm) A01) K35)M00) N215) E42)
215/45R17
N225)
225/45R17
A01) K01)K02) K35)
235/40R17
A01) K01)K02)
245/40R17
A01) K01)K02) K35)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K01)K35) K02) E42)V00)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-G0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 11 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170 BMW Z3 205/45R17 A02) bis A10)
(Fahrzeugbreite 1740 mm) M00)N215) E43)
215/45R17
N225)
225/40R17
225/45R17
A01) K35)
235/40R17
245/40R17
A01) K35)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K35) E43)V00)
Typ: Z85
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 195 BMW Z4 Coupe, 225/45R17 A02) bis A10)
BMW Z4 Cabrio
235/40R17
245/40R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 245/40R17 A02) bis A10)
V00)
e1*2001/116*0219*07 790/890(0) 5/120/72.5
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Nr. : RA-000593-G0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 12 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140 Mini Countryman, Mini 205/50R17 A02) bis A10)
Countryman Allrad A01) K01)K04) M00) EF0)
205/55R17
A01) K01)K04) M00)
215/50R17
A01) K01)K02) M00)
225/45R17
A01) K01)K04)
225/50R17
A01) K01)K02)
235/45R17
A01) K01)K02)
245/45R17
A01) K01)K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K01) K02) EF0)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Mini Countryman John 205/50R17 M+S A02) bis A10)
Cooper Works A01) K01)K04) M00)
205/55R17 M+S
A01) K01)K04) M00)
215/50R17 M+S
A01) K01)K02) M00)
225/45R17 M+S
A01) K01)K04)
225/50R17 M+S
A01) K01)K02)
RA-000593-G0-104-19~BM-5-120-72_5-ET42_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-G0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 13 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140 Mini Paceman 205/55R17 A02) bis A10)
(Frontantrieb, Allrad) A01)K01)K04)K85)M00)
215/50R17
A01)K01)K04)K85)M00)
225/50R17
A01)K01)K02)K85)
245/45R17
A01)K01)K02)K85)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Mini Paceman John Cooper 205/55R17 M+S A02) bis A10)
Works A01) K01)K04) K85) M00)
215/50R17 M+S
A01) K01)K04) K85) M00)
225/50R17 M+S
A01) K01)K02) K85)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000593-G0-104-19~BM-5-120-72_5-ET42_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-G0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 14 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung
und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E42) Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).
RA-000593-G0-104-19~BM-5-120-72_5-ET42_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-G0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 15 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
E43) Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).
E47a) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die an Achse 2 serienmäßig nur mit einer
Reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1505 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000593-G0-104-19~BM-5-120-72_5-ET42_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-G0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 16 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers
entsprechend zu kürzen.
K35) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von
ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.
K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
Blechlasche entsprechend zu kürzen.
K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in
diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere
Karosserieblech anzulegen,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
entsprechend zu kürzen.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
- die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
- der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
einzuformen und klebend zu befestigen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000593-G0-104-19~BM-5-120-72_5-ET42_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-G0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 17 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 19 mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 29.03.2017
RA-000593-G0-104-19~BM-5-120-72_5-ET42_53R7805.docx