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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. :               36
Seite :                    1/9                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   54R9805
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                       Vorderachse *
Radausführung:                                          54R9805.21
Radgröße:                                                 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast:                                          900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2300 mm

 * Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.21 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 54R9905 an der
Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp 54R9905, 54R9905.31 (ABE-Nr. 48244) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               :   Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München




RA-000708-F0-104-36~BM-5-120-72_5-ET45_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. :               36
Seite :                    2/9                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                        Beschreibung der Befestigungsteile               Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                    moment
182, 1C, 346C, 346K, 346L,             Serien-Radschraube, Kegel 60°,                     ZP51106 120 Nm
346R, 346X                             Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
1K2, 1K4, UKL/X, UKL-C/X               Serien-Radschraube, Kegel 60°,                      ZP51106 140 Nm
                                       Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
X53                                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte              ZP51106 140 Nm
                                       beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                       Schaftlänge 32 mm
X83                                    Serien-Radschraube, Kegel 60°,                      ZP51106 140 Nm
                                       Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
182                             e1*2001/116*0352*..
1C                              e1*2007/46*0277*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
100 bis 240     BMW 1er                  225/35R19            225/35R19                  A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)          K03)

                                             215/35R19             245/30R19             A02) bis A10)
                                                                                         V00)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                          Vorderachse          Hinterachse
                                              8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
235 bis 250     BMW 1er, 1er xDrive           225/35R19 M+S        225/35R19 M+S         A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2
                ab Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*04; beim 225/35R19                 245/30R19             A02) bis A10)
                Typ 1K4 ab                                                               V00)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*04)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. :               36
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                          Vorderachse          Hinterachse
                                              8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
70 bis 175      BMW 1er, 1er xDrive           225/35R19            225/35R19             A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2
                ab Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*04; beim 215/35R19                 245/30R19             A02) bis A10)
                Typ 1K4 ab                    N225)                                      V00)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*04)           225/35R19            245/30R19             A02) bis A10)
                                                                                         V00)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                                 e1*2007/46*0277*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                         Vorderachse          Hinterachse
                                             8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
100 bis 185     BMW 2er, 2er xDrive          225/35R19            225/35R19              A02) bis A10)
                (Serie bis einschließlich 17
                Zoll Sommerbereifung)
                                             215/35R19            245/30R19              A02) bis A10)
                                             N225)                                       V00)

                                             225/35R19             245/30R19             A02) bis A10)
                                                                                         V00)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                                e1*2007/46*0277*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
100 bis 250     BMW 2er, 2er xDrive,       225/35R19            225/35R19                A02) bis A10)
                M235i, M235i xDrive
                (Serie ab 18 Zoll
                Sommerbereifung)           225/35R19            245/30R19                A02) bis A10)
                                                                                         V00)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. :               36
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
346L                             e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346C                             e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
346X                             e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
346R                             e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
346K                             e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
77 bis 142      BMW 3er                    225/35R19            225/35R19                A02) bis A10)
                (außer 330i, 330d)

                                             225/35R19             255/30R19             A02) bis A10)
                                                                                         V00)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
346L                           e1*98/14*0097*..
346C                           e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
346X                           e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
346R                           e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
135 bis 170     BMW 3er                  225/35R19            225/35R19                  A02) bis A10)
                (330i, 330d)

                                             225/35R19             255/30R19             A02) bis A10)
                                                                                         V00)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                            e1*2001/116*0249*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
100 bis 210     BMW X3                  235/45R19            235/45R19                   A01) bis A10)
                                        K01)

                                             245/40R19             245/40R19             A01) bis A10)
                                             K01)

                                             235/45R19             255/40R19             A01) bis A10)
                                             K01)                                        V00)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000708-F0-104-36~BM-5-120-72_5-ET45_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. :               36
Seite :                    5/9                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ:                         X53
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0153*.. , e1*2001/116*0153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen             Auflagen und
(kW)                                   Vorderachse            Hinterachse                Hinweise
                                       8,0x19, ET45           9,0x19, ET40
 135 bis 235  BMW X5                   255/50R19              255/50R19                  A02) bis A10)
                                                                                         X99)

                                              255/50R19             285/45R19            A02) bis A10)
                                                                                         V00)X99)

Motorleistung          Handelsbezeichnungen   zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen       Auflagen und
(kW)                                          Vorderachse            Hinterachse          Hinweise
                                              8,0x19, ET45           9,0x19, ET40
255 bis 265            BMW X5                 255/50R19              255/50R19           A02) bis A10)
                                                                                         X99)

Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*2001/116*0153*13E   1305/1530(1660)                                                   5/120/72.5



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                           e1*2007/46*0496*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
66 bis 140      Mini Countryman, Mini    225/35R19            225/35R19                   A01) bis A10)
                Countryman Allrad        K01)

Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                             e1*2007/46*0563*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                         Vorderachse          Hinterachse
                                             8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
82 bis 140      Mini Paceman                 225/40R19            225/40R19               A01) bis A10)
                (Frontantrieb, Allrad)       K01)K84)

                                              245/35R19             245/35R19             A01) bis A10)
                                              K01)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. :               36
Seite :                    6/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. :               36
Seite :                    7/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E42) Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).

E43) Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200
     mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.

K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers
     entsprechend zu kürzen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. :               36
Seite :                    8/9                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen
         Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das
         äußere Karosserieblech anzulegen,
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der
         umgelegten Radhauskante zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden
         und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen.

K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
         oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in
         diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere
         Karosserieblech anzulegen,
     - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
         ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
         entsprechend zu kürzen.

K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
         oberhalb des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der
         Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm
         gemessen von der Radhauskante auszuschneiden,
     - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
         ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
         entsprechend zu kürzen,
     - der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen.

K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
         auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
     - die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
     - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
         einzuformen und klebend zu befestigen.

K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
         auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
     - die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
     - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
         einzuformen und klebend zu befestigen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. :               36
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

X99) Entgegen Auflage A06) dürfen zur Befestigung der Sonderräder nur die serienmäßigen
     Befestigungsteile verwendet werden.

Die Anlage Nr. 36 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 25.08.2017




RA-000708-F0-104-36~BM-5-120-72_5-ET45_54R9805.docx
						
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