Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48243
Nr. : RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. : 36
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R9805
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorderachse *
Radausführung: 54R9805.21
Radgröße: 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm
* Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.21 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 54R9905 an der
Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp 54R9905, 54R9905.31 (ABE-Nr. 48244) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München
RA-000708-F0-104-36~BM-5-120-72_5-ET45_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48243
Nr. : RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. : 36
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
182, 1C, 346C, 346K, 346L, Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP51106 120 Nm
346R, 346X Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
1K2, 1K4, UKL/X, UKL-C/X Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP51106 140 Nm
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
X53 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte ZP51106 140 Nm
beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 32 mm
X83 Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP51106 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
182 e1*2001/116*0352*..
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET40
100 bis 240 BMW 1er 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) K03)
215/35R19 245/30R19 A02) bis A10)
V00)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET40
235 bis 250 BMW 1er, 1er xDrive 225/35R19 M+S 225/35R19 M+S A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2
ab Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*04; beim 225/35R19 245/30R19 A02) bis A10)
Typ 1K4 ab V00)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000708-F0-104-36~BM-5-120-72_5-ET45_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48243
Nr. : RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. : 36
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET40
70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2
ab Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*04; beim 215/35R19 245/30R19 A02) bis A10)
Typ 1K4 ab N225) V00)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04) 225/35R19 245/30R19 A02) bis A10)
V00)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET40
100 bis 185 BMW 2er, 2er xDrive 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(Serie bis einschließlich 17
Zoll Sommerbereifung)
215/35R19 245/30R19 A02) bis A10)
N225) V00)
225/35R19 245/30R19 A02) bis A10)
V00)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET40
100 bis 250 BMW 2er, 2er xDrive, 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
M235i, M235i xDrive
(Serie ab 18 Zoll
Sommerbereifung) 225/35R19 245/30R19 A02) bis A10)
V00)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000708-F0-104-36~BM-5-120-72_5-ET45_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48243
Nr. : RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. : 36
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
346L e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346C e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
346X e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
346R e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
346K e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET40
77 bis 142 BMW 3er 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(außer 330i, 330d)
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
V00)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
346L e1*98/14*0097*..
346C e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
346X e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
346R e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET40
135 bis 170 BMW 3er 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(330i, 330d)
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
V00)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X83 e1*2001/116*0249*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET40
100 bis 210 BMW X3 235/45R19 235/45R19 A01) bis A10)
K01)
245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
K01)
235/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K01) V00)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000708-F0-104-36~BM-5-120-72_5-ET45_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48243
Nr. : RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. : 36
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
Typ: X53
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0153*.. , e1*2001/116*0153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0x19, ET45 9,0x19, ET40
135 bis 235 BMW X5 255/50R19 255/50R19 A02) bis A10)
X99)
255/50R19 285/45R19 A02) bis A10)
V00)X99)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,0x19, ET45 9,0x19, ET40
255 bis 265 BMW X5 255/50R19 255/50R19 A02) bis A10)
X99)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*2001/116*0153*13E 1305/1530(1660) 5/120/72.5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET40
66 bis 140 Mini Countryman, Mini 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
Countryman Allrad K01)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET45 9.0x19,ET40
82 bis 140 Mini Paceman 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10)
(Frontantrieb, Allrad) K01)K84)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K01)
Die Verwendung des Rades 54R9805, 54R9805.21 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 54R9905 (ABE-Nr. 48244) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000708-F0-104-36~BM-5-120-72_5-ET45_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48243
Nr. : RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. : 36
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
RA-000708-F0-104-36~BM-5-120-72_5-ET45_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48243
Nr. : RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. : 36
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E42) Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).
E43) Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K31) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200
mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.
K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers
entsprechend zu kürzen.
RA-000708-F0-104-36~BM-5-120-72_5-ET45_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48243
Nr. : RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. : 36
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das
äußere Karosserieblech anzulegen,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden
und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen.
K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in
diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere
Karosserieblech anzulegen,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
entsprechend zu kürzen.
K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der
Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm
gemessen von der Radhauskante auszuschneiden,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
entsprechend zu kürzen,
- der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen.
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
- die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
- der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
einzuformen und klebend zu befestigen.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
- die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
- der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
einzuformen und klebend zu befestigen.
RA-000708-F0-104-36~BM-5-120-72_5-ET45_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48243
Nr. : RA-000708-F0-104
Anlage-Nr. : 36
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
X99) Entgegen Auflage A06) dürfen zur Befestigung der Sonderräder nur die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
Die Anlage Nr. 36 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 25.08.2017
RA-000708-F0-104-36~BM-5-120-72_5-ET45_54R9805.docx