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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49699 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55072716 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8.5J x 20EH2+ Typ B1 8520
                             Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                             Seite 1 von 9


                             Auftraggeber                       CMS Automotive Trading GmbH
                                                                SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                                68789 St.Leon-Rot
                                                                49 02 0341305

                             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
                             Modell                             B1
                             Typ                                B1 8520
                             Radgröße                           8.5J x 20EH2+
                             Zentrierart                        Mittenzentrierung

                             Ausführung          Kennzeichnung Rad/              Lochzahl/            Einpress-    Rad-     Abrollumfang
                                                 Zentrierring                    Lochkreis-ø (mm)/    tiefe        last     (mm)
                                                                                 Mittenloch-ø (mm)    (mm)         (kg)
                             B1 8520 38 16S 847/02 CMS / ohne Ring               5/120/72,6           38           745      2147
                                            847/21 JF / ohne Ring
§ 22 49699, Erweiterung 01




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                         49699
                             Herstellerzeichen                  CMS
                             Radtyp und Ausführung              B1 8520 (s.o.)
                             Radgröße                           8.5J x 20EH2+
                             Einpresstiefe                      ET .. (s.o.)
                             Herstelldatum                      Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund          Anzugsmoment        Schaftlänge          Artikel-Nr.
                                                                                 (Nm)                (mm)
                             S02   Serien-Schraube M12x1,5         Kegel 60°     120                 25,5                 Serie
                             S03   Serien-Schraube M12x1,5         Kegel 60°     110                 25,5                 Serie
                             S04   Serien-Schraube M14x1,25        Kegel 60°     130                 27,5                 Serie
                             S05   Serien-Schraube M14x1,25        Kegel 60°     140                 27,5                 Serie
                             S06   Serien-Schraube M14x1,5         Kegel 60°     140                 32                   Serie

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                         BMW
                                                                Mini/BMW

                             Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49699 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55072716 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5J x 20EH2+ Typ B1 8520
                             Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 9


                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW 1er-Reihe           100-240        235/30R20   G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88         A01 A07 A12
                             182, 1C                 130-240        225/30R20   G16 K14 K41 K42 K43 K46 R70 T85     A16 A19 Cbo
                             e1*2001/116*0352*..,                                                                   Cpe K1c K2b
                             e1*2007/46*                                                                            S03
                             0277*00-07
                             - Coupé, Cabrio
                             - incl. Facelift 2011
                             BMW 1er-Reihe           85-125         225/30R20   G16 K14 K41 K42 K43 K46 R70 T85     A01 A07 A12
                             187                     85-195         235/30R20   G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88         A16 A19 Flh
                             e1*2001/116*                                                                           K1c K2b S03
                             0287*00-09
                             BMW 1er-Reihe           66-125         225/30R20   G16 K14 K41 K42 K43 K46 R70 T85     A01 A07 A12
                             187, 1K2, 1K4           66-195         235/30R20   G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88         A16 A19 Flh
                             e1*2001/116*                                                                           K1c K2b S03
                             0287*10-..,
§ 22 49699, Erweiterung 01




                             e1*2007/46*,
                             0273*00-03,
                             0283*00-03
                             - ab Facelift 2007
                             BMW 1er-Reihe           70-175         235/30R20   G01 K1c K2c K5d K6i K8e T88         A01 A07 A12
                             1K2                                                                                    A16 A19 A57
                             e1*2007/46*0273*04-..                                                                  Y84 S04
                             - ab Modelljahr 2013
                             - incl. Facelift 2015
                             - 3 Türer
                             BMW 2er-Reihe           100-185        235/30R20   G01 K1c K2c K5d K6i K8e T88         A01 A07 A12
                             1C                                                                                     A16 A19 A57
                             e1*2007/46*0277*08-..                                                                  Cbo Cpe S04
                             BMW 3er-Reihe           85-265         225/35R20   T90                                 A07 A12 A16
                             3L                      85-265         245/30R20   A01 K2b T90                         A19 A57 Lim
                             e1*2007/46*0314*05-..   85-265         255/30R20   A01 K2a K2b R03 T92                 V20 S04
                             - ab Modell 2012
                             - incl. Facelift 2015
                             BMW 3er-Touring         85-151         225/35R20   A58 T90                             A07 A12 A16
                             3K, 3K-N1               85-151         245/30R20   A01 A58 K2b T90                     A19 Car
                             e1*2007/46*0315*06-..   85-265         225/35R20   A57 R02 T90                         V20 S04
                             e24*2007/46*0022*03-    85-265         255/30R20   A01 A57 K2a K2b R03 T92
                             - ab Modell 2013
                             - incl. Facelift 2015
                             BMW 4er-GranCoupé     100-135          225/35R20   A58 T90                             A07 A12 A16
                             3C                    100-135          245/30R20   A01 A58 K2b T90                     A19 Lim V20
                             e1*2007/46*0316*10-.. 100-250          225/35R20   A57 R02 T90                         S04
                                                   100-250          255/30R20   A01 A57 K2b R03 T92
                             BMW 4er-Reihe         100-250          225/35R20   Cbo Cpe R02 T90                     A07 A12 A16
                             3C                    100-250          225/35R20   Cpe R03 T90                         A19 A57 V20
                             e1*2007/46*0316*08-.. 100-250          235/30R20   Cpe T88                             S04
                                                   100-250          245/30R20   A01 Cpe K2b T90
                                                   100-250          255/30R20   A01 Cbo Cpe K2b R03 T88 T92




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49699 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55072716 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 8.5J x 20EH2+ Typ B1 8520
                             Hersteller                          CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 3 von 9

                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                         weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW 5er-Reihe 4x4         145-200        245/30R20   T90                                 A07 A12 A16
                             560X                      145-200        255/30R20   A01 K1a K1b K42 K56 T92             A19 A56 Lim
                             e1*2001/116*0322*..                                                                      S02
                             BMW X3                    100-230        245/40R20   T95 T99 149                         A07 A12 A16
                             X3, X-N1                  100-230        255/35R20   T93 T97                             A19 B90 S04
                             e1*2007/46*0512*..;
                             e1*2007/46*0454*..
                             - incl. Facelift 2014
                             BMW X3                    100-210        245/35R20   T95                                 A07 A12 A16
                             X83                       100-210        255/35R20   T93 T97                             A19 S06
                             e1*2001/116*0249*..
                             BMW X4                    100-230        245/40R20   T95 T99 149                         A07 A12 A16
                             X3, X-N1                  100-230        255/35R20   T93 T97                             A19 B90 S04
                             e1*2007/46*
                             0512*11-.., 0454*13-..
§ 22 49699, Erweiterung 01




                             BMW X4                    100-230        245/40R20   T95 T99 149                         A07 A12 A16
                             X3, X-N1                  100-230        255/35R20   T93 T97                             A19 B90 KMV
                             e1*2007/46*                                                                              S04
                             0512*11-.., 0454*13-..
                             - mit M-Paket –
                             Verbreiterungen
                             Mini Countryman           66-140         225/35R20   K1a K1b K2a K2b K6v                 A01 A07 A12
                             UKL/X, -/N1               66-140         235/30R20   K1c K2c K6v                         A16 A19 A57
                             e1*2007/46*0496*..;                                                                      Y85 S05
                             e24*2007/46*0023*..
                             - One, Cooper, -/D/-S/-
                             SD
                             Mini Countryman JCW       160            225/35R20   K1a K1b K2a K2b K6v                 A01 A07 A12
                             UKL/X                     160            235/30R20   K1c K2c K6v T88                     A16 A19 A56
                             e1*2007/46*0496*..                                                                       Y85 S05
                             - John Cooper Works
                             Mini Paceman              82-140         225/35R20   K1a K1b K2a K2b K6v                 A01 A07 A12
                             UKL-C/X                   82-140         235/30R20   K1c K2c K6v T88                     A16 A19 A57
                             e1*2007/46*0563*..;                                                                      Cpe S05
                             - Cooper -/D/-S/-SD
                             Mini Paceman JCW          160            225/35R20   K1a K1b K2a K2b K6v                 A01 A07 A12
                             UKL-C/X                   160            235/30R20   K1c K2c K6v T88                     A16 A19 A56
                             e1*2007/46*0563*..                                                                       S05
                             - John Cooper Works

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49699 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55072716 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J x 20EH2+ Typ B1 8520
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 9

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%
§ 22 49699, Erweiterung 01




                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49699 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55072716 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J x 20EH2+ Typ B1 8520
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 9

                             A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
                             sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
                             an Achse 1.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
§ 22 49699, Erweiterung 01




                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                             rio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
                             sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass
                             die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
                             (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifen-
                             größen zu überprüfen.

                             K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
                             ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.


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                             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55072716 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J x 20EH2+ Typ B1 8520
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 6 von 9

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§ 22 49699, Erweiterung 01




                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
                             gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

                             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                             K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55072716 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J x 20EH2+ Typ B1 8520
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                       Seite 7 von 9

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.

                             R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 49699, Erweiterung 01




                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55072716 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J x 20EH2+ Typ B1 8520
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                       Seite 8 von 9

                             T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                             Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                             Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                             Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
§ 22 49699, Erweiterung 01




                             Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                             Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                             Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
                             Nr. 8    245/45R20      275/40R20
                             Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
                             Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
                             Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
                             Nr. 12   255/45R20      285/40R20
                             Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
                             Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
                             Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
                             Nr. 16   265/45R20      295/40R20
                             Nr. 17   265/50R20      295/45R20
                             Nr. 18   275/35R20      305/30R20
                             Nr. 19   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
                             Nr. 20   275/45R20      305/40R20
                             Nr. 21   275/50R20      305/45R20
                             Nr. 22   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Y84     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
                             form Fließheck.

                             Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
                             form Schräghecklimousine (Fließheck).

                             149      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1490 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49699 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55072716 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J x 20EH2+ Typ B1 8520
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 9 von 9



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 17. April 2018 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.
§ 22 49699, Erweiterung 01




                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 17. April 2018




                             Bohlander                                                                     00293283.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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