Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49981 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000778-F0-306
Anlage-Nr. : 10
Seite : 1 / 11
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: AR4757
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 120G
Radgröße: 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,6 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 715 kg
Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm 4635 120 Nm
BF2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 140 Nm
Schaftlänge 27 mm
BF3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm 4674 140 Nm
BF4 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm 4635 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49981 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000778-F0-306
Anlage-Nr. : 10
Seite : 2 / 11
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
182 e1*2001/116*0352*..
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 1er 205/45R17 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) N215) BF1)
205/45R17 M+S
205/50R17
A01) K03) K04) N215)
205/50R17 M+S
A01) K03) K04)
215/45R17
N225)
225/45R17
A01) K03) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K03) K04) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
187 e1*2001/116*0287*..
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195 BMW 1er 205/50R17 A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ A01) K03) BF1)
1K2 bis Genehmigungs-
Nr. 215/45R17
e1*2007/46*0273*03;
beim Typ 1K4 bis 225/45R17
Genehmigungs-Nr. A01) K03)
e1*2007/46*0283*03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K03) BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49981 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000778-F0-306
Anlage-Nr. : 10
Seite : 3 / 11
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 205/45R17 A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ A94) N215) BF2) EF0)
1K2 ab Genehmigungs-
Nr. 205/45R17 M+S
e1*2007/46*0273*04; A94) W215)
beim Typ 1K4 ab
Genehmigungs-Nr. 205/50R17
e1*2007/46*0283*04) A94) N215)
205/50R17 M+S
A94) W215)
215/45R17
A94) N225)
215/45R17 M+S
A94) W225)
225/45R17
A94) N235)
225/45R17 M+S
A94)
235/45R17
A01) G01) N245)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49981 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000778-F0-306
Anlage-Nr. : 10
Seite : 4 / 11
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 185 BMW 2er, 2er xDrive 205/45R17 A02) bis A10)
(Serie bis einschließlich A94) T88) BF2) EB1)
17 Zoll Sommerbereifung)
205/50R17
A94)
215/45R17
A94)
225/40R17
A01) A94) G01)
225/45R17
A94)
235/45R17
A01) G01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R17 225/40R17 A02) bis A10)
A94) BF2) EB1) V00)
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
A94) BF2) EB1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 250 BMW 2er, 2er xDrive, 205/45R17 M+S A02) bis A10)
M235i, M240i, M235i T88) A94) BF2) EB1) EF0)
xDrive, M240i xDrive
(Serie ab 18 Zoll 205/50R17 M+S
Sommerbereifung)
215/45R17 M+S
225/45R17 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49981 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000778-F0-306
Anlage-Nr. : 10
Seite : 5 / 11
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
346C e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346K e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
346L e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346R e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142 BMW 3er 205/45R17 A02) bis A10)
(außer 330i, 330d) A94) T88) BF1)
205/50R17
215/45R17
A94a)
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
346C e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346L e1*98/14*0097*..
346R e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170 BMW 3er 205/45R17 A02) bis A10)
(330i, 330d) A94) T88) BF1)
205/50R17
215/45R17
A94a)
225/45R17
235/45R17
A01) G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X83 e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 BMW X3 215/60R17 A01) bis A10)
N225) BF3) K01)
215/60R17 M+S
225/55R17
N235)
235/55R17
245/50R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49981 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000778-F0-306
Anlage-Nr. : 10
Seite : 6 / 11
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 142 BMW Z3 205/50R17 A02) bis A10)
(Fahrzeugbreite 1692 N215) BF1) E42)
mm)
215/45R17
N225)
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170 BMW Z3 215/45R17 A02) bis A10)
(Fahrzeugbreite 1740 N225) BF4) E43)
mm)
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140 Mini Countryman, Mini 205/50R17 A01) bis A10)
Countryman Allrad A93) BF2) EF0) K01) K04)
205/55R17
A93a)
215/50R17
225/45R17
A93)
225/50R17
235/45R17
245/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K01) K04) BF2) EF0) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49981 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000778-F0-306
Anlage-Nr. : 10
Seite : 7 / 11
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Mini Countryman John 205/50R17 M+S A01) bis A10)
Cooper Works A93) BF2) K01) K04)
205/55R17 M+S
A93a)
215/50R17 M+S
225/45R17 M+S
A93)
225/50R17 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140 Mini Paceman 205/55R17 A01) bis A10)
(Frontantrieb, Allrad) BF2) K01) K04)
215/50R17
215/55R17
K84) K85)
225/50R17
K85)
245/45R17
K85)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Mini Paceman John 205/55R17 M+S A01) bis A10)
Cooper Works BF2) K01) K04)
215/50R17 M+S
215/55R17 M+S
GB4) K84) K85)
225/50R17 M+S
K85)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49981 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000778-F0-306
Anlage-Nr. : 10
Seite : 8 / 11
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
montiert werden können.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49981 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000778-F0-306
Anlage-Nr. : 10
Seite : 9 / 11
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
Zubehörkit: 4635
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
Zubehörkit: 4674
Anzugsmoment: 140 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
Zubehörkit: 4635
Anzugsmoment: 110 Nm
E42) Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).
E43) Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: 2-Kolben Festsattel Kennz. M mit belüfteter Scheibe Ø345x24 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GB4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49981 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000778-F0-306
Anlage-Nr. : 10
Seite : 10 / 11
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
• die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
• der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
und klebend zu befestigen.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
• die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
• der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
und klebend zu befestigen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49981 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000778-F0-306
Anlage-Nr. : 10
Seite : 11 / 11
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 10 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ AR4757 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH
Geschäftsstelle Essen, 21.09.2018