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							Gutachten 18-00093-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51908
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AZ8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.05.2019
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Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
I2BX                I2BX                    ohne                        72,6                   800     2300     02/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : M85
Zubehör                                 : B250L27517
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : X-N1; X1-N1; X1; (Nur BMW X1)
Zubehör                                 : B250L27517
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3K-N1; 3K; (Nur BMW 3 (F31) ab 2012)
Zubehör                                 : Serie
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Zubehör                                 : Serie
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör                                 : Serie
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : 3-V; K-N1; 6C; 1C; 5K; GT; 3C; UKL-N1; UKL/X; 5L; UKL-C/X
Zubehör                                 : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : M85
                                          120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                          140 Nm für Typ : GT; K-N1; UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; 1C; 3C; 3-V;
                                          5K; 5L; 6C
                                          140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                          3L
Gutachten 18-00093-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51908
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AZ8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.05.2019
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 225/30R20 85Y 5EG; 57E; 67W                     BMW 3er (F31) ab
                                                                                         2012;
3K-N1          e24*2007/46*0022*..            225/35R20 90Y GA5; 57E                     Ab
                                                                                         e24*2007/46*0022*03;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2007/46*0315*06;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74D; 76A; 77E
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 265 225/30R20 85Y 5EG; 57E; 6AA; 67W           BMW 3er (F30) ab
                                                                                         2012;
                                              225/35R20 90      GA5; 57E                 Ab
                                                                                         e1*2007/46*0314*05;
                                                                                         inkl. 330e
                                                                                         iPerformance;
                                                                                         Limousine; Stufenheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74D; 76A; 77E
3-V            e1*2007/46*0559*..    100 - 265 235/35R20 88Y 57E; 67J; 67X               ab
                                                                                         e1*2007/46*0559*01;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74D; 76A; 77E

Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/35R20 90          GA5; 57E                 ab
                                                                                         e1*2007/46*0316*08;
                                                                                         4er Coupe (F32);
                                                                                         Coupe; Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74D; 76A; 77E
3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 265 225/35R20 90     GA5; 57E                 ab
                                                                                         e1*2007/46*0316*09;
                                                                                         4er Cabrio (F33);
                                                                                         Cabrio; Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74D; 76A; 77E
Gutachten 18-00093-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51908
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AZ8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.05.2019
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/35R20 90          GA5; 57E                 4er Gran Coupe (F36);
                                                                                         ab
                                                                                         e1*2007/46*0316*10;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74D; 76A; 77E

Verkaufsbezeichnung:     M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
M85          e1*2001/116*0364*.. 252  245/30R20 86              11A; 21Q; 24J; 57E;      M Roadster (Cabrio);
                                                                68I; 68Z                 M Coupe;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 533; 6AZ;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 76A; 77E; 97K

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*..    66 - 160 225/30R20 85W 11A; 21B; 24C; 244;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           247; 272; 5EG                 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/30R20 85W 11A; 21B; 24C; 244;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        247; 272; 5EG                    12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/30R20 85W 11A; 21B; 24C; 244;              ab
                                                        247; 272; 5EG                    e1*2007/46*0563*01;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 245; 248 Nur BMW X1;
                                                                                Allradantrieb;
                                                                                Heckantrieb;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                71K; 721; 725; 729;
                                                                                73C; 74A; 744; 77E
Gutachten 18-00093-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51908
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AZ8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.05.2019
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Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 245; 248 Nur BMW X1;
                                                                               Allradantrieb;
                                                                               Heckantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                               71K; 721; 725; 729;
                                                                               73C; 74A; 744; 77E

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 245; 248 Nur BMW X1;
                                                                               Allradantrieb;
                                                                               Heckantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                               71K; 721; 725; 729;
                                                                               73C; 74A; 744; 77E

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 225/30R20 85Y 11A; 241; 246; 26B;               BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..                        26N; 57E; 67W                     BMW 1er (F21 2012);
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2007/46*0283*04;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2007/46*0273*04;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74D; 76A; 77E

Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 225/30R20 85          11A; 241; 246; 26B;      2ER REIHE; ab
                                                                26N; 57E; 6AI            e1*2007/46*0277*08;
                                                                                         Cabrio; Coupe;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74D; 76A; 77E
Gutachten 18-00093-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51908
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AZ8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.05.2019
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Verkaufsbezeichnung:     5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
GT           e1*2007/46*0215*..  120 - 330 245/35R20 95         57E; 68V                 Nur BMW 5er Gran
                                           245/40R20 99         57E; 575                 Turismo;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                         Hinterachslenkung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74D; 744; 76A; 77E

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 245/35R20 95Y GAB; 57E; 68V                    Nur BMW 5er Touring;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74D; 76A; 76T; 77E
5K             e1*2007/46*0455*..   100 - 330 245/35R20 95Y GAB; 51J; 57E; 68V           Nur BMW 5er Touring;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74D; 76A; 76T; 77E
5L             e1*2007/46*0363*..   155 - 300 245/35R20 95Y 51J                          Stufenheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74D; 76T; 77E
5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 330 245/30R20 90Y 5GA; 57E; 68I                Stufenheck;
                                              245/35R20 95Y 51J                          Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74D; 76T; 77E

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 245/35R20 95          57E; 68V                 Nur BMW 5er Gran
                                          245/40R20 99          57E; 575                 Turismo;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                         Hinterachslenkung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74D; 744; 76A; 77E
Gutachten 18-00093-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51908
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AZ8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.05.2019
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Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 245/35R20 95Y GAB; 57E; 68V                    Nur BMW 5er Touring;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74D; 76A; 76T; 77E
K-N1           e1*2007/46*0508*..   100 - 330 245/35R20 95Y GAB; 51J; 57E; 68V           Nur BMW 5er Touring;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74D; 76A; 76T; 77E

Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/35R20 92          5GM; 51J; 57E; 67J;      Lim (Gran Coupe 4-
                                                                67X                      türig); Allradantrieb;
                                              245/35R20 95      GAB; 57E; 68V            Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74D; 76A; 77E
6C             e1*2007/46*0562*..   230 - 330 235/35R20 92      5GM; 51J; 57E; 67J       Nicht Lim (Gran Coupe
                                              245/35R20 95      GAB; 57E; 68V            4-türig);
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; Cabrio;
                                                                                         Coupe;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74D; 76A; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten 18-00093-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51908
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AZ8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.05.2019
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Gutachten 18-00093-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51908
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AZ8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.05.2019
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      Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
Gutachten 18-00093-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51908
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AZ8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.05.2019
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5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R20
                     Hinterachse:                          265/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/30R20
                     Hinterachse:                          275/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R20
                     Hinterachse:                          275/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/30R20
                     Hinterachse:                        295/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           245/35R20
Gutachten 18-00093-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51908
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AZ8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.05.2019
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                    Hinterachse:                        285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/30R20
                    Hinterachse:                          285/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/30R20
                    Hinterachse:                        235/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
Gutachten 18-00093-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51908
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AZ8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.05.2019
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
GA5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/35R20
     Hinterachse: 255/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/35R20
     Hinterachse: 275/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 18-00093-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51908
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AZ8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.05.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1K4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:    1ER REIHE

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 190             y = 220                   VA
             26P                      x = 140             y = 170                   VA
             27B                      x = 220             y = 270                   HA
             27I                      x = 170             y = 240                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 190       y = 220             8                 VA
             27F                   x = 220       y = 270            30                 HA
             27H                   x = 220       y = 270             8                 HA
             26J                   x = 190       y = 220            25                 VA
Gutachten 18-00093-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51908
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AZ8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.05.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0277*..
       Handelsbez.:    2ER REIHE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 280       y = 370            30                 HA
             27H                   x = 280       y = 370             8                 HA
						
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