Gutachten 366-0158-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52681
ANLAGE: 17 Radtyp: UX100.7016
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 07.05.2019
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Fahrzeughersteller : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
BM2 BM2 ohne 72,6 591 2025 01/19
BM2 BM2 ohne 72,6 615 1935 01/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 346L; 182; Z85; 346X; 346K
Zubehör : Serienbefestigungsmittel
___
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Zubehör : Serienbefestigungsmittel
___
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 187; 346R; 346C
Zubehör : Serienbefestigungsmittel
___
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Zubehör : Serienbefestigungsmittel
___
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R/C; 3/C; 3 B; 3/CG; 3 C; 3/B
Zubehör : KIT39
___
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Zubehör : Serienbefestigungsmittel
___
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1C
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52681
ANLAGE: 17 Radtyp: UX100.7016
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 07.05.2019
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Zubehör : Serienbefestigungsmittel
___
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör : Serienbefestigungsmittel
___
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : UKL-C/X; UKL/X; UKL-N1
Zubehör : Serienbefestigungsmittel
___
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör : Serienbefestigungsmittel
___
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 1C
Zubehör : Serienbefestigungsmittel
___
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; 1C
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 205/55R16-88 nur bis
225/45R16-89 e1*93/81*0029*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76U
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 170 205/55R16 51G ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 225/50R16 11A; 21B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76U
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 110 205/55R16-88 Pkw geschlossen;
225/45R16-89 Cabrio;
141 205/55R16 631 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16 631 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
BEC
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 52681
ANLAGE: 17 Radtyp: UX100.7016
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 07.05.2019
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 110 205/55R16-88 12T Pkw geschlossen;
225/45R16-89 12A Cabrio;
141 205/55R16 12T; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16 12A; 631 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; BEC
3C F547 73 - 110 205/55R16-88 Stufenheck; 4-türig;
225/45R16-89 10B; 11B; 11G; 11H;
141 205/55R16 631 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R16 631 721; 725; 73C; 74A;
BEC
3C F547 75 205/55R16-88 Schrägheck 2-türig;
225/45R16-89 Compact;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
BEC
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 205/55R16 91 12T Pkw geschlossen;
225/45R16 89W 12A Cabrio;
225/50R16 11A; 12A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G; 57T 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; BEC
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/50R16 10N; 51G Limousine; Stufenheck;
10B; 11G; 11H; 12A;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; BEC
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 225/45R16-89 12A Limousine; Stufenheck;
66 - 142 205/55R16 91 12T 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 10N; 12A; 51G; 57T 51A; 71C; 71K; 721;
110 - 142 225/45R16 89W 12A 725; 73C; 74A; BEC
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 225/45R16-89 12A Touring;
66 - 142 205/55R16 91 12T 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 10N; 12A; 51G; 57T 51A; 71C; 71K; 721;
110 - 142 225/45R16 89W 12A 725; 73C; 74A; BEC
3/CG e1*93/81*0017*.. 66 - 125 225/50R16 10N; 51G Compact;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
BEC
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 205/55R16-88 12T Compact;
e1*98/14*0017*.. 225/45R16-89 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 10N; 12A; 51G; 57T 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; BEC
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 205/55R16 51G Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*.. 225/50R16-92 Coupe; Limousine;
346K e1*2001/116*0167*.., Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0167*.. Touring;
346L e1*97/27*0097*.., 10B; 10S; 11B; 11G;
e1*98/14*0097*.. 11H; 12K; 51A; 71C;
346R e1*2001/116*0146*.., 71K; 721; 725; 729;
e1*98/14*0146*.. 73C; 74D; 744; 75I;
76U; BEC
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52681
ANLAGE: 17 Radtyp: UX100.7016
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 07.05.2019
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 205/55R16 12N; 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
e1*98/14*0112*.. 11H; 51A; 71C; 71K;
346K e1*2001/116*0167*.., 721; 725; 729; 73C;
e1*98/14*0167*.. 74D; 744; 75I; 76U;
346L e1*97/27*0097*.., BEC
e1*98/14*0097*..
346R e1*2001/116*0146*..,
e1*98/14*0146*..
346X e1*2001/116*0144*.., 141 205/55R16 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A;
e1*98/14*0144*.. 71C; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74D; 75I;
76U; BEC
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 195/60R16 11A; 248; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 11A; 24J; 248; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
205/60R16 11A; 24J; 248; 51G 721; 725; 73C; 74D;
215/55R16 93 11A; 24J; 248; 51J 76U
215/60R16 95 11A; 24J; 248; 270; 51J
225/50R16 92 11A; 24J; 244; 51J
225/55R16 95 11A; 24J; 244; 270; 51J
Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 195/60R16 11A; 248; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 11A; 24J; 248; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
205/60R16 11A; 24J; 248; 51G 721; 725; 73C; 74D;
215/55R16 93 11A; 24J; 248; 51J 76U
215/60R16 95 11A; 24J; 248; 270; 51J
225/50R16 92 11A; 24J; 244; 51J
225/55R16 95 11A; 24J; 244; 270; 51J
Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 195/60R16 11A; 248; 51G; 52J ab
e1*2007/46*0563*01;
205/55R16 91 11A; 24J; 248; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R16 11A; 24J; 248; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
215/55R16 93 11A; 24J; 248; 51J 721; 725; 73C; 74D;
215/60R16 95 11A; 24J; 248; 270; 51J 76U
225/50R16 92 11A; 24J; 244; 51J
225/55R16 95 11A; 24J; 244; 270; 51J
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 130 205/55R16 51G Cabrio;
110 - 160 225/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 170 205/55R16 51G; 52J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 51G; 52J 721; 725; 73C; 74D;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52681
ANLAGE: 17 Radtyp: UX100.7016
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 07.05.2019
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Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 130 205/55R16 51G Cabrio;
110 - 160 225/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 170 205/55R16 51G; 52J 12M; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 51G; 52J 721; 725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 125 195/55R16 12T; 51G BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 70 - 147 195/55R16 12T; 51G; 52J BMW 1er (F21 2012);
205/55R16 91 12T Ab
e1*2007/46*0283*04;
225/50R16 92 11A; 12A; 248; 57F; Ab
57T e1*2007/46*0273*04;
Kombilimousine;
70 - 175 205/55R16 12T; 51G; 52J Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 6AA; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76U; AGD; DEA
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 130 205/55R16 91 12T 1ER REIHE; bis
182 e1*2001/116*0352*.. 100 - 160 195/55R16 12T; 51G e1*2007/46*0277*07;
205/55R16 12T; 51G; 52J Cabrio; Coupe;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
744; 76R; 76U; AGD;
DEA
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 130 195/55R16 12T; 51G Nur bis
205/55R16 12T; 51G e1*2001/116*0287*09;
4-türig;
10B; 11G; 11H; 51A;
71C; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74D; 744;
76U; AGD; DEA
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 130 195/55R16 12T; 51G Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 205/55R16 12T; 51G e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. Nur bis
e1*2007/46*0273*03;
Ab
e1*2001/116*0287*10;
Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
10B; 11G; 11H; 51A;
71C; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74D; 744;
76U; AGD; DEA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52681
ANLAGE: 17 Radtyp: UX100.7016
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 07.05.2019
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Seite: 6 von 10
Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 155 215/50R16 90W 12O 2ER REIHE; ab
215/55R16 93 12O e1*2007/46*0277*08;
225/50R16 92 11A; 12A; 245; 248 Cabrio; Coupe;
225/55R16 95 11A; 12A; 245; 248; Allradantrieb;
26P Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 75I;
76U; AGD; DEA
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52681
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Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 07.05.2019
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12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52681
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
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Gutachten 366-0158-19-LORD
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
BEC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 325 mm
(Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEA) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an der
Vorderachse nicht zulässig
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*..
Handelsbez.: 2ER REIHE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 280 y = 370 30 HA
27H x = 280 y = 370 8 HA
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