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							                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 29

                             Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 9 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 18
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.     zul.       gültig
                                                                                                och     werkstoff       Rad-     Abroll     ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.       Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
                             NZX 72,6            NZX                     Ø72,6-BM1-Ø74,1             72,6                 1100     2500      10/19
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                                                       für Typ : 7/G; 3C; 392C; 390X; 390L
                             Zubehör                                 : BM22


                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 25,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 3K-N1
                             Zubehör                                 : BM22


                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : X1; X-N1; X1-N1; (Nur BMW X1)
                             Zubehör                                 : BM22


                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : Z89; ZR
                             Zubehör                                 : BM22


                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 3L; 3K-N1; 3K; 390L
                             Zubehör                                 : BM22


                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : M7X; X6; X-N1; X70
                             Zubehör                                 : BM22


                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : X-N1; X3; (Nur BMW X3, BMWX4)
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
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                             Zubehör                                 : BM22


                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
                             Zubehör                                 : BM22


                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 6C; HY
                             Zubehör                                 : BM22


                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
                             Zubehör                                 : BM22


                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 3C; 5K; 3-V; 701; 5L; GT; K-N1
§ 22 52993, Erweiterung 01




                             Zubehör                                 : BM22


                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28,1 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 7L
                             Zubehör                                 : BM22


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 7/G
                                                                       120 Nm für Typ : ZR; Z89; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C
                                                                       120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                                                       140 Nm für Typ : GT; HY; K-N1; M7X; X-N1; X6; X70; 3C; 3-V; 5K; 5L;
                                                                       6C; 7L; 701
                                                                       140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3
                                                                       140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 3K; 3K-N1; 3L
                             Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 5er, 7er, X6
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             HY           e1*2007/46*0323*.. 235 - 330 245/45R19 98      11A; 245; 57E; 575           Nur ActiveHybrid 7,
                                                                       245/45R19 98      11A; 22P; 245; 248;          7L; nicht
                                                                                         270; 52J                     Hinterachslenkung;
                                                                           255/40R19 96Y 11A; 21P; 245; 57E;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         68G                          12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                      74P; 744
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
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                             Verkaufsbezeichnung:     BMW X5 / X6
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             X70          e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 255/50R19            51G                      BMW X6 (Baureihe
                                                                                                                      E71);
                                                                                                                      nur mit Radabdeckung
                                                                                                                      Serie;
                                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                      51A; 6AZ; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74D; 74P;
                                                                                                                      76B; 77E
                             X70            e1*2001/116*0420*..   155 - 330 255/50R19 103 57F; 575                    BMW X6 (Baureihe
                                                                                                                      E71);
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                      74P; 76B; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 265 225/40R19 89Y GA4; 11A; 24C; 26B;              BMW 3er (F31) ab
                             3K-N1        e24*2007/46*0022*..                        26N; 57E                         2012;
                                                                                                                      Ab
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                                                           225/40R19 93Y 11A; 22L; 22Q; 24C;          e24*2007/46*0022*03;
                                                                                         24D; 26B; 26N; 27B;          Ab
                                                                                         27F                          e1*2007/46*0315*06;
                                                                           235/35R19 91Y 11A; 22L; 22Q; 24C;          Radschraube
                                                                                         24D; 26B; 26J; 27B;          M14x1,25;
                                                                                         27F; 5GG                     Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                           245/35R19 93  11A; 22L; 22Q; 24C;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         24D; 26B; 26J; 27B;          12A; 51A; 512; 6AA;
                                                                                         27F
                                                                           255/35R19 92Y GA4; 11A; 22L; 22Q;          6AZ; 71K; 721; 725;
                                                                                         24D; 27B; 27F; 57F           73C; 74D; 74P
                             3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 265 225/40R19 93  GA4; 11A; 22L; 22Q;          BMW 3er (F30) ab
                                                                                         24C; 244; 247; 26B;          2012;
                                                                                         26N; 27B; 27F                Ab
                                                                                                                      e1*2007/46*0314*05;
                                                                                                                      inkl. 330e
                                                                           235/35R19 91Y 11A; 22L; 22Q; 24C;          iPerformance;
                                                                                         24D; 26B; 26J; 27B;          Limousine; Stufenheck;
                                                                                         27F; 5GG                     Allradantrieb;
                                                                           245/35R19 93  11A; 22L; 22Q; 24C;          Heckantrieb;
                                                                                         24D; 26B; 26J; 27B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         27F
                                                                                                                  12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74D; 74P
                             3-V            e1*2007/46*0559*..    100 - 265 225/40R19 93Y XFC; 11A; 241; 244;     ab
                                                                                          246; 247; 26B; 26N; 27I e1*2007/46*0559*01;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                            235/40R19 96  XFD; 11A; 24C; 244;     Heckantrieb;
                                                                                          247; 26B; 26J; 27I; 67H 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            235/45R19 99  11A; 24C; 244; 247;     12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                          26B; 26J; 27I; 67K      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74D; 74P
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 29
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             3L           e1*2007/46*0314*..  85 - 225 235/35R19 87Y     11A; 21B; 24C; 57E;          Nur bis
                             390L         e1*2001/116*0308*..                            676; 68X                     e1*2007/46*0314*04;
                                                                       235/35R19 91      11A; 21B; 22B; 24C;          Facelift ab September
                                                                                         24D                          2008; Ab
                                                                           255/30R19     11A; 22B; 24D; 51G;          e1*2001/116*0308*09;
                                                                                         57F; 673                     Limousine;
                                                                           265/30R19 89Y 11A; 22B; 24D; 57F;          Heckantrieb;
                                                                                         670; 68X                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           275/30R19 92  11A; 22B; 24D; 57F;          12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                         676                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                      74D; 74P
                             3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 160 235/35R19 91      11A; 21B; 22B; 24C;      Nur bis
                             3K-N1          e24*2007/46*0022*..                              24D                      e1*2007/46*0315*05;
                             390L           e1*2001/116*0308*..            265/30R19 89Y     11A; 22B; 24D; 5FR;      Facelift ab September
                                                                                             57F; 670; 68X            2008; Nur bis
                                                                           265/30R19 93      11A; 22B; 24D; 57F;      e24*2007/46*0022*02;
                                                                                             670; 68X                 Ab
                                                                           275/30R19 92      11A; 22B; 24D; 57F;      e1*2001/116*0308*09;
                                                                                             676                      Touring; Heckantrieb;
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                                                  85 - 225 235/35R19 87Y     11A; 21B; 24C; 57E;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             676; 68X                 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                           235/35R19 91Y     11A; 21B; 22B; 24C;      721; 725; 729; 73C;
                                                                                             24D                      74D; 74P
                                                                           255/30R19         11A; 22B; 24D; 51G;
                                                                                             57F; 673
                                                                           265/30R19 93Y     11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                                             670; 68X
                                                                           275/30R19 92Y     11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                                             676
                             390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 120 265/30R19 89W     11A; 22B; 22H; 24D;      Nur bis
                                                                                             57F; 670; 68X            e1*2001/116*0308*08;
                                                                  89 - 190 265/30R19 93      11A; 22B; 22H; 24D;      Touring; Heckantrieb;
                                                                                             57F; 670; 68X            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  89 - 225 235/35R19 87Y     11A; 21B; 24C; 57E;      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                             676; 68X                 721; 725; 729; 73C;
                                                                           255/30R19 91Y     11A; 22B; 22H; 24D;      74D; 74P
                                                                                             57F; 673
                                                                           265/30R19 93Y     11A; 22B; 22H; 24D;
                                                                                             57F; 670; 68X
                                                                           275/30R19 92Y     11A; 22B; 22H; 24D;
                                                                                             57F; 676
                             390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 127 265/30R19 89W     11A; 22B; 22H; 24D;      Nur bis
                                                                                             57F; 670; 68X            e1*2001/116*0308*08;
                                                                  85 - 225 235/35R19 87Y     11A; 21B; 24C; 57E;      Limousine;
                                                                                             676; 68X                 Heckantrieb;
                                                                           255/30R19 91      11A; 22B; 22H; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             57F; 673                 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                           265/30R19 93      11A; 22B; 22H; 24D;      721; 725; 729; 73C;
                                                                                             57F; 670; 68X            74D; 74P
                                                                           275/30R19 92      11A; 22B; 22H; 24D;
                                                                                             57F; 676
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 29
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             3C           e1*2007/46*0316*..  120 - 225 235/35R19 91         11A; 21B; 24C; 57E;      bis
                             390X         e1*2001/116*0344*..                                990                      e1*2007/46*0316*07;
                                                                        255/30R19 91Y        AFQ; 11A; 22B; 22H;      Coupe; Allradantrieb;
                                                                                             24D; 57F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           265/30R19 93      11A; 22B; 22H; 24D;      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                             57F; 990                 721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                      74D; 74P
                             3K             e1*2007/46*0315*..    120 - 240 235/35R19 91     11A; 21B; 22B; 241;      Nur bis
                             3K-N1          e24*2007/46*0022*..                              244; 246; 260; 5FE       e1*2007/46*0314*04;
                             3L             e1*2007/46*0314*..             255/30R19 91      11A; 22B; 244; 247;      Nur bis
                             390X           e1*2001/116*0344*..                              270; 5GG; 57F; 575       e1*2007/46*0315*05;
                                                                           265/30R19 93      11A; 22B; 244; 247;      Nur bis
                                                                                             270; 57F; 990            e24*2007/46*0022*02;
                                                                                                                      Ab
                                                                                                                      e1*2001/116*0344*06;
                                                                                                                      Touring; Limousine;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                                                                                                      74D; 74P
                             390X           e1*2001/116*0344*..   155 - 190 255/30R19 91     11A; 22B; 22H; 24D;      Nur bis
                                                                                             57F; 575                 e1*2001/116*0344*05;
                                                                           265/30R19 93      11A; 22B; 22H; 24D;      Touring; Limousine;
                                                                                             57F; 990                 Allradantrieb;
                                                                  155 - 225 235/35R19 91     11A; 21B; 24C; 57E;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             990                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                           255/30R19 91Y     11A; 22B; 22H; 24D;      721; 725; 729; 73C;
                                                                                             57F; 575                 74D; 74P
                                                                           265/30R19 93Y     11A; 22B; 22H; 24D;
                                                                                             57F; 990
                             3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 225 235/35R19 87Y     11A; 21B; 24C; 5ET;      bis
                             392C           e1*2001/116*0346*..                              57E; 671; 676; 68X       e1*2007/46*0316*07;
                                                                           255/30R19 91      11A; 22B; 22H; 24D;      Coupe; Heckantrieb;
                                                                                             57F; 575; 671; 673       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           265/30R19 93      11A; 22B; 22H; 24D;      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                             57F; 670; 68X            721; 725; 729; 73C;
                                                                           275/30R19 92      11A; 22B; 22H; 24D;      74D; 74P
                                                                                             57F; 676
                             3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 160 265/30R19 93W    11A; 22B; 22H; 24D;      bis
                             392C           e1*2001/116*0346*..                              57F; 670; 68X            e1*2007/46*0316*07;
                                                                  105 - 225 235/35R19 87Y    11A; 21B; 24C; 5ET;      Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                             57E; 671; 676; 68X       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/30R19 91Y     11A; 22B; 22H; 24D;      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                             57F; 575; 671; 673       721; 725; 729; 73C;
                                                                           265/30R19 93Y     11A; 22B; 22H; 24D;      74D; 74P
                                                                                             57F; 670; 68X
                                                                           275/30R19 92Y     11A; 22B; 22H; 24D;
                                                                                             57F; 676
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 29
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/40R19 93          GA4; 11A; 24C; 244;      ab
                                                                                             247; 26B; 26N; 27B;      e1*2007/46*0316*08;
                                                                                             27F                      4er Coupe (F32);
                                                                           235/35R19 91      11A; 24C; 244; 247;      Coupe; Allradantrieb;
                                                                                             26B; 26J; 27B; 27F;      Heckantrieb;
                                                                                             68X
                                                                           245/35R19 93      11A; 24C; 24D; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             26J; 27B; 27F; 68R       12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                      74D; 74P; 77E
                             3C             e1*2007/46*0316*..   100 - 265 225/40R19 93W GA4; 11A; 24C; 244;          4er Gran Coupe (F36);
                                                                                         247; 26B; 26N; 27B;          ab
                                                                                         27F                          e1*2007/46*0316*10;
                                                                           235/35R19 91Y 11A; 24C; 244; 247;          Allradantrieb;
                                                                                         26B; 26J; 27B; 27F;          Heckantrieb;
                                                                                         68X
                                                                           245/35R19 93W 11A; 24C; 24D; 26B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         26J; 27B; 27F; 68R           12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                      74D; 74P; 77E
§ 22 52993, Erweiterung 01




                             3C             e1*2007/46*0316*..   120 - 265 225/40R19 93Y GA4; 11A; 24C; 244;          ab
                                                                                         247; 26B; 26N; 27B;          e1*2007/46*0316*09;
                                                                                         27F                          4er Cabrio (F33);
                                                                           235/35R19 91Y 11A; 24C; 244; 247;          Cabrio; Allradantrieb;
                                                                                         26B; 26J; 27B; 27F;          Heckantrieb;
                                                                                         5GG; 68X                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           245/35R19 93Y 11A; 24C; 24D; 26B;          12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                         26J; 27B; 27F; 68R           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                      74D; 74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 7ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             7/G          e1*93/81*0007*.., 105 - 240 245/40R19          11A; 22B; 24J; 24M;          Heckantrieb;
                                            e1*98/14*0007*..                             53S                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/40R19 96Y 11A; 22B; 24J; 24M           12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                           275/35R19 96Y 11A; 22B; 22F; 24M;          721; 725; 729; 73C;
                                                                                         57F; 68S                     74D; 74P
                                                                           285/35R19 99  11A; 22B; 22F; 24M;
                                                                                         57F; 65S; 68G

                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/40R19 89W GA4; 11A; 21B; 241;              Nur BMW X1;
                                                                                     246; 57E                         Allradantrieb;
                                                                       235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 241;              Heckantrieb;
                                                                                     244; 246; 51J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       245/35R19 93  11A; 21B; 22B; 241;              12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                     244; 246                         71K; 721; 725; 729;
                                                                       255/35R19 92W GA4; 11A; 22B; 244;              73C; 74D; 74P; 744;
                                                                                     247; 57F                         77E
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 29
                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             X6           e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 255/50R19             51G                      BMW X6 (Baureihe
                                                                                                                      E71);
                                                                                                                      bis
                                                                                                                      e1*2007/46*0412*07;
                                                                                                                      nur mit Radabdeckung
                                                                                                                      Serie;
                                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                      51A; 6AZ; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74D; 74P;
                                                                                                                      76B; 77E
                             X6             e1*2007/46*0412*..   155 - 330 255/50R19 103 57F; 575                     BMW X6 (Baureihe
                                                                                                                      E71);
                                                                                                                      bis
                                                                                                                      e1*2007/46*0412*07;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                      74P; 76B; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
§ 22 52993, Erweiterung 01




                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/40R19 89W GA4; 11A; 21B; 241;               Nur BMW X1;
                                                                                    246; 57E                          Allradantrieb;
                                                                      235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 241;               Heckantrieb;
                                                                                    244; 246; 51J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      245/35R19 93  11A; 21B; 22B; 241;               12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                    244; 246                          71K; 721; 725; 729;
                                                                      255/35R19 92W GA4; 11A; 22B; 244;               73C; 74D; 74P; 744;
                                                                                    247; 57F                          77E

                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 255/50R19 103 57F; 575                         BMW X6 (Baureihe
                                                                                                                      E71);
                                                                                                                      bis
                                                                                                                      e1*2007/46*0454*13;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                      74P; 76B; 77E
                             X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 330 255/50R19         51G                      BMW X6 (Baureihe
                                                                                                                      E71);
                                                                                                                      bis
                                                                                                                      e1*2007/46*0454*13;
                                                                                                                      nur mit Radabdeckung
                                                                                                                      Serie;
                                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                      51A; 6AZ; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74D; 74P;
                                                                                                                      76B; 77E
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 29
                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 245/45R19 98          GAE; 11A; 24C; 244;      BMW X3; BMW X4;
                                                                                             247; 27I                 Allradantrieb;
                                                                           255/40R19 96W     11A; 24C; 244; 247;      Heckantrieb;
                                                                                             26P; 27B; 994            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/45R19 100     11A; 24C; 244; 247;      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                             26P; 27B; 994            71K; 721; 725; 73C;
                                                                           275/40R19 101     GAE; 11A; 24D; 27B;      74D; 74P; 77E
                                                                                             270; 57F
                             X-N1           e1*2007/46*0454*..   85 - 190 225/40R19 89W      GA4; 11A; 21B; 241;      Nur BMW X1;
                                                                                             246; 57E                 Allradantrieb;
                                                                           235/35R19 91W     11A; 21B; 22B; 241;      Heckantrieb;
                                                                                             244; 246; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           245/35R19 93      11A; 21B; 22B; 241;      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                             244; 246                 71K; 721; 725; 729;
                                                                           255/35R19 92W     GA4; 11A; 22B; 244;      73C; 74D; 74P; 744;
                                                                                             247; 57F                 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
§ 22 52993, Erweiterung 01




                             X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/45R19 98      GAE; 11A; 24C; 244;          BMW X3; BMW X4;
                                                                                         247; 27I                     Allradantrieb;
                                                                           255/40R19 96W 11A; 24C; 244; 247;          Heckantrieb;
                                                                                         26P; 27B; 994                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247;          12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                         26P; 27B; 994                71K; 721; 725; 73C;
                                                                           275/40R19 101 GAE; 11A; 24D; 27B;          74D; 74P; 77E
                                                                                         270; 57F

                             Verkaufsbezeichnung:     X5 M,X6 M
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             M7X          e1*2007/46*0172*.. 408           255/50R19         51G; 52J                 BMW X6 (Baureihe
                                                                                                                      E71);
                                                                                                                      bis
                                                                                                                      e1*2007/46*0172*05;
                                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                      51A; 6AZ; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74D; 74P;
                                                                                                                      76B; 76Z

                             Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             ZR           e1*2007/46*0373*..  115 - 225 235/35R19 91         11A; 21J; 22B; 22H;      Cabrio; Heckantrieb;
                             Z89          e1*2001/116*0499*..                                24C; 244                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              115 - 250 225/35R19 88         11A; 21J; 24C; 57E;      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                             670; 673                 721; 725; 729; 73C;
                                                                           235/35R19 87      11A; 21J; 24C; 57E;      74D; 74P; 97K
                                                                                             676; 68X
                                                                           235/35R19 91      11A; 21J; 24C; 57E;
                                                                                             676; 68X
                                                                           255/30R19 91      11A; 22B; 22F; 244;
                                                                                             247; 57F; 673
                                                                           265/30R19 89      11A; 22B; 22F; 244;
                                                                                             247; 57F; 670; 68X
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 29

                             Verkaufsbezeichnung:     5er Gran Turismo Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             GT           e1*2007/46*0215*..  120 - 330 245/45R19        11A; 21P; 245; 248;           Nur BMW 5er Gran
                                                                                         51G; 52J                      Turismo;
                                                                           245/45R19 98  11A; 21P; 245; 57E;           Kombilimousine;
                                                                                         575                           Limousine;
                                                                           255/40R19 100 11A; 21P; 24J; 244;           Allradantrieb;
                                                                                         260                           Heckantrieb; nicht
                                                                           275/40R19 101 11A; 22M; 244; 247;           Hinterachslenkung;
                                                                                         57F; 575                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74D; 74P; 744; 765

                             Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             5K           e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 245/35R19 93          11A; 21B; 241; 246;       Nur BMW 5er Touring;
                                                                                             260; 51J; 57E; 572;       Heckantrieb;
                                                                                             67C
                                                                           245/40R19 98      11A; 21B; 24M; 241;       10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                                                                             246; 260; 271; 51J        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                           255/35R19 96      11A; 21B; 241; 244;       721; 725; 729; 73C;
                                                                                             246; 247; 260; 271; 51J   74D; 74P; 765
                                                                           255/40R19 96      11A; 21B; 241; 244;
                                                                                             246; 247; 260; 271; 51J
                                                                           275/35R19 96      11A; 24D; 273; 57F;
                                                                                             68S
                             5K             e1*2007/46*0455*..   120 - 280 245/40R19 98      11A; 21B; 24M; 241;       Nur BMW 5er Touring;
                                                                                             246; 260; 271; 51J        Allradantrieb;
                                                                           255/35R19 96Y     11A; 21B; 241; 244;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             246; 247; 260; 271;       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                             5IE; 51J                  721; 725; 729; 73C;
                                                                           275/35R19 100     11A; 24D; 273; 57F;       74D; 74P; 765
                                                                                             993
                                                                           275/35R19 96Y     11A; 24D; 273; 5IE;
                                                                                             57F; 993
                             5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 330 245/40R19 94Y     GAA; 11A; 21B; 24M;       Stufenheck;
                                                                                             241; 246; 260; 271        Allradantrieb;
                                                                           255/35R19 96Y     11A; 21B; 241; 244;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             246; 247; 260; 271        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                           275/35R19 96Y     GAA; 11A; 24D; 273;       721; 725; 729; 73C;
                                                                                             57F                       74D; 74P; 765
                             5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 330 245/35R19 93Y     11A; 21B; 24M; 241;       Stufenheck;
                                                                                             246; 260; 271; 5HA;       Heckantrieb;
                                                                                             51J
                                                                           245/40R19 94Y     GAA; 11A; 21B; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             241; 246; 260; 271;       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                             5HI; 51J                  721; 725; 729; 73C;
                                                                           255/35R19 96Y     11A; 21B; 241; 244;       74D; 74P; 765
                                                                                             246; 247; 260; 271; 51J
                                                                           255/40R19 96Y     11A; 21B; 241; 244;
                                                                                             246; 247; 260; 271; 51J
                                                                           275/35R19 96Y     GAA; 11A; 24D; 273;
                                                                                             57F
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 29

                             Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             K-N1         e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 245/35R19 93          11A; 21B; 241; 246;       Nur BMW 5er Touring;
                                                                                             260; 51J; 57E; 572;       Heckantrieb;
                                                                                             67C
                                                                           245/40R19 98      11A; 21B; 24M; 241;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             246; 260; 271; 51J        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                           255/35R19 96      11A; 21B; 241; 244;       721; 725; 729; 73C;
                                                                                             246; 247; 260; 271; 51J   74D; 74P; 765
                                                                           255/40R19 96      11A; 21B; 241; 244;
                                                                                             246; 247; 260; 271; 51J
                                                                           275/35R19 96      11A; 24D; 273; 57F;
                                                                                             68S
                             K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 280 245/40R19 98      11A; 21B; 24M; 241;       Nur BMW 5er Touring;
                                                                                             246; 260; 271; 51J        Allradantrieb;
                                                                           255/35R19 96Y     11A; 21B; 241; 244;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             246; 247; 260; 271;       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                             5IE; 51J                  721; 725; 729; 73C;
                                                                           275/35R19 100     11A; 24D; 273; 57F;       74D; 74P; 765
                                                                                             993
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                                                           275/35R19 96Y     11A; 24D; 273; 5IE;
                                                                                             57F; 993
                             K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 330 245/45R19         11A; 21P; 245; 248;       Nur BMW 5er Gran
                                                                                             51G; 52J                  Turismo;
                                                                           245/45R19 98      11A; 21P; 245; 57E;       Kombilimousine;
                                                                                             575                       Limousine;
                                                                           255/40R19 100     11A; 21P; 24J; 244;       Allradantrieb;
                                                                                             260                       Heckantrieb; nicht
                                                                           275/40R19 101     11A; 22M; 244; 247;       Hinterachslenkung;
                                                                                             57F; 575                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74D; 74P; 744; 765

                             Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/40R19 92          11A; 24J; 26P; 57E;       Lim (Gran Coupe 4-
                                                                                             67H                       türig); Allradantrieb;
                                                                           245/35R19 93      11A; 24J; 26B; 26N;       Heckantrieb;
                                                                                             57E; 572; 67U             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           245/40R19 94      11A; 24J; 244; 247;       12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                             26B; 26N; 27B; 27H        71K; 721; 725; 729;
                                                                           255/35R19 96      11A; 24C; 244; 247;       73C; 74D; 74P
                                                                                             26B; 26N; 27B; 27H
                                                                           255/40R19 96      11A; 24C; 244; 247;
                                                                                             26B; 26N; 27B; 27H
                                                                           265/35R19 94      11A; 244; 247; 27B;
                                                                                             27F; 57F; 67H
                                                                           275/35R19 96      GAA; 11A; 24D; 27B;
                                                                                             27F; 57F
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 29
                             Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/40R19 92W 11A; 24J; 26N; 26P;              Nicht Lim (Gran Coupe
                                                                                     5GM; 57E; 67H                    4-türig);
                                                                       235/40R19 92Y 11A; 24J; 26N; 26P;              Allradantrieb;
                                                                                     57E; 67H                         Heckantrieb; Cabrio;
                                                                       245/35R19 93W 11A; 24J; 26B; 26N;              Coupe;
                                                                                     5HA; 57E; 572                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       245/35R19 93Y 11A; 24J; 26B; 26N;              12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                     57E; 572                         71K; 721; 725; 729;
                                                                       245/40R19 94  11A; 24J; 248; 26B;              73C; 74D; 74P
                                                                                     26N; 27B; 27H; 5HI
                                                                       255/35R19 96  11A; 24C; 244; 247;
                                                                                     26B; 26J; 27B; 27F
                                                                       255/40R19 96  11A; 24C; 244; 247;
                                                                                     26B; 26J; 27B; 27F
                                                                       265/35R19 94  11A; 244; 247; 27B;
                                                                                     27F; 5HI; 57F; 67H
                                                                       275/35R19 96  GAA; 11A; 244; 247;
                                                                                     27B; 27F; 57F
§ 22 52993, Erweiterung 01




                             Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 300 245/45R19 98         11A; 22H; 22P; 245;      Nicht
                             701          e1*2001/116*0490*..                                248                      beschussgeschütztes
                                                                        255/40R19 96Y        11A; 21P; 22H; 22P;      Fz.; bis
                                                                                             245; 248                 e1*2007/46*0276*09;
                                                                                                                      nicht
                                                                                                                      Hinterachslenkung;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                      74P; 744

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 29
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 13 von 29
                                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                   abgedeckt sein.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 14 von 29
                                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                    abgedeckt sein.
                             260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
                                  16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
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                                   Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                   Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        245/35R19
                                                 Hinterachse:                        285/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1090kg.
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1120kg.
                             5FR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1180kg.
                             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1230kg.
                             5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1260kg.
                             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1300kg.
                             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                                  10% nach ETRTO zulässig.
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1420kg.
                             65S) Sofern Reifen der Größe 283/35 R 19 auf der Felge 9 J x 19 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                                  Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                                  mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                                 Hinterachse:                          265/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/35R19
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                                 Hinterachse:                          255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                                 Hinterachse:                          255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                                 Hinterachse:                          275/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 17 von 29
                             67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/35R19
                                                 Hinterachse:                          295/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/40R19
                                                 Hinterachse:                          265/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        235/45R19
                                                 Hinterachse:                        265/40R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/35R19
                                                 Hinterachse:                          255/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/40R19
                                                 Hinterachse:                          285/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 18 von 29
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/35R19
                                                 Hinterachse:                          275/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/40R19
                                                 Hinterachse:                          275/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                                 Hinterachse:                          265/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                                  (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 19 von 29
                                   Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                   Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                   Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                                  entnehmen.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
§ 22 52993, Erweiterung 01




                             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
                             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                                  Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                                  Vorderachse.
                             990) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                                 Hinterachse:                          265/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/40R19
                                                 Hinterachse:                          275/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 20 von 29
                             994) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/40R19
                                                 Hinterachse:                          285/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             AFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                                 Hinterachse:                          255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                   Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
                             GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 225/40R19
                                  Hinterachse: 255/35R19
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 245/40R19
                                  Hinterachse: 275/35R19
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 245/45R19
                                  Hinterachse: 275/40R19
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        225/40R19
                                                 Hinterachse:                        265/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 21 von 29
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/40R19
                                                 Hinterachse:                          275/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 52993, Erweiterung 01
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 22 von 29


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW
                                    Fahrzeugtyp:    3-V
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0559*..
                                    Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

                                    Variante(n):    ab e1*2007/46*0559*01

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 175             y = 270                   VA
                                          26B                      x = 225             y = 320                   VA
                                          27I                      x = 170             y = 260                   HA
                                          27B                      x = 220             y = 310                   HA
§ 22 52993, Erweiterung 01




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 225       y = 320            23                 VA
                                          26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
                                          27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
                                          27F                   x = 220       y = 310            25                 HA
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 23 von 29

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    3L
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0314*..
                                    Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

                                    Variante(n):    Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
                             Stufenheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 175             y = 270                   VA
                                          26B                      x = 225             y = 320                   VA
                                          27I                      x = 170             y = 260                   HA
                                          27B                      x = 220             y = 310                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 225       y = 320            23                 VA
                                          26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
                                          27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
                                          27F                   x = 220       y = 310            25                 HA
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 24 von 29

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    X3
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0512*..
                                    Handelsbez.:    X-REIHE (X3, X4)

                                    Variante(n):    BMW X3, BMW X4

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 370                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 320                   VA
                                          27B                      x = 330             y = 460                   HA
                                          27I                      x = 280             y = 410                   HA
§ 22 52993, Erweiterung 01
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 25 von 29

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    3C
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0316*..
                                    Handelsbez.:    BMW 4ER REIHE

                                     Variante(n):    ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
                             Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 225             y = 320                   VA
                                          26P                      x = 175             y = 270                   VA
                                          27B                      x = 220             y = 310                   HA
                                          27I                      x = 170             y = 260                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 225       y = 320            12                 VA
                                          26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
                                          27F                   x = 220       y = 310            33                 HA
                                          27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    6C
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
                                    Handelsbez.:    6ER REIHE

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig)

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 500                   VA
                                          26P                      x = 290             y = 450                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 330                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 280                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 500            10                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 500             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 330            28                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 330             8                 HA
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    6C
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
                                    Handelsbez.:    6ER REIHE

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 300             y = 450                   VA
                                          26B                      x = 350             y = 500                   VA
                                          27I                      x = 250             y = 280                   HA
                                          27B                      x = 300             y = 330                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 350       y = 500             8                 VA
                                          26J                   x = 350       y = 500            16                 VA
                                          27H                   x = 300       y = 330             8                 HA
                                          27F                   x = 300       y = 330            28                 HA
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 28 von 29

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    3K
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0315*..
                                    Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 175             y = 270                   VA
                                          26B                      x = 225             y = 320                   VA
                                          27I                      x = 170             y = 260                   HA
                                          27B                      x = 220             y = 310                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
                                          26J                   x = 225       y = 320            25                 VA
                                          27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
                                          27F                   x = 220       y = 310            25                 HA
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 29 von 29

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    X-N1
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0454*..
                                    Handelsbez.:    X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 370                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 320                   VA
                                          27B                      x = 330             y = 460                   HA
                                          27I                      x = 280             y = 410                   HA
§ 22 52993, Erweiterung 01
						
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