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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 42
               Seite :                      1 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                        8100_7017
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                  Fondmetal
               Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                    120I
               Radausführungskennz.:                                             120I
               Radgröße:                                                       7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                               42 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                           120 mm
               Lochzahl:                                                           5
               Mittenlochdurchmesser:                                         72,50 mm
§22 51764*03




               Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                  ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                             680 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2290 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                          Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                    moment
               BF1       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm              120 Nm
               BF2       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm             140 Nm
               BF3       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm              140 Nm
               BF4       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm              110 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 42
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               182                         e1*2001/116*0352*..
               1C                          e1*2007/46*0277*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 240   BMW 1er               205/45R17                                  A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio)       ER1) N215)                                 BF1)

                                                      205/45R17 M+S
                                                      ER1)

                                                      205/50R17
                                                      A01) ER1) K03) K04) N215)

                                                      205/50R17 M+S
                                                      A01) ER1) K03) K04)

                                                      215/45R17
                                                      ER1) N225)
§22 51764*03




                                                      225/45R17
                                                      A01) K03) K04)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne               hinten
                                                      205/50R17           225/45R17           A01) bis A10)
                                                      K03)                K04)                BF1) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               187                             e1*2001/116*0287*..
               1K2                             e1*2007/46*0273*..
               1K4                             e1*2007/46*0283*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 195    BMW 1er                   205/50R17                              A02) bis A10)
                             (3türig, 5türig; beim     A01) K03)                              BF1)
                             Typ 1K2 bis
                             Genehmigungs-Nr.          215/45R17
                             e1*2007/46*0273*03;
                             beim Typ 1K4 bis          225/45R17
                             Genehmigungs-Nr.          A01) K03)
                             e1*2007/46*0283*03)
                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne               hinten
                                                      205/50R17           225/45R17           A01) bis A10)
                                                      K03)                                    BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 42
               Seite :                      3 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               1K2                             e1*2007/46*0273*..
               1K4                             e1*2007/46*0283*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 175    BMW 1er, 1er xDrive       205/45R17                              A02) bis A10)
                             (3türig, 5türig; beim     ER1) N215)                             A94) BF2) EF0)
                             Typ 1K2 ab
                             Genehmigungs-Nr.          205/45R17 M+S
                             e1*2007/46*0273*04;       ER1)
                             beim Typ 1K4 ab
                             Genehmigungs-Nr.          205/50R17
                             e1*2007/46*0283*04)       ER1) N215)

                                                      205/50R17 M+S
                                                      ER1)

                                                      215/45R17
                                                      ER1) N225)

                                                      215/45R17 M+S
§22 51764*03




                                                      ER1)

                                                      225/45R17
                                                      N235)

                                                      225/45R17 M+S


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               1C                            e1*2007/46*0277*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 185   BMW 2er, 2er xDrive     205/45R17                                A02) bis A10)
                             (Serie bis              ER1) T88)                                A94) BF2) EB1)
                             einschließlich 17 Zoll
                             Sommerbereifung)        205/50R17
                                                     ER1)

                                                      215/45R17
                                                      ER1)

                                                      225/45R17

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne               hinten
                                                      205/50R17           225/45R17           A02) bis A10)
                                                                          A94)                BF2) EB1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               1C                           e1*2007/46*0277*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               240 bis 250   BMW 2er, 2er xDrive,   205/45R17 M+S                         A02) bis A10)
                             M235i, M240i, M235i    T88)                                  A94) BF2) EB1) EF0)
                             xDrive, M240i xDrive
                             (Serie ab 18 Zoll      205/50R17 M+S
                             Sommerbereifung)
                                                    215/45R17 M+S

                                                     225/45R17 M+S


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               346C                         e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
               346K                         e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
               346L                         e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
               346R                         e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
               346X                         e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
§22 51764*03




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 142    BMW 3er                 195/50R17                            A02) bis A10)
                             (außer 330i, 330d)      A94a) ER1) N205) T89)                BF1)

                                                     205/45R17
                                                     A94) ER1) T88)

                                                     205/50R17
                                                     ER1)

                                                     215/45R17
                                                     A94a) ER1)

                                                     225/45R17


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               346C                        e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
               346L                        e1*98/14*0097*..
               346R                        e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
               346X                        e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               135 bis 170   BMW 3er                205/45R17                             A02) bis A10)
                             (330i, 330d)           A94) ER1) T88)                        BF1)

                                                     205/50R17
                                                     ER1)

                                                     215/45R17
                                                     A94a) ER1)

                                                     225/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 42
               Seite :                      5 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               X83                         e1*2001/116*0249*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200   BMW X3                215/60R17                              A01) bis A10)
                                                   ER1) N225)                             BF3) K01)

                                                     215/60R17 M+S
                                                     ER1)

                                                     225/55R17
                                                     ER2) N235)

                                                     235/55R17
                                                     ER2)

                                                     245/50R17
                                                     ER2)

                                                     255/50R17
                                                     ER2)
§22 51764*03




               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R/C                          e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 142    BMW Z3                  205/50R17                            A02) bis A10)
                             (Fahrzeugbreite 1692    N215)                                BF1) E42)
                             mm)
                                                     215/45R17
                                                     N225)

                                                     225/45R17


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R/C                          e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 170   BMW Z3                  215/45R17                            A02) bis A10)
                             (Fahrzeugbreite 1740    N225)                                BF4) E43)
                             mm)
                                                     225/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 42
               Seite :                      6 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               UKL/X                       e1*2007/46*0496*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 140    Mini Countryman, Mini 205/50R17                              A01) bis A10)
                             Countryman Allrad     A93)                                   BF2) EF0) K01) K04)

                                                     205/55R17
                                                     A93a)

                                                     215/50R17

                                                     225/45R17
                                                     A93a)

                                                     225/50R17


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               UKL/X                       e1*2007/46*0496*..
§22 51764*03




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               160           Mini Countryman John 205/50R17 M+S                           A01) bis A10)
                             Cooper Works          A93)                                   BF2) K01) K04)

                                                     205/55R17 M+S
                                                     A93a)

                                                     215/50R17 M+S

                                                     225/45R17 M+S
                                                     A93a)

                                                     225/50R17 M+S


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               UKL-C/X                       e1*2007/46*0563*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 140    Mini Paceman            205/55R17                            A01) bis A10)
                             (Frontantrieb, Allrad)                                       BF2) K01) K04)
                                                     215/50R17

                                                     215/55R17
                                                     K84) K85)

                                                     225/50R17
                                                     K85)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 42
               Seite :                      7 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               UKL-C/X                     e1*2007/46*0563*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               160           Mini Paceman John     205/55R17 M+S                           A01) bis A10)
                             Cooper Works                                                  BF2) K01) K04)
                                                   215/50R17 M+S

                                                    215/55R17 M+S
                                                    GB4) K84) K85)

                                                    225/50R17 M+S
                                                    K85)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
§22 51764*03




                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 42
               Seite :                      8 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
                      ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
                      unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
§22 51764*03




                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               E42)   Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).

               E43)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: 2-Kolben Festsattel Kennz. M mit belüfteter Scheibe Ø345x24 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1200 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1360 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 42
               Seite :                      9 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GB4)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R19 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                      in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§22 51764*03




                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K84)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf eine
                         Restbreite von 5mm zu kürzen,
                      • die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
                      • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und
                         klebend zu befestigen.

               K85)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf eine
                         Restbreite von 5mm zu kürzen,
                      • die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
                      • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und
                         klebend zu befestigen.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 42
               Seite :                      10 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
§22 51764*03




                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               Die Anlage 42 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               8100_7017 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 24.10.2019
						
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