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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    1 / 16
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  NBU 858
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           LK 120 G
Radausführungskennz.:                                    LK 120 G
Radgröße:                                               8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,6 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      690 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         4635        120 Nm
                Schaftlänge 29 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                            140 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         4741       140 Nm
                Schaftlänge 29 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         4635       110 Nm
                Schaftlänge 29 mm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    2 / 16
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
182                             e1*2001/116*0352*..
1C                              e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 1er                  215/40R18                                A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)          K04) K68) N225)                          BF1) K01)

                                         225/35R18
                                         K04) K68) T87)

                                         225/40R18
                                         K04) K68)

                                         235/35R18
                                         K02) K69)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
187                               e1*2001/116*0287*..
1K2                               e1*2007/46*0273*..
1K4                               e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195      BMW 1er                    215/40R18                              A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ K64)                                    BF1) K01) K04)
                1K2 bis Genehmigungs-
                Nr.                        225/35R18
                e1*2007/46*0273*03;        K64)
                beim Typ 1K4 bis
                Genehmigungs-Nr.           225/40R18
                e1*2007/46*0283*03)        K68)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                               e1*2007/46*0273*..
1K4                               e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175      BMW 1er, 1er xDrive        215/40R18                              A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ K13) N225)                              BF2) EB1) EF0) K02) K03)
                1K2 ab Genehmigungs-
                Nr.                        225/35R18
                e1*2007/46*0273*04;        N235) T87)
                beim Typ 1K4 ab
                Genehmigungs-Nr.           235/35R18
                e1*2007/46*0283*04)        K13) K25) K28) N245)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          215/40R18            235/35R18          A02) bis A10)
                                          K03) K13) N225)      K02) K28) N245)    BF2) EB1) EF0) V00)
                                          215/40R18            245/35R18          A02) bis A10)
                                          K03) K13) N225)      K02) K28)          BF2) EB1) EF0) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    3 / 16
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                               e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 185     BMW 2er, 2er xDrive       215/40R18                              A02) bis A10)
                (Serie bis einschließlich K03) K04) K13)                         BF2) EB1)
                17 Zoll Sommerbereifung)
                                          225/35R18
                                          K01) K02) T87)

                                         225/40R18
                                         K01) K02) K13) K25) K28)

                                         235/35R18
                                         K01) K02) K13) K25) K28)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/40R18            235/35R18          A02) bis A10)
                                         K03) K13)            K02) K28)          BF2) EB1) V00)
                                         215/40R18            245/35R18          A02) bis A10)
                                         K03) K13)            K02) K28)          BF2) EB1) V00)
                                         225/35R18            255/30R18          A02) bis A10)
                                         K01)                 K02) K28)          BF2) EB1) V00)
                                         225/40R18            245/35R18          A02) bis A10)
                                         K01) K13) K25)       K02) K28)          BF2) EB1) V00)
                                         235/35R18            255/30R18          A02) bis A10)
                                         K01) K13) K25)       K02) K28)          BF2) EB1) V00)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                               e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne            hinten
100 bis 250     BMW 2er, 2er xDrive,      225/35R18        255/30R18             A02) bis A10)
                M235i, M240i, M235i       K01)             K02) K28)             BF2) EB1) V00)
                xDrive, M240i xDrive      225/40R18        245/35R18             A02) bis A10)
                (Serie ab 18 Zoll         K01) K13) K25)   K02) K28)             BF2) EB1) V00)
                Sommerbereifung)          235/35R18        255/30R18             A02) bis A10)
                                          K01) K13) K25)   K02) K28)             BF2) EB1) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    4 / 16
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
346C                            e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346K                            e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
346L                            e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346R                            e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X                            e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142      BMW 3er                  215/40R18                               A02) bis A10)
                (außer 330i, 330d)       K15) K32) T89)                          BF1)

                                         225/40R18
                                         K01) K04) K15) K32) K33)

                                         235/35R18
                                         K01) K04) K33)

                                         245/35R18
                                         K01) K04) K33)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/40R18            255/35R18          A02) bis A10)
                                         K01)                 K04) K33)          BF1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
346C                          e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346L                          e1*98/14*0097*..
346R                          e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X                          e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170     BMW 3er                215/40R18                                 A02) bis A10)
                (330i, 330d)           K15) K32) T89)                            BF1)

                                         225/40R18
                                         K01) K04) K15) K32) K33)

                                         235/35R18
                                         K01) K04) K33)

                                         245/35R18
                                         K01) K04) K33)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/40R18            255/35R18          A02) bis A10)
                                         K01)                 K04) K33)          BF1) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    5 / 16
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
390L                            e1*2001/116*0308*..
390X                            e1*2001/116*0344*..
392C                            e1*2001/116*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240      BMW 3er                  215/40R18                               A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,       N225) T89)                              BF1) EF0)
                Cabrio, Coupe )
                                         225/40R18
                                         N235)

                                         235/35R18
                                         N245)

                                         235/40R18
                                         G01) N245)

                                         245/35R18
                                         K03) N255)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/40R18            255/35R18          A02) bis A10)
                                                                                 BF1) EF0) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                              e1*2007/46*0316*..
3K                              e1*2007/46*0315*..
3L                              e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240      BMW 3er                  215/40R18                               A02) bis A10)
                (Limousine, bis EG-      N225) T89)                              BF1) E66)
                Genehmig.-Nr.
                e1*2007/46*0314*04;      225/40R18
                Kombi, bis EG-           N235)
                Genehmig.-Nr.
                e1*2007/46*0315*05;      235/35R18
                Coupe/Cabrio, bis EG-    N245)
                Gen.-Nr.
                e1*2007/46*0316*07 )     235/40R18
                                         G01) N245)

                                         245/35R18
                                         K03) N255)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/40R18            255/35R18          A02) bis A10)
                                                                                 BF1) E66) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    6 / 16
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                              e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive      215/45R18                               A02) bis A10)
                (Limousine, ab EG-       A94) M00)                               BF2) E66a) EB2) EB3)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05,      225/45R18
                mit kleinsten            A94a)
                Serienreifen 205/..)
                                         235/40R18
                                         K04)

                                         235/45R18
                                         G01) K04) K13) K22)

                                         245/40R18
                                         K01) K04)

                                         255/40R18
                                         K01) K04) K82)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R18            245/40R18          A02) bis A10)
                                                              K04)               BF2) E66a) EB2) EB3) V00)
                                         225/45R18            255/40R18          A02) bis A10)
                                                              K04) K82)          BF2) E66a) EB2) EB3) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                              e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive      225/45R18                               A02) bis A10)
                (Limousine, ab EG-       A94a)                                   BF2) E66a) EB2) EB3)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05,      235/40R18
                mit kleinsten            K04)
                Serienreifen 225/.. )
                                         235/45R18
                                         G01) K04) K13) K22)

                                         245/40R18
                                         K01) K04)

                                         255/40R18
                                         K01) K04) K82)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R18            245/40R18          A02) bis A10)
                                                              K04)               BF2) E66a) EB2) EB3) V00)
                                         225/45R18            255/40R18          A02) bis A10)
                                                              K04) K82)          BF2) E66a) EB2) EB3) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    7 / 16
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                              e1*2007/46*0315*..
3K-N1                           e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive      215/45R18                               A02) bis A10)
                (Kombi, ab EG-           A94) M00) T93)                          BF2) E66b) EB2) EB3)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 225/45R18
                e24*2007/46*0022*03,     A94a)
                mit kleinsten
                Serienreifen 205/..)     235/40R18
                                         K04)

                                         235/45R18
                                         G01) K04) K13) K22)

                                         245/40R18
                                         K01) K04)

                                         255/40R18
                                         K01) K04) K82)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R18            245/40R18          A02) bis A10)
                                                              K04)               BF2) E66b) EB2) EB3) V00)
                                         225/45R18            255/40R18          A02) bis A10)
                                                              K04) K82)          BF2) E66b) EB2) EB3) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                              e1*2007/46*0315*..
3K-N1                           e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive      225/45R18                               A02) bis A10)
                (Kombi, ab EG-           A94a) N235)                             BF2) E66b) EB2) EB3)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/40R18
                e24*2007/46*0022*03,     K04) N245)
                mit kleinsten
                Serienreifen 225/..)     235/45R18
                                         G01) K04) K13) K22) N245)

                                         245/40R18
                                         K01) K04) N255)

                                         255/40R18
                                         K01) K04) K82)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R18            245/40R18          A02) bis A10)
                                                              K04) N255)         BF2) E66b) EB2) EB3) V00)
                                         225/45R18            255/40R18          A02) bis A10)
                                                              K04) K82)          BF2) E66b) EB2) EB3) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    8 / 16
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
3K-N1                         e24*2007/46*0022*..
3-V                           e1*2007/46*0559*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 3er Gran Turismo 235/45R18                                   A02) bis A10)
                                       A94)                                      BF2) EB2) EB3) EF0) ER4)

                                         245/45R18
                                         A94)

                                         255/45R18
                                         K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                              e1*2007/46*0316*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110     BMW 4er, 4er xDrive      225/40R18                               A02) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,  G01)                                    A94) BF2) EB2) EB3)
                Grand Coupe 4-türig,
                mit kleinsten            225/45R18
                Serienreifen 205/..)
                                         235/40R18

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R18            255/40R18          A02) bis A10)
                                                              K04)               BF2) EB2) EB3)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                              e1*2007/46*0316*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 4er, 4er xDrive      225/45R18                               A02) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,  N235)                                   A94) BF2) EB2) EB3) ER4)
                Grand Coupe 4-türig,
                mit kleinsten            225/45R18 M+S
                Serienreifen 225/..)
                                         235/40R18
                                         G01) N245)

                                         235/40R18 M+S
                                         G01)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R18            255/40R18          A02) bis A10)
                                                              K04)               BF2) EB2) EB3) ER4) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    9 / 16
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
560X                          e1*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200     BMW 5er XDrive         225/40R18                                A02) bis A10)
                                       T92)                                     A94) BF1) ER4)

                                        225/45R18

                                        235/40R18

                                        245/40R18
                                        K01)

                                        255/35R18
                                        K01)

                                        255/40R18
                                        K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
X1                            e1*2007/46*0275*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 190      BMW X1                 225/45R18                                A02) bis A10)
                                                                                BF1)
                                        235/40R18
                                        A94a)

                                        235/45R18
                                        G01)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/45R18            245/40R18          A02) bis A10)
                                                             K04)               BF1) V00)
                                        225/45R18            255/40R18          A02) bis A10)
                                                             K04)               BF1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                           e1*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                 235/50R18                                A02) bis A10)
                                       ER3) K02)                                BF3) K01)

                                        245/45R18
                                        ER4)

                                        255/45R18
                                        ER4) K02)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        235/50R18            255/45R18          A02) bis A10)
                                        K01)                 K02)               BF3) ER4) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    10 / 16
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                             e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 142      BMW Z3                   225/35R18                          A02) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1692                                        BF1) E42) K01) K02)
                mm)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                             e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170     BMW Z3                   225/35R18                          A02) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1740                                        BF4) E43)
                mm)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                          e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140      Mini Countryman, Mini   215/45R18                           A02) bis A10)
                Countryman Allrad                                           BF2) K01) K02) M00) N225)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                          e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140      Mini Paceman              215/45R18                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb, Allrad)    M00)                              BF2) K01) K02) K85)

                                         225/45R18
                                         K84)

                                         245/40R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                       e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Paceman John      225/45R18                            A02) bis A10)
                Cooper Works           K84)                                 BF2) K01) K02) K85)

                                         235/40R18

                                         245/40R18


Auflagen und Hinweise

A01)   Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.
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Teiletyp :                 NBU 858


A02)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
       je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
       montiert werden können.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
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BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
       Zubehörkit: 4635
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
       Zubehörkit: 4741
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
       Zubehörkit: 4635
       Anzugsmoment: 110 Nm

E42)   Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).

E43)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).

E66)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       • Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
       • Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
       • Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07

E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
      • Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
      • Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
      • Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 2: 2-Kolben Festsattel Kennz. M mit belüfteter Scheibe Ø345x24 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M mit belüfteter Scheibe Ø370x30 mm
       • Achse 2: 2-Kolben Festsattel Kennz. M mit belüfteter Scheibe Ø345x24,5 mm

EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Scheibe Ø330x20 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
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ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1350 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1360 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1370 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.
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K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K32)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
       auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend
       zu kürzen.

K33)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen
          Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere
          Karosserieblech anzulegen,
       • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der
          umgelegten Radhauskante zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und
          die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen.

K64)   An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
       Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
       entsprechend zu kürzen.

K68)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
          oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem
          Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech
          anzulegen,
       • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
          auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
          kürzen.

K69)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
          oberhalb des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der Kunststoffinnenkotflügel
          ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm gemessen von der Radhauskante
          auszuschneiden,
       • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
          auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
          kürzen,
       • der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen.
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K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad vor
          Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das
          äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
       • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
          auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
          Befestigungsschraube zu kürzen.

K84)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
          eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
       • die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
          und klebend zu befestigen.

K85)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
          eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
       • die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
          und klebend zu befestigen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
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Teiletyp :                 NBU 858


T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 13 mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ NBU 858 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH

Geschäftsstelle Essen, 29.05.2020
						
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