Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. : 13
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: NBU 858
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK 120 G
Radausführungskennz.: LK 120 G
Radgröße: 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,6 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 690 kg
Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 4635 120 Nm
Schaftlänge 29 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 140 Nm
Schaftlänge 27 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 4741 140 Nm
Schaftlänge 29 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 4635 110 Nm
Schaftlänge 29 mm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. : 13
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
182 e1*2001/116*0352*..
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 1er 215/40R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) K04) K68) N225) BF1) K01)
225/35R18
K04) K68) T87)
225/40R18
K04) K68)
235/35R18
K02) K69)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
187 e1*2001/116*0287*..
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195 BMW 1er 215/40R18 A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ K64) BF1) K01) K04)
1K2 bis Genehmigungs-
Nr. 225/35R18
e1*2007/46*0273*03; K64)
beim Typ 1K4 bis
Genehmigungs-Nr. 225/40R18
e1*2007/46*0283*03) K68)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 215/40R18 A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ K13) N225) BF2) EB1) EF0) K02) K03)
1K2 ab Genehmigungs-
Nr. 225/35R18
e1*2007/46*0273*04; N235) T87)
beim Typ 1K4 ab
Genehmigungs-Nr. 235/35R18
e1*2007/46*0283*04) K13) K25) K28) N245)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R18 235/35R18 A02) bis A10)
K03) K13) N225) K02) K28) N245) BF2) EB1) EF0) V00)
215/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
K03) K13) N225) K02) K28) BF2) EB1) EF0) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. : 13
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 185 BMW 2er, 2er xDrive 215/40R18 A02) bis A10)
(Serie bis einschließlich K03) K04) K13) BF2) EB1)
17 Zoll Sommerbereifung)
225/35R18
K01) K02) T87)
225/40R18
K01) K02) K13) K25) K28)
235/35R18
K01) K02) K13) K25) K28)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R18 235/35R18 A02) bis A10)
K03) K13) K02) K28) BF2) EB1) V00)
215/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
K03) K13) K02) K28) BF2) EB1) V00)
225/35R18 255/30R18 A02) bis A10)
K01) K02) K28) BF2) EB1) V00)
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
K01) K13) K25) K02) K28) BF2) EB1) V00)
235/35R18 255/30R18 A02) bis A10)
K01) K13) K25) K02) K28) BF2) EB1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
100 bis 250 BMW 2er, 2er xDrive, 225/35R18 255/30R18 A02) bis A10)
M235i, M240i, M235i K01) K02) K28) BF2) EB1) V00)
xDrive, M240i xDrive 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
(Serie ab 18 Zoll K01) K13) K25) K02) K28) BF2) EB1) V00)
Sommerbereifung) 235/35R18 255/30R18 A02) bis A10)
K01) K13) K25) K02) K28) BF2) EB1) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. : 13
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
346C e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346K e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
346L e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346R e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142 BMW 3er 215/40R18 A02) bis A10)
(außer 330i, 330d) K15) K32) T89) BF1)
225/40R18
K01) K04) K15) K32) K33)
235/35R18
K01) K04) K33)
245/35R18
K01) K04) K33)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
K01) K04) K33) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
346C e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346L e1*98/14*0097*..
346R e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170 BMW 3er 215/40R18 A02) bis A10)
(330i, 330d) K15) K32) T89) BF1)
225/40R18
K01) K04) K15) K32) K33)
235/35R18
K01) K04) K33)
245/35R18
K01) K04) K33)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
K01) K04) K33) BF1) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. : 13
Seite : 5 / 16
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
390L e1*2001/116*0308*..
390X e1*2001/116*0344*..
392C e1*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, N225) T89) BF1) EF0)
Cabrio, Coupe )
225/40R18
N235)
235/35R18
N245)
235/40R18
G01) N245)
245/35R18
K03) N255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
BF1) EF0) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
3K e1*2007/46*0315*..
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, bis EG- N225) T89) BF1) E66)
Genehmig.-Nr.
e1*2007/46*0314*04; 225/40R18
Kombi, bis EG- N235)
Genehmig.-Nr.
e1*2007/46*0315*05; 235/35R18
Coupe/Cabrio, bis EG- N245)
Gen.-Nr.
e1*2007/46*0316*07 ) 235/40R18
G01) N245)
245/35R18
K03) N255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
BF1) E66) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. : 13
Seite : 6 / 16
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 215/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, ab EG- A94) M00) BF2) E66a) EB2) EB3)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, 225/45R18
mit kleinsten A94a)
Serienreifen 205/..)
235/40R18
K04)
235/45R18
G01) K04) K13) K22)
245/40R18
K01) K04)
255/40R18
K01) K04) K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
K04) BF2) E66a) EB2) EB3) V00)
225/45R18 255/40R18 A02) bis A10)
K04) K82) BF2) E66a) EB2) EB3) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, ab EG- A94a) BF2) E66a) EB2) EB3)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, 235/40R18
mit kleinsten K04)
Serienreifen 225/.. )
235/45R18
G01) K04) K13) K22)
245/40R18
K01) K04)
255/40R18
K01) K04) K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
K04) BF2) E66a) EB2) EB3) V00)
225/45R18 255/40R18 A02) bis A10)
K04) K82) BF2) E66a) EB2) EB3) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. : 13
Seite : 7 / 16
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 215/45R18 A02) bis A10)
(Kombi, ab EG- A94) M00) T93) BF2) E66b) EB2) EB3)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06 bzw. 225/45R18
e24*2007/46*0022*03, A94a)
mit kleinsten
Serienreifen 205/..) 235/40R18
K04)
235/45R18
G01) K04) K13) K22)
245/40R18
K01) K04)
255/40R18
K01) K04) K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
K04) BF2) E66b) EB2) EB3) V00)
225/45R18 255/40R18 A02) bis A10)
K04) K82) BF2) E66b) EB2) EB3) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A02) bis A10)
(Kombi, ab EG- A94a) N235) BF2) E66b) EB2) EB3)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/40R18
e24*2007/46*0022*03, K04) N245)
mit kleinsten
Serienreifen 225/..) 235/45R18
G01) K04) K13) K22) N245)
245/40R18
K01) K04) N255)
255/40R18
K01) K04) K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
K04) N255) BF2) E66b) EB2) EB3) V00)
225/45R18 255/40R18 A02) bis A10)
K04) K82) BF2) E66b) EB2) EB3) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. : 13
Seite : 8 / 16
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
3-V e1*2007/46*0559*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 BMW 3er Gran Turismo 235/45R18 A02) bis A10)
A94) BF2) EB2) EB3) EF0) ER4)
245/45R18
A94)
255/45R18
K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110 BMW 4er, 4er xDrive 225/40R18 A02) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, G01) A94) BF2) EB2) EB3)
Grand Coupe 4-türig,
mit kleinsten 225/45R18
Serienreifen 205/..)
235/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 255/40R18 A02) bis A10)
K04) BF2) EB2) EB3)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 BMW 4er, 4er xDrive 225/45R18 A02) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, N235) A94) BF2) EB2) EB3) ER4)
Grand Coupe 4-türig,
mit kleinsten 225/45R18 M+S
Serienreifen 225/..)
235/40R18
G01) N245)
235/40R18 M+S
G01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 255/40R18 A02) bis A10)
K04) BF2) EB2) EB3) ER4) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. : 13
Seite : 9 / 16
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
560X e1*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200 BMW 5er XDrive 225/40R18 A02) bis A10)
T92) A94) BF1) ER4)
225/45R18
235/40R18
245/40R18
K01)
255/35R18
K01)
255/40R18
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X1 e1*2007/46*0275*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 190 BMW X1 225/45R18 A02) bis A10)
BF1)
235/40R18
A94a)
235/45R18
G01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
K04) BF1) V00)
225/45R18 255/40R18 A02) bis A10)
K04) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X83 e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3 235/50R18 A02) bis A10)
ER3) K02) BF3) K01)
245/45R18
ER4)
255/45R18
ER4) K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R18 255/45R18 A02) bis A10)
K01) K02) BF3) ER4) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. : 13
Seite : 10 / 16
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 142 BMW Z3 225/35R18 A02) bis A10)
(Fahrzeugbreite 1692 BF1) E42) K01) K02)
mm)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170 BMW Z3 225/35R18 A02) bis A10)
(Fahrzeugbreite 1740 BF4) E43)
mm)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140 Mini Countryman, Mini 215/45R18 A02) bis A10)
Countryman Allrad BF2) K01) K02) M00) N225)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140 Mini Paceman 215/45R18 A02) bis A10)
(Frontantrieb, Allrad) M00) BF2) K01) K02) K85)
225/45R18
K84)
245/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Mini Paceman John 225/45R18 A02) bis A10)
Cooper Works K84) BF2) K01) K02) K85)
235/40R18
245/40R18
Auflagen und Hinweise
A01) Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
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A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
montiert werden können.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
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BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
Zubehörkit: 4635
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
Zubehörkit: 4741
Anzugsmoment: 140 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
Zubehörkit: 4635
Anzugsmoment: 110 Nm
E42) Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).
E43) Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).
E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
• Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
• Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
• Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07
E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
• Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05
E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
• Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
• Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: 2-Kolben Festsattel Kennz. M mit belüfteter Scheibe Ø345x24 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M mit belüfteter Scheibe Ø370x30 mm
• Achse 2: 2-Kolben Festsattel Kennz. M mit belüfteter Scheibe Ø345x24,5 mm
EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Scheibe Ø330x20 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
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ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1350 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1360 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1370 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
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K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend
zu kürzen.
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere
Karosserieblech anzulegen,
• die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und
die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen.
K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
entsprechend zu kürzen.
K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem
Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech
anzulegen,
• die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
kürzen.
K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der Kunststoffinnenkotflügel
ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm gemessen von der Radhauskante
auszuschneiden,
• die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
kürzen,
• der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-064534-E0-306
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad vor
Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das
äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
• die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
Befestigungsschraube zu kürzen.
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
• die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
• der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
und klebend zu befestigen.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
• die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
• der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
und klebend zu befestigen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
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T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 13 mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ NBU 858 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH
Geschäftsstelle Essen, 29.05.2020