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							                             Gutachten 366-0051-14-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49799
                             ANLAGE: 18                                                           Radtyp: 610
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 29.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 11


                                             Fahrzeughersteller                          : BMW, BMW AG



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 43
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                             D12 120572643 PCD 5x120                        ohne                        72,6                    700     2255     01/14
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49799, Erweiterung 04




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW, BMW AG
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                          für Typ : 182; 1C; M346; 1K2; Z85; 187; 560X; 346X; 346R; 346L;
                                                                          346K; 346C; 1K4
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                                          für Typ : 1K4; 1K2; UKL-N1; UKL-C/X; 1C; UKL/X
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X83
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                                                          110 Nm für Typ : M346
                                                                          120 Nm für Typ : Z85; 1C; 1K2; 1K4; 182; 187; 560X
                                                                          140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C; 1K2; 1K4
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW M3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             M346         e1*2001/116*0150*.., 252            225/45R18          51G; 574                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e1*98/14*0150*..                                                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                           725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                           76A

                             Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18     51G                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        245/45R18 100                                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                        245/45R18 96W                                      721; 725; 73C; 74A




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0051-14-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49799
                             ANLAGE: 18                                                        Radtyp: 610
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 29.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             346C         e1*2001/116*0112*.., 77 - 105 225/40R18 88W         5FE                      Kompakt; Cabrio;
                                          e1*98/14*0112*..     77 - 170 225/40R18             51G; 57E; 574            Coupe; Limousine;
                             346K         e1*2001/116*0167*..,          225/40R18 88W         57E; 68B                 Stufenheck 4-türig;
                                          e1*98/14*0167*..              255/35R18             10N; 11A; 22B; 22L;      Touring;
                             346L         e1*97/27*0097*..,                                   51G; 57F; 654; 68B       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e1*98/14*0097*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                             346R           e1*2001/116*0146*..,                                                       721; 725; 729; 73C;
                                            e1*98/14*0146*..                                                           74A; 744
                             346X           e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e1*98/14*0144*..     135 - 170 225/40R18 88W Kombi; 57E; 68B               12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                           225/40R18 92                                721; 725; 729; 73C;
                                                                 170       225/40R18 88Y Limousine                     74A

                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y                                  nur Limousine
                                                                        245/40R18     51G                              Allradantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49799, Erweiterung 04




                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A

                             Verkaufsbezeichnung:     MINI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             UKL-N1       e24*2007/46*0023*..    66 - 160 225/40R18 88        11A; 24J; 244            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          225/45R18 91        11A; 24J; 244; 270       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          235/45R18 94        11A; 21P; 24C; 244;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              271                      76O

                             Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/40R18 88           11A; 24J; 244            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       225/45R18 91           11A; 24J; 244; 270       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       235/45R18 94           11A; 21P; 24C; 244;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              271                      76O

                             Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/40R18 88           11A; 24J; 244            ab
                                                                                                                       e1*2007/46*0563*01;
                                                                           225/45R18 91       11A; 24J; 244; 270       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/45R18 94       11A; 21P; 24C; 244;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              271                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       76O

                             Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88          68B; 68T                 Cabrio; Coupe;
                                                                        235/40R18 91          11A; 21L; 54A; 689       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        245/35R18 88          57F; 68T                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0051-14-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49799
                             ANLAGE: 18                                                        Radtyp: 610
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 29.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 11

                             Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 240 245/35R18 92            11A; 248; 27H; 57F;      BMW 1er (F20 2011);
                             1K4          e1*2007/46*0283*..                                  570; 68T                 BMW 1er (F21 2012);
                                                                                                                       Ab
                                                                                                                       e1*2007/46*0283*04;
                                                                                                                       Ab
                                                                                                                       e1*2007/46*0273*04;
                                                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74A; 76B; 76O
                             1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 160 215/40R18 89W                              1ER REIHE; bis
                             182            e1*2001/116*0352*..             225/40R18 92  11A; 24M                     e1*2007/46*0277*07;
                                                                  100 - 240 245/35R18 88Y 11A; 22I; 24M; 57F;          Cabrio; Coupe;
                                                                                          575; 68T                     Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49799, Erweiterung 04




                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 744; 76B; 76R
                             187            e1*2001/116*0287*..   85 - 195 215/40R18 89                                Nur bis
                                                                           225/40R18 88       57F; 575                 e1*2001/116*0287*09;
                                                                                                                       4-türig;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 744
                             1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 195 215/40R18 89       GB3; 11A; 24J            Nur bis
                             1K4            e1*2007/46*0283*..             225/40R18 88       GB4; 57F                 e1*2007/46*0283*03;
                             187            e1*2001/116*0287*..                                                        Nur bis
                                                                                                                       e1*2007/46*0273*03;
                                                                                                                       Ab
                                                                                                                       e1*2001/116*0287*10;
                                                                                                                       Schrägheck 2-türig;
                                                                                                                       Schrägheck 4-türig;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 744




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0051-14-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49799
                             ANLAGE: 18                                                        Radtyp: 610
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 29.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 11
                             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 215/40R18 89Y                                   2ER REIHE; ab
                                                                       215/45R18 89Y          11A; 26P; 54A            e1*2007/46*0277*08;
                                                                       225/40R18 92           GA2; 11A; 245; 248       Cabrio; Coupe;
                                                                       225/45R18 91W          11A; 245; 248; 26P;      Allradantrieb;
                                                                                              54A; 6A9                 Heckantrieb;
                                                                           245/35R18 92       GA2; 11A; 248; 57F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           245/40R18 93       11A; 248; 27H; 54A;      12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                              57F; 6A9                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74A; 76O
                             1C             e1*2007/46*0277*..   240       215/40R18 89       52J                      2ER REIHE; ab
                                                                           215/45R18 89       11A; 26P; 52J            e1*2007/46*0277*08;
                                                                           245/35R18 92       GA2; 11A; 248; 57F       Cabrio; Coupe;
                                                                           245/40R18 93       11A; 248; 27H; 57F;      Allradantrieb;
                                                                                              6A9                      Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74A; 76O
§ 22 49799, Erweiterung 04




                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Reifenfabrikate verwendet werden.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0051-14-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49799
                             ANLAGE: 18                                                        Radtyp: 610
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 29.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 11
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                             21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
§ 22 49799, Erweiterung 04




                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0051-14-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49799
                             ANLAGE: 18                                                        Radtyp: 610
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 29.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 11
                                   hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                   Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                   gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                   abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
§ 22 49799, Erweiterung 04




                             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        215/40R18
                                                 Hinterachse:                        245/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0051-14-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49799
                             ANLAGE: 18                                                        Radtyp: 610
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 29.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 11
                             574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1120kg.
§ 22 49799, Erweiterung 04




                             654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                                  Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                                  mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                                 Hinterachse:                          265/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                                 Hinterachse:                          255/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                Vorderachse:                           225/40R18
                                                Hinterachse:                           245/35R18



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0051-14-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49799
                             ANLAGE: 18                                                        Radtyp: 610
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 29.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        225/45R18
                                                 Hinterachse:                        245/40R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 49799, Erweiterung 04




                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                                  entnehmen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
                             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0051-14-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49799
                             ANLAGE: 18                                                        Radtyp: 610
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 29.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 11
                             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
                                  unterschritten wird.
                             GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 225/40R18
                                  Hinterachse: 245/35R18
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             GB3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 215/40R18
                                  Hinterachse: 245/35R18
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 49799, Erweiterung 04




                             GB4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 205/45R18
                                  Hinterachse: 225/40R18
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0051-14-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49799
                             ANLAGE: 18                                                        Radtyp: 610
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 29.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 11


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:       BMW AG
                                     Fahrzeugtyp:      1C
                                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0277*..
                                     Handelsbez.:      2ER REIHE

                                     Variante(n):      Coupe, Heckantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                   von [mm]             bis [mm]
                                           26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                           26P                      x = 200             y = 200                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49799, Erweiterung 04




                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                           26J                   x = 250       y = 250            30                VA
                                           26N                   x = 250       y = 250             8                VA
                                           27F                   x = 280       y = 370            30                HA
                                           27H                   x = 280       y = 370             8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0051-14-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49799
                             ANLAGE: 18                                                        Radtyp: 610
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 29.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 11

                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:       BMW AG
                                     Fahrzeugtyp:      1K4
                                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0283*..
                                     Handelsbez.:      1ER REIHE

                                     Variante(n):      Heckantrieb, Limousine

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                   von [mm]             bis [mm]
                                           26B                      x = 190             y = 220                   VA
                                           26P                      x = 140             y = 170                   VA
                                           27B                      x = 220             y = 270                   HA
                                           27I                      x = 170             y = 240                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49799, Erweiterung 04




                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                           26N                   x = 190       y = 220             8                VA
                                           27F                   x = 220       y = 270            30                HA
                                           27H                   x = 220       y = 270             8                HA
                                           26J                   x = 190       y = 220            25                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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