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							Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 30                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 19.10.2020
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                Fahrzeughersteller           BMW, BMW AG




Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                Kennzeichnung               Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                Rad                         Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
8x18 5+5 120 38 T960 8x18 110/120           ohne                        72,6                     750      2150    07/09
726
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1K2; 1K4; 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1C; 187; 182; 390X; R/C; M85; M3B; 560X; 3L; 3K-N1; 3K;
                                          3C; 392C; Z85; 390L; 346X; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG; 346C; 346K;
                                          346L; 346R
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : X3; X-N1; (Nur BMW X3, BMWX4)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : UKL/X; UKL-N1; 3C; UKL-C/X; 1C
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                          110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
                                          120 Nm für Typ : M85; Z85; 1C; 1K2; 1K4; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1;
                                          3L; 390L; 390X; 392C; 560X
                                          140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X83; 1C; 1K2;
                                          1K4; 3C; 3K; 3K-N1; 3L



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 30                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 19.10.2020
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Verkaufsbezeichnung:     BMW M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen                       Auflagen zu Reifen     Auflagen
M85          e1*2001/116*0364*.. 252 225/40R18                    51G; 52J               M Roadster (Cabrio);
                                                                                         M Coupe;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 533; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
M3B          G191             210 - 217 225/40R18 88W             362; 57E; 68B          10B; 11G; 11H; 11K;
                                        235/40R18 91W             21B; 22B; 24J; 362     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 225/50R18 95W           12R; 51J               BMW X3; BMW X4;
                                          225/55R18 98            12R; 51J               Allradantrieb;
                                          235/50R18 97            12A; 248; 51J          Heckantrieb;
                                100 - 265 245/50R18 100           12A; 245; 248; 99L     10B; 11G; 11H; 11K;
                                          255/45R18 99            12A; 248; 991          51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 210 225/50R18       95W     12R; 51J               BMW X3; BMW X4;
                                          225/55R18       98      12R; 51J               Allradantrieb;
                                          235/50R18       97      12A; 248; 51J          Heckantrieb;
                                100 - 265 245/50R18       100     12A; 245; 248; 99L     10B; 11G; 11H; 11K;
                                          255/45R18       99      12A; 248; 991          51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18              24J; 24M; 51G          10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/45R18 100                                 12A; 51A; 71K; 723;
                                           245/45R18 96W                                 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
R/C          e1*93/81*0029*..  85 - 103 225/40R18                 21B; 24J; 24M; 631     nur bis
                                                                                         e1*93/81*0029*07;
                                                                                         Cabrio;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
R/C           e1*93/81*0029*..      110 - 142 225/40R18-88        21B; 24J               nur bis
                                                                                         e1*93/81*0029*07;
                                                                                         Cabrio;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 30                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 19.10.2020
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Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
R/C          e1*93/81*0029*.., 85 - 142       225/40R18-88        21B; 24J               ab e1*93/81*0029*08;
             e1*98/14*0029*..  85 - 170       245/35R18 88        22B; 24M; 57F; 68T     Cabrio;
                               170            225/40R18 88        21B; 24J; 57E; 68B;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  68T                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88           68B; 68T               Cabrio; Coupe;
                                           235/40R18 91           21L; 24J; 54A; 689     10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/35R18 88           24M; 57F; 68T          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen  Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 225/40R18 91             245; 248; 26P; 27H; BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..                                   68B                 BMW 1er (F21 2012);
                                         235/40R18 91             24J; 244; 247; 26B; Ab
                                                                  26N; 27H; 689       e1*2007/46*0283*04;
                                                                                      Ab
                                                                                      e1*2007/46*0273*04;
                                              245/35R18 92        244; 247; 27F; 57F; Kombilimousine;
                                                                  570; 68T            Allradantrieb;
                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                      723; 73C; 74A; 76O
1C            e1*2007/46*0277*..  100 - 160 215/40R18 89W         YDL; 21P; 24J; 24M; 1ER REIHE; bis
182           e1*2001/116*0352*..                                 5FM                 e1*2007/46*0277*07;
                                              225/40R18 92        YDM; 21P; 22I; 24J; Cabrio; Coupe;
                                                                  24M                 Heckantrieb;
                                    100 - 240 215/40R18 85Y       GB3; 21P; 24J; 57E 10B; 11G; 11H; 11K;
                                              225/40R18 88        21P; 24J; 57E; 68B; 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  68T                 729; 73C; 74A; 744;
                                              245/35R18 92        GB3; 22B; 24D; 57F; 76R
                                                                  68T
187           e1*2001/116*0287*.. 85 - 195    215/40R18 89        21P; 22I; 22M; 24J; Nur bis
                                                                  24M                 e1*2001/116*0287*09;
                                              225/40R18 88        21P; 22I; 22M; 24J; 4-türig;
                                                                  24M                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/40R18 91        21N; 21P; 22I; 22M; 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  24C; 24M            729; 73C; 74A; 744
                                              245/35R18 88        22B; 22L; 24D; 57F;
                                                                  68T




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 30                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 19.10.2020
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                                                                                                    Seite: 4 von 18
Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*..  66 - 195 215/40R18 89            GB3; 21P; 22I; 22M;    Nur bis
1K4          e1*2007/46*0283*..                                   24J; 24M               e1*2007/46*0283*03;
187          e1*2001/116*0287*..          225/40R18 88            GB4; 21P; 22I; 22M;    Nur bis
                                                                  24C; 24M               e1*2007/46*0273*03;
                                              235/40R18 91        21N; 21P; 22I; 22M;    Ab
                                                                  24C; 24M               e1*2001/116*0287*10;
                                              245/35R18 88        GB3; 22B; 22L; 24M;    Schrägheck 2-türig;
                                                                  57F; 68T               Schrägheck 4-türig;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 744

Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 215/40R18 M+S           248; 52J               2ER REIHE; ab
                                          215/45R18 M+S           248; 26N; 26P; 27H;    e1*2007/46*0277*08;
                                                                  52J                    Cabrio; Coupe;
                                              225/40R18 92        GA2; 245; 26P; 57E     Allradantrieb;
                                              225/45R18 91        245; 26B; 26N; 57E;    Heckantrieb;
                                                                  6A9                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/35R18 M+S       244; 245; 26P; 52J     12A; 51A; 6AA; 71C;
                                              235/40R18 91        245; 26B; 26N; 57E;    71K; 721; 725; 73C;
                                                                  6AB                    74A; 76O
                                              245/35R18 92        GA2; 244; 247; 57F
                                              245/40R18 93        244; 247; 27F; 57F;
                                                                  6A9
1C            e1*2007/46*0277*..    100 - 180 215/40R18 89Y       245; 248               2ER REIHE; ab
                                              215/45R18 89Y       245; 248; 26N; 26P;    e1*2007/46*0277*08;
                                                                  27H; 54A               Cabrio; Coupe;
                                              225/40R18 92        GA2; 245; 248; 26P     Allradantrieb;
                                              225/45R18 91W       245; 248; 26B; 26N;    Heckantrieb;
                                                                  27H; 54A; 6A9          10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/35R18 90W       241; 244; 26P          12A; 51A; 6AA; 71C;
                                              235/40R18 91W       241; 244; 26B; 26N;    71K; 721; 725; 73C;
                                                                  27H; 6AB               74A; 76O
                                              245/35R18 92        GA2; 244; 247; 57F
                                              245/40R18 93        244; 247; 27F; 54A;
                                                                  57F; 6A9

Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen  Auflagen
3B           F920              75 - 141 225/40R18                 BDC; 21B; 21L; 22B; Pkw geschlossen;
                                                                  24J; 24M; 362; 631  Cabrio;
                                                                                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      73C; 74A
3C            F547                  75        225/40R18-88        BDC; 21B; 22B; 24J; Schrägheck 2-türig;
                                                                  24M; 362            Compact;
                                              255/35R18-90        BDC; 22B; 22F; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  57F; 654; 68B; 68L  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      73C; 74A



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 30                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 19.10.2020
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen  Auflagen
3C           F547              73 - 141 225/40R18                 BDC; 21B; 21L; 22B; Stufenheck; 4-türig;
                                                                  24J; 24M; 362; 631  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      73C; 74A
3/B           e1*93/81*0016*..      75 - 142 225/40R18 92         BDC; 21B; 21L; 22B; Pkw geschlossen;
                                                                  24J; 24M; 631       Cabrio;
                                                                                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      73C; 74A
3/C           e1*93/81*0015*..      66 - 142 225/40R18            BDC; 21B; 22B; 24J; Touring;
                                                                  24M; 362; 631       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      73C; 74A
3/C           e1*93/81*0015*..      66 - 142 225/40R18            BDC; 21B; 22B; 24J; Limousine; Stufenheck;
                                                                  24M; 362; 631       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      73C; 74A
3/CG          e1*93/81*0017*..,     66 - 125 225/40R18-88         BDC; 21B; 22B; 24J; Compact;
              e1*98/14*0017*..                                    24M; 362            10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/35R18-90        BDC; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  57F; 654; 68B; 68L  73C; 74A
3K            e1*2007/46*0315*..    85 - 147 215/45R18 93         12A; 51J            BMW 3er (F31) ab
                                                                                      2012;
3K-N1         e24*2007/46*0022*.. 85 - 265    225/45R18 91Y       12T; 5GG            Ab
                                              225/45R18 95        12T                 e24*2007/46*0022*03;
                                              235/40R18 91Y       12A; 5GG            Ab
                                                                                      e1*2007/46*0315*06;
                                              235/40R18 95        12A                 Allradantrieb;
                                              245/40R18 93Y       12A; 248            Heckantrieb;
                                                                                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 512; 6AA;
                                                                                      71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                      76O
3L            e1*2007/46*0314*..    85 - 147 215/45R18 93         12A; 51J            BMW 3er (F30) ab
                                                                                      2012;
                                    85 - 265 225/45R18 92W        12T                 Ab
                                                                                      e1*2007/46*0314*05;
                                              235/40R18 92W       12A                 inkl. 330e
                                              245/40R18 93        12A                 iPerformance;
                                                                                      Limousine; Stufenheck;
                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      51A; 573; 76O




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 30                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 19.10.2020
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
346C         e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W          21B; 22B; 24J; 24M;    Kompakt; Cabrio;
              e1*98/14*0112*..                                    5FE                    Coupe; Limousine;
346K          e1*2001/116*0167*..,            245/35R18 88W       22B; 22F; 24M; 5FE;    Stufenheck 4-türig;
              e1*98/14*0167*..                                    57F; 68T               10B; 11G; 11H; 11K;
346L          e1*97/27*0097*..,    77 - 142   225/40R18 88Y       21B; 22B; 24J; 24M;    12A; 51A; 71K; 723;
              e1*98/14*0097*..                                    5FE                    729; 73C; 74A; 744
346R          e1*2001/116*0146*.., 77 - 170   225/40R18 88W       21B; 24J; 57E; 68B
              e1*98/14*0146*..                235/40R18 91        21B; 22B; 22L; 24J;
                                                                  24M; 54A
                                              245/35R18 88Y       22B; 22F; 24M; 5FE;
                                                                  57F; 68T
                                              255/35R18 90        22B; 22F; 24D; 5GA;
                                                                  57F; 654; 68B
346L          e1*97/27*0097*..,      85 - 105 225/40R18 88W       21B; 21J; 22B; 22L;    Touring;
              e1*98/14*0097*..                                    24J; 24M; 5FE          10B; 11G; 11H; 11K;
                                     85 - 110 255/35R18 90        22B; 22F; 22L; 24D;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  5GA; 57F; 654; 68B     729; 73C; 74A; 744
                                     85 - 170 225/40R18 88W       21B; 21J; 24J; 57E;
                                                                  68B
                                              225/40R18 92        21B; 21J; 22B; 22L;
                                                                  24J; 24M
                                              235/40R18 91        21B; 21J; 22B; 22L;
                                                                  24J; 24M; 54A
                                              255/35R18           10N; 22B; 22F; 22L;
                                                                  24D; 51G; 57F; 654;
                                                                  68B
346X          e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W        Limousine              10B; 11G; 11H; 11K;
              e1*98/14*0144*..     135 - 170 225/40R18 88W        57E; 68B               12A; 51A; 71K; 723;
                                              225/40R18 92                               729; 73C; 74A
                                              235/40R18 91        21P; 22I; 22M; 24J;
                                                                  24M; 54A
                                     170      225/40R18   88Y     Limousine
3L            e1*2007/46*0314*..  85 - 125    225/40R18   88W     5FE                    Nur bis
390L          e1*2001/116*0308*.. 85 - 225    225/40R18           51G; 57E; 68B          e1*2007/46*0314*04;
                                              225/40R18   92                             Facelift ab September
                                              235/40R18   91                             2008; Ab
                                                                                         e1*2001/116*0308*09;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76O
390L          e1*2001/116*0308*.. 89 - 190    225/40R18 92Y       Nicht 330D             Nur bis
                                     89 - 225 225/40R18 88Y       57E; 68B; 68T          e1*2001/116*0308*08;
                                                                                         Touring; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 30                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 19.10.2020
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                                                                                                    Seite: 7 von 18
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 160 225/40R18       92                             Nur bis
3K-N1        e24*2007/46*0022*..          235/40R18       91                             e1*2007/46*0315*05;
390L         e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18               51G; 57E; 68B          Facelift ab September
                                          225/40R18       92W                            2008; Nur bis
                                          235/40R18       91Y                            e24*2007/46*0022*02;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2001/116*0308*09;
                                                                                         Touring; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76O
3K            e1*2007/46*0315*..  120 - 240 225/40R18 88          GB6; 5FE; 57E          Nur bis
3K-N1         e24*2007/46*0022*..           225/40R18 92                                 e1*2007/46*0314*04;
3L            e1*2007/46*0314*..                                                         Nur bis
390X          e1*2001/116*0344*..                                                        e1*2007/46*0315*05;
                                                                                         Nur bis
                                                                                         e24*2007/46*0022*02;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2001/116*0344*06;
                                                                                         Touring; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 76O
3C            e1*2007/46*0316*..  105 - 200 225/40R18 92Y                                bis
392C          e1*2001/116*0346*.. 105 - 225 225/40R18 88W         57E; 68B               e1*2007/46*0316*07;
                                              225/40R18 92        52J                    Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 83H
3C            e1*2007/46*0316*..  90 - 200    225/40R18   92                             bis
392C          e1*2001/116*0346*.. 90 - 225    225/40R18   88W     57E; 68B               e1*2007/46*0316*07;
                                              225/40R18   88W     57E; 68B; 68T          Coupe; Heckantrieb;
                                              225/40R18   92      52J                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 83H

Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 235/40R18 95            12A                    4er Gran Coupe (F36);
                                          245/40R18 93W           12A                    ab
                                                                                         e1*2007/46*0316*10;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         51A; 6AA; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         76O; 83H




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 30                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 19.10.2020
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 235/40R18 95            12A                    ab
                                                                                         e1*2007/46*0316*09;
                                              245/40R18 93Y       12A                    4er Cabrio (F33);
                                                                                         Cabrio; Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         51A; 6AA; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         76O; 83H
3C            e1*2007/46*0316*..    100 - 265 235/40R18 91        12A                    ab
                                                                                         e1*2007/46*0316*08;
                                              245/40R18 93        12A                    4er Coupe (F32);
                                                                                         Coupe; Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         76O; 83H

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95                                  nur Kombi
                                           245/40R18 93Y                                 Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A
560X          e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y                                nur Limousine
                                              245/40R18           51G                    Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/40R18 88            24C; 244; 270          10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/45R18 91            21P; 24C; 244; 271     12A; 51A; 71K; 723;
                                          235/45R18 94            21B; 24C; 244; 247;    73C; 74A; 76O
                                                                  272
                                              245/40R18 93        21B; 24C; 244; 247;
                                                                  271

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/40R18 88            24C; 244; 270          10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/45R18 91            21P; 24C; 244; 271     12A; 51A; 71K; 723;
                                          235/45R18 94            21B; 24C; 244; 247;    73C; 74A; 76O
                                                                  272
                                              245/40R18 93        21B; 24C; 244; 247;
                                                                  271




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 30                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 19.10.2020
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                                                                                                    Seite: 9 von 18
Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/40R18 88            24C; 244; 270          ab
                                                                                         e1*2007/46*0563*01;
                                              225/45R18 91        21P; 24C; 244; 271     10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/45R18 94        21B; 24C; 244; 247;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  272                    73C; 74A; 76O
                                              245/40R18 93        21B; 24C; 244; 247;
                                                                  271


Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das
vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit
Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025.
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindes terforderliche
     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 30                                                         Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 19.10.2020
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebs breite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 30                                                         Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 19.10.2020
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247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unt er Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereic he sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 19.10.2020
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271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
       R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
       winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        215/40R18
                     Hinterachse:                        245/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 19.10.2020
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                                                                                                   Seite: 13 von 18
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         235/40R18
                    Hinterachse:                         265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es is t
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 19.10.2020
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68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/45R18
                    Hinterachse:                        245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Rei fengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
     einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/40R18
                    Hinterachse:                        255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbet ts an der Felgeninnenseite angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
83H) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit M-Sportbremse ausgerüstet sind, nicht
     zulässig.
991) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/45R18
                    Hinterachse:                          285/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/50R18
                    Hinterachse:                        275/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 30                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 19.10.2020
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                                                                                                   Seite: 16 von 18
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
BDC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK oder mit einem
     für diese Reifengröße geprüften Sportfahrwerk zulässig, bei Fahrzeugen ab Modelljahr 1993 ist dies nicht
     mehr erforderlich.
GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R18
     Hinterachse: 245/35R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 215/40R18
     Hinterachse: 245/35R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 205/45R18
     Hinterachse: 225/40R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB6) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R18
     Hinterachse: 255/35R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
YDL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R18
                    Hinterachse:                        215/40R18.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/40R18
                    Hinterachse:                        225/40R18.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 19.10.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     1K4
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:     BMW 1ER REIHE

       Variante(n):     Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 190              y = 220                  VA
             26P                      x = 140              y = 170                  VA
             27B                      x = 220              y = 270                  HA
             27I                      x = 170              y = 240                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten            Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 190        y = 220            8                 VA
             27F                   x = 220        y = 270           30                 HA
             27H                   x = 220        y = 270            8                 HA
             26J                   x = 190        y = 220           25                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 30                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 19.10.2020
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                                                                                                   Seite: 18 von 18

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     1C
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0277*..
       Handelsbez.:     BMW 2ER REIHE

       Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250              y = 250                  VA
             26P                      x = 200              y = 200                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten            Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250        y = 250           30                 VA
             26N                   x = 250        y = 250            8                 VA
             27F                   x = 280        y = 370           30                 HA
             27H                   x = 280        y = 370            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
						
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