Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000760-H0-104
Anlage-Nr. :                21
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  57R8755
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          57R8755.21
Radgröße:                                               7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast: *)                                      930 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M12x1,5,                      ZP51136     120 Nm
                Schaftlänge 33,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZP51134    140 Nm
                Schaftlänge 32 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M12x1,5,                      ZP51136    110 Nm
                Schaftlänge 33,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000760-H0-104
Anlage-Nr. :                21
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
182                             e1*2001/116*0352*..
1C                              e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 1er                  205/40R18                                A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)          N215) T86)                               BF1)

                                         205/45R18
                                         N215) T86)

                                         215/40R18
                                         A01) K03) K04) N225)

                                         225/35R18
                                         A01) K03) K04) T87)

                                         225/40R18
                                         A01) K03) K04) K57)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/40R18            225/35R18          A01) bis A10)
                                                               K04) T87)          BF1) V00)
                                          205/45R18            225/40R18          A01) bis A10)
                                                               K04) K57)          BF1) V00)

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
187                               e1*2001/116*0287*..
1K2                               e1*2007/46*0273*..
1K4                               e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195      BMW 1er                    215/40R18                              A01) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ                                         BF1) K03)
                1K2 bis Genehmigungs- 225/35R18
                Nr.
                e1*2007/46*0273*03;        225/40R18
                beim Typ 1K4 bis           K57)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000760-H0-104
Anlage-Nr. :                21
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
346C                            e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346K                            e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
346L                            e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346R                            e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X                            e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142      BMW 3er                  205/40R18                         A02) bis A10)
                (außer 330i, 330d)       A94) T86)                         BF1)

                                         205/45R18
                                         T86)

                                         215/40R18
                                         T89)

                                         225/40R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
346C                          e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346L                          e1*98/14*0097*..
346R                          e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X                          e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170     BMW 3er                215/40R18                           A02) bis A10)
                (330i, 330d)           T89)                                BF1)

                                         225/40R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
560X                          e1*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200     BMW 5er XDrive         225/40R18                           A02) bis A10)
                                       T92)                                A94) BF1)

                                         225/45R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                           e1*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     BMW X3                 215/55R18                           A01) bis A10)
                                       N225)                               BF2) K01)

                                         225/50R18
                                         N235)

                                         235/50R18

                                         245/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000760-H0-104
Anlage-Nr. :                21
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                             e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 142      BMW Z3                   205/40R18                         A02) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1692     N215)                             BF1) E42)
                mm)
                                         215/40R18
                                         N225)

                                         225/35R18

                                         225/40R18
                                         A01) K35)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                             e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170     BMW Z3                   205/40R18                         A02) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1740     N215)                             BF3) E43)
                mm)
                                         215/40R18
                                         N225)

                                         225/35R18

                                         225/40R18
                                         A01) K35)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000760-H0-104
Anlage-Nr. :                21
Seite :                     5/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755



A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
       Zubehörkit: ZP51136
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
       Zubehörkit: ZP51134
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
       Zubehörkit: ZP51136
       Anzugsmoment: 110 Nm

E42)   Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).

E43)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000760-H0-104
Anlage-Nr. :                21
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K35)   An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von ca. 200
       mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.

K57)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
       auszuschneiden.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000760-H0-104
Anlage-Nr. :                21
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 21 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 57R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 04.06.2020