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							Gutachten 17-00164-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 23.06.2020
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Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                  och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
0D                  0D                       ohne                       72,6                   745     2181    03/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : M346
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 187; 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 346K; 346L; Z85; 560X; 187; 346C; 346R; 346X
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : X-N1; X3; (Nur BMW X3, BMWX4)
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : UKL-C/X; 1K2; 1K4; UKL-N1; UKL/X; 1C
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                          110 Nm für Typ : M346
                                          120 Nm für Typ : Z85; 187; 560X
                                          120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                          140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C
                                          140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3
                                          140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4
Verkaufsbezeichnung:     BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
M346         e1*2001/116*0150*.., 252         225/45R18         51G; 574                  10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0150*..                                                           51A; 6AZ; 71E; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 76A

Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18     51G                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/45R18 100                                  12K; 51A; 6AZ; 71E;
                                           245/45R18 96W                                  723; 73C; 74D
Gutachten 17-00164-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
346C         e1*2001/116*0112*.., 77 - 105 225/40R18 88W       5FE                      Kompakt; Cabrio;
             e1*98/14*0112*..     77 - 170 225/40R18           51G; 57E; 574            Coupe; Limousine;
346K         e1*2001/116*0167*..,          225/40R18 88W       57E; 68B                 Stufenheck 4-türig;
             e1*98/14*0167*..              255/35R18           10N; 11A; 22B; 22L;      Touring;
346L         e1*97/27*0097*..,                                 51G; 57F; 654; 68B       10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0097*..                                                         12A; 51A; 6AZ; 71E;
346R           e1*2001/116*0146*..,                                                     723; 729; 73C; 74A;
               e1*98/14*0146*..                                                         744
346X           e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine                   10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0144*..     135 - 170 225/40R18 88W Kombi; 57E; 68B             12K; 51A; 6AZ; 71E;
                                             225/40R18 92                               723; 729; 73C; 74A
                                     170     225/40R18 88Y Limousine

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95                                 nur Kombi
                                           245/40R18           51G                      Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12K; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A
560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 235/40R18 91Y                            nur Limousine
                                               245/40R18     51G                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12K; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*..     66 - 160 225/40R18 88     11A; 24J; 244            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R18 91     11A; 24J; 244; 270       12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                              235/45R18 94     11A; 21P; 24C; 244;      723; 73C; 74A; 76O
                                                               271

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/40R18 88         11A; 24J; 244            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R18 91         11A; 24J; 244; 270       12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                          235/45R18 94         11A; 21P; 24C; 244;      723; 73C; 74A; 76O
                                                               271

Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/40R18 88         11A; 24J; 244            ab
                                                                                        e1*2007/46*0563*01;
                                             225/45R18 91      11A; 24J; 244; 270       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R18 94      11A; 21P; 24C; 244;      12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                               271                      723; 73C; 74A; 76O
Gutachten 17-00164-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 225/50R18 95W        122; 51J                 BMW X3; BMW X4;
                                          225/55R18 98         122; 51J                 Allradantrieb;
                                          235/50R18 97         12R; 51J                 Heckantrieb;
                                100 - 265 245/50R18 100        12T; 99L                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/45R18 99         12A; 991                 51A; 6AZ; 71E; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 210 225/50R18 95W        122; 51J                 BMW X3; BMW X4;
                                          225/55R18 98         122; 51J                 Allradantrieb;
                                          235/50R18 97         12R; 51J                 Heckantrieb;
                                100 - 265 245/50R18 100        12T; 99L                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/45R18 99         12A; 991                 51A; 6AZ; 71E; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88        68B; 68T                 Cabrio; Coupe;
                                           235/40R18 91        11A; 21L; 54A; 689       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/35R18 88        57F; 68T                 12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                        723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 225/40R18 91          11A; 245; 248; 26P;      BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..                                68B                      BMW 1er (F21 2012);
                                                                                        Ab
                                                                                        e1*2007/46*0283*04;
                                                                                        Ab
                                                                                        e1*2007/46*0273*04;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                        71E; 723; 73C; 74A;
                                                                                        76O
1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 195 215/40R18 89     GB3; 11A; 24J            Nur bis
1K4            e1*2007/46*0283*..             225/40R18 88     GB4; 57F                 e1*2007/46*0283*03;
187            e1*2001/116*0287*..                                                      Nur bis
                                                                                        e1*2007/46*0273*03;
                                                                                        Ab
                                                                                        e1*2001/116*0287*10;
                                                                                        Schrägheck 2-türig;
                                                                                        Schrägheck 4-türig;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        744
Gutachten 17-00164-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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                                                                                                  Seite: 4 von 11
Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
187          e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 215/40R18 89                                  Nur bis
                                          225/40R18 88         57F; 575                 e1*2001/116*0287*09;
                                                                                        4-türig;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        744

Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 215/40R18 M+S        52J                      2ER REIHE; ab
                                          215/45R18 M+S        11A; 26P; 52J            e1*2007/46*0277*08;
                                          245/35R18 92         GA2; 11A; 248; 57F       Cabrio; Coupe;
                                          245/40R18 93         11A; 248; 27H; 57F;      Allradantrieb;
                                                               6A9                      Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                        71E; 723; 73C; 74A;
                                                                                        76O
1C             e1*2007/46*0277*..   100 - 180 215/40R18 89Y                             2ER REIHE; ab
                                              215/45R18 89Y 11A; 26P; 54A               e1*2007/46*0277*08;
                                              225/40R18 92  GA2; 11A; 245; 248          Cabrio; Coupe;
                                              225/45R18 91W 11A; 245; 248; 26P;         Allradantrieb;
                                                            54A; 6A9                    Heckantrieb;
                                              245/35R18 92  GA2; 11A; 248; 57F          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 93  11A; 248; 27H; 54A;         12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                            57F; 6A9                    71E; 723; 73C; 74A;
                                                                                        76O

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Gutachten 17-00164-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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                                                                                                  Seite: 5 von 11
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 17-00164-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
Gutachten 17-00164-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Gutachten 17-00164-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/45R18
                    Hinterachse:                        245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
Gutachten 17-00164-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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991) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/45R18
                    Hinterachse:                          285/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/50R18
                    Hinterachse:                          275/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R18
     Hinterachse: 245/35R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 215/40R18
     Hinterachse: 245/35R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 205/45R18
     Hinterachse: 225/40R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 17-00164-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 23.06.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        1K4
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0283*..
        Handelsbez.:        1ER REIHE

        Variante(n):        Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26B                        x = 190            y = 220               VA
              26P                        x = 140            y = 170               VA
              27B                        x = 220            y = 270               HA
              27I                        x = 170            y = 240               HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten         Achse
                                     von [mm]      bis [mm]      um [mm]
              26N                     x = 190       y = 220          8               VA
              27F                     x = 220       y = 270         30               HA
              27H                     x = 220       y = 270          8               HA
              26J                     x = 190       y = 220         25               VA
Gutachten 17-00164-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 23.06.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        1C
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0277*..
        Handelsbez.:        2ER REIHE

        Variante(n):        Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26B                        x = 250            y = 250               VA
              26P                        x = 200            y = 200               VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten         Achse
                                     von [mm]      bis [mm]      um [mm]
              26J                     x = 250       y = 250         30               VA
              26N                     x = 250       y = 250          8               VA
              27F                     x = 280       y = 370         30               HA
              27H                     x = 280       y = 370          8               HA
						
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