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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000503-I0-104
Anlage-Nr. :                25
Seite :                     1 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    SL2.8805
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Speedline
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           SL2.8805.11
Radausführungskennz.:                                    SL2.8805.11
Radgröße:                                                  8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast: *)                                        710 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2255 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M12x1,5,                        ZP51108     120 Nm
                Schaftlänge 36 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,25,                       ZP51187    140 Nm
                Schaftlänge 37 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZP51172    140 Nm
                Schaftlänge 41 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M12x1,5,                        ZP51108    110 Nm
                Schaftlänge 36 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000503-I0-104
Anlage-Nr. :                25
Seite :                     2 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
182                            e1*2001/116*0352*..
1C                             e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 1er                 215/40R18                                A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)         N225)                                    BF1)

                                         225/35R18
                                         A01) K03) K04) T87)

                                         225/40R18
                                         A01) K03) K04)

                                         235/35R18
                                         A01) K03) K04) K57)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne               hinten
                                         215/40R18           245/35R18           A01) bis A10)
                                                             K04) K64)           BF1) V00)

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
187                               e1*2001/116*0287*..
1K2                               e1*2007/46*0273*..
1K4                               e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195      BMW 1er                    225/35R18                             A01) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim                                            BF1) K03)
                Typ 1K2 bis                225/40R18
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*03;
                beim Typ 1K4 bis
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*03)

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                               e1*2007/46*0273*..
1K4                               e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 bis 250     BMW 1er, 1er xDrive        215/40R18 M+S                         A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim      A94) W225)                            BF2)
                Typ 1K2 ab
                Genehmigungs-Nr.           225/35R18 M+S
                e1*2007/46*0273*04;        A94) T87)
                beim Typ 1K4 ab
                Genehmigungs-Nr.           225/40R18 M+S
                e1*2007/46*0283*04)        A94a)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne               hinten
                                         225/40R18           245/35R18           A01) bis A10)
                                                             K04)                BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000503-I0-104
Anlage-Nr. :                25
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.8805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                               e1*2007/46*0273*..
1K4                               e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175      BMW 1er, 1er xDrive        215/40R18                             A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim      A94) N225)                            BF2) EF0)
                Typ 1K2 ab
                Genehmigungs-Nr.           225/35R18
                e1*2007/46*0273*04;        A94) N235) T87)
                beim Typ 1K4 ab
                Genehmigungs-Nr.           225/40R18
                e1*2007/46*0283*04)        A94a) N235)

                                         235/40R18
                                         A01) G01) K04) N245)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne               hinten
                                         215/40R18           235/35R18           A01) bis A10)
                                         N225)               A94a) K04) N245)    BF2) EF0) V00)
                                         215/40R18           245/35R18           A01) bis A10)
                                         N225)               K04)                BF2) EF0) V00)
                                         225/40R18           245/35R18           A01) bis A10)
                                                             K04)                BF2) EF0) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                              e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 185     BMW 2er, 2er xDrive      215/40R18                               A02) bis A10)
                (Serie bis               A94)                                    BF2) ER1)
                einschließlich 17 Zoll
                Sommerbereifung)         225/35R18
                                         A01) A94) K04) T87)

                                         225/40R18
                                         A01) A94a) K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne               hinten
                                         215/40R18           235/35R18           A01) bis A10)
                                                             A94a) K04)          BF2) V00)
                                         215/40R18           245/35R18           A01) bis A10)
                                                             K04)                BF2) V00)
                                         225/40R18           245/35R18           A01) bis A10)
                                                             K04)                BF2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000503-I0-104
Anlage-Nr. :                25
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                              e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 250     BMW 2er, 2er xDrive,     215/40R18 M+S                          A02) bis A10)
                M235i, M240i, M235i      A94) W225)                             BF2) ER1)
                xDrive, M240i xDrive
                (Serie ab 18 Zoll        225/35R18 M+S
                Sommerbereifung)         A01) A94) K04) T87)

                                        225/40R18 M+S
                                        A01) A94a) K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        225/40R18           245/35R18           A01) bis A10)
                                                            K04)                BF2)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
346C                            e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346K                            e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
346L                            e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346R                            e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X                            e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142      BMW 3er                  215/40R18                              A02) bis A10)
                (außer 330i, 330d)       T89)                                   BF1) ER1)

                                        225/40R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
346C                          e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346L                          e1*98/14*0097*..
346R                          e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X                          e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170     BMW 3er                215/40R18                                A02) bis A10)
                (330i, 330d)           T89)                                     BF1)

                                        225/40R18
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Nr. :                       RA-000503-I0-104
Anlage-Nr. :                25
Seite :                     5 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                           e1*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                 225/50R18                                A01) bis A10)
                                       N235)                                    BF3) K01)

                                        235/50R18

                                        245/45R18

                                        255/45R18

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        235/50R18           255/45R18           A01) bis A10)
                                        K01)                                    BF3) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                            e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 142      BMW Z3                  215/40R18                               A02) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1692    N225)                                   BF1) E42)
                mm)
                                        225/35R18

                                        235/35R18
                                        A01) K01) K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                            e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170     BMW Z3                  215/40R18                               A02) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1740    N225)                                   BF4) E43)
                mm)
                                        225/35R18

                                        235/35R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000503-I0-104
Anlage-Nr. :                25
Seite :                     6 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                          e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140      Mini Countryman, Mini 215/45R18                                 A01) bis A10)
                Countryman Allrad       A93a) K04) N225)                        BF2) K01)

                                        225/40R18
                                        K04)

                                        225/45R18
                                        K04)

                                        235/40R18
                                        K04)

                                        245/40R18
                                        K02)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        225/45R18           245/40R18           A01) bis A10)
                                        K01)                K02)                BF2) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                         e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Countryman John 215/45R18 M+S                              A01) bis A10)
                Cooper Works           A93a) K04)                               BF2) K01)

                                        225/40R18
                                        K04)

                                        225/45R18
                                        K04)

                                        235/40R18
                                        K04)

                                        245/40R18
                                        K02)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        225/45R18           245/40R18           A01) bis A10)
                                        K01)                K02)                BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000503-I0-104
Anlage-Nr. :                25
Seite :                     7 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                          e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140      Mini Paceman              215/45R18                         A01) bis A10)
                (Frontantrieb, Allrad)                                      BF2) K01) K04)
                                          225/45R18

                                         245/40R18
                                         K85)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                       e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Paceman John      215/45R18 M+S                        A01) bis A10)
                Cooper Works                                                BF2) K01) K04)
                                       225/45R18

                                         235/40R18
                                         K85)

                                         245/40R18
                                         K85)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000503-I0-104
Anlage-Nr. :                25
Seite :                     8 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.8805



A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 36 mm
       Zubehörkit: ZP51108
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 37 mm
       Zubehörkit: ZP51187
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 41 mm
       Zubehörkit: ZP51172
       Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000503-I0-104
Anlage-Nr. :                25
Seite :                     9 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.8805


BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 36 mm
       Zubehörkit: ZP51108
       Anzugsmoment: 110 Nm

E42)   Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).

E43)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1260 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000503-I0-104
Anlage-Nr. :                25
Seite :                     10 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.8805



K57)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
       auszuschneiden.

K64)   An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
       Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
       entsprechend zu kürzen.

K85)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
          eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
       • die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und
          klebend zu befestigen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000503-I0-104
Anlage-Nr. :                25
Seite :                     11 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.8805


Die Anlage 25 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SL2.8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 26.11.2020
						
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