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							               Gutachten 366-0024-10-WIRD/N22
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
               ANLAGE: 85 BMW AG                                                    Radtyp: TREG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 06.09.2022
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                               Fahrzeughersteller              BMW AG




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TREG9SA45O726           PCD120 ET45            ohne                        72,6                     750      2144    06/10
               TREG9SA45726            PCD120 ET45            ohne                        72,6                     750      2144    06/10
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 48061*23




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 1K2; 1K4; 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJB1


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 346C; Z85; 187; 346R; 346L; 560X; 346X; 346K
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJB1


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : X-N1; X3; (Nur BMW X3, BMWX4)
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBC


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 1C; UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBC


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : X83
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJB4




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0024-10-WIRD/N22
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
               ANLAGE: 85 BMW AG                                                Radtyp: TREG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.09.2022
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               Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 100 Nm   für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                                        120 Nm   für Typ : Z85; 187; 560X
                                                        120 Nm   ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                                        140 Nm   für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C
                                                        140 Nm   ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3
               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 225/50R18 95W          122; 51J                BMW X3; BMW X4;
                                                         225/55R18 98           122; 51J                Allradantrieb;
                                                         235/50R18 97           12R; 51J                Heckantrieb;
                                               100 - 265 245/50R18 100          12T; 99L                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/45R18 99           12A; 991                51A; 7AJ; 7BD; 7NM;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 76O; 77E;
                                                                                                        4DA; 4DL

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X3, X4)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 210 225/50R18      95W     122; 51J                BMW X3; BMW X4;
                                                         225/55R18      98      122; 51J                Allradantrieb;
                                                         235/50R18      97      12R; 51J                Heckantrieb;
                                               100 - 265 245/50R18      100     12T; 99L                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/45R18      99      12A; 991                51A; 7BD; 71C; 71K;
§22 48061*23




                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76O; 77E; 4DA

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18             51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/45R18 100                                 12K; 51A; 71C; 71K;
                                                          245/45R18 96W                                 721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E

               Verkaufsbezeichnung:     BMW Z4/Z REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88                                  Cabrio; Coupe;
                                                          245/35R18 88          57F; 68T                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E; 4DA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0024-10-WIRD/N22
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
               ANLAGE: 85 BMW AG                                                Radtyp: TREG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.09.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               1K2          e1*2007/46*0273*..  66 - 195 215/40R18 89           GB3; 11A; 24J           Nur bis
               1K4          e1*2007/46*0283*..                                                          e1*2007/46*0283*03;
               187          e1*2001/116*0287*..                                                         Nur bis
                                                                                                        e1*2007/46*0273*03;
                                                                                                        Ab
                                                                                                        e1*2001/116*0287*10;
                                                                                                        Schrägheck 2-türig;
                                                                                                        Schrägheck 4-türig;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 744; 77E; 4DL
               187           e1*2001/116*0287*.. 85 - 195   215/40R18 89                                Nur bis
                                                                                                        e1*2001/116*0287*09;
                                                                                                        4-türig;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        744; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 48061*23




               1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 185 225/40R18 92           GA2; 11A; 245; 248      2ER REIHE; ab
                                                         225/45R18 91W          11A; 245; 248; 26P;     e1*2007/46*0277*08;
                                                                                54A; 6A9                Cabrio; Coupe;
                                                            245/35R18 92        GA2; 11A; 248; 57F      Allradantrieb;
                                                            245/40R18 93        11A; 248; 27H; 54A;     Heckantrieb;
                                                                                57F; 6A9                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AA; 7NM;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 76O; 77E;
                                                                                                        4DL

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               346C         e1*2001/116*0112*.., 77 - 105 225/40R18 88W         5FE                     Kompakt; Cabrio;
                            e1*98/14*0112*..     77 - 170 225/40R18 88W         57E; 68B                Coupe; Limousine;
               346K         e1*2001/116*0167*..,          255/35R18             10N; 11A; 22L; 51G;     Stufenheck 4-türig;
                             e1*98/14*0167*..                                   57F; 654; 68B           Touring;
               346L          e1*97/27*0097*..,                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*98/14*0097*..                                                           12A; 51A; 7ED; 71C;
               346R          e1*2001/116*0146*..,                                                       71K; 721; 725; 73C;
                             e1*98/14*0146*..                                                           74C; 744
               346X          e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W       Limousine               10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*98/14*0144*..     135 - 170 225/40R18 92                                12K; 51A; 71C; 71K;
                                                  170       225/40R18 88Y       Limousine               721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        4KG




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0024-10-WIRD/N22
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
               ANLAGE: 85 BMW AG                                                Radtyp: TREG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 11
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y                                 nur Limousine
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E
               560X          e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95                                 nur Kombi
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E

               Verkaufsbezeichnung:     MINI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               UKL-N1       e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/40R18 88           11A; 24J; 244           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/45R18 91           11A; 24J; 244; 270      12A; 51A; 7BD; 71C;
                                                         235/45R18 94           11A; 21P; 24J; 244;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                271                     74A; 76O; 77E; 4DA

               Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 48061*23




               UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/40R18 88           11A; 24J; 244           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/45R18 91           11A; 24J; 244; 270      12A; 51A; 7BD; 71C;
                                                         235/45R18 94           11A; 21P; 24J; 244;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                271                     74A; 76O; 77E; 4DA

               Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/40R18 88           11A; 24J; 244           ab
                                                                                                        e1*2007/46*0563*01;
                                                            225/45R18 91        11A; 24J; 244; 270      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/45R18 94        11A; 21P; 24J; 244;     12A; 51A; 7BD; 71C;
                                                                                271                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 76O; 77E; 4DA


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                    Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Reifenfabrikate verwendet werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0024-10-WIRD/N22
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
               ANLAGE: 85 BMW AG                                                 Radtyp: TREG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.09.2022
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                                                                                                                   Seite: 5 von 11
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 48061*23




               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschli eßlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleit ung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0024-10-WIRD/N22
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
               ANLAGE: 85 BMW AG                                                 Radtyp: TREG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.09.2022
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               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 48061*23




               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4KG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*2001/116*0144*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                    System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0024-10-WIRD/N22
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
               ANLAGE: 85 BMW AG                                                 Radtyp: TREG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 48061*23




                    Achslast von 1120kg.
               654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                    Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                    mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R18
                                    Hinterachse:                          255/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebs schlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R18
                                    Hinterachse:                          245/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0024-10-WIRD/N22
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
               ANLAGE: 85 BMW AG                                                 Radtyp: TREG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 11
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        225/45R18
                                   Hinterachse:                        245/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                    deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                    Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
                    einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
§22 48061*23




                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 23 6 798 726 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0024-10-WIRD/N22
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
               ANLAGE: 85 BMW AG                                                 Radtyp: TREG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.09.2022
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               7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7ED) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur
                    e1*2001/116*0112*..,e1*2001/116*0146*..,e1*2001/ 116*0167*..,e1*97/ 27*0097*..,e1*98/14*0097 *..) (nur
                    wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert
                    werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               991) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/45R18
                                   Hinterachse:                          285/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§22 48061*23




                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               99L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/50R18
                                   Hinterachse:                          275/45R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R18
                    Hinterachse: 245/35R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GB3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 215/40R18
                    Hinterachse: 245/35R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0024-10-WIRD/N22
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
               ANLAGE: 85 BMW AG                                                Radtyp: TREG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.09.2022
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                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 48061*23




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0024-10-WIRD/N22
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
               ANLAGE: 85 BMW AG                                                Radtyp: TREG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.09.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     1C
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0277*..
                      Handelsbez.:     BMW 2ER REIHE

                      Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
§22 48061*23




                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 370            30                HA
                            27H                  x = 280        y = 370             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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