Gutachten 18-00228-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: FH7060
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024
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Fahrzeughersteller : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
I4BX I4BX ohne 72,6 700 2100 05/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; 187; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
§22 52060*01
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3/B; 3/C; 182; 346C; R/C; 346X; 346K; 3/CG; 187; Z85;
346R; 346L; 1C
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 1C; UKL-N1; UKL/X; UKL-C/X
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : R/C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; 1C
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 18-00228-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: FH7060
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024
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Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 170 205/55R16 51G ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 225/50R16 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76U; 82J;
83P; BEO
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 205/55R16-88 11A; 21B nur bis
225/45R16-89 11A; 21B e1*93/81*0029*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76U; 82J;
83P; BEO
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 205/55R16 51G nur bis
225/50R16 11A; 21B; 22B; 24J; e1*93/81*0029*07;
51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76U; 82J;
83P; BEO
Verkaufsbezeichnung: BMW Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 130 205/55R16 51G Cabrio;
110 - 160 225/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 52060*01
110 - 170 205/55R16 51G; 52J 12M; 51A; 71K; 723;
225/50R16 51G; 52J 73C; 74D; 76U; 82J;
83P; BEO
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 130 205/55R16 51G Cabrio;
110 - 160 225/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 170 205/55R16 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 723;
225/50R16 51G; 52J 73C; 74D; 76U; 82J;
83P; BEO
Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 125 195/55R16 91W 12T BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 70 - 147 195/55R16 91 12T; 52J BMW 1er (F21 2012);
M+S
205/55R16 91W 12T Ab
e1*2007/46*0283*04;
215/55R16 93 11A; 12A; 245; 248; Ab
26P e1*2007/46*0273*04;
Kombilimousine;
225/50R16 92 11A; 12A; 245; 248; Allradantrieb;
26P; 57T Heckantrieb;
70 - 175 205/55R16 91M+S 12T; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 6AA; 71K; 723;
73C; 74D; 76U; 82J;
83P; BEO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 18-00228-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: FH7060
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024
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Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 130 205/55R16 91 11A; 24J 1ER REIHE; bis
182 e1*2001/116*0352*.. 225/50R16 92 11A; 24M; 57F; 57T e1*2007/46*0277*07;
100 - 160 195/55R16 51G Cabrio; Coupe;
205/55R16 11A; 24J; 51G; 52J Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74D; 744;
76R; 76U; 82J; 83P;
BEO
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 130 195/55R16 51G Nur bis
205/55R16 51G e1*2001/116*0287*09;
4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74D; 744;
76U; 82J; 83P; BEO
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 130 195/55R16 51G Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 205/55R16 11A; 24J; 51G e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. Nur bis
e1*2007/46*0273*03;
Ab
e1*2001/116*0287*10;
§22 52060*01
Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74D; 744;
76U; 82J; 83P; BEO
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 155 205/50R16 91W 12O 2ER REIHE; ab
205/55R16 91W 12O e1*2007/46*0277*08;
205/60R16 92 11A; 12A; 26P Cabrio; Coupe;
215/50R16 90W 11A; 12A; 245; 248 Allradantrieb;
215/55R16 93 11A; 12A; 245; 248; Heckantrieb;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 12A; 245; 248; 51A; 71K; 723; 73C;
26P 74D; 76U; 82J; 83P;
225/55R16 95 11A; 12A; 245; 248; BEO
26B; 26N; 27H
235/50R16 95 11A; 12A; 241; 244;
26B; 26N
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B Pkw geschlossen;
225/45R16 89W 11A; 24J; 24M Cabrio;
225/50R16 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 51G; 57T 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76U; 82J;
83P; BEO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 18-00228-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: FH7060
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 225/45R16-89 11A; 24J; 24M Touring;
66 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 142 225/45R16 89W 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76U; 82J;
83P; BEO
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 225/45R16-89 11A; 24J; 24M Limousine; Stufenheck;
66 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 142 225/45R16 89W 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76U; 82J;
83P; BEO
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 205/55R16-88 11A; 21B; 22B Compact;
e1*98/14*0017*.. 225/45R16-89 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76U; 82J;
83P; BEO
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 205/55R16 51G Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*.. 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24J; Coupe; Limousine;
346K e1*2001/116*0167*.., 24M; 57T Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0167*.. 10B; 10S; 11B; 11G;
346L e1*97/27*0097*.., 11H; 12A; 51A; 71K;
e1*98/14*0097*.. 723; 729; 73C; 74D;
346R e1*2001/116*0146*.., 744; 76U; 82J; 83P;
§22 52060*01
e1*98/14*0146*.. BEC; BEO
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 142 205/55R16 51G Touring;
e1*98/14*0097*.. 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 10S; 11B; 11G;
24J; 24M; 57T 11H; 12A; 51A; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
744; 76U; 82J; 83P;
BEC; BEO
346X e1*2001/116*0144*.., 141 205/55R16 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
e1*98/14*0144*.. 51A; 71K; 723; 729;
73C; 74D; 76U; 82J;
83P; BEC; BEO
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 195/60R16 11A; 24J; 248; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
52J 12A; 51A; 71K; 723;
205/55R16 91 11A; 24J; 248; 51J 73C; 74D; 76U; 82J;
205/60R16 11A; 24J; 248; 270; 83P; BEO
51G
215/55R16 93 11A; 24J; 244; 51J
215/60R16 95 11A; 24J; 244; 270;
51J
225/50R16 92 11A; 24C; 244; 51J
225/55R16 95 11A; 24C; 244; 270;
51J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 18-00228-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: FH7060
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024
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Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 195/60R16 11A; 24J; 248; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
52J 12A; 51A; 71K; 723;
205/55R16 91 11A; 24J; 248; 51J 73C; 74D; 76U; 82J;
205/60R16 11A; 24J; 248; 270; 83P; BEO
51G
215/55R16 93 11A; 24J; 244; 51J
215/60R16 95 11A; 24J; 244; 270;
51J
225/50R16 92 11A; 24C; 244; 51J
225/55R16 95 11A; 24C; 244; 270;
51J
Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 195/60R16 11A; 24J; 248; 51G; ab
52J e1*2007/46*0563*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 11A; 24J; 248; 51J 12A; 51A; 71K; 723;
205/60R16 11A; 24J; 248; 270; 73C; 74D; 76U; 82J;
51G 83P; BEO
215/55R16 93 11A; 24J; 244; 51J
§22 52060*01
215/60R16 95 11A; 24J; 244; 270;
51J
225/50R16 92 11A; 24C; 244; 51J
225/55R16 95 11A; 24C; 244; 270;
51J
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 18-00228-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: FH7060
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
§22 52060*01
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 18-00228-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: FH7060
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 52060*01
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 18-00228-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: FH7060
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
§22 52060*01
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
82J) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 18-00228-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060
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Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024
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83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
BEC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 325 mm
(Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
§22 52060*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 18-00228-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060
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Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: BMW 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52060*01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 18-00228-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: FH7060
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 370 30 HA
§22 52060*01
27H x = 280 y = 370 8 HA
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 7 J x 16 EH2+
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§22 52060*01
special wheels for passenger cars 7 J x 16 EH2+
Genehmigungsnummer: 52060*01
Approval number:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
MAK S.p.A.
IT-25013 Carpenedolo (BS)
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
FH7060
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 52060*01
Approval number:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§22 52060*01
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV SÜD Auto Service GmbH
DE-80686 München
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
22.05.2024
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
18-00228-CX-GBM-01
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 52060*01
Approval number:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1-4
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
conditions.
§22 52060*01
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 52060*01
Approval number:
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval is extended
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Aktualisierung des Verwendungsbereiches
Update of the range of application
Aktualisierung der Ausführungen
Update of the versions
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 31.05.2024
Date:
§22 52060*01
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
Anlagen:
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Nummer der Genehmigung: 52060*01
Approval No.
Ausgabedatum: 24.07.2018 letztes Änderungsdatum: 31.05.2024
Date of issue: last date of amendment:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
Test report(s) No.: Date
366-0201-18-MURD 06.07.2018
18-00228-CX-GBM-01 22.05.2024
Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
Information document No.: Date
§22 52060*01
FH7060 21.05.2018
FH7060 03.05.2024
Liste der Änderungen: Datum:
List of modifications: Date
Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes
See item V.5. of the test report
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 52060*01
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 52060
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 52060*01
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 52060*01
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
§22 52060*01
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.