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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     1 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    51R7805
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                Ronal
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           51R7805.111
               Radausführungskennz.:                                    51R7805.111
               Radgröße:                                                  8Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 47457*12




               Mittenlochdurchmesser:                                    72,50 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        930 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2250 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M12x1,5,                        ZPS5X3256 120 Nm
                               Schaftlänge 36 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,25,                       ZPS5X3301 140 Nm
                               Schaftlänge 37 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZPS5X3255 140 Nm
                               Schaftlänge 41 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M12x1,5,                        ZPS5X3256 110 Nm
                               Schaftlänge 36 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     2 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               182                            e1*2001/116*0352*..
               1C                             e1*2007/46*0277*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 240     BMW 1er                 205/45R17                                  A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio)         M00) N215)                                 BF1)

                                                        205/50R17
                                                        A01) K03) K04) M00) N215)

                                                        215/45R17
                                                        N225)

                                                        225/45R17
                                                        A01) K03) K04)

                                                        235/40R17
                                                        A01) K03) K04)
§22 47457*12




                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                                        vorne               hinten
                                                        205/50R17           225/45R17             A01) bis A10)
                                                        K03) M00)           K04)                  BF1) V00)
                                                        215/45R17           235/40R17             A01) bis A10)
                                                                            K04)                  BF1) V00)
                                                        215/45R17           245/40R17             A01) bis A10)
                                                                            K04) K64)             BF1) V00)
                                                        225/45R17           245/40R17             A01) bis A10)
                                                        K03)                K04) K64)             BF1) V00)

               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               187                               e1*2001/116*0287*..
               1K2                               e1*2007/46*0273*..
               1K4                               e1*2007/46*0283*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 195      BMW 1er                    205/50R17                               A01) bis A10)
                               (3türig, 5türig; beim      M00)                                    BF1) K03)
                               Typ 1K2 bis
                               Genehmigungs-Nr.           215/45R17
                               e1*2007/46*0273*03;
                               beim Typ 1K4 bis           225/45R17
                               Genehmigungs-Nr.
                               e1*2007/46*0283*03)        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                          vorne               hinten
                                                          205/50R17           225/45R17           A01) bis A10)
                                                          K03) M00)                               BF1) V00)
                                                          215/45R17           235/40R17           A01) bis A10)
                                                          K03)                K04) K57)           BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     3 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               1K2                               e1*2007/46*0273*..
               1K4                               e1*2007/46*0283*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               235 bis 250     BMW 1er, 1er xDrive        205/45R17 M+S                         A02) bis A10)
                               (3türig, 5türig; beim      M00)                                  A94) BF2) EF0)
                               Typ 1K2 ab
                               Genehmigungs-Nr.           205/50R17 M+S
                               e1*2007/46*0273*04;        M00)
                               beim Typ 1K4 ab
                               Genehmigungs-Nr.           215/45R17 M+S
                               e1*2007/46*0283*04)
                                                          225/40R17 M+S
                                                          A01) G01)

                                                        225/45R17 M+S
§22 47457*12




               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               1K2                               e1*2007/46*0273*..
               1K4                               e1*2007/46*0283*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 175      BMW 1er, 1er xDrive        205/45R17                             A02) bis A10)
                               (3türig, 5türig; beim      M00) N215)                            A94) BF2) EF0)
                               Typ 1K2 ab
                               Genehmigungs-Nr.           205/45R17 M+S
                               e1*2007/46*0273*04;        M00) W215)
                               beim Typ 1K4 ab
                               Genehmigungs-Nr.           205/50R17
                               e1*2007/46*0283*04)        M00) N215)

                                                        205/50R17 M+S
                                                        M00) W215)

                                                        215/45R17
                                                        N225)

                                                        215/45R17 M+S
                                                        W225)

                                                        225/45R17
                                                        N235)

                                                        225/45R17 M+S

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne               hinten
                                                        215/45R17           235/40R17           A01) bis A10)
                                                        N225)               A94) K04) N245)     BF2) EF0) V00)
                                                        225/45R17           245/40R17           A01) bis A10)
                                                                            K04)                BF2) EF0) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     4 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               1C                              e1*2007/46*0277*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 185     BMW 2er, 2er xDrive      205/45R17                              A02) bis A10)
                               (Serie bis               ER1) M00) T88)                         A94) BF2)
                               einschließlich 17 Zoll
                               Sommerbereifung)         205/50R17
                                                        M00)

                                                       215/45R17

                                                       225/40R17
                                                       A01) G01) K04)

                                                       225/45R17
                                                       A01) K04)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
§22 47457*12




                                                       vorne               hinten
                                                       205/45R17           225/40R17           A01) bis A10)
                                                       M00)                A94) K04)           BF2) V00)
                                                       205/50R17           225/45R17           A01) bis A10)
                                                       M00)                A94) K04)           BF2) V00)
                                                       215/45R17           235/40R17           A01) bis A10)
                                                                           A94) K04)           BF2) V00)
                                                       225/45R17           245/40R17           A01) bis A10)
                                                                           K04)                BF2)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               1C                              e1*2007/46*0277*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               240 bis 250     BMW 2er, 2er xDrive,     205/45R17 M+S                          A02) bis A10)
                               M235i, M240i, M235i      M00) T88)                              A94) BF2) EF0)
                               xDrive, M240i xDrive
                               (Serie ab 18 Zoll        205/50R17 M+S
                               Sommerbereifung)         M00)

                                                       215/45R17 M+S

                                                       225/45R17 M+S
                                                       A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     5 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               346C                            e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
               346K                            e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
               346L                            e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
               346R                            e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
               346X                            e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 142      BMW 3er                  205/45R17                              A02) bis A10)
                               (außer 330i, 330d)       A94a) ER1) M00) T88)                   BF1)

                                                       205/50R17
                                                       M00)

                                                       215/45R17
                                                       A94a)

                                                       225/45R17
§22 47457*12




                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       225/45R17           245/40R17           A02) bis A10)
                                                                                               BF1) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               346C                          e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
               346L                          e1*98/14*0097*..
               346R                          e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
               346X                          e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               135 bis 170     BMW 3er                205/45R17                                A02) bis A10)
                               (330i, 330d)           A94a) M00) T88)                          BF1)

                                                       205/50R17
                                                       M00)

                                                       215/45R17
                                                       A94a)

                                                       225/45R17

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       225/45R17           245/40R17           A02) bis A10)
                                                                                               BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     6 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X83                           e1*2001/116*0249*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200     BMW X3                 215/60R17                          A01) bis A10)
                                                      M00) N225)                         BF3) K01)

                                                       215/60R17 M+S
                                                       M00)

                                                       225/55R17
                                                       N235)

                                                       235/55R17


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R/C                            e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
§22 47457*12




               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 142      BMW Z3                  205/50R17                         A02) bis A10)
                               (Fahrzeugbreite 1692    M00) N215)                        BF1) E42)
                               mm)
                                                       215/45R17
                                                       N225)

                                                       225/45R17

                                                       235/40R17
                                                       A01) K01) K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R/C                            e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 170     BMW Z3                  215/45R17                         A02) bis A10)
                               (Fahrzeugbreite 1740    N225)                             BF4) E43)
                               mm)
                                                       225/45R17

                                                       235/40R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     7 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               UKL/X                          e1*2007/46*0496*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 140      Mini Countryman, Mini 205/50R17                                 A01) bis A10)
                               Countryman Allrad       A93a) K04) M00)                         BF2) EF0) K01)

                                                       205/55R17
                                                       K04) M00)

                                                       215/50R17
                                                       K04) M00)

                                                       225/45R17
                                                       A93a) K04)

                                                       225/50R17
                                                       K02)
§22 47457*12




                                                       235/45R17
                                                       K04)

                                                       245/45R17
                                                       K02)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       225/50R17           245/45R17           A01) bis A10)
                                                       K01)                K02)                BF2) EF0) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               UKL/X                         e1*2007/46*0496*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               160             Mini Countryman John 205/50R17 M+S                              A01) bis A10)
                               Cooper Works           A93a) K04) M00)                          BF2) K01)

                                                       205/55R17 M+S
                                                       K04) M00)

                                                       215/50R17 M+S
                                                       K04) M00)

                                                       225/45R17 M+S
                                                       A93a) K04)

                                                       225/50R17 M+S
                                                       K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     8 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               UKL-C/X                          e1*2007/46*0563*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 140      Mini Paceman              205/55R17                         A01) bis A10)
                               (Frontantrieb, Allrad)    M00)                              BF2) K01) K04)

                                                        215/50R17
                                                        K85) M00)

                                                        215/55R17
                                                        K84) K85) M00)

                                                        225/50R17
                                                        K85)

                                                        245/45R17
                                                        K85)
§22 47457*12




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               UKL-C/X                       e1*2007/46*0563*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               160             Mini Paceman John      205/55R17 M+S                        A01) bis A10)
                               Cooper Works           M00)                                 BF2) K01) K04)

                                                        215/50R17 M+S
                                                        K85) M00)

                                                        215/55R17 M+S
                                                        GB4) K84) K85) M00)

                                                        225/50R17 M+S
                                                        K85)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     9 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
§22 47457*12




               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                      werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                      Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 36 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3256
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     10 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 37 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3301
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 41 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3255
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 36 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3256
                      Anzugsmoment: 110 Nm
§22 47457*12




               E42)   Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).

               E43)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1260 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                      den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GB4)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R19 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     11 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
§22 47457*12




                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K57)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      auszuschneiden.

               K64)   An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
                      Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
                      entsprechend zu kürzen.

               K84)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf eine
                         Restbreite von 5mm zu kürzen,
                      • die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
                      • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und
                         klebend zu befestigen.

               K85)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
                         eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
                      • die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
                      • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und
                         klebend zu befestigen.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                      Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
                      ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                      Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     12 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
§22 47457*12




                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                      eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 30 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 20.12.2024
						
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