TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2024-AT-AUT-EX-0-000859
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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T E I L E G U T A C HT E N
TGA-Art: 13.1
366-0414-23-WIRD-TG
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH
D-72654 Neckartenzlingen
Art: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+
Typ: Y2331D 8.5J X 19
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XI X StV ZO die Abnahme des Ein -
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraft fahrzeugverkehr oder durch einen Kraft fahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute
gültigen Vorschrift en der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+ Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 01.03.2024
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Weitere Hinweise
Die Kombination unterschiedlicher Radausführungen dieses Radtyps Y2331D 8.5J X 19 ist, sofern nicht explizit
ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den Verwendungs bereic hen bzgl. der
Rad-./Reifenkombinationen zu beachten!
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm / in mm tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl in mm in kg in mm Datum
510840634 Y2331D 8.5J X 19 5/108 Ø73,1 - Ø63,4 108/5 63,4 40 750 2364 09/23
ET40
510840634 Y2331D 8.5J X 19 5/108 Ø73,1 - Ø63,4 108/5 63,4 40 800 2200 09/23
ET40
510840634DS05 Y2331D 8.5J X 19 5/108 BCF10208 108/5 63,4 35 750 2364 09/23
ET40
510840634DS05 Y2331D 8.5J X 19 5/108 SCC 10208 5mm 108/5 63,4 35 800 2200 09/23
ET40
510840731 Y2331D 8.5J X 19 5/108 ohne 108/5 73,1 40 800 2200 09/23
ET40
511243571 Y2331D 8.5J X 19 5/112 Ø73,1 - Ø57,1 112/5 57,1 43 765 2297 09/23
ET43
511243571 Y2331D 8.5J X 19 5/112 Ø73,1 - Ø57,1 112/5 57,1 43 800 2200 09/23
ET43
511243571DS05 Y2331D 8.5J X 19 5/112 BCF22028 112/5 57,1 38 765 2297 09/23
ET43
511243571DS05 Y2331D 8.5J X 19 5/112 BCF22028 112/5 57,1 38 800 2200 09/23
ET43
511243571DS10 Y2331D 8.5J X 19 5/112 BCF22029 112/5 57,1 33 765 2297 09/23
ET43
511243571DS10 Y2331D 8.5J X 19 5/112 BCF22029 112/5 57,1 33 800 2200 09/23
ET43
511243665 Y2331D 8.5J X 19 5/112 Ø73,1 - Ø66,5 112/5 66,5 43 740 2394 09/23
ET43
511243665 Y2331D 8.5J X 19 5/112 Ø73,1 - Ø66,5 112/5 66,5 43 760 2327 09/23
ET43
511243665 Y2331D 8.5J X 19 5/112 Ø73,1 - Ø66,5 112/5 66,5 43 790 2223 09/23
ET43
511243665 Y2331D 8.5J X 19 5/112 Ø73,1 - Ø66,5 112/5 66,5 43 800 2200 09/23
ET43
511243665DS05 Y2331D 8.5J X 19 5/112 BCF22022 112/5 66,5 38 760 2327 09/23
ET43
511243665DS05 Y2331D 8.5J X 19 5/112 BCF22022 112/5 66,5 38 780 2260 09/23
ET43
511243665DS05 Y2331D 8.5J X 19 5/112 BCF22022 112/5 66,5 38 800 2200 09/23
ET43
511243665DS10 Y2331D 8.5J X 19 5/112 BCF22023 112/5 66,5 33 740 2394 09/23
ET43
511243665DS10 Y2331D 8.5J X 19 5/112 BCF22023 112/5 66,5 33 760 2327 09/23
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+ Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 01.03.2024
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ET43
511243665DS10 Y2331D 8.5J X 19 5/112 BCF22023 112/5 66,5 33 780 2260 09/23
ET43
511243665DS10 Y2331D 8.5J X 19 5/112 BCF22023 112/5 66,5 33 800 2200 09/23
ET43
511243665DS15 Y2331D 8.5J X 19 5/112 BCF22024 112/5 66,5 28 740 2394 09/23
ET43
511243665DS15 Y2331D 8.5J X 19 5/112 BCF22024 112/5 66,5 28 750 2364 09/23
ET43
511243665DS15 Y2331D 8.5J X 19 5/112 BCF22024 112/5 66,5 28 780 2260 09/23
ET43
511243665DS15 Y2331D 8.5J X 19 5/112 BCF22024 112/5 66,5 28 800 2200 09/23
ET43
511243731 Y2331D 8.5J X 19 5/112 ohne 112/5 73,1 43 800 2200 09/23
ET43
5114343561 Y2331D 8.5J X 19 Ø73,1 - Ø56,1 114,3/5 56,1 43 770 2284 09/23
5/114,3 ET43
5114343561 Y2331D 8.5J X 19 Ø73,1 - Ø56,1 114,3/5 56,1 43 800 2200 09/23
5/114,3 ET43
5114343601 Y2331D 8.5J X 19 Ø73,1 - Ø60,1 114,3/5 60,1 43 800 2200 09/23
5/114,3 ET43
5114343661 Y2331D 8.5J X 19 Ø73,1 - Ø66,1 114,3/5 66,1 43 780 2260 09/23
5/114,3 ET43
5114343661 Y2331D 8.5J X 19 Ø73,1 - Ø66,1 114,3/5 66,1 43 800 2200 09/23
5/114,3 ET43
5114343671 Y2331D 8.5J X 19 Ø73,1 - Ø67,1 114,3/5 67,1 43 770 2284 09/23
5/114,3 ET43
5114343671 Y2331D 8.5J X 19 Ø73,1 - Ø67,1 114,3/5 67,1 43 800 2200 09/23
5/114,3 ET43
512042726 Y2331D 8.5J X 19 5/120 ohne 120/5 72,6 42 800 2200 09/23
ET42
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : JMS-Fahrzeugteile GmbH
:
: D-72654 Neckartenzlingen
Handelsmarke : BARRACUDA
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 11 kg
I.2. Radanschluss
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 510840731:
: Außenseite : Innenseite
Handelsmarke : -- : BARRACUDA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+ Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 01.03.2024
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Radtyp : -- : Y2331D 8.5J X 19
Radgröße : -- : 8.5J X 19 EH2+
Einpreßtiefe : -- : ET40
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 09/23
Weitere Kennzeichnung : -- : VIA
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0414-23-W IRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
19.01.2024.
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht 42SG0075-01 18.11.2010 TÜV RHEINLAND
DS
Technischer Bericht 713191885-00 04.11.2020 TÜV SÜD Product Service GmbH
DS
Technischer Bericht 366-0414-23-WIRD-TB 19.01.2024 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+ Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 01.03.2024
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Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 7 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungs verfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+ Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 01.03.2024
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V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 FORD, JAGUAR, 510840634DS05; 35 01.03.2024 liegt bei
Jaguar Land Rover Limited, 510840634DS05
JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB),
LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO
CAR CORPORATION
2 FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, 510840634; 510840634 40 01.03.2024 liegt bei
Jaguar Land Rover Limited,
JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB),
LAND ROVER (GB), POLESTAR
PERFORMANCE AB, Smart Automobile
Co., Ltd., VOLVO, VOLVO CAR
CORPORATION
3 AUDI, AUDI AG, FORD, MG, 511243571DS10; 33 01.03.2024 liegt bei
QUATTRO GmbH, SEAT, 511243571DS10
SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
4 AUDI, AUDI AG, BENTLEY, FORD, MG, 511243571DS05; 38 01.03.2024 liegt bei
QUATTRO GmbH, SEAT, 511243571DS05
SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
5 AUDI, AUDI AG, MG, QUATTRO GmbH, 511243571; 511243571 43 01.03.2024 liegt bei
SEAT, SEAT, S.A., SKODA,
VOLKSWAGEN
6 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, 511243665DS15; 28 01.03.2024 liegt bei
BMW, BMW AG, DAIMLER, 511243665DS15;
DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, 511243665DS15;
DAIMLER (D), DB, MERCEDES, 511243665DS15
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ,
Nissan International S. A., QUATTRO
GmbH, SSANGYONG, VOLKSWAGEN
7 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, 511243665DS10; 33 01.03.2024 liegt bei
BMW, BMW AG, DAIMLER, 511243665DS10;
DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, 511243665DS10;
DAIMLER (D), DB, MERCEDES, 511243665DS10
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ,
Nissan International S. A., QUATTRO
GmbH, SSANGYONG, VOLKSWAGEN
8 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, 511243665DS05; 38 01.03.2024 liegt bei
BMW AG, DAIMLER, DAIMLER 511243665DS05;
BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER 511243665DS05
(D), DB, MERCEDES, MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ, Nissan International
S. A., QUATTRO GmbH, Ssangyong
Motor Co., Ltd.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+ Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 01.03.2024
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9 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, 511243665; 511243665; 43 01.03.2024 liegt bei
BMW AG, DAIMLER, DAIMLER 511243665; 511243665
BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER
(D), DB, MERCEDES-BENZ, Nissan
International S. A., QUATTRO GmbH,
Ssangyong Motor Co., Ltd.
10 FUJI HEAVY IND.(J), SUBARU, 5114343561; 5114343561 43 01.03.2024 liegt bei
SUBARU CORPORATION
11 SUZUKI, TOYOTA, 5114343601 43 01.03.2024 liegt bei
Toyota Motor Europe NV/SA,
TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
12 NISSAN EUROPE (F), 5114343661; 5114343661 43 01.03.2024 liegt bei
Nissan International S. A.,
RENAULT
13 HYUNDAI, 5114343671; 5114343671 43 01.03.2024 liegt bei
HYUNDAI Assan Otomotiv
Sanayi, Hyundai Motor Company,
HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI
MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR
EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA,
KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor
Corporation, Mazda Motor Logistics
Europe
14 BMW AG 512042726 42 01.03.2024 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Fleischer
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
Wien, 01.03.2024
HOT
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG
ANLAGE: 14 Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 01.03.2024
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Fahrzeughersteller BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
512042726 Y2331D 8.5J X 19 5/120 ohne 72,6 800 2200 09/23
ET42
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : Z85; 346X; 560X; 346K; 346C; 346L; 346R
Zubehör : Nabenkappe: C136+BARRACUDA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör : Nabenkappe: C136+BARRACUDA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1C; UKL-C/X; UKL/X; UKL-N1
Zubehör : Nabenkappe: C136+BARRACUDA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83
Zubehör : Nabenkappe: C136+BARRACUDA
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
120 Nm für Typ : Z85; 560X
140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG
ANLAGE: 14 Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 01.03.2024
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Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/45R19 99 GC0; 57E 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R19 98 57E; 993 12A; 51A; 71C; 71K;
255/40R19 96 GC0; 24J; 24M; 994 721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: BMW Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/35R19 84W 57E; 585 Cabrio; Coupe;
235/35R19 87 21L; 57E; 671 10B; 11G; 11H; 11K;
255/30R19 91 24M; 57F; 585; 671 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 225/35R19 88Y 245; 248; 26P; 5FM BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 225/35R19 96Y 245; 248; 26P BMW 1er (F21 2012);
245/30R19 89 GA0; 22M; 244; 247; Ab
27H; 57F e1*2007/46*0283*04;
Ab
e1*2007/46*0273*04;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 245/30R19 89Y GA0; 244; 247; 27H; BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 57F BMW 1er (F21 2012);
Ab
e1*2007/46*0283*04;
Ab
e1*2007/46*0273*04;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76B; FKA
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 185 225/35R19 88Y GA0; 245; 248; 26P; 2ER REIHE; ab
5FE e1*2007/46*0277*08;
225/40R19 93 245; 248; 26B; 26N; Cabrio; Coupe;
27H; 54A; 6AE Allradantrieb;
245/30R19 89Y GA0; 244; 247; 57F Heckantrieb;
245/35R19 93 244; 247; 27F; 54A; 10B; 11G; 11H; 11K;
57F; 6AE 12A; 51A; 6AA; 71C;
255/30R19 91W 244; 247; 57F; 6AF 71K; 721; 725; 73C;
74A
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG
ANLAGE: 14 Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 01.03.2024
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 235/35R19 91 21B; 21J; 22B; 22L; Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*.. 24J; 24M; 54A Coupe; Limousine;
346K e1*2001/116*0167*.., 77 - 170 235/35R19 87W 21B; 21J; 24J; 54A; Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0167*.. 57E; 68X 10B; 11G; 11H; 11K;
346L e1*97/27*0097*.., 12A; 51A; 71C; 71K;
e1*98/14*0097*.. 721; 725; 729; 73C;
346R e1*2001/116*0146*.., 74A; 744
e1*98/14*0146*..
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 142 235/35R19 91 21B; 21J; 22L; 24J; Touring;
e1*98/14*0097*.. 54A 10B; 11G; 11H; 11K;
85 - 170 235/35R19 87W 21B; 21J; 24J; 54A; 12A; 51A; 71C; 71K;
57E; 68X 721; 725; 729; 73C;
74A; 744
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 235/35R19 91 24J; 24M; 54A 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*98/14*0144*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/35R19 91Y nur Limousine
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/35R19 88 24C; 244; 270 10B; 11G; 11H; 11K;
225/40R19 89 21P; 24C; 244; 271 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R19 87 21P; 24C; 244; 271 721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 225/35R19 88 24C; 244; 270 10B; 11G; 11H; 11K;
225/40R19 89 21P; 24C; 244; 271 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R19 87 21P; 24C; 244; 271 721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 225/35R19 88 24C; 244; 270 ab
e1*2007/46*0563*01;
225/40R19 89 21P; 24C; 244; 271 10B; 11G; 11H; 11K;
235/35R19 87 21P; 24C; 244; 271 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG
ANLAGE: 14 Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
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nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegut achten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkant en und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm is t eine ausreichende Freigängigkeit der
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am E nde dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 01.03.2024
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 245/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG
ANLAGE: 14 Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 01.03.2024
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
994) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GA0) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 245/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GC0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R19
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG
ANLAGE: 14 Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 01.03.2024
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Hinterachse: 255/40R19
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG
ANLAGE: 14 Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 01.03.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 370 30 HA
27H x = 280 y = 370 8 HA
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG
ANLAGE: 14 Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 01.03.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: BMW 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 01.03.2024
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
mit Änderung
DS 10mm 83-BCF22024-J-00 01.10.2018
DS 10mm 83-BCF22029-J-00 01.10.2018
DS 10mm 83-BCF22023-J-00 01.10.2018
DS 5mm 10208 17.04.2003
DS 5mm 83-BCF22028-J-00 01.10.2018
DS 5mm 83-BCF22028-J-00 01.10.2018
Radzeichnung Y2331D-1985-TUV-20231213 13.12.2023
Technischer Bericht 366-0414-23-WIRD-TB 19.01.2024
Technischer Bericht DS 42SG0075-01 18.11.2010
Technischer Bericht DS 713191885-00 04.11.2020
Zentrierring 57,1 TR.100.000.004.B 11.01.2010
Zentrierring 60,1 TR.100.000.007.B 11.01.2010
Zentrierring 63,4 TR.100.000.008.B 11.01.2010
Zentrierring 66,1 TR.100.000.011.B 11.01.2010
Zentrierring 66,6 TR.100.000.012.B 11.01.2010
Zentrierring 67,1 TR.100.000.013.B 11.01.2010
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 01.03.2024
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zuläs sig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 01.03.2024
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H, 26Q, 26T, 26U, 26V, 27P, 27Q, 27U, 27V
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 01.03.2024
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: Y2331D 8.5J X 19
des Herstellers /Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72654 Neckartenzlingen Datum:
01.03.2024
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschei n /Anbaubestätigung /Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen /Hinweise /Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen
Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht/Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahm e: a.a.S.o.P./Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4
/- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
-
-