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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10           2024-AT-AUT-EX-0-000859
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                      Seite: 1 von 7


                                       T E I L E G U T A C HT E N
                                               TGA-Art: 13.1

                                        366-0414-23-WIRD-TG

Hersteller:                            JMS-Fahrzeugteile GmbH

                                       D-72654 Neckartenzlingen
Art:                                   Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+
Typ:                                   Y2331D 8.5J X 19

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XI X StV ZO die Abnahme des Ein -
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraft fahrzeugverkehr oder durch einen Kraft fahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute
gültigen Vorschrift en der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+                          Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 01.03.2024
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Weitere Hinweise

Die Kombination unterschiedlicher Radausführungen dieses Radtyps Y2331D 8.5J X 19 ist, sofern nicht explizit
ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den Verwendungs bereic hen bzgl. der
Rad-./Reifenkombinationen zu beachten!


I.     Übersicht
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                            Loch-       Mitten- Ein-    zul.    zul.     gültig
                                                                   kreis       loch    preß-   Rad-    Abroll   ab
                 Kennzeichnung             Kennzeichnung           in mm /     in mm tiefe     last    umf.     Fertig.
                 Rad                       Zentrierring            -zahl               in mm   in kg   in mm    Datum
510840634        Y2331D   8.5J X 19 5/108 Ø73,1 - Ø63,4                108/5     63,4     40     750    2364     09/23
                 ET40
510840634        Y2331D   8.5J X 19 5/108 Ø73,1 - Ø63,4                108/5     63,4     40     800    2200     09/23
                 ET40
510840634DS05    Y2331D   8.5J X 19 5/108 BCF10208                     108/5     63,4     35     750    2364     09/23
                 ET40
510840634DS05    Y2331D   8.5J X 19 5/108 SCC 10208 5mm                108/5     63,4     35     800    2200     09/23
                 ET40
510840731        Y2331D   8.5J X 19 5/108 ohne                         108/5     73,1     40     800    2200     09/23
                 ET40
511243571        Y2331D   8.5J X 19 5/112 Ø73,1 - Ø57,1                112/5     57,1     43     765    2297     09/23
                 ET43
511243571        Y2331D   8.5J X 19 5/112 Ø73,1 - Ø57,1                112/5     57,1     43     800    2200     09/23
                 ET43
511243571DS05    Y2331D   8.5J X 19 5/112 BCF22028                     112/5     57,1     38     765    2297     09/23
                 ET43
511243571DS05    Y2331D   8.5J X 19 5/112 BCF22028                     112/5     57,1     38     800    2200     09/23
                 ET43
511243571DS10    Y2331D   8.5J X 19 5/112 BCF22029                     112/5     57,1     33     765    2297     09/23
                 ET43
511243571DS10    Y2331D   8.5J X 19 5/112 BCF22029                     112/5     57,1     33     800    2200     09/23
                 ET43
511243665        Y2331D   8.5J X 19 5/112 Ø73,1 - Ø66,5                112/5     66,5     43     740    2394     09/23
                 ET43
511243665        Y2331D   8.5J X 19 5/112 Ø73,1 - Ø66,5                112/5     66,5     43     760    2327     09/23
                 ET43
511243665        Y2331D   8.5J X 19 5/112 Ø73,1 - Ø66,5                112/5     66,5     43     790    2223     09/23
                 ET43
511243665        Y2331D   8.5J X 19 5/112 Ø73,1 - Ø66,5                112/5     66,5     43     800    2200     09/23
                 ET43
511243665DS05    Y2331D   8.5J X 19 5/112 BCF22022                     112/5     66,5     38     760    2327     09/23
                 ET43
511243665DS05    Y2331D   8.5J X 19 5/112 BCF22022                     112/5     66,5     38     780    2260     09/23
                 ET43
511243665DS05    Y2331D   8.5J X 19 5/112 BCF22022                     112/5     66,5     38     800    2200     09/23
                 ET43
511243665DS10    Y2331D   8.5J X 19 5/112 BCF22023                     112/5     66,5     33     740    2394     09/23
                 ET43
511243665DS10    Y2331D   8.5J X 19 5/112 BCF22023                     112/5     66,5     33     760    2327     09/23




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+                           Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 01.03.2024
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                   ET43
511243665DS10      Y2331D 8.5J X 19    5/112 BCF22023                   112/5    66,5        33   780   2260     09/23
                   ET43
511243665DS10      Y2331D 8.5J X 19    5/112 BCF22023                   112/5    66,5        33   800   2200     09/23
                   ET43
511243665DS15      Y2331D 8.5J X 19    5/112 BCF22024                   112/5    66,5        28   740   2394     09/23
                   ET43
511243665DS15      Y2331D 8.5J X 19    5/112 BCF22024                   112/5    66,5        28   750   2364     09/23
                   ET43
511243665DS15      Y2331D 8.5J X 19    5/112 BCF22024                   112/5    66,5        28   780   2260     09/23
                   ET43
511243665DS15      Y2331D 8.5J X 19    5/112 BCF22024                   112/5    66,5        28   800   2200     09/23
                   ET43
511243731          Y2331D 8.5J X 19    5/112 ohne                       112/5    73,1        43   800   2200     09/23
                   ET43
5114343561         Y2331D 8.5J X 19            Ø73,1 - Ø56,1          114,3/5    56,1        43   770   2284     09/23
                   5/114,3 ET43
5114343561         Y2331D 8.5J X 19            Ø73,1 - Ø56,1          114,3/5    56,1        43   800   2200     09/23
                   5/114,3 ET43
5114343601         Y2331D 8.5J X 19            Ø73,1 - Ø60,1          114,3/5    60,1        43   800   2200     09/23
                   5/114,3 ET43
5114343661         Y2331D 8.5J X 19            Ø73,1 - Ø66,1          114,3/5    66,1        43   780   2260     09/23
                   5/114,3 ET43
5114343661         Y2331D 8.5J X 19            Ø73,1 - Ø66,1          114,3/5    66,1        43   800   2200     09/23
                   5/114,3 ET43
5114343671         Y2331D 8.5J X 19            Ø73,1 - Ø67,1          114,3/5    67,1        43   770   2284     09/23
                   5/114,3 ET43
5114343671         Y2331D 8.5J X 19            Ø73,1 - Ø67,1          114,3/5    67,1        43   800   2200     09/23
                   5/114,3 ET43
512042726          Y2331D 8.5J X 19    5/120 ohne                       120/5    72,6        42   800   2200     09/23
                   ET42
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                       : JMS-Fahrzeugteile GmbH
                                 :
                                 : D-72654 Neckartenzlingen
Handelsmarke                     : BARRACUDA
Korrosionsschutz                 : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                  : ca. 11 kg
I.2.    Radanschluss
siehe Anlage
I.3.    Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 510840731:

                                      : Außenseite                            : Innenseite
Handelsmarke                          : --                                    : BARRACUDA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+                           Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 01.03.2024
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Radtyp                               : --                                     : Y2331D 8.5J X 19
Radgröße                             : --                                     : 8.5J X 19 EH2+
Einpreßtiefe                         : --                                     : ET40
Herstellungsdatum                    : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                              : z.B. 09/23
Weitere Kennzeichnung                : --                                     : VIA
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0414-23-W IRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
19.01.2024.
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum          Technischer Dienst
Technischer Bericht      42SG0075-01                      18.11.2010     TÜV RHEINLAND
DS
Technischer Bericht      713191885-00                     04.11.2020     TÜV SÜD Product Service GmbH
DS
Technischer Bericht      366-0414-23-WIRD-TB              19.01.2024     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+                          Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 01.03.2024
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 7
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 7 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungs verfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+                          Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 01.03.2024
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 6 von 7
V.     Unterlagen und Anlagen:
V.1.   Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                    Ausführung                      ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                       Hinweise
  1 FORD, JAGUAR,                                 510840634DS05;                  35      01.03.2024      liegt bei
                Jaguar Land Rover Limited,        510840634DS05
    JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB),
    LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO
    CAR CORPORATION
  2 FORD, FORD MOTOR, JAGUAR,                     510840634; 510840634            40      01.03.2024      liegt bei
                Jaguar Land Rover Limited,
    JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB),
    LAND ROVER (GB), POLESTAR
    PERFORMANCE AB, Smart Automobile
    Co., Ltd., VOLVO, VOLVO CAR
    CORPORATION
  3 AUDI, AUDI AG, FORD, MG,                      511243571DS10;                  33      01.03.2024      liegt bei
                QUATTRO GmbH, SEAT,               511243571DS10
    SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
  4 AUDI, AUDI AG, BENTLEY, FORD, MG,             511243571DS05;                  38      01.03.2024      liegt bei
                QUATTRO GmbH, SEAT,               511243571DS05
    SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
  5 AUDI, AUDI AG, MG, QUATTRO GmbH,              511243571; 511243571            43      01.03.2024      liegt bei
                SEAT, SEAT, S.A., SKODA,
    VOLKSWAGEN
  6 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG,             511243665DS15;                  28      01.03.2024      liegt bei
                BMW, BMW AG, DAIMLER,             511243665DS15;
    DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG,                511243665DS15;
    DAIMLER (D), DB, MERCEDES,                    511243665DS15
    MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ,
    Nissan International S. A., QUATTRO
    GmbH, SSANGYONG, VOLKSWAGEN
  7 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG,             511243665DS10;                  33      01.03.2024      liegt bei
                BMW, BMW AG, DAIMLER,             511243665DS10;
    DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG,                511243665DS10;
    DAIMLER (D), DB, MERCEDES,                    511243665DS10
    MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ,
    Nissan International S. A., QUATTRO
    GmbH, SSANGYONG, VOLKSWAGEN
  8 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG,             511243665DS05;                  38      01.03.2024      liegt bei
                BMW AG, DAIMLER, DAIMLER          511243665DS05;
    BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER                511243665DS05
    (D), DB, MERCEDES, MERCEDES-AMG,
    MERCEDES-BENZ, Nissan International
    S. A., QUATTRO GmbH, Ssangyong
    Motor Co., Ltd.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+                          Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 01.03.2024
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 7 von 7
  9 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG,             511243665; 511243665;           43      01.03.2024      liegt bei
                BMW AG, DAIMLER, DAIMLER          511243665; 511243665
    BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER
    (D), DB, MERCEDES-BENZ, Nissan
    International S. A., QUATTRO GmbH,
    Ssangyong Motor Co., Ltd.
 10 FUJI HEAVY IND.(J), SUBARU,                   5114343561; 5114343561          43      01.03.2024      liegt bei
                SUBARU CORPORATION
 11 SUZUKI, TOYOTA,                               5114343601                      43      01.03.2024      liegt bei
                Toyota Motor Europe NV/SA,
    TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
 12 NISSAN EUROPE (F),                            5114343661; 5114343661          43      01.03.2024      liegt bei
                Nissan International S. A.,
    RENAULT
 13 HYUNDAI,                                      5114343671; 5114343671          43      01.03.2024      liegt bei
                HYUNDAI Assan Otomotiv
    Sanayi, Hyundai Motor Company,
    HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI
    MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR
    EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA,
    KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor
    Corporation, Mazda Motor Logistics
    Europe
 14 BMW AG                                        512042726                       42      01.03.2024      liegt bei


V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Fleischer

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
Wien, 01.03.2024
HOT




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG

ANLAGE: 14                                                          Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 01.03.2024
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 11

                  Fahrzeughersteller           BMW AG




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 1/2 J X 19 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung          Kennzeichnung             in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                    Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
512042726           Y2331D 8.5J X 19 5/120 ohne                           72,6                     800      2200    09/23
                    ET42
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : BMW AG
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : Z85; 346X; 560X; 346K; 346C; 346L; 346R
Zubehör                                   : Nabenkappe: C136+BARRACUDA


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 1K4; 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör                                   : Nabenkappe: C136+BARRACUDA


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 1C; UKL-C/X; UKL/X; UKL-N1
Zubehör                                   : Nabenkappe: C136+BARRACUDA


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : X83
Zubehör                                   : Nabenkappe: C136+BARRACUDA


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 100 Nm   für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                            120 Nm   für Typ : Z85; 560X
                                            140 Nm   für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C
                                            140 Nm   ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG

ANLAGE: 14                                                        Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 01.03.2024
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 2 von 11
Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/45R19 99           GC0; 57E               10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/40R19 98           57E; 993               12A; 51A; 71C; 71K;
                                           255/40R19 96           GC0; 24J; 24M; 994     721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/35R19 84W          57E; 585               Cabrio; Coupe;
                                           235/35R19 87           21L; 57E; 671          10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/30R19 91           24M; 57F; 585; 671     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 225/35R19 88Y            245; 248; 26P; 5FM     BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..          225/35R19 96Y            245; 248; 26P          BMW 1er (F21 2012);
                                         245/30R19 89             GA0; 22M; 244; 247;    Ab
                                                                  27H; 57F               e1*2007/46*0283*04;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2007/46*0273*04;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A
1K2           e1*2007/46*0273*..    70 - 250 245/30R19 89Y        GA0; 244; 247; 27H;    BMW 1er (F20 2011);
1K4           e1*2007/46*0283*..                                  57F                    BMW 1er (F21 2012);
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2007/46*0283*04;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2007/46*0273*04;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 76B; FKA

Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 185 225/35R19 88Y           GA0; 245; 248; 26P;    2ER REIHE; ab
                                                                  5FE                    e1*2007/46*0277*08;
                                              225/40R19 93        245; 248; 26B; 26N;    Cabrio; Coupe;
                                                                  27H; 54A; 6AE          Allradantrieb;
                                              245/30R19 89Y       GA0; 244; 247; 57F     Heckantrieb;
                                              245/35R19 93        244; 247; 27F; 54A;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  57F; 6AE               12A; 51A; 6AA; 71C;
                                              255/30R19 91W       244; 247; 57F; 6AF     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG

ANLAGE: 14                                                        Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 01.03.2024
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
346C         e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 235/35R19 91           21B; 21J; 22B; 22L;    Kompakt; Cabrio;
              e1*98/14*0112*..                                    24J; 24M; 54A          Coupe; Limousine;
346K          e1*2001/116*0167*.., 77 - 170   235/35R19 87W       21B; 21J; 24J; 54A;    Stufenheck 4-türig;
              e1*98/14*0167*..                                    57E; 68X               10B; 11G; 11H; 11K;
346L          e1*97/27*0097*..,                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
              e1*98/14*0097*..                                                           721; 725; 729; 73C;
346R          e1*2001/116*0146*..,                                                       74A; 744
              e1*98/14*0146*..
346L          e1*97/27*0097*..,    85 - 142   235/35R19 91        21B; 21J; 22L; 24J;    Touring;
              e1*98/14*0097*..                                    54A                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                    85 - 170 235/35R19 87W        21B; 21J; 24J; 54A;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  57E; 68X               721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 744
346X          e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 235/35R19 91         24J; 24M; 54A          10B; 11G; 11H; 11K;
              e1*98/14*0144*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/35R19 91Y                                 nur Limousine
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/35R19 88            24C; 244; 270          10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/40R19 89            21P; 24C; 244; 271     12A; 51A; 71C; 71K;
                                          235/35R19 87            21P; 24C; 244; 271     721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/35R19 88            24C; 244; 270          10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/40R19 89            21P; 24C; 244; 271     12A; 51A; 71C; 71K;
                                          235/35R19 87            21P; 24C; 244; 271     721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/35R19 88            24C; 244; 270          ab
                                                                                         e1*2007/46*0563*01;
                                              225/40R19 89        21P; 24C; 244; 271     10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/35R19 87        21P; 24C; 244; 271     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb


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                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 01.03.2024
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                                                                                                     Seite: 4 von 11
       nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
       der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
       Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
       es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
       wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegut achten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkant en und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.



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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 01.03.2024
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm is t eine ausreichende Freigängigkeit der



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      Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am E nde dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R19
                    Hinterachse:                        255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
     einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/40R19
                    Hinterachse:                        245/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R19
                    Hinterachse:                        255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.



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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der       Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
994) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R19
                    Hinterachse:                          285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
     sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
     Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GA0) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/35R19
     Hinterachse: 245/30R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GC0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           235/45R19


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG

ANLAGE: 14                                                        Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 01.03.2024
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 9 von 11
                   Hinterachse:                          255/40R19
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG

ANLAGE: 14                                                        Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 01.03.2024
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                                                                                                   Seite: 10 von 11


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     1C
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0277*..
       Handelsbez.:     BMW 2ER REIHE

       Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250              y = 250                  VA
             26P                      x = 200              y = 200                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 280        y = 370           30                 HA
             27H                   x = 280        y = 370            8                 HA
             26J                   x = 250        y = 250           30                 VA
             26N                   x = 250        y = 250            8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG

ANLAGE: 14                                                        Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 01.03.2024
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 11 von 11

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     1K4
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:     BMW 1ER REIHE

       Variante(n):     Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 220              y = 270                  HA
             27I                      x = 170              y = 240                  HA
             26B                      x = 190              y = 220                  VA
             26P                      x = 140              y = 170                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 220        y = 270            8                 HA
             26J                   x = 190        y = 220           25                 VA
             26N                   x = 190        y = 220            8                 VA
             27F                   x = 220        y = 270           30                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG

ANLAGE: Technische Unterlagen                                  Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 01.03.2024
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                        Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                   mit Änderung
DS 10mm                            83-BCF22024-J-00                          01.10.2018
DS 10mm                            83-BCF22029-J-00                          01.10.2018
DS 10mm                            83-BCF22023-J-00                          01.10.2018
DS 5mm                             10208                                     17.04.2003
DS 5mm                             83-BCF22028-J-00                          01.10.2018
DS 5mm                             83-BCF22028-J-00                          01.10.2018
Radzeichnung                       Y2331D-1985-TUV-20231213                  13.12.2023
Technischer Bericht                366-0414-23-WIRD-TB                       19.01.2024
Technischer Bericht DS             42SG0075-01                               18.11.2010
Technischer Bericht DS             713191885-00                              04.11.2020
Zentrierring 57,1                  TR.100.000.004.B                          11.01.2010
Zentrierring 60,1                  TR.100.000.007.B                          11.01.2010
Zentrierring 63,4                  TR.100.000.008.B                          11.01.2010
Zentrierring 66,1                  TR.100.000.011.B                          11.01.2010
Zentrierring 66,6                  TR.100.000.012.B                          11.01.2010
Zentrierring 67,1                  TR.100.000.013.B                          11.01.2010




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                     Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 01.03.2024
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zuläs sig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                  Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                           Stand: 01.03.2024
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H, 26Q, 26T, 26U, 26V, 27P, 27Q, 27U, 27V




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0414-23-WIRD-TG

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: Y2331D 8.5J X 19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 01.03.2024
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG



      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
 Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
 Für: Leichtmetallrad         Typ: Y2331D 8.5J X 19
 des Herstellers /Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH        D-72654 Neckartenzlingen                    Datum:
 01.03.2024
 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
 Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
 Fahrzeughersteller:          ,                           Fahrzeugtyp:          ,
 Fahrzeug-Ident-Nr.:
 ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
 Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschei n /Anbaubestätigung /Teile-ABE *)
 wurden berücksichtigt.
 Bemerkungen /Hinweise /Auflagen:

 Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen
 Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
 Untersuchungsbericht/Gutachten-Nr.:                            Unterschrift u. Name
 Ort u. Datum der Abnahm e:                                     a.a.S.o.P./Prüf-Ing.



                                            Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
 B     -          2.1             2.2               L       -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T    -
 J                            4                     18      -                          19     -
 E                                      3           20      -                            G    -
D.1    -                                            12      -            13     -                      Q       -
                                                    V.7     -            F.1    -                   F.2        -
       -                                            7.1     -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                            8.1     -            8.2    -                   8.3        -
       -                                            U.1     -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                            O.1     -            O.2    -                 S.1      -       S.2       -
 2     -                                           15.1     -
                                                   15.2     -
 5
                                                   15.3     -
V.9    -                                            R       -                                                      11    -
14                                                  K       -
P.3    -                                            6       -                  17    -            16       -
10     -      14.1                P.1   -           21      -
       -
       -
22     -
       -
       -
						
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