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							                Gutachten 366-0046-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100345
                ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                               Radtyp: ASE9M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 19.12.2025
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                                Fahrzeughersteller              BMW, BMW AG




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 9 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                        Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
                ASE9M9BP35X726          PCD120 ET35            ohne                        72,6                   1035      2486    10/25
                ASE9M9SA35X726          PCD120 ET35            ohne                        72,6                   1035      2486    10/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 100345*00




                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW, BMW AG
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 390L; 3K; 560X; 3K-N1
                Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJB1


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : X3; X-N1; (Nur BMW X3, BMWX4)
                Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBC


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
                Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBC


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
                Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBC




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0046-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100345
                ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                               Radtyp: ASE9M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 19.12.2025
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                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 1C; UKL-C/X; 3C; UKL/X; 3-V; UKL-N1
                Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBC


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                             Typ : X83
                Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJB4


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm   für Typ : 3K; 3K-N1; 390L; 560X
                                                             140 Nm   für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C; 3C; 3-V
                                                             140 Nm   ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3
                                                             140 Nm   ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 3K; 3K-N1; 3L
                Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 245/45R19 98    GAE; 11A; 245; 248                 BMW X3; BMW X4;
                                                          255/40R19 96W   CF2; 11A; 244; 245;                Allradantrieb;
                                                                          994                                Heckantrieb;
                                                          255/45R19 100   CF3; 11A; 244; 245                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          275/40R19 101   GAE; 11A; 244; 27I;                12A; 51A; 573; 7AJ;
                                                                          57F                                7BD; 7NM; 71C; 71K;
§22 100345*00




                                                                                                             721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                             77E; FKA; 4DA; 4DL

                Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X3, X4)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/45R19 98               GAE; 11A; 245; 248      BMW X3; BMW X4;
                                                          255/40R19 96W              CF2; 11A; 244; 245;     Allradantrieb;
                                                                                     994                     Heckantrieb;
                                                                 255/45R19 100       CF3; 11A; 244; 245      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 275/40R19 101       GAE; 11A; 244; 27I;     12A; 51A; 573; 7BD;
                                                                                     57F                     71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74C; 77E; FKA;
                                                                                                             4DA

                Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/45R19 99              GC0; 11A; 24J; 57E      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/40R19 98              11A; 24J; 57E; 993      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           255/40R19 96              GC0; 11A; 24J; 24M;     721; 725; 73C; 74C;
                                                                                     994                     77E; FKA
                                                                 275/35R19 96W       11A; 24D; 57F; 993




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0046-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100345
                ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                           Radtyp: ASE9M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.12.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 185 225/35R19 88Y          GA0; 11A; 241; 244;     2ER REIHE; ab
                                                                                 246; 247; 26B; 26N;     e1*2007/46*0277*08;
                                                                                 27H; 5FE                Cabrio; Coupe;
                                                             225/40R19 93        11A; 241; 244; 246;     Allradantrieb;
                                                                                 247; 26B; 26J; 27F;     Heckantrieb;
                                                                                 54A; 6AE                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/35R19 91W       11A; 241; 244; 246;     12A; 51A; 6AA; 7NM;
                                                                                 247; 26B; 26J; 27F;     71C; 71K; 721; 725;
                                                                                 6AF
                                                             245/30R19 89Y       GA0; 11A; 244; 247;     73C; 74C; 77E; FKA;
                                                                                 27H; 57F                4DL
                                                             245/35R19 93        11A; 244; 247; 27F;
                                                                                 54A; 57F; 6AE
                                                             255/30R19 91W       11A; 24D; 27F; 57F;
                                                                                 6AF
                1C            e1*2007/46*0277*..    240 - 250 225/35R19 88Y      GA0; 11A; 241; 246;     2ER REIHE; ab
                                                                                 26B; 26N; 5FE; 57E      e1*2007/46*0277*08;
                                                             225/40R19 93        11A; 241; 246; 26B;     Cabrio; Coupe;
                                                                                 26J; 57E; 6AE           Allradantrieb;
                                                             245/30R19 89Y       GA0; 11A; 244; 247;     Heckantrieb;
                                                                                 27H; 57F                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             245/35R19 93        11A; 244; 247; 27F;     12A; 51A; 6AA; 7NM;
§22 100345*00




                                                                                 57F; 6AE                71C; 71K; 721; 725;
                                                             255/30R19 91        11A; 24D; 27F; 57F;     73C; 74C; 77E; FKA;
                                                                                 6AF                     4DL

                Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen  Auflagen
                3K           e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 225/40R19 89Y           GA4; 57E            BMW 3er (F31) ab
                                                                                                     2012;
                3K-N1         e24*2007/46*0022*..            225/40R19 93Y       11A; 248            Ab
                                                             235/35R19 91Y       11A; 24J; 248; 27I; e24*2007/46*0022*03;
                                                                                 5GG                 Ab
                                                                                                     e1*2007/46*0315*06;
                                                             255/35R19 92Y       GA4; 11A; 22M; 22P; Allradantrieb;
                                                                                 244; 247; 27B; 27H; Heckantrieb;
                                                                                 57F
                                                             265/30R19 93        11A; 22M; 22Q; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 247; 27B; 27F; 57F; 12A; 51A; 512; 6AA;
                                                                                 68X
                                                             275/30R19 92Y       11A; 22L; 22Q; 24D; 7NM; 71C; 71K; 721;
                                                                                 27B; 27F; 57F; 676; 725; 73C; 74C; 77E;
                                                                                 68R
                                                                                                     FKA; 4DL




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0046-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100345
                ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                           Radtyp: ASE9M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 21
                Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen  Auflagen
                3L           e1*2007/46*0314*.. 85 - 265 225/40R19 93            GA4; 11A; 248       BMW 3er (F30) ab
                                                                                                     2012;
                                                             235/35R19 91Y       11A; 24J; 248; 27I; Ab
                                                                                 5GG                 e1*2007/46*0314*05;
                                                                                                     inkl. 330e
                                                             255/35R19 92        GA4; 11A; 22M; 22P; iPerformance;
                                                                                 244; 247; 27B; 27H; Limousine; Stufenheck;
                                                                                 57F; 6AA            Allradantrieb;
                                                             265/30R19 93        11A; 22M; 22Q; 244; Heckantrieb;
                                                                                 247; 27B; 27F; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 6AA; 68X            12A; 51A; 573; 7NM;
                                                                                                     71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                     73C; 74C; 77E; FKA;
                                                                                                     4DL
                3-V           e1*2007/46*0559*..   100 - 265 235/40R19 96        XFD; 67H            ab
                                                                                                     e1*2007/46*0559*01;
                                                             235/45R19 99        CC6; 67K            Allradantrieb;
                                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AA; 7NM;
                                                                                                     71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                     73C; 74C; 77E; 4DL
§22 100345*00




                3K            e1*2007/46*0315*..  85 - 225   225/35R19   88      57E; 670; 673       Nur bis
                3K-N1         e24*2007/46*0022*..            225/35R19   88                          e1*2007/46*0315*05;
                390L          e1*2001/116*0308*..            235/35R19   87Y     57E; 676; 68X       Facelift ab September
                                                             235/35R19   91                          2008; Nur bis
                                                             255/30R19           11A; 22I; 57F; 673  e24*2007/46*0022*02;
                                                             265/30R19   89Y     11A; 22I; 57F; 670; Ab
                                                                                 68X                 e1*2001/116*0308*09;
                                                             275/30R19 92        11A; 22B; 57F; 676  Touring; Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                     74C; 77E; 83P; 97K;
                                                                                                     4DL
                3K            e1*2007/46*0315*..  85 - 225   225/35R19   88                          Nur bis
                3K-N1         e24*2007/46*0022*..            225/35R19   88      57E; 670; 673       e1*2007/46*0315*05;
                390L          e1*2001/116*0308*..            235/35R19   87Y     57E; 676; 68X       Facelift ab September
                                                             235/35R19   91                          2008; Nur bis
                                                             255/30R19           11A; 22I; 57F; 673  e24*2007/46*0022*02;
                                                             265/30R19   89Y     11A; 22I; 57F; 670; Ab
                                                                                 68X                 e1*2001/116*0308*09;
                                                             275/30R19 92        11A; 22B; 57F; 676  Limousine;
                                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                     74C; 77E; 83P; 97K;
                                                                                                     4DL




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0046-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100345
                ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                           Radtyp: ASE9M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 21
                Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
                3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/40R19 93W          GA4; 11A; 248       4er Gran Coupe (F36);
                                                          235/35R19 91Y          11A; 245; 248; 27I; ab
                                                                                 68X                 e1*2007/46*0316*10;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                             255/35R19 96        GA4; 11A; 244; 27B; Heckantrieb;
                                                                                 27H; 57F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             265/30R19 93W       11A; 244; 247; 27B; 12A; 51A; 6AA; 7NM;
                                                                                 27F; 57F; 68X       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                     73C; 74C; 77E; FKA;
                                                                                                     4DL
                3C            e1*2007/46*0316*..   100 - 265 225/40R19 93        GA4; 11A; 248       ab
                                                                                                     e1*2007/46*0316*08;
                                                             235/35R19 91        11A; 245; 248; 27I; 4er Coupe (F32);
                                                                                 68X                 Allradantrieb;
                                                             255/35R19 92        GA4; 11A; 244; 27B; Heckantrieb;
                                                                                 27H; 57F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             265/30R19 93        11A; 244; 247; 27B; 12A; 51A; 573; 7NM;
                                                                                 27F; 57F; 68X       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                     73C; 74C; 77E; FKA;
                                                                                                     4DL
                3C            e1*2007/46*0316*..   120 - 265 225/40R19 93Y       GA4; 11A; 248       ab
                                                                                                     e1*2007/46*0316*09;
§22 100345*00




                                                             235/35R19 91Y       11A; 245; 248; 27I; 4er Cabrio (F33);
                                                                                 5GG; 68X            Cabrio; Allradantrieb;
                                                             255/35R19 96        GA4; 11A; 244; 27B; Heckantrieb;
                                                                                 27H; 57F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             265/30R19 93Y       11A; 244; 247; 27B; 12A; 51A; 6AA; 7NM;
                                                                                 27F; 57F; 68X       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                     73C; 74C; 77E; FKA;
                                                                                                     4DL

                Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/35R19 91Y         11A; 24J; 24M           nur Limousine
                                                           245/35R19 93Y         11A; 22I; 24J; 24M      Allradantrieb;
                                                           265/30R19 93Y         11A; 22B; 24D; 57F;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 990                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             275/30R19 92Y       11A; 22B; 24D; 57F;     721; 725; 73C; 74C;
                                                                                 99E                     77E; FKA
                560X          e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 245/35R19 93Y        11A; 24J                nur Kombi
                                                             275/30R19 96        11A; 22I; 24M; 57F;     Allradantrieb;
                                                                                 99E                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                         77E; FKA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0046-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100345
                ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                            Radtyp: ASE9M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.12.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     MINI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                UKL-N1       e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/40R19 89            11A; 21B; 24C; 244;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  247; 272                12A; 51A; 7BD; 71C;
                                                              235/35R19 87        11A; 24C; 244; 247;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                  261; 272                74C; 77E; 4DA

                Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/40R19 89            11A; 21B; 24C; 244;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  247; 272                12A; 51A; 7BD; 71C;
                                                              235/35R19 87        11A; 24C; 244; 247;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                  261; 272                74C; 77E; 4DA

                Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/40R19 89            11A; 21B; 24C; 244;     ab
                                                                                  247; 272                e1*2007/46*0563*01;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/35R19 87        11A; 24C; 244; 247;     12A; 51A; 7BD; 71C;
                                                                                  261; 272                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74C; 77E; 4DA
§22 100345*00




                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslas t des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUM MER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0046-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100345
                ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                            Radtyp: ASE9M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.12.2025
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                       Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                       wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen " Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 100345*00




                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0046-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100345
                ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                            Radtyp: ASE9M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.12.2025
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                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungs verbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 100345*00




                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Hecks chürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0046-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100345
                ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                            Radtyp: ASE9M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§22 100345*00




                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
                     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmes ser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0046-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100345
                ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                           Radtyp: ASE9M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.12.2025
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                57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1120kg.
                5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1230kg.
                670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/35R19
                                    Hinterachse:                          265/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§22 100345*00




                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/35R19
                                    Hinterachse:                          255/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/35R19
                                    Hinterachse:                          275/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinder er (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           235/40R19


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0046-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100345
                ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                            Radtyp: ASE9M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.12.2025
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                                    Hinterachse:                          265/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/45R19
                                    Hinterachse:                        265/40R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/35R19
                                    Hinterachse:                          275/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§22 100345*00




                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/35R19
                                    Hinterachse:                          265/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                     Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
                     einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        225/40R19
                                    Hinterachse:                        245/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröß e
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0046-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100345
                ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                            Radtyp: ASE9M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.12.2025
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                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6AF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/35R19
                                    Hinterachse:                        255/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
§22 100345*00




                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                7AJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 36 23 6 798 726 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                     Vorderachse.
                990) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0046-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100345
                ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                            Radtyp: ASE9M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.12.2025
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                                    Vorderachse:                          235/35R19
                                    Hinterachse:                          265/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderli ch; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/40R19
                                    Hinterachse:                          275/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                994) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 100345*00




                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         255/40R19
                                    Hinterachse:                         285/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         245/35R19
                                    Hinterachse:                         275/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                CC6) Es dürfen nur Reifenfabrikate mit einem maximalen Abrollumfang von 2120 mm verwendet werden. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0046-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100345
                ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                            Radtyp: ASE9M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.12.2025
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                                    Vorderachse:                        255/40R19
                                    Hinterachse:                        255/40R19
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                CF3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        255/45R19
                                    Hinterachse:                        255/45R19
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                     sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                     Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
                GA0) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 225/35R19
                     Hinterachse: 245/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
§22 100345*00




                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 225/40R19
                     Hinterachse: 255/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nic ht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 245/45R19
                     Hinterachse: 275/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                GC0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/45R19
                                   Hinterachse:                          255/40R19
                      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/40R19
                                    Hinterachse:                        275/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0046-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100345
                ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                           Radtyp: ASE9M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 100345*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0046-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100345
                ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                           Radtyp: ASE9M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.12.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BMW AG
                       Fahrzeugtyp:     3C
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0316*..
                       Handelsbez.:     BMW 4ER REIHE

                        Variante(n):     ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
                Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 225              y = 320                  VA
                             26P                     x = 175              y = 270                  VA
                             27B                     x = 220              y = 310                  HA
                             27I                     x = 170              y = 260                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100345*00




                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 225        y = 320            12                VA
                             26N                  x = 225        y = 320             8                VA
                             27F                  x = 220        y = 310            33                HA
                             27H                  x = 220        y = 310             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0046-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100345
                ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                           Radtyp: ASE9M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BMW AG
                       Fahrzeugtyp:     X-N1
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0454*..
                       Handelsbez.:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 350              y = 370                  VA
                             26P                     x = 300              y = 320                  VA
                             27B                     x = 330              y = 460                  HA
                             27I                     x = 280              y = 410                  HA
§22 100345*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0046-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100345
                ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                            Radtyp: ASE9M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BMW AG
                       Fahrzeugtyp:     3L
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0314*..
                       Handelsbez.:     BMW 3ER REIHE

                       Variante(n):     Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
                Stufenheck

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 175              y = 270                  VA
                             26B                      x = 225              y = 320                  VA
                             27I                      x = 170              y = 260                  HA
                             27B                      x = 220              y = 310                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100345*00




                                   Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 225        y = 320            23                VA
                             26N                   x = 225        y = 320             8                VA
                             27H                   x = 220        y = 310             8                HA
                             27F                   x = 220        y = 310            25                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0046-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100345
                ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                           Radtyp: ASE9M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BMW AG
                       Fahrzeugtyp:     3K
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0315*..
                       Handelsbez.:     BMW 3ER REIHE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 175              y = 270                  VA
                             26B                     x = 225              y = 320                  VA
                             27I                     x = 170              y = 260                  HA
                             27B                     x = 220              y = 310                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100345*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 225        y = 320             8                VA
                             26J                  x = 225        y = 320            25                VA
                             27H                  x = 220        y = 310             8                HA
                             27F                  x = 220        y = 310            25                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0046-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100345
                ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                           Radtyp: ASE9M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 20 von 21

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BMW AG
                       Fahrzeugtyp:     X3
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0512*..
                       Handelsbez.:     BMW X-REIHE (X3, X4)

                       Variante(n):     BMW X3, BMW X4

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 350              y = 370                  VA
                             26P                     x = 300              y = 320                  VA
                             27B                     x = 330              y = 460                  HA
                             27I                     x = 280              y = 410                  HA
§22 100345*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0046-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100345
                ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                           Radtyp: ASE9M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 21 von 21

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BMW AG
                       Fahrzeugtyp:     1C
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0277*..
                       Handelsbez.:     BMW 2ER REIHE

                       Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 250              y = 250                  VA
                             26P                     x = 200              y = 200                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 250        y = 250            30                VA
§22 100345*00




                             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                             27F                  x = 280        y = 370            30                HA
                             27H                  x = 280        y = 370             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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