Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
							                Gutachten 366-0003-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101532
                ANLAGE: 14                                                           Radtyp: JR46 8x18J
                Hersteller: WT SP.Z O.O.                                             Stand: 16.01.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 14

                                Fahrzeughersteller              BMW, BMW AG




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 41
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                    Kennzeichnung         Kennzeichnung               in mm                    last       umf.      Fertig
                                    Rad                   Zentrierring                                         in kg      in mm     datum
                512041726           JR46 8x18J 5/120 ET41 ohne                             72,6                     650      2250    08/23
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
§22 101532*00




                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW, BMW AG
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 1K4; 1K2; 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MG-P1007N


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 346K; M85; 346L; 187; 182; Z85; 346X; 346C; 1C; 346R;
                                                             M3B; 560X
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MG-P1007N


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MG-P1007N


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 1C; UKL-N1; UKL/X; UKL-C/X
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MG-P1007N




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0003-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101532
                ANLAGE: 14                                                           Radtyp: JR46 8x18J
                Hersteller: WT SP.Z O.O.                                             Stand: 16.01.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 2 von 14
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                             Typ : X83
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MG-P1007N


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm   für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                                             110 Nm   für Typ : M3B
                                                             120 Nm   für Typ : M85; Z85; 1C; 182; 187; 560X
                                                             120 Nm   ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                                             140 Nm   für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C
                                                             140 Nm   ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4
                Verkaufsbezeichnung:     BMW M ROADSTER,M COUPE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen                          Auflagen zu Reifen      Auflagen
                M85          e1*2001/116*0364*.. 252 225/40R18                       51G; 52J                M Roadster (Cabrio);
                                                                                                             M Coupe;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 533; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74A; 76Z

                Verkaufsbezeichnung:     BMW M3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
                M3B          G191             210 - 217 225/40R18 88W                11A; 362; 57E; 68B      10B; 11B; 11G; 11H;
§22 101532*00




                                                        235/40R18 91W                11A; 21B; 22B; 24J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     362                     721; 725; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18                 51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R18 100                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           245/45R18 96W                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             75I

                Verkaufsbezeichnung:     BMW Z4/Z REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88              68B; 68T                Cabrio; Coupe;
                                                           235/40R18 91              11A; 21L; 54A; 689      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/35R18 88              57F; 68T                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0003-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101532
                ANLAGE: 14                                                       Radtyp: JR46 8x18J
                Hersteller: WT SP.Z O.O.                                         Stand: 16.01.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 14
                Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen  Auflagen
                1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 225/40R18 91            11A; 245; 248; 26P; BMW 1er (F20 2011);
                1K4          e1*2007/46*0283*..                                  68B                 BMW 1er (F21 2012);
                                                         245/35R18 92            11A; 24M; 27H; 57F; Ab
                                                                                 570; 68T            e1*2007/46*0283*04;
                                                                                                     Ab
                                                                                                     e1*2007/46*0273*04;
                                                                                                     Kombilimousine;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                     74A; 76O
                1C            e1*2007/46*0277*..  100 - 160 215/40R18 89W        YDL; 11A; 24J; 5FM 1ER REIHE; bis
                182           e1*2001/116*0352*..           225/40R18 92         YDM; 11A; 21P; 24J; e1*2007/46*0277*07;
                                                                                 24M                 Cabrio; Coupe;
                                                   100 - 240 225/40R18 88        11A; 21P; 24J; 57E; Heckantrieb;
                                                                                 68B; 68T            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             245/35R18 92        GB3; 11A; 22I; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 57F; 68T            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                     74A; 744; 76R
                1K2           e1*2007/46*0273*..  66 - 195   215/40R18 89        GB3; 11A; 24J       Nur bis
§22 101532*00




                1K4           e1*2007/46*0283*..             225/40R18 88        GB4; 11A; 24J; 24M e1*2007/46*0283*03;
                187           e1*2001/116*0287*..            245/35R18 88        GB3; 11A; 22I; 22M; Nur bis
                                                                                 24M; 57F; 68T       e1*2007/46*0273*03;
                                                                                                     Ab
                                                                                                     e1*2001/116*0287*10;
                                                                                                     Schrägheck 2-türig;
                                                                                                     Schrägheck 4-türig;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                     721; 725; 729; 73C;
                                                                                                     74A; 744
                187           e1*2001/116*0287*.. 85 - 195   215/40R18 89        11A; 24J            Nur bis
                                                             225/40R18 88        11A; 24J; 24M       e1*2001/116*0287*09;
                                                             245/35R18 88        11A; 22I; 22M; 24M; 4-türig;
                                                                                 57F; 68T            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                     721; 725; 729; 73C;
                                                                                                     74A; 744

                Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 215/40R18      M+S     11A; 248; 52J           2ER REIHE; ab
                                                          215/45R18      M+S     11A; 248; 26P; 52J      e1*2007/46*0277*08;
                                                          225/40R18      92      GA2; 57E                Cabrio; Coupe;
                                                          225/45R18      91      11A; 26B; 26N; 57E;     Allradantrieb;
                                                                                 6A9                     Heckantrieb;
                                                             245/35R18 92        GA2; 11A; 244; 57F      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             245/40R18 93        11A; 244; 27F; 57F;     12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                 6A9                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 76O


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0003-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101532
                ANLAGE: 14                                                       Radtyp: JR46 8x18J
                Hersteller: WT SP.Z O.O.                                         Stand: 16.01.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 14
                Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 185 215/40R18 89Y          11A; 245; 248           2ER REIHE; ab
                                                          215/45R18 89Y          11A; 245; 248; 26P;     e1*2007/46*0277*08;
                                                                                 54A                     Cabrio; Coupe;
                                                             225/40R18 92        GA2; 11A; 245; 248      Allradantrieb;
                                                             225/45R18 91W       11A; 245; 248; 26B;     Heckantrieb;
                                                                                 26N; 27H; 54A; 6A9      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/35R18 90W       11A; 245; 248; 26P      12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                             235/40R18 91W       11A; 245; 248; 26B;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                 26N; 6AB                74A; 76O
                                                             245/35R18 92        GA2; 11A; 244; 57F
                                                             245/40R18 93        11A; 244; 27F; 54A;
                                                                                 57F; 6A9

                Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                346C         e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18     88W     5FE                     Kompakt; Cabrio;
                             e1*98/14*0112*..              245/35R18     88W     11A; 22B; 24M; 5FE;     Coupe; Limousine;
                346K         e1*2001/116*0167*..,                                57F; 68T                Stufenheck 4-türig;
                             e1*98/14*0167*..     77 - 142 225/40R18     88Y     5FE                     10B; 11B; 11G; 11H;
                346L         e1*97/27*0097*..,    77 - 170 225/40R18     88W     57E; 68B                12A; 51A; 71C; 71K;
                             e1*98/14*0097*..              235/40R18     91      11A; 21P; 22I; 22M;     721; 725; 729; 73C;
§22 101532*00




                346R         e1*2001/116*0146*..,                                24J; 24M; 54A           74A; 744
                             e1*98/14*0146*..              245/35R18     88Y     11A; 22B; 24M; 5FE;
                                                                                 57F; 68T
                                                             255/35R18 90        11A; 22B; 22F; 24D;
                                                                                 5GA; 57F; 654; 68B
                346L          e1*97/27*0097*..,    85 - 105 225/40R18 88W        5FE                     Touring;
                              e1*98/14*0097*..     85 - 110 255/35R18 90         11A; 22B; 22F; 22L;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 24M; 5GA; 57F; 654;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 68B
                                                   85 - 170 225/40R18 88W        57E; 68B                721; 725; 729; 73C;
                                                            235/40R18 91         11A; 21P; 22I; 22M;     74A; 744
                                                                                 24J; 24M; 54A
                                                             255/35R18           10N; 11A; 22B; 22F;
                                                                                 22L; 24M; 51G; 57F;
                                                                                 654; 68B
                346X          e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W       Limousine               10B; 11B; 11G; 11H;
                              e1*98/14*0144*..     135 - 170 225/40R18 88W       57E; 68B                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             225/40R18 92                                721; 725; 729; 73C;
                                                             235/40R18 91        11A; 21P; 22I; 22M;     74A
                                                                                 24J; 24M; 54A
                                                   170       225/40R18 88Y       Limousine




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0003-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101532
                ANLAGE: 14                                                       Radtyp: JR46 8x18J
                Hersteller: WT SP.Z O.O.                                         Stand: 16.01.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 14
                Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95                                  nur Kombi
                                                           245/40R18             51G                     Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 75I
                560X          e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y                                nur Limousine
                                                             245/40R18           51G                     Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 75I

                Verkaufsbezeichnung:     MINI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                UKL-N1       e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/40R18 88           11A; 242; 244; 245      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/45R18 91           11A; 242; 244; 245;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 271                     721; 725; 73C; 74A;
                                                             235/45R18 94        11A; 21P; 24C; 244;     76O
                                                                                 272
                                                             245/40R18 93        11A; 21P; 24C; 244;
                                                                                 247; 271
§22 101532*00




                Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/40R18 88           11A; 242; 244; 245      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/45R18 91           11A; 242; 244; 245;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 271                     721; 725; 73C; 74A;
                                                             235/45R18 94        11A; 21P; 24C; 244;     76O
                                                                                 272
                                                             245/40R18 93        11A; 21P; 24C; 244;
                                                                                 247; 271

                Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/40R18 88           11A; 242; 244; 245      ab
                                                                                                         e1*2007/46*0563*01;
                                                             225/45R18 91        11A; 242; 244; 245;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 271                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             235/45R18 94        11A; 21P; 24C; 244;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 272                     76O
                                                             245/40R18 93        11A; 21P; 24C; 244;
                                                                                 247; 271


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0003-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101532
                ANLAGE: 14                                                       Radtyp: JR46 8x18J
                Hersteller: WT SP.Z O.O.                                         Stand: 16.01.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 14
                      Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                      zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Reifenfabrikate verwendet werden.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
§22 101532*00




                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                     Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                     wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kuns tstoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0003-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101532
                ANLAGE: 14                                                        Radtyp: JR46 8x18J
                Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 16.01.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 7 von 14
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt s ein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
§22 101532*00




                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kot flügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0003-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101532
                ANLAGE: 14                                                        Radtyp: JR46 8x18J
                Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 16.01.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 8 von 14
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängi gkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 101532*00




                271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche s ind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                       R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                       winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0003-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101532
                ANLAGE: 14                                                       Radtyp: JR46 8x18J
                Hersteller: WT SP.Z O.O.                                         Stand: 16.01.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 14
                533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
                     250 km/h nicht zulässig.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        215/40R18
                                    Hinterachse:                        245/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kom biniert
                     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 101532*00




                5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1120kg.
                5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1160kg.
                5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1200kg.
                654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                     mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/40R18
                                    Hinterachse:                          265/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        225/40R18
                                    Hinterachse:                        255/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0003-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101532
                ANLAGE: 14                                                       Radtyp: JR46 8x18J
                Hersteller: WT SP.Z O.O.                                         Stand: 16.01.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 14
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R18
                                    Hinterachse:                          245/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        225/45R18
                                    Hinterachse:                        245/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 101532*00




                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                     Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
                     einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/40R18
                                    Hinterachse:                        255/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0003-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101532
                ANLAGE: 14                                                        Radtyp: JR46 8x18J
                Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 16.01.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 11 von 14
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüst eten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                     entnehmen.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
                     unterschritten wird.
                76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit Alpine Symbol nach ECE R-117-Reifen
                     zulässig.
§22 101532*00




                GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 225/40R18
                     Hinterachse: 245/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                GB3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 215/40R18
                     Hinterachse: 245/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                GB4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 205/45R18
                     Hinterachse: 225/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengröß en im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                YDL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                   Vorderachse:                           215/40R18
                                   Hinterachse:                           215/40R18.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0003-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101532
                ANLAGE: 14                                                       Radtyp: JR46 8x18J
                Hersteller: WT SP.Z O.O.                                         Stand: 16.01.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 12 von 14
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YDM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        225/40R18
                                    Hinterachse:                        225/40R18.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 101532*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0003-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101532
                ANLAGE: 14                                                       Radtyp: JR46 8x18J
                Hersteller: WT SP.Z O.O.                                         Stand: 16.01.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 13 von 14


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BMW AG
                       Fahrzeugtyp:     1C
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0277*..
                       Handelsbez.:     BMW 2ER REIHE

                       Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 250              y = 250                  VA
                             26P                     x = 200              y = 200                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 101532*00




                             26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                             27F                  x = 280        y = 370            30                HA
                             27H                  x = 280        y = 370             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0003-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101532
                ANLAGE: 14                                                       Radtyp: JR46 8x18J
                Hersteller: WT SP.Z O.O.                                         Stand: 16.01.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 14 von 14

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BMW AG
                       Fahrzeugtyp:     1K4
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0283*..
                       Handelsbez.:     BMW 1ER REIHE

                       Variante(n):     Heckantrieb, Limousine

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 190              y = 220                  VA
                             26P                     x = 140              y = 170                  VA
                             27B                     x = 220              y = 270                  HA
                             27I                     x = 170              y = 240                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 101532*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 190        y = 220             8                VA
                             27F                  x = 220        y = 270            30                HA
                             27H                  x = 220        y = 270             8                HA
                             26J                  x = 190        y = 220            25                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen