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							             Gutachten 19-00386-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52993
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: RU9090
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 19.11.2019
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             Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 9 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 18
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
             NZX                 NZX                     ohne                        74,1                  1100     2500    10/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
§ 22 52993




             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             X6           e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 255/50R19 103 GAH; 57F                           ab
                                                                                                        e1*2007/46*0412*08;
                                                                                                        BMW X6 (Baureihe
                                                                                                        F16);
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76B; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 255/50R19 103 GAH; 57F                           ab
                                                                                                        e1*2007/46*0454*14;
                                                                                                        BMW X6 (Baureihe
                                                                                                        F16);
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76B; 77E
             Gutachten 19-00386-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52993
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: RU9090
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     X5 M,X6 M
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             M7X          e1*2007/46*0172*.. 408           255/50R19         51G; 52J                 BMW X5 (Baureihe
                                                                                                      E70);
                                                                                                      bis
                                                                                                      e1*2007/46*0172*05;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 6AZ; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 76B;
                                                                                                      76Z

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
§ 22 52993




                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                  (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
             Gutachten 19-00386-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52993
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: RU9090
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.11.2019
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                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             GAH) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
§ 22 52993




                  Vorderachse: 255/50R19
                  Hinterachse: 285/45R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
						
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