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							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50388 nach §22 StVZO

                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55058515 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0JX17EH2+ Typ K8017
                            Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                      Seite 1 von 8

                            Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                                            Ziegeleistraße 25
                                                            67105 Schifferstadt
                                                            QM-Nr.: 49 02 0241005

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                            Typ                             K8017
                            Radgröße                        8,0JX17EH2+
                            Zentrierart                     Mittenzentrierung

                            Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                            führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                               tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                            46           K8017 LK112 / ohne Ring               5/112/66,7          27          800    2100

                            Kennzeichnungen
                            KBA-Nummer                      50388
                            Herstellerzeichen               AUTEC Germany
                            Radtyp und Ausführung           K8017 (s.o.)
§22 50388, Erweiterung 04




                            Radgröße                        8,0JX17EH2+
                            Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                            Herstelldatum                   Monat und Jahr

                            Befestigungsmittel

                            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                            S01       Serien-Schraube M14x1,25     Kegel 60°        140                    27,5
                            S02       Serien-Schraube M14x1,25     Kegel 60°        140                    28

                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                            fungen durchgeführt.

                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                      BMW
                                                            Mini/BMW
                                                            Toyota

                            Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50388 nach §22 StVZO

                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55058515 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,0JX17EH2+ Typ K8017
                            Hersteller                         AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                   Seite 2 von 8

                            Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                        weise                               Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            BMW 3er-Reihe (VII)      85-195         225/50R17   K2b                                 A01 A07 A12
                            G3L                      85-195         245/45R17   K2b                                 A16 A21 A57
                            e1*2007/46*1947*..       85-195         255/45R17   K2b R03                             BW1 Lim NoP
                                                                                                                    V17 S01
                            BMW 3er-Reihe (VII)      120-135        225/50R17   K2b                                 A01 A07 A12
                            Hybrid                   120-135        245/45R17   K2b                                 A16 A21 A57
                            G3L                      120-135        255/45R17   K2b R03                             BW1 Lim V17
                            e1*2007/46*1947*..                                                                      S01
                            - Plug-in Hybrid
                            BMW 3er-Touring (VII)    100-195        225/50R17   K2b                                 A01 A07 A12
                            G3K                      100-195        245/45R17   K2b                                 A16 A21 A57
                            e1*2007/46*2017*..       100-195        255/45R17   K2b R03                             BW1 Car NoP
                                                                                                                    V17 S01
                            BMW 3er-Touring (VII)    120-135        225/50R17   K2b T98                             A01 A07 A12
                            Hybrid                   120-135        245/45R17   K2b T99                             A16 A21 A57
                            G3K                      120-135        255/45R17   K2b R03                             BW1 Car V17
§22 50388, Erweiterung 04




                            e1*2007/46*2017*..                                                                      S01
                            - Plug-in Hybrid
                            BMW 5er-Reihe (VII)      120-265        225/55R17   A32 A84                             A07 A16 A21
                            G5L                      120-265        235/50R17   A01 A12 K1a K2b                     A57 B03 L06
                            e1*2007/46*1688*..       120-265        245/50R17   A01 A12 K2b R03                     Lim MHy V17
                            - incl. Plug-in Hybrid   120-265        255/45R17   A01 A12 K1a K2b                     S01
                            BMW 5er-Touring (VII)    120-265        225/55R17   A32 A84                             A07 A16 A21
                            G5K                      120-265        235/50R17   A01 A12 K1a K2b                     A57 B03 Car
                            e1*2007/46*1750*..       120-265        245/50R17   A01 A12 K2b R03                     F40 L06 NoP
                                                     120-265        255/45R17   A01 A12 K1a K2b                     V17 S01
                            BMW 7er-Reihe (VI)       155-240        225/60R17   A11 A84 157                         A07 A16 A21
                            7L                       155-240        235/55R17   A12 160                             A57 A60 L04
                            e1*2007/46*0276*10-..                                                                   Lim S01
                            - mit Allradlenkung
                            BMW 7er-Reihe (VI)       155-240        225/60R17   A11 157                             A07 A16 A21
                            7L                       155-240        235/55R17   A12 160                             A57 A60 L05
                            e1*2007/46*0276*10-..                                                                   Lim S01
                            - ohne Allradlenkung
                            BMW M340i xDrive         275            225/50R17   K2b M+S                             A01 A07 A12
                            (VII)                    275            245/45R17   K2b M+S                             A16 A21 A56
                            G3L                      275            255/45R17   K2b M+S R03                         BW1 Lim V17
                            e1*2007/46*1947*..                                                                      S01
                            BMW M340i xDrive         275            225/50R17   K2b M+S T98                         A01 A07 A12
                            Touring (VII)            275            245/45R17   K2b M+S                             A16 A21 A56
                            G3K                      275            255/45R17   K2b M+S R03                         BW1 Car V17
                            e1*2007/46*2017*..                                                                      S01
                            BMW Z4                   120-190        225/50R17   A32 M+S                             A07 A16 A21
                            G4Z                      120-190        245/45R17   A32 M+S                             A58 Cbo V7Z
                            e1*2007/46*1949*..       120-190        255/45R17   A32 M+S                             S01
                            BMW Z4 M40i              250            225/50R17   A32 M+S                             A07 A16 A21
                            G4Z                      250            245/45R17   A32 M+S                             A58 Cbo V7Z
                            e1*2007/46*1949*..       250            255/45R17   A32 M+S                             S01




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                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55058515 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0JX17EH2+ Typ K8017
                            Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                   Seite 3 von 8
                            Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Mini Countryman        75-110         205/60R17    K1c K2b R70                           A01 A07 A12
                            FMX                    75-155         205/60R17    K1c K2b M+S R70                       A16 A21 A57
                            e1*2007/46*1682*..     75-155         225/55R17    K1c K2c K4i K6w K8e                   KMV NoH
                                                                                                                     S02
                            Toyota Supra           145-250        225/50R17    A32 M+S                               A07 A16 A21
                            JTSC                   145-250        245/45R17    A32 M+S                               A58 Cpe V7Z
                            e1*2007/46*1982*..     145-250        255/45R17    A32 M+S                               S02

                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                            papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                            Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                            scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
§22 50388, Erweiterung 04




                            erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                            Fahrzeugpapiere enthält.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                            geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                            Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                   V      W        Y
                            210 km/h               100% 100% 100%
                            220 km/h               97%    100% 100%
                            230 km/h               94%    100% 100%
                            240 km/h               91%    100% 100%
                            250 km/h               -      95%      100%
                            260 km/h               -      90%      100%
                            270 km/h               -      85%      100%
                            280 km/h               -      -        95%
                            290 km/h               -      -        90%
                            300 km/h               -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                            schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                            Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                            rungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                            fang verwendet werden.




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                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55058515 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0JX17EH2+ Typ K8017
                            Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                     Seite 4 von 8

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.


                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            157      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                            einer zul. Achslast von 1570 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                            zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                            160      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                            einer zul. Achslast von 1600 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                            zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                            den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                            zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                            VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                            nahme vorzuführen.
§22 50388, Erweiterung 04




                            A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                            führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                            gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                            A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                            Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
                            den.

                            A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                            Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                            Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                            A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                            det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                            Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                            symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                            müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                            genrand hinausragen.

                            A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                            A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                            4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                            A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                            bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)




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                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55058515 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0JX17EH2+ Typ K8017
                            Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                     Seite 5 von 8

                            A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                            A84      Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winter-
                            reifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

                            B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                            lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                            tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                            BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
                            gen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.

                            Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                            bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                            Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                            rio-Limousine, Roadster.
§22 50388, Erweiterung 04




                            Cpe     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                            pé.

                            F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

                            K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                            len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                            Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                            abgedeckt sein.

                            K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                            ten Bereich abgedeckt sein.

                            K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                            stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                            chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                            Bereich abgedeckt sein.

                            K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                            ten Bereich abgedeckt sein.

                            K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                            bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55058515 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0JX17EH2+ Typ K8017
                            Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                      Seite 6 von 8

                            K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                            hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                            K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                            Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                            chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                            Allradlenkung (4WS).

                            L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                            mit Allradlenkung (4WS).

                            L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
                            ne Allradlenkung (4WS).

                            Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
§22 50388, Erweiterung 04




                            mousine.

                            M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                            MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                            NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
                            zeug).

                            NoP     Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

                            R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                            R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                            Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.

                            T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55058515 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX17EH2+ Typ K8017
                            Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                     Seite 7 von 8

                            V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                            fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                     Vorderachse   Hinterachse

                            Nr. 1    195/40R17     215/35R17
                            Nr. 2    195/45R17     215/40R17
                            Nr. 3    205/40R17     225/35R17
                            Nr. 4    205/45R17     235/40R17
                            Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                            Nr. 6    205/55R17     225/50R17
                            Nr. 7    215/40R17     245/35R17
                            Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
                            Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                            Nr. 10   215/55R17     235/50R17
                            Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
                            Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
                            Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
                            Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
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                            Nr. 15   235/50R17     255/45R17
                            Nr. 16   235/55R17     255/50R17
                            Nr. 17   235/60R17     255/55R17
                            Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
                            Nr. 19   255/45R17     285/40R17

                            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                            des Fahrzeugs mitzuführen.

                            V7Z   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                            fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                     Vorderachse   Hinterachse

                            Nr. 1 225/50R17        245/45R17, 255/45R17
                            Nr. 2 245/45R17        275/40R17

                            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                            des Fahrzeugs mitzuführen.


                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 18. September 2020 in Lambsheim statt.


                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                            ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55058515 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX17EH2+ Typ K8017
                            Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                   Seite 8 von 8

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                            chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                            Begutachtungspunkte beeinflussen.

                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2017.

                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                            Lambsheim, 18. September 2020
§22 50388, Erweiterung 04




                            Coen                                                                  00351593.DOC




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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