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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100129 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55009325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ 29123
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                            Seite 1 von 8
                Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         SPARCO FF4
                Typ                            29123
                Radgröße                       8JX18 H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                 503           29123503 / Ø73.1-Ø66.6               5/112/66,6        25         630      2050

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100129
                Herstellerzeichen              sparco
                Radtyp und Ausführung          29123 503
                Radgröße                       8JX18 H2
                Einpresstiefe                  ET 25
                Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 100129*00




                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                       (Nm)         (mm)
                 S01   Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°          140          27,5             81720168

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     BMW
                                               Mini/BMW
                                               Toyota
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BMW 2er Coupé              115-180        225/45R18      A90 126                        A15 A21 A58
                 G2C                        115-180        235/40R18      A12 126                        Cpe NoP V18
                 e1*2018/858*00123*..       115-180        245/40R18      A01 A12 K2b 126                S01
                 BMW 3er-Reihe (VII)        85-140         215/45R18      A32 R37 T89 T93 126            A15 A21 A57
                 G3L                        85-210         225/45R18      A90 126                        Lim NoP V18
                 e1*2007/46*1947*..         85-210         235/40R18      A01 A12 K2b 126                S01
                                            85-210         245/40R18      A01 A12 K2b 126


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55009325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ 29123
                Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                          Seite 2 von 8
                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BMW 3er-Touring (VII)     85-140        215/45R18        A32 M+S R37 T93 126           A15 A21 A57
                 G3K                       85-210        225/45R18        A90 T95 126                   Car NoP V18
                 e1*2007/46*2017*..        85-210        235/40R18        A01 A12 K2b T95 126           S01
                                           85-210        245/40R18        A01 A12 K2b T93 T97 126
                 BMW 4er Gran Coupé        120-210       235/45R18        126                           A12 A15 A21
                 G4C                       120-210       245/45R18        A01 K2b 125                   A57 Lim NoE
                 e1*2018/858*00122*..                                                                   NoP V18 VJ8
                                                                                                        Z17 S01
                 BMW 4er-Cabrio            120-210       225/45R18        A90 T95 126                   A15 A21 A58
                 G3C                       120-210       235/40R18        A01 A12 K2b T95 126           Cbo NoP V18
                 e1*2007/46*2126*          120-210       245/40R18        A01 A12 K2b T93 T97 126       S01
                 BMW 4er-Coupé             120-210       225/45R18        A90 126                       A15 A21 A57
                 G3C                       120-210       235/40R18        A01 A12 K2b 126               Cpe NoP V18
                 e1*2007/46*2126*          120-210       245/40R18        A01 A12 K2b 126               S01
                 BMW 5er-Reihe (VII)       100-265       225/45R18        A10 A84 R37 T95 126           A15 A21 A57
                 G5L                       100-265       225/50R18        A84 A91 R37 T95 T99 124       L06 Lim MpH
                 e1*2007/46*1688*..        100-265       235/45R18        A32 A84 R37 T94 T98 126       V18 S01
§22 100129*00




                                           100-265       245/45R18        A84 A91 125
                 BMW 8er-Reihe             235-250       245/45R18        M+S 125                       A12 A15 A21
                 G8C                       235-250       255/45R18        A01 K2b M+S 124               A57 Cbo Cpe
                 e1*2007/46*1906*..                                                                     L06 Z18 S01
                 - Coupé, Cabrio

                 BMW M240i                 275           225/45R18        A90 M+S 126                   A15 A21 A57
                 G2C                       275           235/40R18        A12 M+S 126                   Cpe NoP V18
                 e1*2018/858*00123*..      275           245/40R18        A01 A12 K2b M+S 126           S01
                 BMW M240i                 275           225/45R18        A90 M+S 126                   A15 A21 A57
                 G2C                       275           235/40R18        A12 M+S 126                   Cpe KMV NoP
                 e1*2018/858*00123*..      275           245/40R18        A12 M+S 126                   V18 S01
                 - mit M-Technik-Paket
                 - mit Radlauf-
                 Verbreiterungen
                 BMW M340 i/d (VII)        250, 275      225/45R18        A90 M+S T95 126               A15 A21 A56
                 G3L                       250, 275      235/40R18        A01 A12 K2b M+S T95 126       Lim V18 S01
                 e1*2007/46*1947*..        250, 275      245/40R18        A01 A12 K2b M+S 126
                 BMW M440 i/d Coupé        250, 275      225/45R18        A90 M+S 126                   A15 A21 A57
                 G3C                       250, 275      235/40R18        A01 A12 K2b M+S 126           Cpe NoP V18
                 e1*2007/46*2126*          250, 275      245/40R18        A01 A12 K2b M+S 126           S01
                 BMW Z4                    120-190       225/45R18        A32 M+S                       A15 A21 A58
                 G4Z                       120-190       245/40R18        A32 M+S                       Cbo V8Z S01
                 e1*2007/46*1949*..
                 BMW Z4 M40i               250           225/45R18        A32 M+S                       A15 A21 A58
                 G4Z                       250           245/40R18        A32 M+S                       Cbo V8Z S01
                 e1*2007/46*1949*..
                 Mini Countryman           75-155        225/50R18        K1c K2c K4i K6w K8e           A01 A12 A15
                 FMX                       75-155        235/45R18        K1c K2c K4i K6w K8e           A21 A57 KMV
                 e1*2007/46*1682*..                                                                     NoH S01


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100129 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55009325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ 29123
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                            Seite 3 von 8
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Mini Countryman JCW        170           225/50R18       K1c K2c K4i K6w K8e             A01 A12 A15
                 FMX                        170           235/45R18       K1c K2c K4i K6w K8e             A21 A56 KMV
                 e1*2007/46*1682*..                                                                       S01
                 - John Cooper Works
                 Toyota Supra               145-250       225/45R18       A32 M+S                         A15 A21 A58
                 JTSC, JBSC                 145-250       245/40R18       A32 M+S                         Cpe V8Z S01
                 e1*2007/46*1982*..
                 e1*2007/46*1983*..

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
§22 100129*00




                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von Winterreifen, Kennzeichnung
                mit Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbo) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.




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                GUTACHTEN zur TTG NR.100129 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55009325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ 29123
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                                 Seite 4 von 8

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                124       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1240 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                125       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1250 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
§22 100129*00




                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                126       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1260 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A10      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
                an der Hinterachse verwendet werden.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A15     Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet werden.
                Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und Anbringung der
                Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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                GUTACHTEN zur TTG NR.100129 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55009325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ 29123
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 5 von 8

                A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winterreifen
                (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

                A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
§22 100129*00




                Variant, …).

                Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
                Limousine, Roadster.

                Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.




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                GUTACHTEN zur TTG NR.100129 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55009325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ 29123
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 6 von 8

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                Allradlenkung (4WS).

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
                dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

                MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
                in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

                NoH      Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
§22 100129*00




                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100129 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55009325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ 29123
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 7 von 8

                V18     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                          Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1     205/40R18     225/35R18
                Nr. 2     205/45R18     225/40R18
                Nr. 3     215/40R18     245/35R18, 255/35R18
                Nr. 4     215/45R18     235/40R18, 245/40R18
                Nr. 5     215/55R18     235/50R18
                Nr. 6     225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                Nr. 7     225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 8     225/50R18     245/45R18, 255/45R18
                Nr. 9     235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                Nr. 10    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                Nr. 11    235/50R18     255/45R18, 285/40R18
                Nr. 12    235/60R18     255/55R18, 285/50R18
                Nr. 13    235/65R18     255/60R18
                Nr. 14    245/35R18     255/35R18
                Nr. 15    245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 16    245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
                Nr. 17    245/50R18     275/45R18
§22 100129*00




                Nr. 18    255/40R18     285/35R18, 295/35R18
                Nr. 19    255/45R18     275/40R18, 285/40R18
                Nr. 20    255/50R18     285/45R18
                Nr. 21    255/55R18     285/50R18
                Nr. 22    265/35R18     295/30R18, 315/30R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                V8Z     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                          Vorderachse Hinterachse

                Nr.   1   225/45R18     245/40R18, 255/40R18
                Nr.   2   245/40R18     275/35R18, 285/35R18
                Nr.   3   255/40R18     265/40R18, 275/40R18, 285/35R18, 295/35R18
                Nr.   4   275/35R18     285/35R18, 295/35R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                VJ8     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                          Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1     245/45R18     255/45R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100129 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55009325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ 29123
                Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 8 von 8

                Z17       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-Reifengrößen
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Z18       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 19. Mai 2025 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2024.
§22 100129*00




                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 19. Mai 2025


                Pohl                                                                                 00447465.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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