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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                6
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 53R4554
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         53R4554.03
Radgröße:                                               5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                         550 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 1935 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Bayerische Motorenwerke AG., München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
BMW3/1, BMW3/A, BMW3/R           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP40308 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000591-A0-104-06~BM-4-100-57-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                6
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Typ:                         BMW3/1
ABE / EG-Genehmigung:        9637/2; 9637/3; 9637/4
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 126   BMW 3,                   175/70R14                         A02) bis A10)
              BMW 3 Touring            A91) E05)

                                         175/70R14 M+S
                                         A91) E05)

                                         195/60R14 M+S
                                         A91) E05)

                                         195/65R14 M+S
                                         A91)

                                         195/65R14
                                         A91) E18)

                                         205/60R14
                                         E18)
9637/2 E       860/1030



Typ:                         BMW3/R
ABE / EG-Genehmigung:        E147; E147/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 126   BMW 3                   175/70R14                          A02) bis A10)
                                      A91) E05)

                                         175/70R14 M+S
                                         A91) E05)

                                         195/60R14 M+S
                                         A91) E05)

                                         195/65R14 M+S
                                         A91)

                                         195/65R14
                                         A91) E18)

                                         205/60R14
                                         E18)
E147/1 E       865/935




RA-000591-A0-104-06~BM-4-100-57-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     3/4                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Typ:                         BMW3/A
ABE / EG-Genehmigung:        E027; E027/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 125 bis 126  BMW 325i               175/70R14                          A02) bis A10)
                                     E05)

                                       175/70R14 M+S
                                       E05)

                                       195/60R14 M+S
                                       E05)

                                       195/65R14 M+S

                                       195/65R14
                                       E18)

                                       205/60R14
                                       E18)
E027/1 E       865/935



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000591-A0-104-06~BM-4-100-57-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     4/4                                                          Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier), bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit (Sommer- oder Winter-) Rei-
     fen der Größe 175/70R14 oder 195/60R14 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeug-
     papieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 53R4554 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 02.02.2011




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