Seite 1
Seite 2
Seite 3
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. :               6d
Seite :                    1/3                                                               M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     CA 60430
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                LK 100
Radgröße:                                                    6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                            38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                      64,10 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            BOØ64,0/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                             580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     1980 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Bayerische Motorenwerke AG., München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
BMW3/1, BMW3/R                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      110 Nm
                                   M12x1,5


Typ:                         BMW3/1
ABE / EG-Genehmigung:        9637/2; 9637/3; 9637/4
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 126   BMW 3,                  175/70R14                              A02) bis A10)
              BMW 3 Touring           E05)

                                        175/70R14 M+S
                                        E05)

                                        195/60R14 M+S

                                        195/65R14

                860/1030




RA-000353-K0-015-06d~BM-4-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. :               6d
Seite :                    2/3                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


Typ:                         BMW3/R
ABE / EG-Genehmigung:        E147; E147/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 126   BMW 3                   175/70R14                        A02) bis A10)
                                      E05)

                                       195/60R14 M+S

                                       195/65R14
               865/935



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




RA-000353-K0-015-06d~BM-4-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. :               6d
Seite :                    3/3                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.


Die Anlage Nr. 6d mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 60430 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 28.12.2011




RA-000353-K0-015-06d~BM-4-100-57-ET38.docx