Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863 Nr. : RA-000353-K0-015 Anlage-Nr. : 6d Seite : 1/3 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 60430 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CA 60430 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: LK 100 Radgröße: 6Jx14H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ64,0/Ø57,1 geprüfte Radlast: 580 kg bei Reifenabrollumfang: 1980 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Bayerische Motorenwerke AG., München Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BMW3/1, BMW3/R Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm M12x1,5 Typ: BMW3/1 ABE / EG-Genehmigung: 9637/2; 9637/3; 9637/4 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 126 BMW 3, 175/70R14 A02) bis A10) BMW 3 Touring E05) 175/70R14 M+S E05) 195/60R14 M+S 195/65R14 860/1030 RA-000353-K0-015-06d~BM-4-100-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863 Nr. : RA-000353-K0-015 Anlage-Nr. : 6d Seite : 2/3 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 60430 Typ: BMW3/R ABE / EG-Genehmigung: E147; E147/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 126 BMW 3 175/70R14 A02) bis A10) E05) 195/60R14 M+S 195/65R14 865/935 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000353-K0-015-06d~BM-4-100-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863 Nr. : RA-000353-K0-015 Anlage-Nr. : 6d Seite : 3/3 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 60430 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. Die Anlage Nr. 6d mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CA 60430 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 28.12.2011 RA-000353-K0-015-06d~BM-4-100-57-ET38.docx