Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-I0-104
Anlage-Nr. :               64a
Seite :                    1/5                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    SL2.0855
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Speedline
Montageposition:                                         Vorderachse *
Radausführung:                                            SL2.0855.07
Radgröße:                                                  8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                           30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                            950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2300 mm

* Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL2.0955 an der
Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp SL2.0955, SL2.0955.47 (ABE-Nr. 47885) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   BMW (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der BefestigungsteileZubehör-Kit Anzugs-
                                                                                moment
7L, G3X, G5K, G5L                 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50717 140 Nm
                                  M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm




RA-000488-I0-104-64a~BM-5-112-66_5-ET30_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-I0-104
Anlage-Nr. :               64a
Seite :                    2/5                                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                             e1*2007/46*1688*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET30          9.5x20,ET40
120 bis 265     BMW 5er, BMW 5er xDrive, 235/35R20            235/35R20                   A02) bis A10)
                BMW 5er Hybrid                                                            E21)N245)
                (Limousine, außer M550i
                xDrive und M550d xDrive) 245/35R20            245/35R20                   A02) bis A10)
                                                                                          E21)

                                              245/35R20             275/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          E21)V00)

                                              245/35R20             285/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          E21)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                              e1*2007/46*1688*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET30          9.5x20,ET40
294 bis 340     BMW 5er                   245/35R20 M+S        245/35R20 M+S              A02) bis A10)
                (Limousine, nur M550i                                                     E21)
                xDrive und M550d xDrive)
                                          245/35R20            275/30R20                  A02) bis A10)
                                                                                          E21)V00)

                                              245/35R20             285/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          E21)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                             e1*2007/46*1750*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET30          9.5x20,ET40
120 bis 265     BMW 5er, BMW 5er xDrive 255/35R20               255/35R20                 A01) bis A10)
                (Kombi, außer M550i xDrive K03)                                           E21)GEE)
                und M550d xDrive)
                                           245/35R20            275/30R20                 A02) bis A10)
                                                                                          E21)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000488-I0-104-64a~BM-5-112-66_5-ET30_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-I0-104
Anlage-Nr. :               64a
Seite :                    3/5                                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                             e1*2007/46*0276*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          9.5x20,ET40
155 bis 330     BMW 7er                 245/40R20            245/40R20                    A02) bis A10)
                (Baureihe G11)

                                              245/40R20             275/35R20             A02) bis A10)
                                                                                          V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                            e1*2007/46*1797*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          9.5x20,ET40
120 bis 265     BMW X3                  235/45R20            235/45R20                    A02) bis A10)
                                                                                          B77)N245)

                                              245/40R20             245/40R20             A02) bis A10)
                                                                                          B77)

                                              255/40R20             255/40R20             A02) bis A10)
                                                                                          B77)

                                              245/45R20             275/40R20             A01) bis A10)
                                                                                          B77)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000488-I0-104-64a~BM-5-112-66_5-ET30_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-I0-104
Anlage-Nr. :               64a
Seite :                    4/5                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
     - Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø330x24mm,
     - Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø330x20mm

E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




RA-000488-I0-104-64a~BM-5-112-66_5-ET30_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-I0-104
Anlage-Nr. :               64a
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 64a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 28.02.2018




RA-000488-I0-104-64a~BM-5-112-66_5-ET30_SL2.0855.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen