Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 48062*12
Gerät: Sonderräder für Pkw
8 J x 18 H2
Typ: AYAG
Inhaber der ABE und Alcar Leichtmetallräder GmbH
Hersteller: DE-53721 Siegburg
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 48062
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 48062*12
Die ABE-Nr. 48062*12 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ AYAG, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0025-10-WIRD/N12 vom 27.09.2016 beschrieben.
Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
1 - 95
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 27.09.2016 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 24.10.2016
Im Auftrag
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis
Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 48062*12
Ausgabedatum: 16.03.2012 letztes Änderungsdatum: 24.10.2016
1. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
2. Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
entfällt
not applicable
letztes Änderungsdatum:
3. Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
366-0025-10-WIRD/N11 18.09.2015
366-0025-10-WIRD/N12 27.09.2016
4. Beschreibung der Änderungen:
Erweiterung des Verwendungsbereiches
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 48062*12
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 48062
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 48062*12
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2016-AUTO-RD-EX-0-001010
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 48 062
366-0025-10-WIRD/N12
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH 396843/0000
53721 Siegburg
Art: Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ: AYAG
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48062
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
AYAG6HA32581 PCD100 ET32 Ø60.1 Ø58.1 100/5 58,1 32 720 2120 06/10
AYAG6HA32541 PCD100 ET32 Ø60.1 Ø54.1 100/5 54,1 32 720 2120 06/10
AYAG6HA32561 PCD100 ET32 Ø60.1 Ø56.1 100/5 56,1 32 710 2150 06/10
AYAG6HA32571 PCD100 ET32 Ø60.1 Ø57.1 100/5 57,1 32 720 2120 06/10
AYAGAHA40566 PCD105 ET40 ohne 105/5 56,6 40 720 2120 06/10
AYAGHBA45601 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø60.1 108/5 60,1 45 720 2120 06/10
AYAGHHA40601 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø60.1 108/5 60,1 40 720 2120 06/10
AYAGHHA45601 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø60.1 108/5 60,1 45 720 2120 06/10
AYAGHBA45634 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 45 720 2120 06/10
AYAGHHA40634 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 680 2254 06/10
AYAGHHA40634 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 720 2120 06/10
AYAGHHA45634 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 45 670 2284 06/10
AYAGHHA45634 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 45 680 2254 06/10
AYAGHHA45634 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 45 720 2114 06/10
AYAGHHA45634 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 45 720 2120 06/10
AYAGHBA45651 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø65.1 108/5 65,1 45 720 2120 06/10
AYAGHHA40651 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø65.1 108/5 65,1 40 720 2120 06/10
AYAGHHA45651 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø65.1 108/5 65,1 45 720 2120 06/10
AYAG7HA35651 PCD110 ET35 ohne 110/5 65,1 35 720 2120 06/10
AYAG8BA35651 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø65.1 112/5 65,1 35 720 2120 06/10
AYAG8HA35651 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø65.1 112/5 65,1 35 720 2120 06/10
AYAG8BA35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 35 720 2120 06/10
AYAG8BA48571 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 48 720 2120 06/10
AYAG8HA35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 35 720 2120 06/10
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0025-10-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48062
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: AYAG
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
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AYAG8HA48571 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 48 720 2120 06/10
AYAG8BA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 720 2120 06/10
AYAG8BA48666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 48 720 2120 06/10
AYAG8HA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 680 2254 06/10
AYAG8HA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 700 2181 06/10
AYAG8HA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 710 2144 06/10
AYAG8HA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 720 2120 06/10
AYAG8HA48666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 48 720 2120 06/10
AYAG0HA40561 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø56.1 114,3/5 56,1 40 720 2120 06/10
AYAG0HA45561 PCD114.3 ET45 Ø71.6 Ø56.1 114,3/5 56,1 45 720 2120 06/10
AYAG0HA40601 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 690 2217 06/10
AYAG0HA45601 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 45 710 2150 06/10
AYAG0HA40641 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 690 2217 06/10
AYAG0HA45641 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 45 690 2217 06/10
AYAG0HA40661 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 660 2327 06/10
AYAG0HA40661 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 670 2284 06/10
AYAG0HA45661 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 45 660 2327 06/10
AYAG0HA40666 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø66.6 114,3/5 66,6 40 720 2120 06/10
AYAG0HA45666 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø66.6 114,3/5 66,6 45 720 2120 06/10
AYAG0HA40671 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 680 2254 06/10
AYAG0HA40671 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 700 2181 06/10
AYAG0HA45671 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 45 680 2254 06/10
AYAGUHA40702 PCD115 ET40 ohne 115/5 70,2 40 700 2181 06/10
AYAG9BA30671 PCD120 ET30 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 30 720 2120 06/10
AYAG9BA35671 PCD120 ET35 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 35 720 2120 06/10
AYAG9HA30671 PCD120 ET30 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 30 720 2120 06/10
AYAG9HA35671 PCD120 ET35 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 35 720 2120 06/10
AYAG9BA30726 PCD120 ET30 ohne 120/5 72,6 30 720 2120 06/10
AYAG9BA35726 PCD120 ET35 ohne 120/5 72,6 35 720 2120 06/10
AYAG9HA20726 PCD120 ET20 Ø74.1 Ø72.6 120/5 72,6 20 710 2144 06/10
AYAG9HA20726 PCD120 ET20 Ø74.1 Ø72.6 120/5 72,6 20 720 2120 06/10
AYAG9HA30726 PCD120 ET30 ohne 120/5 72,6 30 710 2144 06/10
AYAG9HA30726 PCD120 ET30 ohne 120/5 72,6 30 720 2120 06/10
AYAG9HA35726 PCD120 ET35 ohne 120/5 72,6 35 720 2120 06/10
AYAG9HA45726 PCD120 ET45 ohne 120/5 72,6 45 710 2150 06/10
AYAG9HA45726 PCD120 ET45 ohne 120/5 72,6 45 720 2120 06/10
AYAG9HA20741 PCD120 ET20 ohne 120/5 74,1 20 720 2120 06/10
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Hersteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
:
: 53721 Siegburg
Handelsmarke : AEZ Yacht
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0025-10-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48062
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: AYAG
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
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Masse des Rades : ca. 11,8 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung AYAG6HA32561:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : ALCAR
Radtyp : -- : AYAG
Radausführung : -- : PCD120 ET35
Radgröße : -- : 8 J X 18 H2
Typzeichen : KBA 48062 : --
Einpreßtiefe : -- : ET35
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 06.10
Herkunftsmerkmal : -- : made in Germany
Gießereikennzeichnung : -- : HS
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht RP-004034-A0-144 02.07.2010 TÜV NORD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0025-10-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48062
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: AYAG
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
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III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 FCA AYAG6HA32581 32 27.09.2016 liegt bei
2 FIAT AYAG6HA32581 32 27.09.2016 liegt bei
3 FUJI HEAVY IND.(J) AYAG6HA32541 32 27.09.2016 liegt bei
4 TOYOTA, AYAG6HA32541 32 27.09.2016 liegt bei
TOYOTA MOTOR EUROPE
NV/SA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0025-10-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48062
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: AYAG
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.09.2016
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Seite: 5 von 9
6 FUJI HEAVY IND.(J) AYAG6HA32561 32 27.09.2016 liegt bei
5 TOYOTA AYAG6HA32561 32 27.09.2016 liegt bei
9 AUDI AYAG6HA32571 32 27.09.2016 liegt bei
7 CHRYSLER (USA) AYAG6HA32571 32 27.09.2016 liegt bei
11 SEAT AYAG6HA32571 32 27.09.2016 liegt bei
10 SKODA AYAG6HA32571 32 27.09.2016 liegt bei
8 VOLKSWAGEN AYAG6HA32571 32 27.09.2016 liegt bei
12 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK) AYAGAHA40566 40 27.09.2016 liegt bei
13 OPEL, OPEL / VAUXHALL AYAGAHA40566 40 27.09.2016 liegt bei
14 RENAULT AYAGHHA40601 40 27.09.2016 liegt bei
15 RENAULT AYAGHBA45601; 45 27.09.2016 liegt bei
AYAGHHA45601
17 FORD AYAGHHA40634; 40 27.09.2016 liegt bei
AYAGHHA40634
20 FORD, FORD MOTOR AYAGHBA45634; 45 27.09.2016 liegt bei
AYAGHHA45634;
AYAGHHA45634;
AYAGHHA45634;
AYAGHHA45634
19 JAGUAR AYAGHHA40634; 40 27.09.2016 liegt bei
AYAGHHA40634
22 JAGUAR AYAGHBA45634; 45 27.09.2016 liegt bei
AYAGHHA45634;
AYAGHHA45634;
AYAGHHA45634;
AYAGHHA45634
18 LAND ROVER (GB) AYAGHHA40634; 40 27.09.2016 liegt bei
AYAGHHA40634
21 JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), AYAGHBA45634; 45 27.09.2016 liegt bei
LAND ROVER (GB) AYAGHHA45634;
AYAGHHA45634;
AYAGHHA45634;
AYAGHHA45634
16 VOLVO AYAGHHA40634; 40 27.09.2016 liegt bei
AYAGHHA40634
23 VOLVO AYAGHBA45634; 45 27.09.2016 liegt bei
AYAGHHA45634;
AYAGHHA45634;
AYAGHHA45634;
AYAGHHA45634
28 CITROEN AYAGHBA45651; 45 27.09.2016 liegt bei
AYAGHHA45651
25 PEUGEOT AYAGHHA40651 40 27.09.2016 liegt bei
27 PEUGEOT AYAGHBA45651; 45 27.09.2016 liegt bei
AYAGHHA45651
24 VOLVO AYAGHHA40651 40 27.09.2016 liegt bei
26 VOLVO AYAGHBA45651; 45 27.09.2016 liegt bei
AYAGHHA45651
32 CHRYSLER (USA) AYAG8BA35651; 35 27.09.2016 liegt bei
AYAG8HA35651
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0025-10-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48062
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: AYAG
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 9
29 FIAT AYAG8BA35651; 35 27.09.2016 liegt bei
AYAG8HA35651
30 OPEL, OPEL / VAUXHALL AYAG8BA35651; 35 27.09.2016 liegt bei
AYAG8HA35651
31 SAAB AYAG8BA35651; 35 27.09.2016 liegt bei
AYAG8HA35651
38 AUDI AYAG8BA35571; 35 27.09.2016 liegt bei
AYAG8HA35571
40 AUDI AYAG8BA48571; 48 27.09.2016 liegt bei
AYAG8HA48571
37 QUATTRO GmbH AYAG8BA35571; 35 27.09.2016 liegt bei
AYAG8HA35571
41 QUATTRO GmbH AYAG8BA48571; 48 27.09.2016 liegt bei
AYAG8HA48571
33 FORD AYAG8BA35571; 35 27.09.2016 liegt bei
AYAG8HA35571
44 FORD AYAG8BA48571; 48 27.09.2016 liegt bei
AYAG8HA48571
34 QUATTRO GmbH AYAG8BA35571; 35 27.09.2016 liegt bei
AYAG8HA35571
39 SEAT, SEAT, S.A. AYAG8BA35571; 35 27.09.2016 liegt bei
AYAG8HA35571
45 SEAT, SEAT, S.A. AYAG8BA48571; 48 27.09.2016 liegt bei
AYAG8HA48571
35 SKODA AYAG8BA35571; 35 27.09.2016 liegt bei
AYAG8HA35571
42 SKODA AYAG8BA48571; 48 27.09.2016 liegt bei
AYAG8HA48571
36 VOLKSWAGEN AYAG8BA35571; 35 27.09.2016 liegt bei
AYAG8HA35571
43 VOLKSWAGEN AYAG8BA48571; 48 27.09.2016 liegt bei
AYAG8HA48571
50 AUDI AYAG8BA35666; 35 27.09.2016 liegt bei
AYAG8HA35666;
AYAG8HA35666;
AYAG8HA35666;
AYAG8HA35666
52 AUDI AYAG8BA48666; 48 27.09.2016 liegt bei
AYAG8HA48666
51 BMW AG AYAG8BA35666; 35 27.09.2016 liegt bei
AYAG8HA35666;
AYAG8HA35666;
AYAG8HA35666;
AYAG8HA35666
53 BMW AG AYAG8BA48666; 48 27.09.2016 liegt bei
AYAG8HA48666
49 CHRYSLER (USA) AYAG8BA35666; 35 27.09.2016 liegt bei
AYAG8HA35666;
AYAG8HA35666;
AYAG8HA35666;
AYAG8HA35666
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0025-10-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48062
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: AYAG
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.09.2016
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Seite: 7 von 9
48 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), AYAG8BA35666; 35 27.09.2016 liegt bei
MERCEDES-AMG, AYAG8HA35666;
MERCEDES-BENZ AYAG8HA35666;
AYAG8HA35666;
AYAG8HA35666
54 DAIMLER (D), MERCEDES-AMG AYAG8BA48666; 48 27.09.2016 liegt bei
AYAG8HA48666
47 Nissan International S. A. AYAG8BA35666; 35 27.09.2016 liegt bei
AYAG8HA35666;
AYAG8HA35666;
AYAG8HA35666;
AYAG8HA35666
46 SSANGYONG AYAG8BA35666; 35 27.09.2016 liegt bei
AYAG8HA35666;
AYAG8HA35666;
AYAG8HA35666;
AYAG8HA35666
55 FUJI HEAVY IND.(J) AYAG0HA40561 40 27.09.2016 liegt bei
56 FUJI HEAVY IND.(J) AYAG0HA45561 45 27.09.2016 liegt bei
57 SUZUKI AYAG0HA40601 40 27.09.2016 liegt bei
58 TOYOTA, AYAG0HA40601 40 27.09.2016 liegt bei
TOYOTA MOTOR EUROPE
NV/SA
60 SUZUKI AYAG0HA45601 45 27.09.2016 liegt bei
59 TOYOTA, AYAG0HA45601 45 27.09.2016 liegt bei
TOYOTA MOTOR EUROPE
NV/SA
61 HONDA AYAG0HA40641 40 27.09.2016 liegt bei
62 HONDA AYAG0HA45641 45 27.09.2016 liegt bei
63 AUTOMOBILES DACIA S.A. AYAG0HA40661; 40 27.09.2016 liegt bei
AYAG0HA40661
64 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), AYAG0HA40661; 40 27.09.2016 liegt bei
Nissan International S. A. AYAG0HA40661
68 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), AYAG0HA45661 45 27.09.2016 liegt bei
Nissan International S. A.
65 RENAULT AYAG0HA40661; 40 27.09.2016 liegt bei
AYAG0HA40661
67 RENAULT AYAG0HA45661 45 27.09.2016 liegt bei
82 HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, AYAG0HA45671 45 27.09.2016 liegt bei
HYUNDAI MOTOR (CZ),
HYUNDAI MOTOR EUROPE
80 KIA AYAG0HA45671 45 27.09.2016 liegt bei
79 KIA MOTORS (SK) AYAG0HA45671 45 27.09.2016 liegt bei
81 MAZDA, Mazda Motor Corporation AYAG0HA45671 45 27.09.2016 liegt bei
78 CHRYSLER (USA) AYAG0HA40671; 40 27.09.2016 liegt bei
AYAG0HA40671
71 CITROEN AYAG0HA40671; 40 27.09.2016 liegt bei
AYAG0HA40671
75 FORD AYAG0HA40671; 40 27.09.2016 liegt bei
AYAG0HA40671
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0025-10-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48062
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: AYAG
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.09.2016
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Seite: 8 von 9
76 HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, AYAG0HA40671; 40 27.09.2016 liegt bei
HYUNDAI MOTOR (CZ), AYAG0HA40671
HYUNDAI MOTOR EUROPE
73 KIA AYAG0HA40671; 40 27.09.2016 liegt bei
AYAG0HA40671
74 KIA MOTORS (SK) AYAG0HA40671; 40 27.09.2016 liegt bei
AYAG0HA40671
77 MAZDA, Mazda Motor Corporation AYAG0HA40671; 40 27.09.2016 liegt bei
AYAG0HA40671
70 MITSUBISHI AYAG0HA40671; 40 27.09.2016 liegt bei
AYAG0HA40671
72 PEUGEOT AYAG0HA40671; 40 27.09.2016 liegt bei
AYAG0HA40671
66 DAIHATSU AYAG0HA40666 40 27.09.2016 liegt bei
69 DAIHATSU AYAG0HA45666 45 27.09.2016 liegt bei
83 GM DAEWOO (ROK) AYAGUHA40702 40 27.09.2016 liegt bei
84 OPEL, OPEL / VAUXHALL AYAGUHA40702 40 27.09.2016 liegt bei
87 GM KOREA (ROK) AYAG9BA30671; 30 27.09.2016 liegt bei
AYAG9HA30671
90 GM KOREA (ROK) AYAG9BA35671; 35 27.09.2016 liegt bei
AYAG9HA35671
86 OPEL AYAG9BA30671; 30 27.09.2016 liegt bei
AYAG9HA30671
88 OPEL AYAG9BA35671; 35 27.09.2016 liegt bei
AYAG9HA35671
85 SAAB AYAG9BA30671; 30 27.09.2016 liegt bei
AYAG9HA30671
89 SAAB AYAG9BA35671; 35 27.09.2016 liegt bei
AYAG9HA35671
92 BMW, BMW AG AYAG9BA30726; 30 27.09.2016 liegt bei
AYAG9HA30726;
AYAG9HA30726
91 BMW, BMW AG AYAG9HA20726; 20 27.09.2016 liegt bei
AYAG9HA20726
93 BMW, BMW AG AYAG9BA35726; 35 27.09.2016 liegt bei
AYAG9HA35726
94 BMW AG AYAG9HA45726; 45 27.09.2016 liegt bei
AYAG9HA45726
95 BMW, BMW AG AYAG9HA20741 20 27.09.2016 liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0025-10-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48062
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: AYAG
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.09.2016
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Seite: 9 von 9
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 27.09.2016
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0025-10-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48062
ANLAGE: 53 BMW AG Radtyp: AYAG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.09.2016
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Fahrzeughersteller : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
AYAG8BA48666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 720 2120 06/10
AYAG8HA48666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 720 2120 06/10
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: MINI, 2er Reihe, X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 215/45R18 93 11A; 248 BMW Active Tourer
F45;
225/40R18 92W 11A; 248 BMW Gran Tourer F46;
225/45R18 91W 11A; 248; 26N; 27U Allradantrieb;
235/40R18 91W 11A; 244; 245 Frontantrieb;
245/40R18 93 11A; 24J; 244; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 27V 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O; 77E; 4DA;
4IL
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 141 215/45R18 93 11A; 248 MINI Clubman F54;
225/40R18 88 11A; 248; 26P Frontantrieb;
235/40R18 95 11A; 246; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R18 93 11A; 24J; 244; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26N; 27I 74P; 76O
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/50R18 95 11A; 248 BMW X1 (F48);
235/45R18 94 11A; 248 Allradantrieb;
245/45R18 96 11A; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0025-10-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48062
ANLAGE: 53 BMW AG Radtyp: AYAG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.09.2016
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0025-10-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48062
ANLAGE: 53 BMW AG Radtyp: AYAG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.09.2016
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hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4IL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0025-10-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48062
ANLAGE: 53 BMW AG Radtyp: AYAG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.09.2016
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0025-10-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48062
ANLAGE: 53 BMW AG Radtyp: AYAG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.09.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2er Reihe, X Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 200 y = 240 HA
26B x = 290 y = 240 VA
26P x = 240 y = 190 VA
27B x = 250 y = 290 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J y = 250 y = 290 30 VA
26N x = 290 y = 240 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0025-10-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48062
ANLAGE: 53 BMW AG Radtyp: AYAG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.09.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2er Reihe, X Reihe
Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27V y = 140 y = 220 HA
27U y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 280 23 HA
27H x = 270 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.