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							            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50985 nach §22 StVZO

            Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55067716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx18EH2+ Typ K8018
            Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 1 von 4

            Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                            Ziegeleistraße 25
                                            67105 Schifferstadt
                                            QM-Nr.: 49 02 0241005

            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
            Typ                             K8018
            Radgröße                        8.0Jx18EH2+
            Zentrierart                     Mittenzentrierung

            Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
            führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                               tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
            46           K8018 LK112/ohne Ring                 5/112/66,7          30          780    2100

            Kennzeichnungen
            KBA-Nummer                      50985
            Herstellerzeichen               AUTEC Germany
            Radtyp und Ausführung           K8018 (s.o.)
            Radgröße                        8.0Jx18EH2+
            Einpresstiefe                   ET (s.o.)
            Herstelldatum                   Monat und Jahr
§22 50985




            Befestigungsmittel

            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
            S02       Serien-Schraube M14x1,25     Kegel 60°      140                     27,5

            Prüfungen

            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
            fungen durchgeführt.

            Verwendungsbereich

            Hersteller                      BMW

            Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50985 nach §22 StVZO

            Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55067716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0Jx18EH2+ Typ K8018
            Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 2 von 4

            Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
            Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
            ABE/EWG-Nr.
            BMW 7er-Reihe (VI)      155-240        245/50R18    A11 A84 153                            A07 A16 A21
            7L                      155-240        255/45R18    A12 156                                A57 L04 Lim
            e1*2007/46*0276*10-..                                                                      S02
            - mit Allradlenkung
            BMW 7er-Reihe (VI)      155-240        245/50R18    A11 153                                A07 A16 A21
            7L                      155-240        255/45R18    A12 156                                A57 L05 Lim
            e1*2007/46*0276*10-..                                                                      S02
            - ohne Allradlenkung

            Allgemeine Hinweise

            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
            papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
            Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
            scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
            erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
§22 50985




            Fahrzeugpapiere enthält.

            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
            Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
            die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
            rungen ist gesondert zu beurteilen.

            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
            fang verwendet werden.

            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
            Reifenfülldruck zu beachten ist.

            Spezielle Auflagen und Hinweise

            153      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
            einer zul. Achslast von 1530 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
            zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

            156      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
            einer zul. Achslast von 1560 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
            zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

            A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
            verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.



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            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50985 nach §22 StVZO

            Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55067716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18EH2+ Typ K8018
            Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 3 von 4

            A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
            ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

            A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
            Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
            Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

            A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
            det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
            Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
            symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
            müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
            genrand hinausragen.

            A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
            bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

            A84      Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winter-
§22 50985




            reifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

            L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
            Allradlenkung (4WS).

            L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
            mit Allradlenkung (4WS).

            Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

            S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
            verwendet werden.

            Prüfort und Prüfdatum

            Die Verwendungsprüfung fand am 15. August 2016 in Lambsheim statt.

            Prüfergebnis

            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
            ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
            chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
            Begutachtungspunkte beeinflussen.

            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2016.




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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            Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55067716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 8.0Jx18EH2+ Typ K8018
            Hersteller                   AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                              Seite 4 von 4

            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


            Lambsheim, 15. August 2016




            Coen                                                              00255218.DOC
§22 50985




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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