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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48861 nach §22 StVZO

                Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55005013 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ C12 818
                Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 4


                Auftraggeber                       CMS Automotive Trading GmbH
                                                   SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                   68789 St.Leon-Rot
                                                   49 02 0341305

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
                Modell                             C12
                Typ                                C12 818
                Radgröße                           8,0Jx18H2
                Zentrierart                        Mittenzentrierung

                Ausführung          Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                    Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                C12 818 55 98S 732/08 JF / ohne Ring              5/112/66,6          55          670    2010


                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                         48861
                Herstellerzeichen                  CMS
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                Radtyp und Ausführung              C12 818
                Radgröße                           8,0Jx18H2
                Einpresstiefe                      ET .. (s.o.)
                Herstelldatum                      Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund          Anzugsmoment      Schaftlänge        Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)              (mm)
                S02 Serien-Schraube M14x1,25          Kegel 60°     140               27,5               Serie

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                         BMW

                Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48861 nach §22 StVZO

                Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55005013 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ C12 818
                Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 4


                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                BMW 225xe Active       100           225/45R18                                           A07 A12 A16
                Tourer Hybrid                                                                            A23 A56 Flh
                UKL-L, F2AT                                                                              S02
                e1*2007/46*
                0371*21-..;
                e1*2007/46*1675*..
                BMW 2er Active Tour-   70-170        225/45R18                                           A07 A12 A16
                er                                                                                       A23 A57 Flh
                UKL-L, F2AT                                                                              S02
                e1*2007/46*
                0371*13-..;
                e1*2007/46*1675*..
                BMW 2er Gran Tourer    70-141        225/45R18     134                                   A07 A12 A16
                UKL-L, F2GT                                                                              A23 A57 Ver
                e1*2007/46*                                                                              S02
                0371*18-..;
                e1*2007/46*1677*..
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                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55005013 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ C12 818
                Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 3 von 4

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
                Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
                beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbe-
                dingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausra-
                gen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
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                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
                (z.B. Verso, Gran, ...)

                134      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 10. Juli 2017 in Lambsheim statt.


                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55005013 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ C12 818
                Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 4



                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2017.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 10. Juli 2017




                Bohlander                                                                     00274890.DOC
§ 22 48861*09




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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