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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    1/4                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                TN18-9020
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                     Tomason Klein Wiele
Montageposition:                                     Vorderachse *
Radausführung:                                             MB
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       25 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 66,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2300 mm
 * Die Verwendung des Rades TN18-9020, MB ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp TN18-10020 an der
Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp TN18-10020, MB (ABE-Nr. 52328) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
7L, G5L, G6GT                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    140 Nm
                                 M14x1,25, Schaftlänge 33 mm



RA-000950-D0-338-10a~BM-5-112-66_5-ET25
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    2/4                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                             e1*2007/46*1688*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         9.0x20,ET25          10.0x20,ET20
100 bis 265     BMW 5er, BMW 5er xDrive, 255/30R20            255/30R20                      A01) bis A10)
                BMW 5er Hybrid           K01)                                                E21)
                (Limousine, außer M550i
                xDrive und M550d xDrive)

Die Verwendung des Rades TN18-9020, MB ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-10020 (ABE-Nr. 52328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT                           e1*2007/46*1791*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x20,ET25          10.0x20,ET20
120 bis 265     BMW 6er GT              255/35R20            255/35R20                       A02) bis A10)


                                               265/35R20              265/35R20              A02) bis A10)


                                               245/40R20              275/35R20              A02) bis A10)
                                                                                             V00)

                                               255/35R20              285/30R20              A02) bis A10)
                                                                                             V00)

                                               255/35R20              295/30R20              A02) bis A10)
                                                                                             V00)

                                               255/40R20              285/35R20              A02) bis A10)
                                                                                             GFS)V00)
Die Verwendung des Rades TN18-9020, MB ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-10020 (ABE-Nr. 52328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000950-D0-338-10a~BM-5-112-66_5-ET25
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    3/4                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                             e1*2007/46*0276*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x20,ET25          10.0x20,ET20
155 bis 330     BMW 7er                 255/35R20            255/35R20                       A02) bis A10)
                (Baureihe G11)

                                               245/40R20              275/35R20              A02) bis A10)
                                                                                             V00)
Die Verwendung des Rades TN18-9020, MB ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-10020 (ABE-Nr. 52328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


RA-000950-D0-338-10a~BM-5-112-66_5-ET25
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb
     des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GFS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R17,
     245/35R21, 245/45R19, 245/50R18, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 10a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ TN18-9020 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 05.10.2018




RA-000950-D0-338-10a~BM-5-112-66_5-ET25
						
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