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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51717 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000944-A0-021
Anlage-Nr. :                2a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Y-8520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   Y-8520
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            BORBET
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            Lk 112
Radgröße:                                               8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        25 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2200 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke     :   BMW (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
7L, F1X, FMX, G3X, G5L, UKL- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                 5276     140 Nm
L                            M14x1,25, Schaftlänge 30 mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51717 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000944-A0-021
Anlage-Nr. :                2a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Y-8520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                             e1*2007/46*1688*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 265     BMW 5er, BMW 5er xDrive, 235/35R20                          A02) bis A10)
                BMW 5er Hybrid           N245)T92)                          E21)ER1)
                (Limousine, außer M550i
                xDrive und M550d xDrive) 245/35R20
                                         T95)

                                          255/30R20
                                          A01)K03)T92)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                              e1*2007/46*1688*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
294 bis 340     BMW 5er                   245/35R20 M+S                     A02) bis A10)
                (Limousine, nur M550i                                       E21)EF0) ER1)
                xDrive und M550d xDrive)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                             e1*2007/46*0276*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW 7er                 245/40R20                           A02) bis A10)
                (Baureihe G11)                                              ER1)
                                        255/35R20




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                          e1*2007/46*0371*..
F1X                            e1*2007/46*1676*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1 xDrive 225/35R20                          A02) bis A10)
                                         A01)K01)K02)K89)




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Anlage-Nr. :                2a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Y-8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                            e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195     BMW X3                  235/45R20                         A02) bis A10)
                                        A01) ER1)K04)                     B77)

                                         245/40R20
                                         A01) ER1)K04)

                                         245/45R20
                                         A01) ER2)K04)

                                         255/40R20
                                         A01) ER1)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                            e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      BMW Mini Countryman     225/35R20                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                            e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
170             BMW Mini Countryman     225/35R20                         A02) bis A10)
                John Cooper Works       A01)K01)K02)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51717 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000944-A0-021
Anlage-Nr. :                2a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Y-8520


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
     - Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø330x24mm,
     - Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø330x20mm

E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51717 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Y-8520


ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1428 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter
         der Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
     - die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
     - Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
         Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51717 nach § 22 STVZO
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Teiletyp :                  Y-8520


T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ Y-8520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 15.03.2018




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