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							                             Gutachten 366-0042-14-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49825
                             ANLAGE: 10                                                           Radtyp: B1 859
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 10.04.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 8

                             Fahrzeughersteller                         : BMW AG
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 30
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             B1 859 30 98S       B1 859 800/25 JF           ohne                        66,6                    715     2254    11/17
                             JF
                             B1 859 30 98S       B1 859 800/25 JF           ohne                        66,6                   740      2175 11/17
                             JF
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
§ 22 49825, Erweiterung 03




                             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Serienschrauben
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     X-Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             G3X          e1*2007/46*1797*..  120 - 195 235/50R19 99             11A; 248                  Allradantrieb;
                                                                        245/50R19 101            11A; 248; 26P; 27I        Heckantrieb;
                                                                        255/45R19 100            11A; 248                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        255/50R19 103            11A; 245; 248; 26P; 27I   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                              265/45R19 102      11A; 248; 26P; 27I        75I
                                                                              275/45R19 104      11A; 245; 248; 26P; 27I
                             G3X             e1*2007/46*1797*..       265     235/50R19 99       11A; 248                  Allradantrieb;
                                                                              245/50R19 101      11A; 248; 26P; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              255/45R19 100      11A; 248                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              255/50R19 103      11A; 245; 248; 26P; 27I   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           75I
                                                                              265/45R19 102 11A; 248; 26P; 27I
                                                                              275/45R19 104 11A; 245; 248; 26P; 27I

                             Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             G5K          e1*2007/46*1750*..  120 - 265 235/40R19 96Y       12R; 5IE; 67H                  Kombilimousine;
                                                                        235/45R19 99W       12I; 58I                       Allradantrieb;
                                                                        245/40R19 98W       GAA; XFB; 11A; 12A;            Heckantrieb;
                                                                                            26P                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              255/35R19 99Y 11A; 12A; 248; 26P             51A; 71A; 721; 73C;
                                                                              255/40R19 96Y 11A; 12A; 248; 26P;            74D; 75I
                                                                                            5IE; 58A




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0042-14-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49825
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: B1 859
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.04.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 8
                             Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             G5L          e1*2007/46*1688*..  120 - 340 235/40R19 98W    12R; 67H                      Limousine;
                                                                        235/45R19 99W    12I; 58I                      Allradantrieb;
                                                                        245/40R19 98W    GAA; XFB; 11A; 12A;           Heckantrieb;
                                                                                         26P                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/35R19 99Y 11A; 12A; 248; 26P            51A; 71A; 721; 73C;
                                                                           255/40R19 96Y 11A; 12A; 248; 26P;           74D
                                                                                         5IE; 58A

                             Verkaufsbezeichnung:     6er-Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             G6GT         e1*2007/46*1791*..  155 - 265 245/45R19 102         GAE; 12O                 nicht für Fzg.
                                                                        255/40R19 100         12O; 58A                 Versionen /?????9??;
                                                                        255/45R19 100         YA7; 12A                 Allradantrieb;
                                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74A; 75I

                             Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
§ 22 49825, Erweiterung 03




                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 240 235/45R19 99          12O                      ab
                                                                                                                       e1*2007/46*0276*10;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                                       Luftfederung;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71A; 721; 73C;
                                                                                                                       74D; 75I; DEM

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0042-14-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49825
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: B1 859
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.04.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 8
                                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                    wird, möglich.
                             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
§ 22 49825, Erweiterung 03




                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                Vorderachse:                           255/40R19
                                                Hinterachse:                           285/35R19



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0042-14-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49825
                             ANLAGE: 10                                                         Radtyp: B1 859
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 10.04.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 8
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                                    Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                    tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             58I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                         235/45R19
                                                  Hinterachse:                         265/40R19
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                                    Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                    tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 49825, Erweiterung 03




                             5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1420kg.
                             67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                        Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                          235/40R19
                                                  Hinterachse:                          265/35R19
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                                  unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.



                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0042-14-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49825
                             ANLAGE: 10                                                         Radtyp: B1 859
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 10.04.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 8
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             DEM) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm
                                  an der Vorderachse nicht zulässig.
                             GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 245/40R19
                                  Hinterachse: 275/35R19
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
§ 22 49825, Erweiterung 03




                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 245/45R19
                                  Hinterachse: 275/40R19
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                        Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                          225/45R19
                                                  Hinterachse:                          245/40R19
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                        Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                          255/45R19
                                                  Hinterachse:                          285/40R19
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0042-14-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49825
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: B1 859
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.04.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 8


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G5L
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1688*..
                                    Handelsbez.:    5er Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 250                    VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                                          27B                      x = 230             y = 300                    HA
                                          27I                      x = 180             y = 250                    HA
§ 22 49825, Erweiterung 03




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250             30                VA
                                          26N                   x = 300       y = 250              8                VA
                                          27F                    x230         y = 300             30                HA
                                          27H                   x = 230       y = 300              8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0042-14-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49825
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: B1 859
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.04.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 8

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G3X
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1797*..
                                    Handelsbez.:    X-Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                                          27I                      x = 200             y = 250                    HA
                                          27B                      x = 250             y = 300                    HA
                                          26P                      x = 200             y = 200                    VA
§ 22 49825, Erweiterung 03




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0042-14-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49825
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: B1 859
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.04.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 8 von 8

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G5K
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1750*..
                                    Handelsbez.:    5er Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 250                    VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                                          27B                      x = 230             y = 300                    HA
                                          27I                      x = 180             y = 250                    HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 49825, Erweiterung 03




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250             30                VA
                                          26N                   x = 300       y = 250              8                VA
                                          27F                    x230         y = 300             30                HA
                                          27H                   x = 230       y = 300              8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.