Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52033 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000969-A0-104
Anlage-Nr. :                30a
Seite :                     1/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL6.0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    SL6.0855
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Speedline
Montageposition:                                         Vorderachse *
Radausführung:                                           SL6.0855.173
Radgröße:                                                  8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast:                                            753 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2147 mm
* Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL6.0905 an der
Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
F1X, F2AT, F2GT, F2X, FMX,       Serien-Radschraube, Kegel 60°,                         140 Nm
UKL-L                            Gewinde M14x1,25,
                                 Schaftlänge 27,5 mm




RA-000969-A0-104-30a~BM-5-112-66_5-ET38_SL6.0855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52033 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000969-A0-104
Anlage-Nr. :                30a
Seite :                     2/4                                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL6.0855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
F2AT                              e1*2007/46*1675*..
F2GT                              e1*2007/46*1677*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET38          9.0x20,ET40
70 bis 170      BMW 2er Active Tourer,     225/35R20            225/35R20                    A01) bis A10)
                Active Tourer xDrive, Gran K01)
                Tourer, Gran Tourer xDrive
                                           235/30R20            235/30R20                    A01) bis A10)
                                           K01)                                              T88)

                                               245/30R20              245/30R20              A01) bis A10)
                                               K01)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905 (ABE-Nr. 52034) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                          e1*2007/46*0371*..
F1X                            e1*2007/46*1676*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET38          9.0x20,ET40
85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1 xDrive 225/35R20            225/35R20                      A01) bis A10)
                                         K03)

                                               235/35R20              235/35R20              A01) bis A10)
                                               K01)

                                               245/35R20              245/35R20              A01) bis A10)
                                               K01)

                                               255/30R20              255/30R20              A01) bis A10)
                                               K01)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905 (ABE-Nr. 52034) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X                            e1*2007/46*1824*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET38          9.0x20,ET40
100 bis 170     BMW X2                  255/30R20            255/30R20                       A01) bis A10)
                                        K01)

Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905 (ABE-Nr. 52034) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000969-A0-104-30a~BM-5-112-66_5-ET38_SL6.0855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52033 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000969-A0-104
Anlage-Nr. :                30a
Seite :                     3/4                                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL6.0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                            e1*2007/46*1682*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET38          9.0x20,ET40
75 bis 155      BMW Mini Countryman     225/35R20            225/35R20                       A01) bis A10)
                                        K01)

                                               235/35R20              235/35R20              A01) bis A10)
                                               K01)

                                               245/30R20              245/30R20              A01) bis A10)
                                               K01)

                                               255/30R20              255/30R20              A01) bis A10)
                                               K01)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905 (ABE-Nr. 52034) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000969-A0-104-30a~BM-5-112-66_5-ET38_SL6.0855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52033 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000969-A0-104
Anlage-Nr. :                30a
Seite :                     4/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL6.0855


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 30a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL6.0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.08.2018




RA-000969-A0-104-30a~BM-5-112-66_5-ET38_SL6.0855.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen