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							                             Gutachten 366-0493-05-WIRD/N10
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
                             ANLAGE: 17                                                           Radtyp: C8 808
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 26.07.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 9

                             Fahrzeughersteller                         : BMW AG
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 30
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung       Kennzeichnung                 (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                 Zentrierring                                           (kg)      (mm)     datum
                             C8 808 30 98S       C8 808 CMS388/20SFR ohne                               66,6                    700     2254    05/17
                             SFR
                             C8 808 30 98S       C8 808 CMS388/20SFR ohne                               66,6                   750      2115 05/17
                             SFR
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 46274, Erweiterung 10




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                          für Typ : G3X; 7L; G5K; G5L
                             Zubehör                                    : Serienschrauben
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F2X
                             Zubehör                                    : Serienschrauben
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             F2X          e1*2007/46*1824*..  100 - 170 225/50R18 95             11A; 24J; 244; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 26J; 27B; 27H             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              235/45R18 94       11A; 24J; 244; 26B;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 26J; 27B; 27H             76O
                                                                              235/50R18 97       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                                 26B; 26J; 27B; 27F
                                                                              245/45R18 96       11A; 24J; 244; 26B;
                                                                                                 26J; 27B; 27H
                                                                              255/45R18 99       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                                 26B; 26J; 27B; 27F




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0493-05-WIRD/N10
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C8 808
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.07.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     X-Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             G3X          e1*2007/46*1797*..  100 - 195 225/60R18 100    122                           Allradantrieb;
                                                                        235/55R18 100    12A                           Heckantrieb;
                                                                        235/60R18 103    12A                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        245/55R18 103    11A; 12A; 248                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                        255/50R18 102    11A; 12A; 245; 248;           725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         26P; 27I                      76O
                                                                           255/55R18 105 11A; 12A; 245; 248;
                                                                                         26P; 27I

                             Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             G5K          e1*2007/46*1750*..  120 - 265 235/50R18 97Y         11A; 12A; 26P            Kombilimousine;
                                                                        245/45R18             GA9; 12R                 Allradantrieb;
                                                                        100W
                                                                        255/45R18 99W         11A; 12A; 26P            Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                       74D; 75I; 76O; BEN
                             G5L            e1*2007/46*1688*..   120 - 340 235/50R18 97Y 11A; 12A; 26P                 Limousine;
§ 22 46274, Erweiterung 10




                                                                           245/45R18     GA9; 12R                      Allradantrieb;
                                                                           100W
                                                                           255/45R18 99W 11A; 12A; 26P                 Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                       74D; 76O; BEN

                             Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 330 245/50R18             12O; 51G                 ab
                                                                                                                       e1*2007/46*0276*10;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                       74D; 75I; 76O; BEN

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0493-05-WIRD/N10
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C8 808
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.07.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 9
                                   ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                   den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                   bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                   dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                   der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
§ 22 46274, Erweiterung 10




                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0493-05-WIRD/N10
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C8 808
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.07.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 9
                                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 46274, Erweiterung 10




                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0493-05-WIRD/N10
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C8 808
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.07.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 9
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
§ 22 46274, Erweiterung 10




                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                                  mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                             BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
                                  (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                             GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 245/45R18
                                  Hinterachse: 275/40R18
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0493-05-WIRD/N10
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C8 808
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.07.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 9


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    F2X
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1824*..
                                    Handelsbez.:    X Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 250             y = 250                    HA
                                          26P                      x = 200             y = 200                    VA
                                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                                          27I                      x = 200             y = 200                    HA
§ 22 46274, Erweiterung 10




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          27F                   x = 250       y = 250             25                HA
                                          26N                   x = 250       y = 250              8                VA
                                          26J                   x = 250       y = 250             30                VA
                                          27H                   x = 250       y = 250              8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0493-05-WIRD/N10
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C8 808
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.07.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 9

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G3X
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1797*..
                                    Handelsbez.:    X-Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 200             y = 200                    VA
                                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                                          27I                      x = 200             y = 250                    HA
                                          27B                      x = 250             y = 300                    HA
§ 22 46274, Erweiterung 10




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0493-05-WIRD/N10
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C8 808
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.07.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 8 von 9

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G5K
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1750*..
                                    Handelsbez.:    5er Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27I                      x = 180             y = 250                    HA
                                          26B                      x = 300             y = 250                    VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                                          27B                      x = 230             y = 300                    HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 46274, Erweiterung 10




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          27H                   x = 230       y = 300              8                HA
                                          26J                   x = 300       y = 250             30                VA
                                          26N                   x = 300       y = 250              8                VA
                                          27F                    x230         y = 300             30                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0493-05-WIRD/N10
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C8 808
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.07.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 9 von 9

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G5L
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1688*..
                                    Handelsbez.:    5er Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27I                      x = 180             y = 250                    HA
                                          26B                      x = 300             y = 250                    VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                                          27B                      x = 230             y = 300                    HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 46274, Erweiterung 10




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          27H                   x = 230       y = 300              8                HA
                                          26J                   x = 300       y = 250             30                VA
                                          26N                   x = 300       y = 250              8                VA
                                          27F                    x230         y = 300             30                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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