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Prüfbericht 366-0258-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000908
ANLAGE: 9.11                                                     Radtyp: D917
Hersteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 10.07.2018
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Fahrzeughersteller                       : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 47
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung         Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                   Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
917XX-5112A47667      PCD 5x112             ohne                        66,7                    680     2150    05/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW AG
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
FMK          e1*2007/46*1683*..       75 - 155 195/55R17 M+S 12K; 51G; 52J                 CLUBMAN COOPER
                                                                                           (F54); CLUBMAN ONE
                                                                                           (F54);
                                                                                           10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                           714; 721; 725; 73C;
                                                                                           74D; 76V; 83L

Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 195/55R17 M+S 12K; 51G; 52J                      BMW Active Tourer
                                                                                           F45;
                                                                                           10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                           714; 721; 725; 73C;
                                                                                           74D; 76V
UKL-L          e1*2007/46*0371*..     70 - 141 195/55R17 M+S 12K; 51G; 52J                 BMW Gran Tourer F46;
                                                                                           10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                           714; 721; 725; 73C;
                                                                                           74D; 76V
UKL-L          e1*2007/46*0371*..     75 - 141 195/55R17 M+S 12K; 51G; 52J                 MINI CLUBMAN F54;
                                                                                           10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                           714; 721; 725; 73C;
                                                                                           74D; 76V; 83L

Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 195/55R17 M+S 12K; 51G; 52J                       ACTIVE TOURER;
                                                                                           10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                           714; 721; 725; 73C;
                                                                                           76V
F2GT           e1*2007/46*1677*..     70 - 141 195/55R17 M+S 12K; 51G; 52J                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                           714; 721; 725; 73C;
                                                                                           76V
                                                                               Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0258-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000908
ANLAGE: 9.11                                                     Radtyp: D917
Hersteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 10.07.2018
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
     Vorderachse nicht zulässig!
						
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