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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51331
Nr. :                      RA-000930-B0-021
Anlage-Nr. :               4d
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 BY-8521


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 BY-8521
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Borbet
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           LK112
Radgröße:                                              8½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 66,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        740 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich und Auflagen
Fahrzeughersteller oder Marke      :   BMW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
G3X, G4X                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           5276     140 Nm
                                 M14x1,25, Schaftlänge 30 mm




RA-000930-B0-021-04d~BM-5-112-66_5-ET35
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51331
Nr. :                      RA-000930-B0-021
Anlage-Nr. :               4d
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 BY-8521


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                            e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195     BMW X3                  245/35R21                         A02) bis A10)
                                        A94)                              ER1)

                                         245/40R21
                                         A94a)

                                         255/35R21
                                         A94a)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195     BMW X4                  245/35R21                         A02) bis A10)
                                        A94)                              ER1)

                                         245/40R21
                                         A94)

                                         255/35R21
                                         A94)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




RA-000930-B0-021-04d~BM-5-112-66_5-ET35
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51331
Nr. :                      RA-000930-B0-021
Anlage-Nr. :               4d
Seite :                    3/3                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 BY-8521


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1480 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

Die Anlage Nr. 4d mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BY-8521 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 16.07.2019




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