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							                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                             National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 8 J x 18 H2

                                   issued by:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 51227, Erweiterung 03




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 8 J x 18 H2


                             Genehmigungsnummer: 51227                        Erweiterung: 03
                             Approval number:                                 Extension:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   ATS Leichtmetallräder GmbH
                                   DE-67098 Bad Dürkheim

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   Entfällt
                                   Not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   EVO 808
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Genehmigungsnummer: 51227                         Erweiterung: 03
                             Approval number:                                  Extension:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 51227, Erweiterung 03




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   On the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
                                   DE-51105 Köln

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   15.11.2019

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   55089416 (4. Ausfertigung)
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Genehmigungsnummer: 51227                        Erweiterung: 03
                             Approval number:                                 Extension:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   6, 7, 8                                                1. Ausfertigung
                                   1                                                      4. Ausfertigung

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
§ 22 51227, Erweiterung 03




                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   Siehe Prüfbericht
                                   See test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval is extended
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                       4

                             Genehmigungsnummer: 51227                       Erweiterung: 03
                             Approval number:                                Extension:

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                                   Update of the range of application

                                   Aktualisierung der Ausführungen
                                   Update of the variants

                             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                             15.   Datum:        26.11.2019
                                   Date:
§ 22 51227, Erweiterung 03




                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:




                                   Anlagen:
                                   Enclosures:
                                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                   According to index
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51227 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55089416 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18 H2 Typ EVO 808
                             Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                  Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                    ATS Leichtmetallräder GmbH
                                                             Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                                             D-67098 Bad Dürkheim
                                                             QM-Nr.: 49 02 0131806/1

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          Evolution
                             Typ                             EVO 808
                             Radgröße                        8Jx18 H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                              Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             W6           EVO 808 W6 / ohne Ring              5/112/66,7         30        800    2160

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      51227
§ 22 51227, Erweiterung 03




                             Herstellerzeichen               ATS Germany
                             Radtyp und Ausführung           EVO 808 (s.o.)
                             Radgröße                        8Jx18 H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
                             S01       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°         140                  27,5

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      BMW
                                                             Mini/BMW

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51227 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55089416 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18 H2 Typ EVO 808
                             Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 7

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW 3er-Reihe (VII)   100-195        225/45R18   A32                              A14 A19 A58
                             G3L                   100-195        235/40R18   A32                              BW1 Lim MHy
                             e1*2007/46*1947*..    100-195        245/40R18   A12 R03                          V18 S01
                             BMW 3er-Touring (VII) 100-195        225/45R18   A32 T95                          A14 A19 A58
                             G3K                   100-195        235/40R18   A32 T95                          BW1 Car V18
                             e1*2007/46*2017*..    100-195        245/40R18   A12 R03                          S01
                             BMW 5er-Reihe (VII)   120-265        225/45R18   A10 A84 R37 T91 T95              A14 A19 A57
                             G5L                   120-265        225/50R18   A10 A84 R37 T95 T99              L06 Lim MHy
                             e1*2007/46*1688*..    120-265        235/45R18   A10 A84 R37 T94 T98              V18 S01
                                                   120-265        245/45R18   A10 A84
                                                   120-265        255/45R18   A12 R03
                             BMW 5er-Touring (VII) 120-265        225/50R18   A10 A84 R37 T95 T99              A14 A19 A57
                             G5K                   120-265        235/45R18   A10 A84 R37 T98                  Car F40 L06
                             e1*2007/46*1750*..    120-265        245/45R18   A10 A84 T00 T96                  V18 S01
                                                   120-265        255/45R18   A12 R03
§ 22 51227, Erweiterung 03




                             BMW 7er-Reihe (VI)    155-330        245/50R18   A10 A84 160                      A14 A19 A57
                             7L                    155-330        255/45R18   A12 160                          A60 L04 Lim
                             e1*2007/46*0276*10-..                                                             S01
                             - mit Allradlenkung
                             BMW 7er-Reihe (VI)    155-330        245/50R18   A10 160                          A14 A19 A57
                             7L                    155-330        255/45R18   A12 160                          A60 L05 Lim
                             e1*2007/46*0276*10-..                                                             S01
                             - ohne Allradlenkung
                             BMW M550 i/d xDrive 294, 340         245/45R18   A10 A84 M+S                      A14 A19 A56
                             (VII)                                                                             L06 Lim S01
                             G5L
                             e1*2007/46*1688*..
                             BMW M550d xDrive      294            245/45R18   A10 A84 M+S T00 T96 160          A14 A19 A56
                             Touring (VII)                                                                     Car F40 L06
                             G5K                                                                               S01
                             e1*2007/46*1750*02-..
                             BMW X3                100-195        225/60R18   A10 156                          A14 A19 A57
                             G3X                   100-195        235/55R18   A10                              S01
                             e1*2007/46*1797..
                             BMW X4                120-195        225/60R18   A10 156                          A14 A19 A56
                             G4X                   120-195        235/55R18   A10                              S01
                             e1*2007/46*1881*..
                             Mini Countryman       75-155         225/50R18   K1c K2b K4i K6w                  A01 A12 A14
                             FMX                   75-155         235/45R18   K1c K2b K4i K6w                  A19 A57 KMV
                             e1*2007/46*1682*..    75-155         245/45R18   K1c K2b K4i K6w K8e              NoH S01
                             Mini Countryman JCW 170              225/50R18   K1c K2b K4i K6w                  A01 A12 A14
                             FMX                   170            235/45R18   K1c K2b K4i K6w                  A19 A56 KMV
                             e1*2007/46*1682*..    170            245/45R18   K1c K2b K4i K6w K8e              S01
                             - John Cooper Works
                             Mini Countryman SE    100            225/50R18   K1c K2b K4i K6w                  A01 A12 A14
                             FMX                   100            235/45R18   K1c K2b K4i K6w                  A19 A56 KMV
                             e1*2007/46*1682*..    100            245/45R18   K1c K2b K4i K6w K8e              S01
                             - Hybrid




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51227 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55089416 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18 H2 Typ EVO 808
                             Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                      Seite 3 von 7
                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
§ 22 51227, Erweiterung 03




                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             156      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1560 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55089416 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18 H2 Typ EVO 808
                             Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 7
                             160      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1600 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
§ 22 51227, Erweiterung 03




                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
                             Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

                             BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.




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                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55089416 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18 H2 Typ EVO 808
                             Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                    Seite 5 von 7
                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                             Allradlenkung (4WS).
§ 22 51227, Erweiterung 03




                             L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                             mit Allradlenkung (4WS).

                             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                             Allradlenkung (4WS).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
                             (Hybridelektrofahrzeug).

                             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55089416 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18 H2 Typ EVO 808
                             Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                     Seite 6 von 7
                             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.
§ 22 51227, Erweiterung 03




                             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    205/40R18      225/35R18
                             Nr. 2    205/45R18      225/40R18
                             Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
                             Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
                             Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                             Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                             Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
                             Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                             Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                             Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
                             Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
                             Nr. 12   245/35R18      255/35R18
                             Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
                             Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
                             Nr. 15   245/50R18      275/45R18
                             Nr. 16   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
                             Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
                             Nr. 18   255/50R18      285/45R18
                             Nr. 19   255/55R18      285/50R18
                             Nr. 20   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51227 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55089416 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx18 H2 Typ EVO 808
                             Hersteller                    ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                  Seite 7 von 7
                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 14. November 2019 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2016.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 51227, Erweiterung 03




                             Lambsheim, 14. November 2019




                             Laux                                                                 00332440.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“

Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen

K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c

hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.

                                            Vorderachse




Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                            Hinterachse




Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte
Bad Dürkheim, 13.05.2019


PFLEGEHINWEISE
Damit Sie lange Freude an Ihren ATS Leichtmetallrädern haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise.
Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswir-
kung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren.


REINIGUNGSINTERVALLE
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb
empfehlen wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründ-
lich von allen Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt
werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion
zu vermeiden.


REINIGUNGSMITTEL
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger
entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf
säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in
Mitleidenschaft ziehen können.


REINIGUNGSTIPPS
      	 Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
      	 Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
      	 Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung
	       von Leichtmetallfelgen fehl am Platz
      	 Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen
	       maximale Einwirkzeit
      	 Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
      	 Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
      	 Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
      	 Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind
	       unbedingt die Herstellerangaben zu beachten
      	 Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden

Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann
aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen
nicht unter die Garantie fallen.


GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad
zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch
spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen
raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.



Hersteller:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.:	 +49 6322 9899 - 6000
Fax:	 +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: kundenservice@supind.com                                                www.ATSwheels.com
Bad Dürkheim, Germany, May 13, 2019


CAREINSTRUCTIONS
To ensure your ATS alloy wheels bring you lasting enjoyment, please observe the following instructions.
While brake dust, dirt, moisture, salt, stones and other hazards are unavoidable, it is possible to prevent or
at least minimize any damage through appropriate wheel care.


REGULAR CLEANING
If dirt remains on the wheel for an extended period, this can lead to permanent damage. For this reason, we
recommend regular cleaning, at intervals of no more than two weeks. Thoroughly clean both the outside and
the inside of the wheel to remove all dirt. In winter, the wheels should be cleaned once a week. Minor damage
(chipping) to the paint finish should be repaired using clear coat (varnish) to prevent corrosion of the underlying,
surrounding material (filiform corrosion).


CLEANING AGENTS
We recommend warm water with detergent (dish soap) or car shampoo. If you decide to use specialist wheel
cleaner, please strictly observe the manufacturer’s instructions, especially regarding application time. Do not use
cleaners that contain acids, alkalis or alcohols, as these can negatively impact the paint finish and possibly even
the car’s braking system.


ADVICE ON CLEANING
     	 When being cleaned, the wheels should be cold to prevent the cleaner from drying out
     	 Use clean and soft sponges and brushes only
     	 Do not use aggressive cleaning agents or materials, such as steel wool or scouring sand
     	 If you decide to use a specialist wheel cleaner, do not under any circumstances exceed the maximum
	      recommended exposure/application time
     	 Once cleaning is complete, rinse off the cleaner thoroughly
     	 Thorough cleaning should always include the inner-facing surfaces of the wheel
     	 Repair damage to the paint finish immediately to prevent oxidation
     	 Standard wheel sealant can be employed for added protection, but again be sure to comply with the
	      manufacturer’s instructions
     	 Please avoid using car washes that feature rigid or hard brushes

Failure to follow these instructions does not generally nullify the product warranty in its entirety, but can
lead to damage to the alloy wheels that, in accordance with the applicable terms and conditions, are not
covered by the warranty.


INVALIDATION OF WARRANTY IN THE EVENT OF REFURBISHMENT
Some repair shops offer alloy wheel refurbishment, restoration or similar services, and promise to repair damage
to the wheel. These services have a serious impact on the wheel’s attributes and strength, for example entailing
machining or heat treatment. As a result, the use of these or similar services invalidates the product warranty.
For safety reasons, we strongly advise against the use of such services.




Manufacturer:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.:	 +49 6322 9899 - 6000
Fax:	 +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: customerservice@supind.com                                                www.ATSwheels.com