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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51863 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55089518 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 20 H2 Typ CC01
                             Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                                                        Seite 1 von 5



                             Auftraggeber                    BBS GmbH
                                                             Welschdorf 220
                                                             77761 Schiltach
                                                             01 102 100140


                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
                             Typ                             CC01
                             Radgröße                        8 J x 20 H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                           Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                               Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
                             CC0101       CC0101 / 09.23.632 Ø66.5             5/112/66,6           27          760    2249
§ 22 51863, Erweiterung 01




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                      51863
                             Herstellerzeichen               BBS
                             Radtyp und Ausführung           CC01 (s.o.)
                             Radgröße                        8 J x 20 H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herkunftsmerkmal                MADE IN GERMANY
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungs-    Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                                   mittel
                             S01   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   140                        33                  09.31.389

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      BMW

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51863 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55089518 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8 J x 20 H2 Typ CC01
                             Hersteller                        BBS GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 5

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW 5er-Reihe (VII)     120-265        235/35R20   R02 R37 T88 T92                     A12 A21 A57
                             G5L                     120-265        245/35R20   R02                                 A99 L06 Lim
                             e1*2007/46*1688*..                                                                     V20 VA1 S01
                             BMW 5er-Touring (VII)   120-265        235/35R20   R02 R37 T92                         A12 A21 A57
                             G5K                     120-265        245/35R20   R02 T95                             A99 Car F40
                             e1*2007/46*1750*..                                                                     L06 V20 VA1
                                                                                                                    S01
                             BMW                     294, 340       245/35R20   R02                                 A12 A21 A56
                             M550 i/d xDrive (VII)                                                                  A99 L06 Lim
                             G5L                                                                                    V20 VA1 S01
                             e1*2007/46*1688*..
                             BMW X3                  100-195        235/45R20   R02                                 A12 A21 A57
                             G3X                     100-265        245/45R20   R02                                 A99 V20 VA1
                             e1*2007/46*1797..                                                                      S01
                             BMW X4                  120-195        235/45R20   R02 T00 T96                         A12 A21 A56
                             G4X                     120-260        245/45R20   R02                                 A99 V20 VA1
§ 22 51863, Erweiterung 01




                             e1*2007/46*1881*..                                                                     S01


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51863 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55089518 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 20 H2 Typ CC01
                             Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 5

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise
§ 22 51863, Erweiterung 01




                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

                             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                             Allradlenkung (4WS).

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.

                             R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55089518 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 20 H2 Typ CC01
                             Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                                                       Seite 4 von 5

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§ 22 51863, Erweiterung 01




                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse   Hinterachse

                             Nr.   1   225/35R20     255/30R20, 265/30R20
                             Nr.   2   235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                             Nr.   3   235/35R20     265/30R20, 275/30R20
                             Nr.   4   235/45R20     255/40R20, 265/40R20
                             Nr.   5   245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                             Nr.   6   245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                             Nr.   7   245/40R20     275/35R20, 285/35R20
                             Nr.   8   245/45R20     275/40R20

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
                             lässig in Verbindung mit denen in Anlage 10, Gutachten Nummer 55086018, Ausfertigung 1 (Radtyp
                             CC04) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                             Hinweise.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55089518 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 20 H2 Typ CC01
                             Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 5



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 5. März 2019 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018.
§ 22 51863, Erweiterung 01




                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 5. März 2019




                             Bohlander                                                                    00314057.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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